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Krankenversicherung über 55Optionen für PKV im Alter

Die Rückkehr in die GKV ist ab 55 praktisch unmöglich. Aber Sie haben andere Optionen, um Ihre PKV-Beiträge zu optimieren. Wir zeigen Ihnen wie.

Tarifwechsel §204 VVG
Bis 40% Ersparnis möglich
Basistarif als Sicherheitsnetz

Das Wichtigste in Kürze

  • GKV-Rückkehr: Ab 55 Jahren praktisch ausgeschlossen
  • Tarifwechsel §204: Ihr wichtigstes Werkzeug - bis zu 40% Ersparnis
  • Basistarif: Notfalloption mit GKV-Leistungsniveau
  • Rentenzuschuss: 8,15% Zuschuss von der Rentenversicherung beantragen

Ihre Ausgangssituation

Ab 55 Jahren ist die Rückkehr in die GKV praktisch ausgeschlossen. PKV-Versicherte müssen mit steigenden Beiträgen umgehen lernen.

Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Versicherte in jungen Jahren von den günstigen PKV-Tarifen profitieren und im Alter zur GKV wechseln.

Ø Beitrag 55 J.

~650€/Monat

Ø Beitrag 65 J.

~750€/Monat

Ø Beitrag 75 J.

~800€/Monat

Ihre Optionen zur Beitragssenkung

Interner Tarifwechsel (§204 VVG)

Ersparnis: Bis zu 30-40%

Wechsel in einen günstigeren Tarif beim gleichen Versicherer

Vorteile:

  • + Altersrückstellungen bleiben erhalten
  • + Keine erneute Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen
  • + Gesetzlich garantiertes Recht

Nachteile:

  • Leistungsumfang kann sinken
  • Versicherer informieren oft nicht aktiv
Empfehlung:Erste und wichtigste Option für alle PKV-Versicherten

Wechsel in den Standardtarif

Ersparnis: Bis zu 50%

Für Verträge vor 2009 - Tarif mit GKV-ähnlichem Leistungsniveau

Vorteile:

  • + Deutlich günstigere Beiträge
  • + Altersrückstellungen werden angerechnet
  • + Für Langzeit-Versicherte geeignet

Nachteile:

  • Nur für Altverträge (vor 2009)
  • Reduzierter Leistungsumfang
Empfehlung:Für Versicherte mit Altverträgen eine gute Option

Wechsel in den Basistarif

Ersparnis: Bis zu 60%

Tarif mit GKV-Leistungsniveau für alle PKV-Versicherten

Vorteile:

  • + Für alle PKV-Versicherten offen
  • + Beitrag max. GKV-Höchstbeitrag
  • + Bei Hilfebedürftigkeit halbiert
  • + Keine Gesundheitsprüfung

Nachteile:

  • Nur GKV-Leistungsniveau
  • Keine Wahlleistungen
  • Ärzte müssen nicht behandeln
Empfehlung:Notfalloption wenn andere Wege nicht funktionieren

Selbstbeteiligung erhöhen

Ersparnis: 10-25%

Durch höhere Eigenbeteiligung die monatlichen Kosten senken

Vorteile:

  • + Schnell umsetzbar
  • + Leistungsumfang bleibt gleich
  • + Flexibel anpassbar

Nachteile:

  • Höhere Kosten im Krankheitsfall
  • Für chronisch Kranke problematisch
Empfehlung:Für Gesunde mit finanziellen Reserven

Tarifwechsel nach §204 VVG im Detail

Jeder PKV-Versicherte hat nach §204 VVG das Recht, in jeden anderen Tarif seines Versicherers zu wechseln, für den er die Voraussetzungen erfüllt.

Ihre Rechte beim Tarifwechsel

Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten

Keine erneute Gesundheitsprüfung für gleichwertige oder niedrigere Leistungen

Für höhere Leistungen: Gesundheitsprüfung nur für den Mehrteil

Versicherer darf nicht ablehnen (gesetzlicher Anspruch)

So gehen Sie vor

1

Schriftliche Anfrage an Versicherer nach allen verfügbaren Tarifen

2

Vergleich der Tarife nach Leistung und Beitrag

3

Schriftlicher Antrag auf Tarifwechsel mit Verweis auf §204 VVG

4

Bei Ablehnung: Schriftlich widersprechen und ggf. Anwalt einschalten

Typische Fehler vermeiden:

  • Nur mündliche Anfragen stellen (immer schriftlich!)
  • Sich mit der ersten Antwort zufriedengeben
  • Nicht auf §204 VVG verweisen
  • Tarifwechsel mit Versichererwechsel verwechseln

Basistarif als Sicherheitsnetz

Voraussetzungen

  • Freiwillig GKV-versichert mit Wechselmöglichkeit in PKV
  • Hilfebedürftig im Sinne des SGB II oder SGB XII
  • Ab 55 Jahren mit PKV-Versicherungszeit seit mind. 10 Jahren
  • Beihilfeberechtigte Beamte mit entsprechender Ergänzung

Beiträge

Maximalbeitrag:GKV-Höchstbeitrag (~950€/Monat in 2025)
Bei Hilfebedürftigkeit:Hälfte des Maximalbeitrags
Durchschnitt:~500-700€/Monat

Einschränkungen:

  • Ärzte können Behandlung ablehnen (kein Kontrahierungszwang)
  • Keine Wahlleistungen (Chefarzt, Einzelzimmer)
  • Erstattung nur zu GKV-Sätzen

GKV-Rückkehr ab 55: Die harte Wahrheit

Vorsicht vor unseriösen Beratern, die schnelle GKV-Rückkehr versprechen. Dies ist ab 55 rechtlich praktisch unmöglich.

Gemäß §6 SGB V ist die Rückkehr in die GKV ab 55 Jahren praktisch ausgeschlossen, auch bei Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze.

Möglicher WegMöglich?Erklärung
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unter der GrenzeNeinAb 55 nicht mehr möglich, auch nicht bei niedrigem Gehalt
Arbeitslosigkeit mit ALG-I-BezugNeinAb 55 bleibt man in der PKV, auch bei ALG-I
Familienversicherung beim EhepartnerEingeschränktNur wenn Ehepartner GKV-versichert und eigenes Einkommen unter 505€

Typische Beitragsentwicklung im Alter

AlterØ BeitragHinweis
55 Jahre550-700€Altersrückstellungen wirken noch nicht voll
60 Jahre600-750€Beitragssteigerung setzt sich fort
65 Jahre650-800€Renteneintritt ändert nichts am PKV-Beitrag
70 Jahre700-850€Zuschuss durch Rentenversicherung möglich
75 Jahre750-900€Altersrückstellungen stabilisieren langsam
80+ Jahre800-950€Basistarif als Sicherheitsnetz

Zuschuss für Rentner

Rentner mit PKV haben Anspruch auf Zuschuss durch die Deutsche Rentenversicherung

Berechnung: Aktuell 8,15% des PKV-Beitrags, maximal jedoch die Hälfte des tatsächlichen Beitrags

Beispielrechnung:

PKV-Beitrag:600€
RV-Zuschuss (8,15%):~49€
Ihr Eigenanteil:~551€

Ihre Handlungsempfehlungen

1

Tarifwechsel nach §204 VVG prüfen

Einsparpotenzial: HochAufwand: Mittel
2

Selbstbeteiligung optimieren

Einsparpotenzial: MittelAufwand: Gering
3

Rentenzuschuss beantragen

Einsparpotenzial: Gering-MittelAufwand: Gering
4

Standardtarif prüfen (Altverträge)

Einsparpotenzial: HochAufwand: Mittel
5

Basistarif als Notfalloption kennen

Einsparpotenzial: HochAufwand: Gering

Unabhängige Beratung anfragen

Lassen Sie sich von Experten beraten, welche Optionen für Ihre persönliche Situation am besten geeignet sind.

Hinweis zur Transparenz: Wir erhalten bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision vom Versicherer. Dies beeinflusst nicht unsere redaktionellen Inhalte.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mit 55+ noch in die GKV zurückkehren?

In der Regel nein. Ab 55 Jahren ist die Rückkehr in die GKV gesetzlich ausgeschlossen, auch bei Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze oder Arbeitslosigkeit. Einzige Ausnahme: Familienversicherung beim GKV-versicherten Ehepartner bei sehr geringem Einkommen.

Was ist ein Tarifwechsel nach §204 VVG?

Das ist Ihr gesetzlich garantiertes Recht, innerhalb Ihrer PKV in einen anderen Tarif zu wechseln - unter Erhalt Ihrer Altersrückstellungen. Für gleichwertige oder niedrigere Leistungen ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig.

Was ist der Basistarif?

Der Basistarif ist ein Notfalltarif, der allen PKV-Versicherten offensteht. Er bietet GKV-Leistungsniveau zum maximalen GKV-Höchstbeitrag. Bei Hilfebedürftigkeit wird der Beitrag halbiert.

Warum steigen die PKV-Beiträge im Alter?

Die Beiträge steigen durch steigende Gesundheitskosten im Alter und medizinischen Fortschritt. Die gebildeten Altersrückstellungen gleichen dies nur teilweise aus. Zusätzlich spielen allgemeine Kostensteigerungen im Gesundheitswesen eine Rolle.

Lohnt sich ein Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter?

Meist nicht, da die seit 2009 übertragbaren Altersrückstellungen begrenzt sind (nur Basistarif-Anteil). Außerdem ist eine erneute Gesundheitsprüfung nötig, bei der Vorerkrankungen zu Ausschlüssen oder Zuschlägen führen können.

Bekomme ich als Rentner Zuschuss zur PKV?

Ja, die Deutsche Rentenversicherung zahlt einen Zuschuss von aktuell 8,15% Ihres PKV-Beitrags, maximal die Hälfte des tatsächlichen Beitrags. Diesen müssen Sie beantragen.

Was passiert, wenn ich mir die PKV nicht mehr leisten kann?

Sie können in den Basistarif wechseln oder bei Hilfebedürftigkeit in den halbierten Basistarif. Die Versicherung bleibt bestehen, da in Deutschland Versicherungspflicht herrscht.

Soll ich mich unabhängig beraten lassen?

Ja, unbedingt. Unabhängige PKV-Berater oder Verbraucherzentralen können bei der Tarifoptimierung helfen. Vorsicht vor provisionsgetriebenen Beratern, die nur einen Versichererwechsel empfehlen.

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