Krankenversicherung über 55
Optionen für PKV im Alter
Die Rückkehr in die GKV ist ab 55 praktisch unmöglich. Aber Sie haben andere Optionen, um Ihre PKV-Beiträge zu optimieren. Wir zeigen Ihnen wie.
Das Wichtigste in Kürze
- •GKV-Rückkehr: Ab 55 Jahren praktisch ausgeschlossen
- •Tarifwechsel §204: Ihr wichtigstes Werkzeug - bis zu 40% Ersparnis
- •Basistarif: Notfalloption mit GKV-Leistungsniveau
- •Rentenzuschuss: 8,15% Zuschuss von der Rentenversicherung beantragen
Ihre Ausgangssituation
Ab 55 Jahren ist die Rückkehr in die GKV praktisch ausgeschlossen. PKV-Versicherte müssen mit steigenden Beiträgen umgehen lernen.
Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Versicherte in jungen Jahren von den günstigen PKV-Tarifen profitieren und im Alter zur GKV wechseln.
Ø Beitrag 55 J.
~650€/Monat
Ø Beitrag 65 J.
~750€/Monat
Ø Beitrag 75 J.
~800€/Monat
Ihre Optionen zur Beitragssenkung
Interner Tarifwechsel (§204 VVG)
Ersparnis: Bis zu 30-40%Wechsel in einen günstigeren Tarif beim gleichen Versicherer
Vorteile:
- + Altersrückstellungen bleiben erhalten
- + Keine erneute Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen
- + Gesetzlich garantiertes Recht
Nachteile:
- − Leistungsumfang kann sinken
- − Versicherer informieren oft nicht aktiv
Wechsel in den Standardtarif
Ersparnis: Bis zu 50%Für Verträge vor 2009 - Tarif mit GKV-ähnlichem Leistungsniveau
Vorteile:
- + Deutlich günstigere Beiträge
- + Altersrückstellungen werden angerechnet
- + Für Langzeit-Versicherte geeignet
Nachteile:
- − Nur für Altverträge (vor 2009)
- − Reduzierter Leistungsumfang
Wechsel in den Basistarif
Ersparnis: Bis zu 60%Tarif mit GKV-Leistungsniveau für alle PKV-Versicherten
Vorteile:
- + Für alle PKV-Versicherten offen
- + Beitrag max. GKV-Höchstbeitrag
- + Bei Hilfebedürftigkeit halbiert
- + Keine Gesundheitsprüfung
Nachteile:
- − Nur GKV-Leistungsniveau
- − Keine Wahlleistungen
- − Ärzte müssen nicht behandeln
Selbstbeteiligung erhöhen
Ersparnis: 10-25%Durch höhere Eigenbeteiligung die monatlichen Kosten senken
Vorteile:
- + Schnell umsetzbar
- + Leistungsumfang bleibt gleich
- + Flexibel anpassbar
Nachteile:
- − Höhere Kosten im Krankheitsfall
- − Für chronisch Kranke problematisch
Tarifwechsel nach §204 VVG im Detail
Jeder PKV-Versicherte hat nach §204 VVG das Recht, in jeden anderen Tarif seines Versicherers zu wechseln, für den er die Voraussetzungen erfüllt.
Ihre Rechte beim Tarifwechsel
Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten
Keine erneute Gesundheitsprüfung für gleichwertige oder niedrigere Leistungen
Für höhere Leistungen: Gesundheitsprüfung nur für den Mehrteil
Versicherer darf nicht ablehnen (gesetzlicher Anspruch)
So gehen Sie vor
Schriftliche Anfrage an Versicherer nach allen verfügbaren Tarifen
Vergleich der Tarife nach Leistung und Beitrag
Schriftlicher Antrag auf Tarifwechsel mit Verweis auf §204 VVG
Bei Ablehnung: Schriftlich widersprechen und ggf. Anwalt einschalten
Typische Fehler vermeiden:
- ⚠ Nur mündliche Anfragen stellen (immer schriftlich!)
- ⚠ Sich mit der ersten Antwort zufriedengeben
- ⚠ Nicht auf §204 VVG verweisen
- ⚠ Tarifwechsel mit Versichererwechsel verwechseln
Basistarif als Sicherheitsnetz
Voraussetzungen
- • Freiwillig GKV-versichert mit Wechselmöglichkeit in PKV
- • Hilfebedürftig im Sinne des SGB II oder SGB XII
- • Ab 55 Jahren mit PKV-Versicherungszeit seit mind. 10 Jahren
- • Beihilfeberechtigte Beamte mit entsprechender Ergänzung
Beiträge
Einschränkungen:
- • Ärzte können Behandlung ablehnen (kein Kontrahierungszwang)
- • Keine Wahlleistungen (Chefarzt, Einzelzimmer)
- • Erstattung nur zu GKV-Sätzen
GKV-Rückkehr ab 55: Die harte Wahrheit
Vorsicht vor unseriösen Beratern, die schnelle GKV-Rückkehr versprechen. Dies ist ab 55 rechtlich praktisch unmöglich.
Gemäß §6 SGB V ist die Rückkehr in die GKV ab 55 Jahren praktisch ausgeschlossen, auch bei Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze.
| Möglicher Weg | Möglich? | Erklärung |
|---|---|---|
| Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unter der Grenze | Nein | Ab 55 nicht mehr möglich, auch nicht bei niedrigem Gehalt |
| Arbeitslosigkeit mit ALG-I-Bezug | Nein | Ab 55 bleibt man in der PKV, auch bei ALG-I |
| Familienversicherung beim Ehepartner | Eingeschränkt | Nur wenn Ehepartner GKV-versichert und eigenes Einkommen unter 505€ |
Typische Beitragsentwicklung im Alter
| Alter | Ø Beitrag | Hinweis |
|---|---|---|
| 55 Jahre | 550-700€ | Altersrückstellungen wirken noch nicht voll |
| 60 Jahre | 600-750€ | Beitragssteigerung setzt sich fort |
| 65 Jahre | 650-800€ | Renteneintritt ändert nichts am PKV-Beitrag |
| 70 Jahre | 700-850€ | Zuschuss durch Rentenversicherung möglich |
| 75 Jahre | 750-900€ | Altersrückstellungen stabilisieren langsam |
| 80+ Jahre | 800-950€ | Basistarif als Sicherheitsnetz |
Zuschuss für Rentner
Rentner mit PKV haben Anspruch auf Zuschuss durch die Deutsche Rentenversicherung
Berechnung: Aktuell 8,15% des PKV-Beitrags, maximal jedoch die Hälfte des tatsächlichen Beitrags
Beispielrechnung:
Ihre Handlungsempfehlungen
Tarifwechsel nach §204 VVG prüfen
Selbstbeteiligung optimieren
Rentenzuschuss beantragen
Standardtarif prüfen (Altverträge)
Basistarif als Notfalloption kennen
Unabhängige Beratung anfragen
Lassen Sie sich von Experten beraten, welche Optionen für Ihre persönliche Situation am besten geeignet sind.
Hinweis zur Transparenz: Wir erhalten bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision vom Versicherer. Dies beeinflusst nicht unsere redaktionellen Inhalte.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mit 55+ noch in die GKV zurückkehren?
Was ist ein Tarifwechsel nach §204 VVG?
Was ist der Basistarif?
Warum steigen die PKV-Beiträge im Alter?
Lohnt sich ein Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter?
Bekomme ich als Rentner Zuschuss zur PKV?
Was passiert, wenn ich mir die PKV nicht mehr leisten kann?
Soll ich mich unabhängig beraten lassen?
Jetzt handeln und PKV optimieren
Mit den richtigen Maßnahmen können Sie Ihre PKV-Beiträge deutlich senken.
Zur kostenlosen Beratung