Versicherung und Wohnen

Hausratversicherung Kosten 2026: Beitrag pro m² berechnen

Eine Hausratversicherung ersetzt Ihre beweglichen Sachen, wenn Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm oder Hagel sie zerstören. Was sie kostet, hängt vor allem an der Versicherungssumme, und die richtet sich nach Ihrer Wohnfläche. Die Verbraucherzentrale nennt dafür meist 650 Euro pro Quadratmeter. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Ihren Bedarf berechnen und welche Klauseln im Schadensfall wirklich zählen.

Letzte Aktualisierung: 10. August 2026 | checkeverything.de Redaktion

650 €
Mindestsumme je m² (Verbraucherzentrale)
3.850 €
Durchschnittsschaden je Einbruch 2025 (GDV)
20 %
übliche Obergrenze für Wertsachen
Stärke 8
ab dieser Windstärke zahlt der Sturmschutz

Das Wichtigste in Kürze

  • 1.Die Versicherungssumme ist der größte Kostenhebel. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale meist 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, bei 80 Quadratmetern also 52.000 Euro.
  • 2.Ist die Summe zu niedrig angesetzt, kürzt der Versicherer anteilig. Das steht so in Paragraf 75 VVG und trifft Sie auch bei kleinen Schäden.
  • 3.Starkregen und Hochwasser sind im Grundschutz nicht enthalten. Dafür brauchen Sie den Elementarbaustein, und Starkregen sollte darin ausdrücklich genannt sein.
  • 4.Wertsachen wie Schmuck und Bargeld sind gedeckelt: je Versicherungsfall meist auf 20 Prozent der Versicherungssumme.
  • 5.Ein Verzicht auf die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit ist die wichtigste Zusatzklausel. Vorsatz bleibt nach Paragraf 81 Absatz 1 VVG immer ausgeschlossen.

Wovon der Beitrag abhängt

Viele Vergleichsseiten werben mit einem Einstiegspreis. Diese Zahlen sagen wenig, weil sie einen Modellhaushalt beschreiben, der mit Ihrem selten viel zu tun hat. Der Beitrag einer Hausratversicherung entsteht aus mehreren Größen, und die wichtigste davon bestimmen Sie selbst.

FaktorWirkung auf den Beitrag
VersicherungssummeSie ergibt sich aus der Wohnfläche und ist der größte Hebel. Wer 100 statt 60 Quadratmeter versichert, sichert rechnerisch auch fast den doppelten Hausrat ab.
WohnortVersicherer teilen Deutschland in Tarifzonen ein. Einbruchhäufigkeit und Naturgefahren am Wohnort fließen in den Beitrag ein.
SelbstbeteiligungWer einen Teil des Schadens selbst trägt, zahlt weniger Beitrag. Sinnvoll nur, wenn Sie den Betrag im Schadensfall auch wirklich aufbringen können.
ZusatzbausteineElementarschutz, Fahrraddiebstahl außerhalb der Wohnung und der Verzicht auf die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit kosten extra.
SicherungstechnikEinbruchhemmende Türen und Fenster können den Beitrag senken. Der GDV nennt gekippte Fenster und Türen als die typischen Schwachstellen.

Warum sich der Schutz überhaupt rechnet, zeigt die Schadenstatistik. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft meldet für 2025 380 Millionen Euro versicherte Schäden durch Wohnungseinbrüche, rund zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Die Versicherer zählten etwa 100.000 Fälle. Der Durchschnittsschaden je Einbruch stieg um 200 Euro auf 3.850 Euro und liegt damit so hoch wie nie seit Beginn der Messung.

Wer den eigenen Beitrag wissen will, kommt um die eigenen Daten nicht herum. Wohnfläche, Postleitzahl und die Frage, ob Sie einen Selbstbehalt tragen wollen, verändern das Ergebnis erheblich. Der Tarifvergleich weiter unten rechnet mit genau diesen Angaben.

Versicherungssumme berechnen

Die Versicherungssumme ist der Betrag, bis zu dem der Versicherer im Schadensfall zahlt. Sie können den Wert Ihres Hausrats selbst schätzen, indem Sie Raum für Raum durchgehen. Wem das zu aufwendig ist, der greift zur Pauschale der Versicherungswirtschaft: Die Verbraucherzentrale nennt dafür meist 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Empfohlene Versicherungssumme nach Wohnfläche, gerechnet mit 650 Euro pro Quadratmeter
WohnflächeVersicherungssummeTypischer Haushalt
40 m²26.000 €Einzimmerwohnung
60 m²39.000 €Zweizimmerwohnung
80 m²52.000 €Dreizimmerwohnung
100 m²65.000 €Familienwohnung
120 m²78.000 €Reihenhaus
140 m²91.000 €Einfamilienhaus

Die Werte in der Tabelle sind das Ergebnis der 650-Euro-Rechnung, nicht der Preis Ihres Vertrags. Sie sagen also, wie viel Hausrat abgesichert wird, nicht was Sie dafür zahlen.

Wann die Pauschale nicht reicht

Die 650 Euro sind ein Mindestwert für einen durchschnittlich eingerichteten Haushalt. Sammlungen, Designermöbel, Musikinstrumente oder umfangreicher Schmuck sprengen diese Rechnung schnell. Dann ist eine eigene Inventarliste die bessere Grundlage, und Fotos der wertvollen Stücke helfen später bei der Schadenmeldung.

Unterversicherung vermeiden

Eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme ist der teuerste Fehler in diesem Vertrag, und er fällt erst im Schadensfall auf. Paragraf 75 VVG formuliert es so: Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles, ist der Versicherer nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen.

Ein Rechenbeispiel

Ihr Hausrat ist 60.000 Euro wert, versichert haben Sie aber nur 30.000 Euro. Nach einem Wasserschaden sind Möbel im Wert von 10.000 Euro zerstört.

Weil die Summe nur die Hälfte des Werts abdeckt, ersetzt der Versicherer auch nur die Hälfte des Schadens: 5.000 Euro. Die übrigen 5.000 Euro tragen Sie selbst, obwohl der Schaden weit unter der vereinbarten Summe liegt.

Es gibt einen einfachen Ausweg. Wer die Summe nach der Quadratmeter-Pauschale ansetzt, bekommt von den meisten Versicherern einen Unterversicherungsverzicht. Der Versicherer rechnet dann im Schadensfall nicht mehr nach, ob die Summe gereicht hätte. Prüfen Sie im Angebot, ob diese Klausel enthalten ist und ob sie an eine bestimmte Mindestsumme je Quadratmeter gekoppelt ist.

Was versichert ist

Zum Hausrat gehört alles, was in der Wohnung zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dient. Fest mit dem Gebäude verbundene Teile gehören nicht dazu, dafür ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Ersetzt wird der Neuwert, also der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand.

GefahrWas darunter fälltZu beachten
FeuerBrand, direkter Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von FlugzeugenFolgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser sind eingeschlossen.
LeitungswasserRohrbruch, geplatzte Schläuche an Wasch- und GeschirrspülmaschinenFrostschäden an sanitären Anlagen werden ebenfalls ersetzt.
EinbruchdiebstahlAufgebrochene Türen, eingeschlagene FensterEinfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren ist nicht versichert.
RaubWegnahme unter Gewalt oder Drohung mit GewaltTrickdiebstahl fällt nicht automatisch darunter.
VandalismusZerstörung der Einrichtung nach einem EinbruchAuch beschmierte Wände sind gedeckt.
Sturm und HagelSturm ab Windstärke 8, Hagel unabhängig von der WindstärkeAbgedecktes Dach, eingeschlagene Scheiben.

Die Grenze zwischen Einbruchdiebstahl und einfachem Diebstahl entscheidet oft über die Regulierung. Bricht jemand eine Tür auf oder schlägt ein Fenster ein, ist das ein Versicherungsfall. Wer Fenster und Türen unverschlossen lässt, macht es Eindringlingen leicht und muss für die Folgen selbst einstehen.

Versichert sind auch die Kosten nach dem Ereignis: Aufräumen, Transport und Lagerung, Bewachung, ein neues Türschloss nach Schlüsselverlust durch Einbruch oder Raub, bei Mietwohnungen zusätzlich Reparaturen an Bodenbelägen, Innenanstrichen und Tapeten nach Leitungswasserschäden. Ist die Wohnung nicht mehr bewohnbar, übernimmt der Versicherer Hotelkosten ohne Nebenkosten wie Frühstück oder Telefon, in der Regel bis zu 100 Tage und begrenzt auf ein Tausendstel der Versicherungssumme.

Starkregen und Hochwasser

Hier liegt die größte Lücke im Grundschutz. Sturm und Hagel sind versichert, Starkregen, Grundwasser und Hochwasser aber bei vielen Hausratversicherungen nicht. Genau diese Ereignisse treffen inzwischen auch Haushalte, die nie an einem Fluss gewohnt haben.

Absichern lässt sich das über den Zusatzbaustein Elementarschadenschutz. Er deckt Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Wichtig ist die ausdrückliche Nennung von Starkregen im Bedingungswerk, denn dieses Risiko besteht an jedem Wohnort. Wie der Baustein im Detail funktioniert, steht im Ratgeber zur Elementarschadenversicherung. Für Eigentümer lohnt daneben der Blick auf Wasserschäden am Gebäude, weil dort ein zweiter Vertrag greift.

Wertsachen und die 20-Prozent-Grenze

Wertsachen sind Teil des Hausrats, aber sie sind nicht unbegrenzt gedeckt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall meist auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Bei 52.000 Euro Versicherungssumme endet die Erstattung für Wertsachen also rechnerisch bei rund 10.400 Euro, unabhängig davon, was tatsächlich abhandengekommen ist.

Als Wertsachen gelten Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbüchern und Wertpapieren, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen und Medaillen sowie alles aus Gold oder Platin. Dazu kommen Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände, Sachen aus Silber und Antiquitäten über 100 Jahre, wobei Möbel ausgenommen sind.

Wer deutlich mehr besitzt, sollte über einen höheren Wertsachenanteil oder einen eigenen Vertrag sprechen. Viele Versicherer knüpfen höhere Grenzen an einen Tresor mit bestimmten Anforderungen. Diese Bedingung steht im Vertrag und wird im Schadensfall geprüft.

Grobe Fahrlässigkeit

Die brennende Kerze im leeren Zimmer, das gekippte Fenster beim Wochenendausflug: Solche Fälle sind der Grund, warum eine einzelne Vertragsklausel über mehrere tausend Euro entscheiden kann. Paragraf 81 VVG regelt zwei Stufen.

Absatz 1: Vorsatz

Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Diese Rechtsfolge lässt sich vertraglich nicht abbedingen.

Absatz 2: Grobe Fahrlässigkeit

Hier darf der Versicherer die Leistung kürzen, und zwar in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Aus einem vollen Schaden kann so eine Teilzahlung werden.

Auf dieses Kürzungsrecht können Versicherer vertraglich verzichten, und viele Tarife tun das gegen Aufpreis. Achten Sie darauf, ob der Verzicht unbegrenzt gilt oder nur bis zu einem bestimmten Betrag. Ein Verzicht, der bei 5.000 Euro endet, hilft bei einem Wohnungsbrand wenig.

Wo sich Sparen lohnt

Nicht jeder Baustein ist sein Geld wert. Die Verbraucherzentrale rät, sich auf Risiken zu konzentrieren, die wirtschaftlich wehtun. Eine Glasversicherung gehört meist nicht dazu: Auf sie können Sie in der Regel verzichten, weil eine gesprungene Scheibe kein existenzielles Risiko ist.

Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag spürbar und ist vertretbar, solange Sie den Betrag im Ernstfall auch aufbringen können. Beim Fahrrad lohnt der Zusatzbaustein nur, wenn Sie regelmäßig draußen parken, denn im verschlossenen Keller greift der Grundschutz ohnehin. Beim Elementarschutz gilt das Gegenteil: Er deckt genau die Schäden ab, die einen Haushalt finanziell umwerfen können.

Wer ohnehin mehrere Verträge prüft, sollte die Privathaftpflichtversicherung gleich mitnehmen. Sie zahlt für Schäden, die Sie bei anderen verursachen, während die Hausratversicherung Ihr eigenes Eigentum absichert. Die beiden Verträge überschneiden sich nicht, werden aber oft verwechselt.

Hausrat außerhalb der Wohnung

Der Schutz endet nicht an der Wohnungstür. Über die sogenannte Außenversicherung ist Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, weltweit versichert. Das betrifft die Kleidung in der Reinigung ebenso wie die Kamera auf einer Reise.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Der Schutz gilt nur für vorübergehende Abwesenheit, meist nicht länger als drei Monate, und er unterliegt Entschädigungsgrenzen. Wer für längere Zeit ins Ausland geht oder Möbel dauerhaft einlagert, sollte das mit dem Versicherer klären, statt sich auf die Außenversicherung zu verlassen.

Beim Umzug greift eine eigene Regel: Für eine Übergangszeit sind in der Regel beide Wohnungen versichert. Die neue Adresse muss dem Versicherer gemeldet werden, weil sich mit der Wohnfläche und der Tarifzone auch der Beitrag ändern kann.

Tarife vergleichen

Der Vergleich rechnet mit Ihrer Wohnfläche, Ihrer Postleitzahl und den Bausteinen, die Sie wirklich brauchen. Achten Sie beim Durchsehen der Angebote auf drei Punkte: den Unterversicherungsverzicht, den Verzicht auf die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit und die ausdrückliche Nennung von Starkregen im Elementarbaustein.

Vergleichsrechner unseres Partners Tarifcheck. Bei Vertragsabschluss erhalten wir eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Häufige Fragen

Was kostet eine Hausratversicherung im Monat?

Einen seriösen Pauschalpreis gibt es nicht, weil der Beitrag von Ihrer Wohnfläche, dem Wohnort, der Selbstbeteiligung und den gebuchten Zusatzbausteinen abhängt. Zwei gleich große Haushalte können deutlich unterschiedliche Beiträge zahlen, wenn einer in einer Region mit hoher Einbruchhäufigkeit liegt. Belastbar wird die Zahl erst, wenn Sie Ihre eigenen Daten in einen Tarifvergleich eingeben.

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Die Verbraucherzentrale nennt als Orientierung eine Mindestversicherungssumme von meist 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei 80 Quadratmetern sind das 52.000 Euro. Wer wertvolle Einrichtung, Schmuck oder Musikinstrumente besitzt, sollte den Wert selbst ermitteln, statt sich auf die Pauschale zu verlassen.

Was passiert bei Unterversicherung?

Paragraf 75 VVG regelt das so: Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der tatsächliche Wert des Hausrats, muss der Versicherer nur anteilig zahlen, nämlich im Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert. Bei einer Summe von 30.000 Euro und einem Hausrat im Wert von 60.000 Euro bekommen Sie also auch bei einem Teilschaden nur die Hälfte ersetzt. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht schaltet diese Kürzung ab.

Sind Starkregen und Hochwasser mitversichert?

Nein. Schäden durch Starkregen, Grundwasser und Hochwasser zahlen viele Hausratversicherungen im Grundschutz nicht. Dafür brauchen Sie den Zusatzbaustein Elementarschadenschutz, der unter anderem Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen abdeckt. Achten Sie darauf, dass Starkregen ausdrücklich genannt ist.

Bis zu welcher Höhe sind Schmuck und Bargeld versichert?

Wertsachen sind mitversichert, aber gedeckelt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall meist auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Zu den Wertsachen zählen Bargeld, Schmuck, Edelsteine, Münzen, Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände und Antiquitäten über 100 Jahre.

Was bedeutet der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit?

Paragraf 81 Absatz 2 VVG erlaubt dem Versicherer, die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig verursacht haben. Ein vertraglicher Verzicht auf dieses Kürzungsrecht verbessert Ihren Schutz spürbar. Vorsatz bleibt davon unberührt: Nach Absatz 1 entfällt die Leistungspflicht bei vorsätzlicher Herbeiführung vollständig, und daran ändert keine Klausel etwas.

Ist mein Fahrrad über die Hausratversicherung geschützt?

Im Keller oder in der Wohnung ist das Fahrrad als Teil des Hausrats gegen Einbruchdiebstahl versichert. Wird es draußen entwendet, greift der Grundschutz nicht, weil das als einfacher Diebstahl gilt. Dafür gibt es einen kostenpflichtigen Zusatzbaustein.

Zahlt die Versicherung das Hotel, wenn die Wohnung unbewohnbar ist?

Ja, Hotelkosten gehören zu den versicherten Folgekosten, allerdings ohne Nebenkosten wie Frühstück oder Telefon. Die Entschädigung wird in der Regel bis zu 100 Tage gezahlt und ist auf ein Tausendstel der Versicherungssumme begrenzt.

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Quellen und Stand

Alle Zahlen und Rechtsangaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Stand: 10. August 2026.

Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags.