Stromvergleich 2026:
Preise, Fristen, Anbieterwechsel

Der durchschnittliche Haushaltsstrompreis liegt 2026 laut BDEW bei 37,0 Cent je Kilowattstunde, Neukundentarife kosten laut Verivox rund 25 Cent. Dazwischen liegt Ihr Sparpotenzial. Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie es finden, welche Fristen wirklich gelten und wo Sie besser zweimal hinsehen.

Ø 139 Lieferanten je Ort (Bundesnetzagentur)
Wechsel binnen 24 Stunden (§ 20a EnWG)
Vergleich kostenlos
Zum Tarifrechner

Das Wichtigste in Kürze

  • Haushaltsstrom kostet 2026 im Schnitt 37,0 ct/kWh (BDEW, April 2026); davon entfallen 15,2 ct auf Beschaffung und Vertrieb, 9,3 ct auf Netzentgelte und 12,6 ct auf Steuern, Abgaben und Umlagen.
  • Neukundentarife liegen laut Verivox im August 2026 bei rund 25 ct/kWh. Für 3.500 kWh sind das rund 420 Euro Unterschied im Jahr gegenüber dem Durchschnitt.
  • Der technische Anbieterwechsel muss an jedem Werktag binnen 24 Stunden möglich sein (§ 20a Abs. 2 EnWG). Der Strom fließt dabei durchgehend.
  • Kündigungsfrist in der Grundversorgung: zwei Wochen. Bei Sonderverträgen seit März 2022 höchstens ein Monat, danach jederzeit monatlich kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).
  • Bei einer Preiserhöhung dürfen Sie ohne Frist kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG).
  • Vorkasse, Pakettarife und Boni ohne Blick aufs zweite Jahr sind die Fehler, die am meisten Geld kosten.

Strompreise 2026: Was Strom heute kostet

Nach den Ausschlägen der Jahre 2022 und 2023 hat sich der Markt gefangen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) beziffert den durchschnittlichen Haushaltsstrompreis in seiner Strompreisanalyse vom April 2026 auf 37,0 Cent je Kilowattstunde, etwas weniger als im Vorjahr. Dieser Wert ist ein Durchschnitt über alle Haushalte, also inklusive derer, die noch nie gewechselt haben.

Wer heute neu abschließt, zahlt in der Regel weniger. Der Verivox-Verbraucherpreisindex weist für August 2026 einen Durchschnitt von 31,4 Cent aus (4.000 kWh, Neukundentarife mit zwölf Monaten Preisgarantie inklusive Boni); die günstigsten Neukundenangebote liegen laut Verivox bei rund 25 Cent. Diese Spanne zwischen Bestandspreis und Neukundenpreis macht ein Vergleich sichtbar.

Woraus sich der Preis zusammensetzt (BDEW, April 2026)

BestandteilAnteil am PreisWas dahintersteckt
Beschaffung und Vertrieb15,2 ct/kWhEinkauf an der Börse oder über Lieferverträge plus Marge des Anbieters. Der einzige Block, den ein Wechsel direkt beeinflusst.
Netzentgelte9,3 ct/kWhKosten für Netzbetrieb und Ausbau; 2026 durch einen Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro gedämpft. Regional unterschiedlich, für alle Anbieter am Ort gleich.
Steuern, Abgaben, Umlagen12,6 ct/kWhStromsteuer (2,05 ct/kWh nach § 3 StromStG), Konzessionsabgabe, Umlagen und Mehrwertsteuer. Für Haushalte 2026 unverändert zum Vorjahr.

Zusammen ergibt das den Durchschnittspreis von gut 37 Cent. Nur der erste Block hängt vom Anbieter ab; die beiden anderen zahlen Sie bei jedem Lieferanten am selben Ort in gleicher Höhe.

Der Markt in drei Zahlen (Monitoringbericht 2025)

Laut Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt konnten Haushalte 2024 im Schnitt zwischen 139 Stromlieferanten wählen. Gewechselt haben 14 % der Haushaltskunden, rund 7,1 Millionen. Und 22 % aller Haushalte bezogen ihren Strom weiterhin aus der Grundversorgung, meist ohne es bewusst entschieden zu haben.

Wenn Sie zu diesen 22 Prozent gehören, ist der Vergleich unten der schnellste Weg herauszufinden, was Sie das kostet.

Rechenbeispiel: Was der Unterschied im Jahr ausmacht

Die Tabelle rechnet den Verbrauch typischer Haushalte (Stromspiegel 2025) einmal mit dem BDEW-Durchschnitt von 37,0 Cent und einmal mit dem Neukunden-Durchschnitt von 25 Cent. Es ist eine reine Arbeitspreis-Rechnung ohne Grundpreis und ohne Bonus, also eine Größenordnung, kein Angebot. Ihr tatsächlicher Wert hängt von Postleitzahl, Verbrauch und Ihrem heutigen Tarif ab.

Haushalt (Stromspiegel 2025)Verbrauch/JahrBei 37,0 ct/kWhBei 25 ct/kWhDifferenz
1 Person, Wohnung1.200 kWh444 €300 €144 €
2 Personen, Wohnung1.900 kWh703 €475 €228 €
3 Personen, Einfamilienhaus3.500 kWh1.295 €875 €420 €
4 Personen, Wohnung (mit elektrischer Warmwasserbereitung)4.000 kWh1.480 €1.000 €480 €

Der Neukundenbonus kann das erste Jahr zusätzlich verbilligen. Rechnen Sie trotzdem immer auch das zweite Jahr durch, denn dort gilt der reguläre Preis.

Vier Tarifarten, vier Logiken

Im Rechner tauchen Dutzende Tarifnamen auf, dahinter stecken aber nur vier Grundtypen. Wer die kennt, liest die Ergebnisliste in einer Minute.

Grundversorgung

Der Tarif, in dem Sie automatisch landen, wenn Sie nichts tun.

Kündigungsfrist
Zwei Wochen (§ 20 Abs. 1 StromGVV)
Preisgarantie
Keine
Laufzeit
Keine Mindestlaufzeit

Passt für: Übergangslösung nach Umzug oder wenn ein Lieferant ausfällt.

Worauf Sie achten sollten: Der Grundversorger ist verpflichtet, jeden Haushaltskunden zu beliefern (§ 36 EnWG). Das ist bequem, aber die Grundversorgung gehört in der Regel zu den teureren Tarifen am Ort.

Sondervertrag mit Preisgarantie

Der Normalfall beim Wechsel: fester Preis für 12 oder 24 Monate.

Kündigungsfrist
Höchstens ein Monat zum Ende der Erstlaufzeit (§ 309 Nr. 9 BGB)
Preisgarantie
Meist 12 bis 24 Monate, oft eingeschränkt
Laufzeit
Höchstens 24 Monate Erstlaufzeit

Passt für: Fast alle Haushalte, die Planungssicherheit wollen.

Worauf Sie achten sollten: Prüfen Sie, ob die Preisgarantie Steuern, Abgaben und Umlagen einschließt. Häufig tut sie das nicht.

Ökostromtarif

Strom, der bilanziell aus erneuerbaren Quellen stammt.

Kündigungsfrist
Wie beim Sondervertrag
Preisgarantie
Wie beim Sondervertrag
Laufzeit
Wie beim Sondervertrag

Passt für: Wer nachweisbar zur Energiewende beitragen möchte.

Worauf Sie achten sollten: Der Umweltnutzen hängt am Siegel, nicht am Wort Ökostrom auf dem Tarif. Details weiter unten.

Dynamischer Tarif

Der Arbeitspreis folgt dem Börsenstrompreis, meist im Viertelstundentakt.

Kündigungsfrist
Häufig monatlich, je nach Anbieter
Preisgarantie
Keine
Laufzeit
Meist keine

Passt für: Haushalte mit intelligentem Messsystem, die Verbrauch verschieben können (Wallbox, Wärmepumpe, Speicher).

Worauf Sie achten sollten: Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Stromlieferant einen solchen Tarif anbieten (§ 41a Abs. 2 EnWG). Ohne Verbrauchsverschiebung zahlen Sie im Zweifel den Durchschnittspreis, nur ohne Sicherheit nach oben.

Stromanbieter wechseln: So läuft es ab

Der Wechsel besteht aus vier Schritten. Die ersten drei erledigen Sie in etwa einer Viertelstunde, den vierten erledigen der neue Lieferant und der Netzbetreiber ohne Ihr Zutun.

  1. Rechnung heraussuchen

    Sie brauchen den Jahresverbrauch in Kilowattstunden, die Zählernummer und den Namen Ihres jetzigen Lieferanten. Alles steht auf der letzten Jahresabrechnung. Werfen Sie dabei gleich einen Blick auf Laufzeit und Kündigungsfrist.

  2. Vergleichen, aber richtig

    Postleitzahl und Verbrauch eingeben, dann die Filter setzen: Preisgarantie mindestens so lang wie die Laufzeit, keine Vorkasse, keine Pakettarife. Vergleichen Sie die Gesamtkosten des ersten und des zweiten Jahres, nicht nur den beworbenen Preis.

  3. Online abschließen

    Der neue Anbieter kündigt in der Regel für Sie beim alten. Ausnahme: Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen wollen, kündigen Sie besser selbst, damit die verkürzte Frist nicht verloren geht.

  4. Der Wechsel selbst

    Der technische Lieferantenwechsel muss an jedem Werktag binnen 24 Stunden möglich sein (§ 20a Abs. 2 EnWG). Die Verbraucherzentrale nennt für den gesamten Vorgang höchstens drei Wochen. Ihr Strom fließt währenddessen weiter, eine Lücke gibt es nicht.

Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrecht: Was wirklich gilt

Hier kursieren erstaunlich viele veraltete Angaben, auch auf großen Portalen. Deshalb einmal sauber, mit Paragraf.

Grundversorgung: zwei Wochen Kündigungsfrist, ohne Mindestlaufzeit (§ 20 Abs. 1 StromGVV). Das ist der Grund, warum der Wechsel aus der Grundversorgung so schnell geht.

Sonderverträge seit dem 1. März 2022: Die Erstlaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen, die Kündigungsfrist zum Ende dieser Laufzeit höchstens einen Monat. Verlängert sich der Vertrag stillschweigend, dann nur auf unbestimmte Zeit, und Sie können ihn jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen. So steht es in § 309 Nr. 9 BGB. Klauseln mit „sechs Wochen" oder „automatische Verlängerung um zwölf Monate" gehören in neuen Verträgen der Vergangenheit an; wer so etwas in einem Altvertrag findet, sollte es prüfen lassen.

Preiserhöhung: Ändert Ihr Anbieter Preise oder Vertragsbedingungen, dürfen Sie den Vertrag „ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen" kündigen, und zwar kostenlos (§ 41 Abs. 5 EnWG). Die oft genannte Zwei-Wochen-Frist ist keine Kündigungsfrist für Sie, sondern gehört zur Ankündigungspflicht des Anbieters.

Der Wechsel selbst: Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Lieferantenwechsel binnen 24 Stunden vollzogen werden und an jedem Werktag möglich sein (§ 20a Abs. 2 EnWG). Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der gesamte Vorgang trotzdem bis zu drei Wochen dauern darf, und dass die 24-Stunden-Regel für Strom gilt, nicht für Gas.

Was passiert, wenn etwas schiefgeht? Nichts Dramatisches. Der Grundversorger vor Ort muss jeden Haushaltskunden beliefern (§ 36 EnWG), und wenn eine Lieferung keinem Vertrag zugeordnet werden kann, greift die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG). Dunkel wird es nicht, nur vorübergehend teurer.

Ökostrom-Siegel: Woran Sie echten Mehrwert erkennen

„Ökostrom" darf sich fast jeder Tarif nennen, der bilanziell mit Herkunftsnachweisen unterlegt ist. Ob dafür eine neue Anlage gebaut wurde, sagt das Wort nicht. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, den Umweltnutzen nicht zu überschätzen und auf Siegel mit Zusatzkriterien zu achten. Die vier gängigen Stufen im Überblick:

SiegelTrägerKernanforderungEinordnung
Grüner Strom LabelGrüner Strom Label e.V. (getragen von Umwelt- und Verbraucherverbänden)100 % erneuerbare Energien; der Anbieter zahlt je verkaufter Kilowattstunde einen festen Betrag in neue Anlagen.Strengste verbreitete Anforderung
ok-powerEnergieVision e.V.100 % erneuerbare Energien, keine wesentlichen Beteiligungen an Kohle- oder Atomkraftwerken, verbraucherfreundliche Vertragsbedingungen ohne Vorkasse.Streng
TÜV-Zertifikate (z. B. TÜV SÜD EE01/EE02)PrüfgesellschaftenNachweis der erneuerbaren Herkunft, je nach Standard mit zeitgleicher Deckung von Erzeugung und Verbrauch.Herkunft geprüft, Zusatznutzen je nach Standard
Nur HerkunftsnachweisRegister beim UmweltbundesamtBelegt, dass irgendwo in Europa die passende Menge Ökostrom erzeugt wurde. Kein Anbau neuer Anlagen verlangt.Bilanziell grün, ohne Zusatznutzen

Preislich liegen zertifizierte Ökostromtarife im Rechner häufig auf dem Niveau der übrigen Sondertarife. Wer es genauer wissen will: Unser Ökostrom-Vergleich geht auf Herkunftsnachweise und Greenwashing im Detail ein.

Fünf Fallstricke, die im Rechner nicht auffallen

Der günstigste Preis in der Liste ist nicht automatisch der günstigste Vertrag. Diese fünf Punkte kosten Verbraucher regelmäßig Geld, und keiner davon steht im Preisfeld.

Vorkasse und Kaution

Sie zahlen im Voraus. Geht der Anbieter in die Insolvenz, ist das Geld in aller Regel weg.

Unser Rat: Grundsätzlich meiden, egal wie günstig der Preis aussieht.

Pakettarife

Feste Kilowattstundenmenge zum Festpreis. Mehrverbrauch wird teuer nachberechnet, Minderverbrauch verfällt.

Unser Rat: Nur bei sehr konstantem Verbrauch, und selbst dann kritisch prüfen.

Bonus ohne Blick aufs zweite Jahr

Der Neukundenbonus macht das erste Jahr billig. Ab dem zweiten Jahr zahlen Sie den regulären Preis, der oft deutlich höher liegt.

Unser Rat: Beide Jahre nebeneinander rechnen. Wer nach zwölf Monaten erneut wechseln will, kann Boni mitnehmen, muss die Frist aber im Kalender haben.

Eingeschränkte Preisgarantie

Viele Garantien decken nur Energie- und Netzkosten. Steuern, Abgaben und Umlagen bleiben außen vor, und die machen laut Verbraucherzentrale bis zu 70 % des Preises aus.

Unser Rat: Im Kleingedruckten nachlesen, was genau garantiert wird.

Verlängerung verschlafen

Seit März 2022 darf sich ein Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern, und Sie können ihn dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB). Ein Jahr Bindung durch verpasste Frist ist bei neuen Verträgen nicht mehr zulässig.

Unser Rat: Trotzdem: Erinnerung vier Wochen vor Ende der Erstlaufzeit setzen. Ab dann läuft der oft teurere Folgepreis.

Stromtarife für Ihre Postleitzahl vergleichen

Postleitzahl und Jahresverbrauch eingeben, Filter setzen (Preisgarantie, keine Vorkasse, Ökostrom nach Wunsch), Gesamtkosten für zwölf und 24 Monate vergleichen.

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Häufige Fragen zum Stromvergleich

Wie viel spare ich mit einem Stromvergleich wirklich?

Das hängt davon ab, wo Sie herkommen. Der BDEW nennt für 2026 einen Durchschnittspreis von 37,0 Cent je Kilowattstunde über alle Haushalte, Neukundentarife liegen laut Verivox im August 2026 bei rund 25 Cent. Für ein Einfamilienhaus mit 3.500 Kilowattstunden sind das gut 400 Euro Unterschied im Jahr, für eine kleine Wohnung mit 1.200 Kilowattstunden etwa 140 Euro. Ihr konkreter Wert steht erst nach Eingabe von Postleitzahl und Verbrauch fest.

Kann beim Wechsel der Strom ausfallen?

Nein. Der Grundversorger vor Ort ist gesetzlich verpflichtet, jeden Haushaltskunden zu beliefern (§ 36 EnWG). Fällt Ihr Lieferant aus oder klappt eine Zuordnung nicht, greift die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG automatisch. Der Strom fließt weiter, Sie zahlen in dieser Zeit allerdings den Ersatzversorgungspreis.

Wie lange dauert ein Stromanbieterwechsel?

Der technische Wechsel muss seit 2026 an jedem Werktag binnen 24 Stunden vollzogen werden (§ 20a Abs. 2 EnWG). Die Verbraucherzentrale beziffert den gesamten Ablauf inklusive Bestätigung auf höchstens drei Wochen. Wie schnell Sie tatsächlich beliefert werden, hängt vor allem von der Kündigungsfrist Ihres alten Vertrags ab.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Stromverträgen?

In der Grundversorgung sind es zwei Wochen (§ 20 Abs. 1 StromGVV). Bei Sonderverträgen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, darf die Kündigungsfrist höchstens einen Monat zum Ende der Erstlaufzeit betragen; nach der Erstlaufzeit läuft der Vertrag unbefristet weiter und ist jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Längere Fristen in Altverträgen sollten Sie prüfen lassen.

Was gilt, wenn mein Anbieter den Preis erhöht?

Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt, an dem die Änderung wirksam wird (§ 41 Abs. 5 EnWG). Ein Entgelt darf der Anbieter dafür nicht verlangen. Kündigen Sie in diesem Fall selbst und beauftragen Sie den neuen Lieferanten parallel, dann geht die Frist nicht verloren.

Ist Ökostrom teurer als normaler Strom?

Nicht zwangsläufig. Im Vergleichsrechner liegen zertifizierte Ökostromtarife häufig auf dem Niveau der übrigen Sondertarife. Entscheidend ist das Siegel: Grüner Strom Label und ok-power verlangen 100 % erneuerbare Energien plus Zusatzkriterien, ein reiner Herkunftsnachweis belegt dagegen nur die bilanzielle Herkunft.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitspreis und Grundpreis?

Der Grundpreis ist eine feste monatliche Gebühr, die unabhängig vom Verbrauch anfällt. Der Arbeitspreis wird je Kilowattstunde berechnet. Bei hohem Verbrauch wiegt ein niedriger Arbeitspreis schwerer, bei sehr niedrigem Verbrauch lohnt der Blick auf den Grundpreis. Vergleichsrechner rechnen beides zu Jahreskosten zusammen.

Muss ich meinen alten Anbieter selbst kündigen?

Im Normalfall nicht, das übernimmt der neue Lieferant mit Ihrer Vollmacht. Selbst kündigen sollten Sie bei Sonderkündigungsrecht nach einer Preiserhöhung und wenn Ihre reguläre Frist knapp wird, weil der neue Anbieter für den Wechselprozess einige Tage Vorlauf braucht.

Fazit

Der Stromvergleich ist 2026 vor allem eine Fristenfrage. Die Preise haben sich beruhigt, der Wechsel dauert technisch einen Tag, und das Gesetz schützt Sie vor langen Bindungen. Was bleibt, ist der Abstand von rund zwölf Cent je Kilowattstunde zwischen dem Durchschnittspreis und den Neukundentarifen. Wer in der Grundversorgung sitzt oder seit Jahren nicht gewechselt hat, findet ihn mit Postleitzahl und Verbrauch in wenigen Minuten.

Und weil ein Wechsel meist der Anlass ist, die Fixkosten insgesamt durchzusehen: Beim Gasvergleich gilt dieselbe Logik, bei der Kfz-Versicherung läuft die Wechselsaison bis Ende November, und wer einen laufenden Ratenkredit hat, sollte die Konditionen ebenfalls einmal im Jahr gegenprüfen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand der Zahlen und Normen: 18. August 2026. Preise sind Durchschnittswerte der genannten Quellen, keine Angebote.