Private Haftpflichtversicherung: Was ist versichert?
Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie einer anderen Person versehentlich einen Schaden zufügen. Sie übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme und weist unberechtigte Forderungen zurück. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, doch weil das deutsche Schadenersatzrecht die Haftung der Höhe nach nicht begrenzt, gilt sie bei Verbraucherschützern als Grundschutz.
Das Wichtigste in Kürze
- Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie anderen zufügen. Eigene Schäden und Vorsatz sind ausgeschlossen.
- Die Verbraucherzentrale empfiehlt mindestens 10 Millionen Euro Deckungssumme. Stiftung Warentest verlangt denselben Wert für die Note „sehr gut".
- Stiftung Warentest prüfte 401 Tarife: Gute Angebote gibt es ab 48 Euro im Jahr, im Schnitt kosteten die Tarife 99 Euro.
- Wer zur Miete wohnt, sollte auf Mietsachschäden achten. Ohne diesen Einschluss bleiben Schäden an der Wohnung häufig unbezahlt.
- Kündigen können Sie zum Ende der Versicherungsperiode, bei einer Beitragserhöhung nach § 40 VVG innerhalb eines Monats.
Was die private Haftpflichtversicherung abdeckt
Die rechtliche Grundlage steht in § 823 Absatz 1 BGB. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum eines anderen verletzt, muss den Schaden ersetzen. Das Gesetz nennt keine Obergrenze. Genau diese Lücke schliesst die Haftpflichtversicherung, indem sie an Ihrer Stelle zahlt.
- Personenschäden
- Behandlungskosten, Verdienstausfall und unter Umständen eine lebenslange Rente, wenn jemand durch Ihr Verschulden dauerhaft geschädigt wird. Dieser Bereich verursacht die höchsten Summen.
- Sachschäden
- Beschädigtes oder zerstörtes Eigentum anderer Menschen, vom Fahrrad des Nachbarn bis zum Laptop einer Kollegin.
- Vermögensschäden
- Finanzielle Nachteile, die aus einem Personen- oder Sachschaden folgen, etwa wenn eine selbstständige Person nach einem Unfall nicht arbeiten kann.
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Fordert jemand Geld von Ihnen, ohne dass Sie haften, prüft und bestreitet der Versicherer die Forderung auf eigene Kosten. Fachleute sprechen von passivem Rechtsschutz.
Wann die Haftpflicht nicht zahlt
Die Ausschlüsse sind der Teil des Vertrags, den die wenigsten lesen, und der im Schadenfall den Unterschied macht. Vier Punkte tauchen in praktisch jedem Bedingungswerk auf.
- Vorsatz. Wer einen Schaden absichtlich herbeiführt, bekommt kein Geld. Das gilt auch dann, wenn die Folgen größer ausfallen als geplant.
- Eigene Sachen. Ihr eigenes Eigentum ist nie versichert. Dafür ist die Hausratversicherung zuständig.
- Schäden aus dem Straßenverkehr. Was Sie mit einem Fahrzeug anrichten, fällt unter die Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Geliehene und gemietete Sachen. Sie sind in vielen Tarifen ausgeschlossen. Ob und wie weit Ihr Vertrag sie einschliesst, steht in den Bedingungen.
Welche Deckungssumme sinnvoll ist
Bei Sachschäden reicht fast jede Summe. Kritisch wird es bei Personenschäden. Wenn ein Mensch dauerhaft pflegebedürftig wird, zahlt die Versicherung Behandlungskosten, Verdienstausfall und häufig eine lebenslange Rente. Solche Fälle sind selten, aber sie sind der Grund, warum die Deckungssumme überhaupt eine Rolle spielt.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt mindestens 10 Millionen Euro pauschal, also einen gemeinsamen Betrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auch Stiftung Warentest setzt 10 Millionen Euro als Bedingung an, damit ein Tarif überhaupt die Note „sehr gut" erreichen kann. Höhere Summen sind möglich und kosten meist nur wenige Euro mehr im Jahr.
Achten Sie darauf, dass die Summe pauschal gilt. Getrennte Summen je Schadenart klingen ähnlich hoch, greifen im Ernstfall aber kürzer, weil ein schwerer Personenschaden dann nur aus einem Topf bezahlt wird.
Was eine private Haftpflichtversicherung kostet
Belastbare Zahlen liefert der Vergleich von Stiftung Warentest. Untersucht wurden 401 Tarife, von denen 154 die Note „sehr gut" erhielten. Gute Angebote beginnen bei 48 Euro im Jahr, die geprüften Tarife reichten bis 246 Euro, der Durchschnitt lag bei 99 Euro. Die Verbraucherzentrale nennt für eine preiswerte Police mit guten Bedingungen eine Spanne von 50 bis 80 Euro im Jahr.
| Quelle | Jahresbeitrag | Bezug |
|---|---|---|
| Stiftung Warentest | ab 48 Euro, im Mittel 99 Euro | 401 geprüfte Tarife, 154 davon „sehr gut" |
| Verbraucherzentrale | 50 bis 80 Euro | preiswerte Police mit guten Bedingungen |
Was Sie persönlich zahlen, hängt vom Tarif ab. Ein Familientarif kostet mehr als eine Single-Police, zusätzliche Bausteine erhöhen den Beitrag, eine Selbstbeteiligung senkt ihn. Den Preis für Ihre Situation zeigt Ihnen der Vergleichsrechner weiter unten.
Wer in Ihrem Haushalt mitversichert ist
Im Familientarif sind in der Regel Ehe- und Lebenspartner sowie minderjährige Kinder eingeschlossen. Volljährige Kinder bleiben in vielen Verträgen während der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums mitversichert. Wie lange genau, steht in den Bedingungen und unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter deutlich.
Bei kleinen Kindern lohnt ein genauerer Blick, weil Haftung und Versicherungsschutz hier auseinanderfallen. § 828 Absatz 1 BGB stellt klar: Wer das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist für einen Schaden nicht verantwortlich. Im Straßenverkehr gilt diese Grenze nach Absatz 2 sogar bis zum zehnten Geburtstag. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nach § 832 BGB erfüllt, haftet auch niemand sonst. Der Nachbar mit der zerkratzten Autotür bleibt dann auf den Kosten sitzen. Tarife mit dem Baustein „deliktunfähige Kinder" zahlen in diesem Fall trotzdem.
Mietsachschäden, Schlüsselverlust und weitere Bausteine
Der Beitrag allein sagt wenig aus. Zwei Tarife zum gleichen Preis können sich in den Bausteinen erheblich unterscheiden. Diese Punkte entscheiden in der Praxis am häufigsten darüber, ob ein Schaden bezahlt wird.
Mietsachschäden
Wohnen Sie zur Miete?
Deckt Schäden an der gemieteten Wohnung ab, etwa zerkratztes Parkett oder beschädigte Fliesen.
Schlüsselverlust
Haben Sie einen Schlüssel zu einer Schließanlage?
Geht ein Schlüssel verloren, kann der Austausch der Anlage teuer werden. Ohne diesen Baustein zahlen Sie selbst.
Forderungsausfalldeckung
Wollen Sie sich gegen mittellose Schädiger absichern?
Springt ein, wenn Ihnen jemand ohne Versicherung und ohne Vermögen einen Schaden zufügt.
Deliktunfähige Kinder
Leben kleine Kinder im Haushalt?
Zahlt Schäden, für die Kinder unter sieben Jahren rechtlich nicht verantwortlich sind.
Gefälligkeitsschäden
Helfen Sie öfter Freunden beim Umzug?
Ob Schäden bei reinen Gefälligkeiten ersetzt werden, regeln die Versicherungsbedingungen unterschiedlich. Prüfen Sie diesen Punkt im Angebot.
Selbstbeteiligung
Wollen Sie den Beitrag senken?
Ein vereinbarter Eigenanteil senkt die Prämie, kostet Sie im Schadenfall aber bares Geld.
Wann sich ein Wechsel lohnt
Alte Verträge sind selten schlechter im Preis und fast immer schlechter in den Leistungen. Bausteine, die heute üblich sind, fehlen in Policen aus den 2000er Jahren oft ganz. Ein Blick in den eigenen Vertrag lohnt deshalb vor allem dann, wenn sich Ihre Lebenssituation geändert hat.
Für die Kündigung gelten klare Fristen. § 11 VVG regelt den Normalfall: Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann nur zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden, und die Frist muss für beide Seiten gleich sein. Sie beträgt mindestens einen Monat und höchstens drei Monate.
Daneben gibt es zwei Sonderfälle. Erhöht der Versicherer die Prämie, können Sie nach § 40 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Versicherer muss Sie auf dieses Recht hinweisen und die Mitteilung spätestens einen Monat vor der Erhöhung zustellen. Nach einem gemeldeten Schaden dürfen zudem beide Seiten den Vertrag beenden, geregelt in § 92 VVG.
Privathaftpflicht, Tierhalter, Kfz: was wozu gehört
Haftpflicht ist ein Sammelbegriff. Für einige Lebensbereiche hat der Gesetzgeber eigene Regeln geschaffen, die von der privaten Police nicht abgedeckt werden.
Kfz-Haftpflicht
Für jeden Fahrzeughalter Pflicht nach § 1 PflVG. Schäden aus dem Gebrauch eines Fahrzeugs fallen nie unter die Privathaftpflicht. Details finden Sie im Ratgeber zur Kfz-Versicherung.
Tierhalterhaftpflicht
Nach § 833 BGB haftet der Halter eines Tieres verschuldensunabhängig. Hunde und Pferde brauchen deshalb eine eigene Police, wie sie der Ratgeber zur Tierhalterhaftpflicht beschreibt. Kleintiere wie Katzen sind meist in der Privathaftpflicht enthalten.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Wer ein Grundstück oder eine vermietete Immobilie besitzt, trägt eigene Verkehrssicherungspflichten. Was daraus folgt, erklärt der Ratgeber zur Grundbesitzerhaftpflicht.
Rechtsschutzversicherung
Sie wird oft mit der Haftpflicht verwechselt. Die Haftpflicht wehrt Forderungen ab, die andere gegen Sie richten. Die Rechtsschutzversicherung trägt Ihre Kosten, wenn Sie selbst Ansprüche durchsetzen wollen. Eine Übersicht aller Sparten finden Sie in unseren Versicherungsratgebern.
Steuerlich absetzbar? Nur in engen Grenzen
Die Behauptung, man könne die Beiträge einfach von der Steuer absetzen, hält sich hartnäckig. Der Gesetzestext ist strenger. § 10 EStG nennt Haftpflichtversicherungen in Absatz 1 Nummer 3a zwar als Sonderausgaben. Absatz 4 begrenzt alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen jedoch auf 2.800 Euro im Jahr, bei Arbeitnehmern mit Anspruch auf Beitragszuschuss auf 1.900 Euro. Und weiter heißt es dort: Übersteigen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung diesen Rahmen, scheidet ein Abzug der übrigen Vorsorgeaufwendungen aus.
Für die meisten Arbeitnehmer bedeutet das: Der Höchstbetrag ist durch die Kranken- und Pflegeversicherung bereits ausgeschöpft, ein steuerlicher Vorteil aus der Privathaftpflicht bleibt aus. Ob es in Ihrem Fall anders liegt, klärt eine Steuerberatung.
Tarife vergleichen
Der Rechner zeigt Angebote für Ihre Haushaltsgröße und die gewünschte Deckungssumme. Der Beitrag ist dabei nur die halbe Information. Welche Bausteine enthalten sind, entscheidet im Schadenfall.
WerbungDer Vergleichsrechner wird von unserem Partner bereitgestellt. Kommt darüber ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Provision.
Der Rechner wird von unserem Partner Tarifcheck bereitgestellt und lädt beim Öffnen externe Inhalte.
Werbung. Der Vergleich wird von unserem Partner Tarifcheck bereitgestellt (Partner-ID 110646). Bei einem Vertragsabschluss erhalten wir eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Häufige Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung
Was ist in der privaten Haftpflichtversicherung versichert?
Versichert sind Personenschäden, Sachschäden und daraus folgende Vermögensschäden, die Sie einer anderen Person versehentlich zufügen. Die Versicherung prüft außerdem, ob eine Forderung überhaupt berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten ab. Grundlage der Haftung ist § 823 Absatz 1 BGB: Wer fahrlässig Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum eines anderen verletzt, muss den Schaden ersetzen.
Welche Deckungssumme sollte eine Privathaftpflicht haben?
Die Verbraucherzentrale empfiehlt mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auch Stiftung Warentest setzt 10 Millionen Euro als Bedingung für die Note "sehr gut" an. Höhere Summen von 50 Millionen Euro kosten meist nur wenige Euro mehr im Jahr, weil schwere Personenschäden die eigentliche Kostenlast ausmachen.
Was kostet eine private Haftpflichtversicherung?
Stiftung Warentest hat 401 Tarife untersucht. Gute Tarife beginnen bei 48 Euro im Jahr, die geprüften Angebote reichten bis 246 Euro, der Durchschnitt lag bei 99 Euro. Singles zahlen weniger als Familien, weil im Familientarif mehrere Personen abgesichert sind. Was Sie konkret zahlen, hängt vom gewählten Leistungsumfang und einer eventuellen Selbstbeteiligung ab.
Sind Kinder in der Haftpflichtversicherung mitversichert?
Im Familientarif sind Ehe- und Lebenspartner sowie minderjährige Kinder üblicherweise eingeschlossen. Wichtig ist der Unterschied zur Haftung: Nach § 828 Absatz 1 BGB ist ein Kind unter sieben Jahren für einen Schaden gar nicht verantwortlich. Der Geschädigte geht dann leer aus, sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht nach § 832 BGB erfüllt haben. Manche Tarife zahlen solche Schäden trotzdem. Dieser Baustein heißt meist "deliktunfähige Kinder" und steht nicht in jedem Vertrag.
Was sind Mietsachschäden?
Gemeint sind Schäden an der Wohnung, die Sie gemietet haben, etwa am Parkett, an Fliesen oder an fest verbauten Einrichtungen. Ohne diesen Einschluss greift die Privathaftpflicht hier oft nicht, weil gemietete Sachen in vielen Bedingungswerken ausgeschlossen sind. Wenn Sie zur Miete wohnen, sollten Sie im Angebot gezielt nach dem Punkt Mietsachschäden suchen.
Wann kann ich die Haftpflichtversicherung kündigen?
Ein unbefristeter Vertrag lässt sich nach § 11 Absatz 2 VVG zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Die Frist ist für beide Seiten gleich und beträgt laut § 11 Absatz 3 VVG mindestens einen Monat und höchstens drei Monate. Erhöht der Versicherer die Prämie, gilt zusätzlich § 40 VVG: Sie können dann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen.
Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?
Nur in engen Grenzen. § 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG nennt Haftpflichtversicherungen zwar als Sonderausgaben, doch Absatz 4 begrenzt alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen auf 2.800 Euro, bei Arbeitnehmern mit Beitragszuschuss auf 1.900 Euro. Übersteigen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung diesen Betrag, scheidet der Abzug der Haftpflichtbeiträge nach dem Wortlaut des Gesetzes aus. Das ist bei den meisten Arbeitnehmern der Fall.
Ist eine private Haftpflichtversicherung Pflicht?
Nein. Anders als die Kfz-Haftpflicht, die § 1 PflVG für jeden Fahrzeughalter vorschreibt, ist die private Haftpflichtversicherung freiwillig. Ohne sie haften Sie für Schäden, die Sie anderen zufügen, mit Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Weil das Gesetz die Höhe der Haftung nicht begrenzt, zählt die Privathaftpflicht bei Verbraucherschützern zu den wenigen Versicherungen, die für alle sinnvoll sind.
Weitere Ratgeber
- HausratversicherungZuständig für Ihr eigenes Eigentum, das die Haftpflicht ausdrücklich nicht abdeckt.
- Kfz-VersicherungPflichtversicherung für Fahrzeughalter, die alle Schäden aus dem Straßenverkehr abdeckt.
- UnfallversicherungGreift, wenn Sie selbst zu Schaden kommen und niemand anderes haftet.