Reise-Ratgeber
Was rechtlich als Pauschalreise gilt, wie Ihr Reisepreis bei einer Insolvenz des Veranstalters abgesichert ist und welche Rechte Sie bei Mängeln haben. Jede Rechtsangabe nennt ihre Fundstelle im BGB.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Pauschalreise liegt in der Regel vor, sobald mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise gebündelt werden, zum Beispiel Flug und Hotel (§ 651a Absatz 2 BGB).
- Wird der Veranstalter zahlungsunfähig, muss Ihnen der gezahlte Reisepreis erstattet werden. War die Beförderung Teil des Vertrags, ist auch die Rückreise abgesichert (§ 651r Absatz 1 BGB).
- Seit dem 1. November 2021 läuft diese Absicherung in der Regel über einen Reisesicherungsfonds (§ 651r Absatz 2 BGB).
- Der Nachweis ist der Sicherungsschein. Lassen Sie ihn sich zeigen, bevor Sie anzahlen (§ 651r Absatz 4 BGB).
Pauschalreise oder einzeln buchen?
Rechtlich macht es einen großen Unterschied, ob Sie bündeln oder einzeln buchen. Buchen Sie zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise zusammen, liegt in der Regel eine Pauschalreise vor. Das Gesetz zählt vier Arten auf: die Beförderung von Personen, die Beherbergung, die Vermietung von Kraftfahrzeugen und jede sonstige touristische Leistung. Flug und Hotel im selben Buchungsvorgang reichen also.
Sie haben dann einen Vertragspartner. Fällt der Hinflug aus, wenden Sie sich an den Veranstalter und nicht getrennt an Airline und Hotel. Wer die Bausteine einzeln bucht, trägt dieses Risiko selbst.
Ein günstiges Einzelangebot wird teuer, wenn ein Anschluss platzt und niemand zuständig ist. Umgekehrt kann die Einzelbuchung passen, wenn Sie ohnehin flexibel reisen und keine Transfers brauchen. Vergleichen Sie beide Wege einschließlich der Transfers, bevor Sie sich festlegen.
Pauschalreise vergleichen
Der Vergleichsrechner stammt von unserem Partner CHECK24. Prüfen Sie bei jedem Angebot, ob Sie vor der Zahlung einen Sicherungsschein erhalten. Er belegt die Absicherung nach § 651r BGB, die seit dem 1. November 2021 in der Regel über einen zugelassenen Reisesicherungsfonds (drsf.reise) läuft.
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Ihre Rechte bei einer Pauschalreise
Die Antworten unten geben den Gesetzestext wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Eine ausführliche Übersicht zu Reisemängeln und zum Sicherungsschein bietet der Pauschalreisecheck der Verbraucherzentrale.
Was gilt rechtlich als Pauschalreise?
Nach § 651a Absatz 2 BGB ist eine Pauschalreise "eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise". Absatz 3 nennt vier Arten: die Beförderung von Personen, die Beherbergung, die Vermietung von Kraftfahrzeugen und jede sonstige touristische Leistung. Flug plus Hotel ist damit bereits eine Pauschalreise, ein Flug allein nicht.
Was passiert, wenn der Reiseveranstalter zahlungsunfähig wird?
§ 651r Absatz 1 BGB verpflichtet den Veranstalter sicherzustellen, dass Ihnen der gezahlte Reisepreis erstattet wird, wenn Leistungen wegen Zahlungsunfähigkeit ausfallen. War die Beförderung Teil des Vertrags, ist auch die Rückreise abgesichert. Seit dem 1. November 2021 darf der Veranstalter diese Pflicht nach Absatz 2 grundsätzlich nur noch über einen Reisesicherungsfonds erfüllen.
Gibt es eine Obergrenze für die Insolvenzabsicherung?
Ja, aber nur bei kleineren Veranstaltern. Nach § 651r Absatz 3 BGB dürfen Versicherer und Kreditinstitute ihre Einstandspflicht je Insolvenz auf eine Million Euro begrenzen, wenn der Veranstalter im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr weniger als drei Millionen Euro Umsatz im Sinne des Reisesicherungsfondsgesetzes erzielt hat. Eine Absicherung über Versicherer oder Kreditinstitut ist nach Absatz 2 Satz 2 nur unterhalb von zehn Millionen Euro Umsatz erlaubt; zwischen drei und zehn Millionen Euro gilt dabei keine solche Deckelung. Ab zehn Millionen Euro Umsatz ist der Reisesicherungsfonds Pflicht.
Kann ich vor Reisebeginn kostenlos zurücktreten?
Zurücktreten können Sie jederzeit vor Reisebeginn. Im Regelfall darf der Veranstalter dafür eine Entschädigung verlangen. Sie entfällt nach § 651h Absatz 3 BGB, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände" auftreten, welche die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Gemeint sind Umstände außerhalb der Kontrolle der Partei, deren Folgen sich auch mit allen zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen. Muss der Veranstalter den Reisepreis erstatten, hat er nach Absatz 5 unverzüglich zu zahlen, spätestens 14 Tage nach dem Rücktritt.
Welche Rechte habe ich bei einem Reisemangel?
§ 651i Absatz 3 BGB zählt sie einzeln auf. Sie können Abhilfe verlangen, bei ausbleibender Abhilfe selbst tätig werden und die erforderlichen Aufwendungen ersetzt bekommen, Ersatzleistungen fordern, unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer notwendigen Beherbergung geltend machen, den Vertrag kündigen, den Reisepreis mindern sowie Schadensersatz verlangen.
Woran erkenne ich, dass mein Geld abgesichert ist?
Am Sicherungsschein. § 651r Absatz 4 BGB verlangt, dass Ihnen ein unmittelbarer Anspruch gegen den Absicherer eingeräumt wird und Sie darüber eine Bestätigung erhalten. Liegt Ihnen dieser Nachweis nicht vor, fragen Sie beim Veranstalter nach, bevor Sie eine Anzahlung leisten.
Quelle der Rechtsangaben: Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 651a bis 651y, auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 27. August 2026.
Versicherung und Auto auf Reisen
Zwei weitere Punkte der Reiseplanung liegen außerhalb des Pauschalreiserechts: die Krankenversicherung im Ausland und, wenn Sie mit dem eigenen Wagen fahren, Ihre Kfz-Versicherung.
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Redaktioneller Stand: 27. August 2026. Erstellt und gepflegt von der checkeverything.de Redaktion.