Gasanbieter Vergleich: Tarife und kWh-Preise
Eine Kilowattstunde Gas kostet Haushalte 2026 im Schnitt 11,10 Cent. Hier sehen Sie, woraus dieser Preis besteht, welche Fristen beim Wechsel gelten und was ein anderer Arbeitspreis für Ihre Jahresrechnung bedeutet.
Zum TarifvergleichDas Wichtigste in Kürze
Eine Kilowattstunde Gas kostet Haushalte 2026 im Durchschnitt 11,10 Cent im Einfamilienhaus und 10,87 Cent im Mehrfamilienhaus. Rund 30 Prozent davon sind Steuern, Abgaben und Umlagen, die bei jedem Anbieter gleich hoch ausfallen.
- Der durchschnittliche Haushaltsgaspreis liegt 2026 bei 11,10 Cent pro Kilowattstunde im Einfamilienhaus und bei 10,87 Cent im Mehrfamilienhaus. Beide Werte stammen aus der BDEW-Gaspreisanalyse vom April 2026 und schließen Steuern, Abgaben und Netzentgelte ein.
- Rund 30 Prozent des Preises sind Steuern, Abgaben und Umlagen. Diesen Teil zahlen Sie bei jedem Anbieter, er ist über einen Tarifwechsel nicht beeinflussbar.
- Die Gasspeicherumlage von zuletzt 0,289 Cent pro Kilowattstunde ist zum 1. Januar 2026 entfallen. Bei 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch sind das etwa 58 Euro weniger.
- Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Teil eines Lieferantenwechsels binnen 24 Stunden erledigt sein, das gesamte Verfahren darf drei Wochen nicht überschreiten (§ 20a Absatz 2 EnWG).
- Bei einer Preiserhöhung dürfen Sie fristlos zum Wirksamkeitstermin kündigen, ohne dass dafür ein Entgelt anfällt (§ 41 Absatz 5 EnWG).
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Gastarife für Ihre Postleitzahl vergleichen
Der Gaspreis ist regional verschieden, weil Netzentgelte und Konzessionsabgaben je Netzgebiet unterschiedlich ausfallen. Ein bundesweiter Durchschnitt sagt deshalb wenig darüber aus, was in Ihrer Straße möglich ist. Halten Sie Ihre letzte Jahresabrechnung bereit: Postleitzahl und Jahresverbrauch in Kilowattstunden genügen für einen belastbaren Vergleich.
Der Vergleich ist kostenlos und unverbindlich. Ein Vertrag entsteht erst, wenn Sie sich beim jeweiligen Anbieter für einen Tarif entscheiden.
Was kostet eine Kilowattstunde Gas 2026?
Haushalte in Einfamilienhäusern zahlen 2026 im Durchschnitt 11,10 Cent pro Kilowattstunde, in Mehrfamilienhäusern 10,87 Cent. Diese Zahlen veröffentlicht der Branchenverband BDEW in seiner Gaspreisanalyse vom April 2026. Sie sind Bruttowerte und enthalten bereits alle Steuern, Abgaben und Netzentgelte. Der Grundpreis, also die feste monatliche Gebühr, ist darin nicht abgebildet und kommt auf Ihrer Rechnung zusätzlich hinzu.
Ein Durchschnitt ist allerdings kein Preisschild. Er mischt Grundversorgungsverträge, die traditionell teurer sind, mit Sondertarifen, die ein Haushalt nur durch aktives Wechseln bekommt. Wer seit Jahren nichts verändert hat, liegt üblicherweise oberhalb dieses Wertes, wer regelmäßig vergleicht, darunter. Deshalb ist der Durchschnitt vor allem als Messlatte nützlich: Er sagt Ihnen, ob Ihr eigener Arbeitspreis auffällig ist.
Prüfen Sie den Wert auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Dort steht der Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde, getrennt vom Grundpreis. Liegt er spürbar über 11 Cent, lohnt der Blick in den Vergleich. Liegt er darunter, ist der Handlungsdruck gering, und ein Wechsel bringt vor allem dann etwas, wenn eine Preiserhöhung angekündigt wurde.
Woraus der Gaspreis besteht
Der Gaspreis besteht aus drei Blöcken: Beschaffung und Vertrieb machen knapp die Hälfte aus, die Netzentgelte etwa ein Fünftel, Steuern, Abgaben und Umlagen rund 30 Prozent. So gliedert der BDEW den Haushaltsgaspreis in seiner Analyse vom April 2026 auf. Nur der erste Block ist Wettbewerb, und nur dort entsteht der Unterschied zwischen einem teuren und einem günstigen Tarif. Die übrigen zwei Drittel zahlen Sie bei jedem Anbieter in derselben Höhe.
| Bestandteil | Anteil | Rechtsgrundlage und Quelle |
|---|---|---|
| Beschaffung und Vertrieb | knapp die Hälfte | BDEW-Gaspreisanalyse April 2026 |
| Netzentgelte | rund ein Fünftel | BDEW-Gaspreisanalyse April 2026 |
| Steuern, Abgaben, Umlagen | rund 30 Prozent | BDEW-Gaspreisanalyse April 2026 |
| davon Energiesteuer | 0,55 ct/kWh | § 2 Abs. 3 EnergieStG (5,50 Euro je MWh) |
| davon CO2-Preis | Korridor 55 bis 65 Euro je Zertifikat | § 10 BEHG, Auktionierung 2026 |
| davon Mehrwertsteuer | 19 Prozent | Regelsteuersatz, § 12 Abs. 1 UStG |
Beim CO2-Preis wird häufig ein fester Betrag genannt. Das Gesetz sieht für 2026 aber keinen Festpreis mehr vor, sondern eine Versteigerung in einem Korridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro je Emissionszertifikat. Wer die Obergrenze als feststehenden Preis angibt, überzeichnet die Belastung.
Was sich 2026 geändert hat
Die Gasspeicherumlage ist weggefallen
Die Gasspeicherumlage entfällt seit dem 1. Januar 2026 und wird stattdessen aus dem Bundeshaushalt finanziert. Zuletzt lag sie bei 0,289 Cent pro Kilowattstunde, was einem Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch rund 58 Euro im Jahr spart. Wenn Ihre Abschlagszahlung seither unverändert geblieben ist, lohnt ein Blick in die nächste Jahresabrechnung.
Der Wechsel muss schneller gehen
Für den Lieferantenwechsel gilt seit dem 1. Januar 2026 eine zusätzliche Vorgabe. Nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz muss der technische Vorgang binnen 24 Stunden vollzogen werden und an jedem Werktag möglich sein. Unverändert bleibt die Obergrenze für das gesamte Verfahren: Es darf drei Wochen ab Zugang der Anmeldung zur Netznutzung beim Netzbetreiber nicht überschreiten. Beides ersetzt nicht die Kündigungsfrist Ihres laufenden Vertrags, die vorher abläuft und den tatsächlichen Wechseltermin bestimmt.
Was ein anderer Arbeitspreis für Ihre Jahresrechnung bedeutet
Ein Cent Unterschied beim Arbeitspreis kostet 10 Euro pro 1.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Bei 15.000 Kilowattstunden sind zwei Cent also 300 Euro im Jahr. Die folgende Tabelle zeigt diese Rechnung vollständig: Jahresverbrauch multipliziert mit dem Arbeitspreis, ohne Grundpreis, weil dieser je Anbieter zwischen wenigen Euro und deutlich über hundert Euro im Jahr liegt. Die hervorgehobene Spalte entspricht dem BDEW-Durchschnitt für Einfamilienhäuser.
| Haushalt | Verbrauch | 9 ct/kWh | 10 ct/kWh | 11,10 ct/kWhBDEW-Schnitt | 13 ct/kWh |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 bis 2 Personen | 7.000 kWh | 630 € | 700 € | 777 € | 910 € |
| 3 Personen | 12.000 kWh | 1.080 € | 1.200 € | 1.332 € | 1.560 € |
| 3 bis 4 Personen | 15.000 kWh | 1.350 € | 1.500 € | 1.665 € | 1.950 € |
| 5 Personen und mehr | 20.000 kWh | 1.800 € | 2.000 € | 2.220 € | 2.600 € |
Die praktische Faustregel steckt in den Abständen zwischen den Spalten. Ein Cent Unterschied beim Arbeitspreis kostet pro 1.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch 10 Euro. Bei 15.000 Kilowattstunden sind zwei Cent also 300 Euro im Jahr. Ob dieser Abstand für Sie erreichbar ist, zeigt erst der Vergleich mit Ihrer Postleitzahl, denn er hängt vom Angebot in Ihrem Netzgebiet ab.
Ablauf und Fristen beim Anbieterwechsel
Ein Gasanbieter-Wechsel dauert höchstens drei Wochen ab Anmeldung beim Netzbetreiber, der technische Teil seit Januar 2026 nur noch 24 Stunden. Den Papierkram übernimmt dabei in aller Regel der neue Anbieter, einschließlich der Kündigung beim bisherigen Versorger. Sie brauchen Ihre Kundennummer, die Zählernummer und den Jahresverbrauch; alle drei Angaben stehen auf der letzten Abrechnung. Bereits gezahlte Abschläge verrechnet der alte Versorger mit der Schlussrechnung, ein Guthaben wird ausgezahlt.
Zeitlich greifen zwei gesetzliche Grenzen. Das Wechselverfahren darf nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz drei Wochen ab Zugang der Netznutzungsanmeldung nicht überschreiten, und seit Januar 2026 muss der technische Vorgang selbst binnen 24 Stunden erledigt sein. Der spürbarere Faktor ist meist die Kündigungsfrist des Altvertrags, die davon unberührt bleibt.
Ein Sonderfall ist die Preiserhöhung. Kündigt Ihr Lieferant eine an, muss er Sie als Haushaltskunde spätestens einen Monat vorher informieren. Sie können den Vertrag dann nach § 41 Absatz 5 Energiewirtschaftsgesetz ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen, und ein gesondertes Entgelt darf dafür nicht verlangt werden. Das ist regelmäßig der günstigste Moment für einen Wechsel, weil Sie nicht an Laufzeiten gebunden sind.
Grundversorgung, Sondertarif und Ökogas
Die Grundversorgung ist in der Regel die teuerste der drei Varianten, und wer sie verlässt, macht meist den größten Einzelsprung beim Arbeitspreis. In sie landen Sie automatisch, wenn Sie nie einen eigenen Vertrag abgeschlossen haben, etwa nach einem Umzug. Dafür ist sie bequem und kurzfristig kündbar.
Sondertarife unterscheiden sich vor allem in drei Punkten: Laufzeit, Preisgarantie und Bonuszahlung. Eine Preisgarantie deckt üblicherweise nur die Bestandteile ab, die der Anbieter selbst kalkuliert, also Arbeits- und Grundpreis. Steuern, Umlagen und Netzentgelte sind meist ausgenommen. Boni sind häufig an eine Mindestvertragslaufzeit gebunden und werden erst nach dem ersten Lieferjahr ausgezahlt, was den effektiven Preis im zweiten Jahr verändert.
Bei Ökogas lohnt genaues Hinsehen, weil der Begriff nicht geschützt ist. Manche Tarife enthalten einen echten Biomethananteil, andere sind konventionelles Erdgas mit Kompensationszertifikaten. Welche Variante vorliegt, steht im Tarifblatt des Anbieters, nicht im Produktnamen. Wie sich beide Modelle unterscheiden, haben wir im Ratgeber zu Biogas-Tarifen aufgeschlüsselt.
Häufige Fragen zum Gasvergleich
Was kostet eine Kilowattstunde Gas 2026?
Haushalte in Einfamilienhäusern zahlen 2026 im Durchschnitt 11,10 Cent pro Kilowattstunde, in Mehrfamilienhäusern 10,87 Cent. Diese Werte stammen aus der Gaspreisanalyse des Branchenverbands BDEW vom April 2026 und enthalten bereits Steuern, Abgaben und Netzentgelte. Was Sie selbst zahlen, hängt vom Tarif, vom Netzgebiet und vom Verbrauch ab und kann deutlich darüber oder darunter liegen.
Woraus setzt sich der Gaspreis zusammen?
Der BDEW gliedert den Haushaltsgaspreis in drei Blöcke: Beschaffung und Vertrieb machen knapp die Hälfte aus, die Netzentgelte rund ein Fünftel, Steuern, Abgaben und Umlagen etwa 30 Prozent. In den staatlichen Anteil fallen unter anderem die Energiesteuer von 5,50 Euro je Megawattstunde, also 0,55 Cent pro Kilowattstunde nach § 2 Energiesteuergesetz, der CO2-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz und die Mehrwertsteuer von 19 Prozent.
Wie lange dauert ein Gasanbieter-Wechsel?
Das gesamte Wechselverfahren darf nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz drei Wochen ab Zugang der Anmeldung zur Netznutzung beim Netzbetreiber nicht überschreiten. Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang des Lieferantenwechsels zusätzlich binnen 24 Stunden vollzogen werden und an jedem Werktag möglich sein. Hinzu kommt die Kündigungsfrist Ihres bestehenden Vertrags.
Was gilt, wenn mein Gasanbieter die Preise erhöht?
Nach § 41 Absatz 5 Energiewirtschaftsgesetz muss der Lieferant über Preisänderungen spätestens zwei Wochen vorher informieren, bei Haushaltskunden spätestens einen Monat vorher. Übt er sein Änderungsrecht aus, können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen, und der Lieferant darf dafür kein gesondertes Entgelt verlangen.
Wird die Gasversorgung beim Anbieterwechsel unterbrochen?
Beim regulären Wechsel bleibt die Belieferung bestehen. Kommt kein neuer Liefervertrag zustande, greift die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger. Davon zu trennen ist der Fall der Zahlungsstörung: Nach § 19 Gasgrundversorgungsverordnung darf der Grundversorger die Versorgung unterbrechen lassen, wenn der Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt. Eine Unterbrechung ist also nicht generell ausgeschlossen.
Was hat sich 2026 beim Gaspreis geändert?
Zwei Punkte sind für die Rechnung 2026 relevant. Die Gasspeicherumlage entfällt seit dem 1. Januar 2026; sie lag zuvor bei 0,289 Cent pro Kilowattstunde, was bei 20.000 Kilowattstunden rund 58 Euro im Jahr ausmacht. Gleichzeitig wird der CO2-Preis nach § 10 Brennstoffemissionshandelsgesetz 2026 in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro je Zertifikat versteigert, nicht mehr zu einem Festpreis.
Lohnt sich ein Tarif mit Preisgarantie?
Eine Preisgarantie fixiert nur die Bestandteile, die der Anbieter selbst kalkuliert, also im Regelfall den Arbeits- und Grundpreis. Änderungen bei Steuern, Umlagen oder Netzentgelten sind meist ausgenommen. Prüfen Sie deshalb im Tarifblatt, welche Positionen die Garantie tatsächlich abdeckt und wie lange sie gilt.
Wie finde ich meinen Jahresverbrauch?
Der Jahresverbrauch in Kilowattstunden steht auf Ihrer letzten Gasabrechnung, meist direkt neben der Zählernummer. Manche Abrechnungen weisen zusätzlich Kubikmeter aus; die Umrechnung in Kilowattstunden erfolgt über Brennwert und Zustandszahl, die ebenfalls auf der Rechnung stehen. Ohne diese Zahl liefert jeder Tarifvergleich nur eine grobe Schätzung.
Unsere Einordnung
Der größte Hebel liegt fast immer im Verlassen der Grundversorgung, nicht im jährlichen Wechsel zwischen Sondertarifen. Wer bereits einen Vertrag mit marktüblichem Arbeitspreis hat, gewinnt durch einen weiteren Wechsel oft weniger, als die Bonusrechnung suggeriert, weil der Bonus einmalig ist und der Preis danach steigt.
Achten Sie beim Vergleich auf drei Dinge: die Gesamtkosten im ersten und im zweiten Jahr, den Umfang der Preisgarantie und die Kündigungsfrist. Ein Tarif mit zwölf Monaten Laufzeit und klarer Frist lässt Ihnen die Möglichkeit, bei der nächsten Preisrunde erneut zu reagieren. Verbraucherzentralen raten außerdem von Vorkasse- und Paketmodellen ab, weil Sie damit ins Insolvenzrisiko des Anbieters gehen.
Gastarife unverbindlich vergleichen
Postleitzahl und Jahresverbrauch genügen. Sie sehen sofort, welche Arbeitspreise in Ihrem Netzgebiet verfügbar sind, und wie sie zum Durchschnitt stehen.
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Die Durchschnittspreise stammen aus der BDEW-Gaspreisanalyse vom April 2026. Die Tabelle zu den Jahreskosten ist eine reine Multiplikation aus Verbrauch und Arbeitspreis ohne Grundpreis und stellt kein Angebot dar. Tatsächliche Preise hängen von Netzgebiet, Anbieter und Tarif ab. Angaben ohne Gewähr. Stand: 18. August 2026.