Ein negativer Schufa-Eintrag ist kein Grund, ohne Strom dazustehen. Der Grundversorger in Ihrem Netzgebiet muss jeden Haushalt zu seinen veröffentlichten Preisen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG), und zwar ohne dass Ihre Bonität darüber entscheidet. Schwieriger wird es bei günstigen Sondertarifen: Dort prüfen die meisten Anbieter die Zahlungsfähigkeit und lehnen ab, wenn Negativmerkmale vorliegen.
Zuletzt aktualisiert: 18. August 2026 · checkeverything.de Redaktion
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Das Wichtigste in Kürze
1.Der Grundversorger muss Sie beliefern. Die Pflicht steht in § 36 Abs. 1 EnWG und gilt unabhängig von Schufa oder Bonität. Sie entfällt, wenn die Belieferung für das Unternehmen wirtschaftlich unzumutbar wäre, und ruht drei Monate nach Beginn einer Ersatzversorgung.
2.Ein Anbieter, der öffentlich auf jede Bonitätsprüfung verzichtet, ist uns im deutschen Strommarkt nicht bekannt. Wer trotzdem wechseln will, kommt meist über Vorkasse oder einen Prepaid-Zähler weiter.
3.Der Grundversorger darf bei begründeten Zweifeln an Ihrer Zahlungsfähigkeit eine Vorauszahlung verlangen oder einen Vorkassezähler einbauen (§ 14 StromGVV). Beginn, Höhe und Gründe muss er Ihnen nennen.
4.Eine Stromsperre wegen Zahlungsverzugs setzt Mahnung, Androhung, mindestens vier Wochen Wartezeit und eine briefliche Ankündigung acht Werktage vor dem Termin voraus (§ 41f EnWG). In der Grundversorgung haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine Abwendungsvereinbarung mit zinsfreien Raten (§ 41g EnWG).
5.Der durchschnittliche Haushaltsstrompreis liegt 2026 bei 37,0 ct/kWh (BDEW, Stand 15.04.2026). Grundversorgungstarife liegen in der Regel darüber; aus der Grundversorgung kommen Sie mit zwei Wochen Frist wieder heraus (§ 20 StromGVV).
Symbolbild. Foto: Rafael Arkenau, Unsplash.
Bekomme ich Strom trotz negativer Schufa?
Ja. Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet den Grundversorger, jeden Haushaltskunden in seinem Netzgebiet zu den Allgemeinen Preisen zu versorgen. Der Grundversorger ist das Unternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert; der Netzbetreiber stellt es alle drei Jahre fest und veröffentlicht es im Internet (§ 36 Abs. 2 EnWG). In den meisten Städten sind das die Stadtwerke, auf dem Land häufig ein regionaler Versorger. Was Grundversorgung im Einzelnen bedeutet, erklären wir in unserem Definitionsartikel.
Der Vertrag kommt oft schon dadurch zustande, dass Sie in einer Wohnung Strom entnehmen, ohne einen anderen Lieferanten zu haben (§ 2 Abs. 2 StromGVV); die Entnahme müssen Sie dem Grundversorger unverzüglich mitteilen. Sie müssen also niemanden von Ihrer Kreditwürdigkeit überzeugen, um Licht zu haben. Zwei Ausnahmen nennt das Gesetz: Die Pflicht entfällt, wenn die Versorgung für das Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist, und sie ruht für drei Monate nach dem Beginn einer Ersatzversorgung, wenn Ihr bisheriger Lieferant ausgefallen ist (§ 36 Abs. 1 Satz 4 und 5 EnWG). Der erste Fall ist eine hohe Hürde und betrifft im Alltag Haushalte mit erheblichen offenen Forderungen beim selben Versorger, nicht einen schlechten Schufa-Score.
Anders sieht es bei Sondertarifen aus, also bei allen Angeboten außerhalb der Grundversorgung. Hier entscheidet der Anbieter frei, mit wem er einen Vertrag schließt. Er darf dafür eine Bonitätsauskunft einholen; die Rechtsgrundlage ist in der Regel das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO, eine gesonderte Einwilligung braucht er dafür nicht. Sie können der Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO widersprechen, müssen dann aber damit rechnen, dass kein Vertrag zustande kommt. Über die Abfrage muss der Anbieter Sie informieren.
Gibt es Stromanbieter ohne Schufa-Prüfung oder ohne Bonitätsprüfung?
Kaum. Ein größerer Versorger, der damit wirbt, auf jede Prüfung zu verzichten, ist uns nicht bekannt. Eine verbindliche Zusage gibt ohnehin nur der Anbieter selbst, und zwar erst nach dem Antrag. Was es gibt, sind drei Wege, bei denen die Bonität weniger ins Gewicht fällt.
Weg 1: Die Grundversorgung selbst
Sie ist ein regulärer Vertrag mit kurzer Kündigungsfrist und veröffentlichten Preisen. Wer keinen anderen Vertrag bekommt, ist hier versorgt, vorbehaltlich der beiden Ausnahmen in § 36 Abs. 1 EnWG.
Weg 2: Vorkasse
Der Grundversorger kann von sich aus eine Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass Sie Ihre Zahlungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen (§ 14 Abs. 1 StromGVV). Die Höhe richtet sich nach Ihrem Verbrauch im vorigen Abrechnungszeitraum oder nach vergleichbaren Kunden; wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie erheblich weniger verbrauchen, muss das berücksichtigt werden. Statt einer Vorauszahlung darf der Versorger auch einen Bargeld- oder Chipkartenzähler einbauen (§ 14 Abs. 3 StromGVV). Umgekehrt können Sie selbst anbieten, per Vorkasse zu zahlen, wenn ein Sondertarif-Anbieter Sie zunächst ablehnt. Ein Anspruch darauf besteht nicht; fragen dürfen Sie trotzdem.
Weg 3: Prepaid-Zähler
Einige Stadtwerke bieten Prepaid-Zähler als eigenes Produkt an. Sie laden Guthaben auf, wie beim Prepaid-Handy, und der Zähler schaltet ab, wenn das Guthaben aufgebraucht ist. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass solche Zähler die Kostenkontrolle erleichtern, aber auch Risiken haben: Wer nicht rechtzeitig auflädt, sitzt im Dunkeln, und der Tarif ist nicht automatisch günstig. Ob es das Angebot in Ihrem Netzgebiet gibt, erfahren Sie beim Grundversorger; ein bundesweiter Prepaid-Stromtarif für Neukunden ist uns 2026 nicht bekannt.
Eine Kaution kennt auch die Grundversorgung, dort heißt sie Sicherheitsleistung: Sind Sie zur Vorauszahlung nicht bereit oder nicht in der Lage, darf der Grundversorger stattdessen eine Sicherheit in angemessener Höhe verlangen; Barsicherheiten werden zum Basiszinssatz verzinst (§ 15 StromGVV). Feste Beträge nennt die Verordnung nicht, und Sondertarif-Anbieter regeln das in ihren Verträgen selbst. Fragen Sie konkret nach, bevor Sie zahlen, und lassen Sie sich die Rückzahlungsbedingungen schriftlich geben.
Was die Grundversorgung kostet und wie Sie wieder herauskommen
Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte liegt 2026 bei 37,0 ct/kWh, gerechnet für 3.500 kWh Jahresverbrauch mit anteiligem Grundpreis (BDEW-Strompreisanalyse, Stand 15.04.2026). Dieser Wert mischt Sondertarife und Grundversorgungstarife. Grundversorgungstarife liegen in der Regel über diesem Durchschnitt, Neukundentarife darunter; wie groß der Abstand ist, hängt vom Netzgebiet ab. Genau beziffern lässt er sich nur vor Ort: Der Grundversorger muss seine Allgemeinen Preise im Internet veröffentlichen, und zwar so, dass sie leicht auffindbar sind und eindeutig als Grundversorgung gekennzeichnet werden (§ 36 Abs. 1 EnWG).
Faustregel bei 3.500 kWh Jahresverbrauch: Preisunterschied je kWh und Mehrkosten im Jahr
Unterschied je kWh
Mehrkosten im Jahr
1 Cent
35 Euro
5 Cent
175 Euro
10 Cent
350 Euro
Diese Rechnung sollten Sie mit den tatsächlichen Preisen Ihres Netzgebiets machen, nicht mit Durchschnittswerten aus dem Internet. Unser Stromvergleich zeigt die Sondertarife für Ihre Postleitzahl.
Wichtig ist, dass die Grundversorgung Sie nicht bindet. Der Vertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, in Textform, und der Grundversorger darf dafür kein Entgelt verlangen (§ 20 StromGVV). Sobald ein Sondertarif-Anbieter Sie annimmt, ist der Wechsel also schnell erledigt. Umgekehrt darf der Grundversorger Ihnen nur kündigen, wenn seine Versorgungspflicht ausnahmsweise nicht besteht (§ 20 Abs. 1 Satz 2 StromGVV).
Stromsperre: Wann sie erlaubt ist und wie Sie sie abwenden
Eine schlechte Schufa allein rechtfertigt keine Sperre. Der Strom darf nur unterbrochen werden, wenn Sie Ihre Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht erfüllen, und auch dann nur nach einem festen Verfahren (§ 41f EnWG).
Der Ablauf
Zuerst kommt die Mahnung. Der Lieferant darf mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung androhen; er muss Sie dabei darüber informieren, dass Sie ihm Gründe mitteilen können, die eine Sperre unverhältnismäßig machen, und Ihnen die Kontaktadresse dafür nennen. Frühestens vier Wochen nach der Androhung darf er die Sperre beim Netzbetreiber beauftragen. Den konkreten Beginn muss er Ihnen acht Werktage vorher brieflich ankündigen (§ 41f Abs. 5 EnWG).
Die Mindesthöhe
Der Rückstand muss mindestens das Doppelte des monatlichen Abschlags betragen, oder ein Sechstel der voraussichtlichen Jahresrechnung, wenn keine Abschläge vereinbart sind; in jedem Fall müssen es mindestens 100 Euro sein (§ 41f Abs. 3 EnWG). Beträge, die Sie form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet haben, zählen dabei nicht mit, ebenso wenig Rückstände aus einer strittigen Preiserhöhung.
Härtefälle
Auch bei Erreichen dieser Schwellen ist die Sperre unzulässig, wenn ihre Folgen außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder Sie darlegen, dass Sie Ihre Schulden voraussichtlich begleichen werden. Das Gesetz nennt ausdrücklich die besondere Schutzbedürftigkeit: Wenn durch die Unterbrechung eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben droht, etwa wegen Krankheit oder Alter, darf nicht gesperrt werden (§ 41f Abs. 2 EnWG). Diese Gefahr müssen Sie auf Verlangen glaubhaft machen, zum Beispiel mit einem ärztlichen Attest.
Abwendungsvereinbarung und Hilfen
Mit der Androhung muss der Lieferant Sie in Textform über Wege informieren, die Sperre ohne Mehrkosten zu vermeiden: Ratenpläne, Vorauszahlungssysteme, staatliche Hilfen, Schuldnerberatung (§ 41f Abs. 4 EnWG). In der Grundversorgung geht das Gesetz noch einen Schritt weiter. Sie können nach der Androhung eine Abwendungsvereinbarung verlangen; der Grundversorger muss sie innerhalb einer Woche anbieten, spätestens aber mit der Ankündigung der Sperre (§ 41g EnWG). Die Vereinbarung enthält zinsfreie Monatsraten für den Rückstand und die Zusage, weiter zu liefern, solange Sie die laufenden Abschläge zahlen. Als zumutbar gelten je nach Höhe sechs bis 18 Monate Laufzeit, bei mehr als 300 Euro Rückstand zwölf bis 24 Monate. Nehmen Sie das Angebot vor der Sperre in Textform an, darf nicht unterbrochen werden, solange Sie Raten und laufende Abschläge zahlen.
Wer Grundsicherung oder Sozialhilfe bezieht oder beantragen kann, sollte außerdem das Jobcenter oder Sozialamt ansprechen. Energieschulden können dort übernommen werden, wenn das zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist; beim Jobcenter in der Regel als Darlehen (§ 22 Abs. 8 SGB II), beim Sozialamt als Beihilfe oder Darlehen (§ 36 SGB XII). Der Grundversorger muss Ihnen mit der Androhung ein Formular schicken, mit dem Sie ihm erlauben, selbst Kontakt zum Sozialhilfeträger aufzunehmen (§ 41g Abs. 3 EnWG).
Dass das Thema kein Randfall ist, zeigt der Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur: 2024 wurde die Stromversorgung in mindestens 239.269 Haushalten tatsächlich unterbrochen, 17 Prozent mehr als 2023. Angedroht wurde die Sperre in rund 4,6 Millionen Fällen. Die meisten Androhungen führen also nicht zur Sperre; wer auf die Mahnung reagiert, hat gute Aussichten, sie abzuwenden.
Negative Einträge über nicht bezahlte Rechnungen bleiben nach der Erledigung in der Regel drei Jahre gespeichert und werden dann gelöscht; darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Für schnell beglichene Forderungen hat die Schufa 2023 eine kürzere Frist eingeführt, die sie selbst als 100-Tage-Regelung bezeichnet; die genauen Bedingungen stehen auf schufa.de. Die Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz löscht die Schufa nach eigenen Angaben schon nach sechs Monaten, automatisch und ohne Antrag. Die frühere Regel "drei Jahre nach Restschuldbefreiung" gilt seit 2023 nicht mehr.
Ein Begriff, der in vielen älteren Ratgebern noch steht, ist die "eidesstattliche Versicherung". Sie heißt seit 2013 Vermögensauskunft (§ 802c ZPO); der Eintrag im Schuldnerverzeichnis wird drei Jahre nach dem Tag der Eintragungsanordnung gelöscht, bei nachgewiesener Zahlung auch früher (§ 882e ZPO). Wenn Ihnen jemand mit dem alten Begriff droht, ist das ein Hinweis, dass die Information nicht aktuell ist.
Prüfen Sie Ihre Daten, bevor Sie einen Vertrag beantragen. Nach Art. 15 DSGVO haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Datenkopie; bei der Schufa heißt sie genau so, "Datenkopie nach Art. 15 DSGVO", und ist von der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft für Vermieter zu unterscheiden. Sie sehen darin alle gespeicherten Einträge und die anfragenden Unternehmen. Fehlerhafte oder veraltete Einträge lassen Sie schriftlich bei der Schufa und beim meldenden Gläubiger korrigieren. Was sich durch das neue Score-Modell der Schufa ändert, steht in unserem Ratgeber zur Schufa-Reform 2026 und in der Erklärung zum Schufa-Score.
Schritt für Schritt: So gehen Sie vor
1
Datenkopie anfordern und jeden Eintrag prüfen
Nach Art. 15 DSGVO steht Ihnen die Auskunft kostenlos zu. Was erledigt und älter als drei Jahre ist, gehört nicht mehr hinein.
2
Beim Grundversorger melden
Bei Umzug oder Vertragsende sind Sie versorgt, sobald Sie Strom entnehmen. Der Vertrag entsteht durch die Entnahme (§ 2 Abs. 2 StromGVV), die Sie dem Grundversorger unverzüglich mitteilen müssen; eine Bonitätsprüfung ist keine Voraussetzung.
3
Nach Vorkasse oder Prepaid-Zähler fragen
Wer seine Kosten fest im Griff behalten will, fragt beim Grundversorger danach. Beginn, Höhe und Wegfallbedingungen einer Vorauszahlung muss er schriftlich nennen (§ 14 StromGVV).
4
Sondertarife vergleichen und beantragen
Bei einer Ablehnung fragen Sie nach, ob der Anbieter Vorkasse akzeptiert. Machen Sie im Antrag keine falschen Angaben; sie berechtigen den Anbieter, den Vertrag anzufechten.
5
Auf jede Mahnung sofort reagieren
Wird eine Sperre angedroht, verlangen Sie in Textform die Abwendungsvereinbarung und legen Sie schutzwürdige Gründe offen. Schuldnerberatung oder Sozialamt früh einbeziehen.
6
Grundversorgung kündigen, sobald ein günstigerer Vertrag steht
Zwei Wochen Frist, keine Gebühr (§ 20 StromGVV).
Strom und Gas trotz Schufa: Gilt dasselbe?
Für Gas gelten die Regeln fast wortgleich. Die Grundversorgungspflicht in § 36 EnWG umfasst Strom und Gas, die Sperrregeln in §§ 41f und 41g EnWG gelten für beide Energiearten, und die Gasgrundversorgungsverordnung enthält in § 14 dieselbe Vorauszahlungsregel wie die StromGVV. Wer Strom und Gas trotz negativer Schufa braucht, hat also für beide Verträge denselben Anspruch auf Grundversorgung. Details zu Gastarifen und zum Wechsel finden Sie in unserem Gasvergleich-Ratgeber; wer auf Ökostrom umsteigen will, findet die Grundlagen im Ökostrom-Vergleich.
Stromtarife vergleichen
Ob ein Anbieter Sie annimmt, entscheidet er erst nach dem Antrag. Der Vergleichsrechner zeigt Ihnen die Preise in Ihrem Netzgebiet, ersetzt aber keine Zusage. Wenn Sie abgelehnt werden, fragen Sie nach Vorkasse oder bleiben Sie zunächst in der Grundversorgung; auf sie haben Sie nach § 36 EnWG Anspruch, von den dort genannten Ausnahmen abgesehen.
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Häufige Fragen zu Strom trotz Schufa
Kann mir der Strom wegen schlechter Schufa abgestellt werden?
Nein. Eine Sperre setzt einen Zahlungsverzug voraus, nicht einen schlechten Score. Selbst bei Rückständen muss der Lieferant mahnen, die Sperre androhen, mindestens vier Wochen warten, den Termin acht Werktage vorher brieflich ankündigen und die Mindesthöhe von 100 Euro beziehungsweise dem doppelten Abschlag beachten (§ 41f EnWG).
Muss ich der Schufa-Abfrage zustimmen?
Eine Einwilligung ist in der Regel nicht nötig; Anbieter stützen die Abfrage auf ihr berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO) und müssen Sie darüber informieren. Sie können widersprechen, dann kommt der Sondervertrag aber meist nicht zustande. Der Grundversorger muss Sie unabhängig davon beliefern.
Welche Stromanbieter nehmen Kunden trotz Schufa?
Sicher zusagen kann das nur der Grundversorger, weil er gesetzlich dazu verpflichtet ist. Sondertarif-Anbieter entscheiden im Einzelfall; manche akzeptieren Vorkasse. Namen nennen wir bewusst nicht, weil sich die Praxis der Anbieter ändert und eine Liste im Netz keine Zusage ersetzt.
Was ist Prepaid-Strom und wer bietet ihn an?
Prepaid-Strom läuft über einen Vorkasse- oder Chipkartenzähler: Sie laden Guthaben auf, der Zähler schaltet ab, wenn es aufgebraucht ist. Angeboten wird das von einzelnen Stadtwerken und Grundversorgern, nicht bundesweit. Die Verbraucherzentrale rät, die Tarifkonditionen und das Risiko der Selbstabschaltung genau zu prüfen.
Wie hoch ist die Vorauszahlung in der Grundversorgung?
Sie bemisst sich nach Ihrem Verbrauch im vorigen Abrechnungszeitraum oder nach vergleichbaren Kunden (§ 14 Abs. 2 StromGVV). Bei mehreren Monaten darf sie nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangt werden und wird mit der nächsten Rechnung verrechnet. Wenn Ihr Verbrauch erheblich niedriger ist, muss das berücksichtigt werden.
Wie lange bleiben Schufa-Einträge bestehen?
Erledigte Negativeinträge in der Regel drei Jahre nach der Erledigung; für schnell beglichene Forderungen gilt seit 2023 eine kürzere Frist (100-Tage-Regelung der Schufa). Die Restschuldbefreiung wird nach sechs Monaten gelöscht. Details und Bedingungen veröffentlicht die Schufa auf ihrer Website.
Was ist eine Abwendungsvereinbarung?
Ein Angebot des Grundversorgers, den Rückstand in zinsfreien Monatsraten zu begleichen und weiter zu liefern, solange Sie die laufenden Abschläge zahlen (§ 41g EnWG). Sie können es nach der Sperrandrohung verlangen; der Versorger muss es innerhalb einer Woche schicken. Nehmen Sie es vor dem Sperrtermin in Textform an, darf nicht unterbrochen werden, solange Sie Raten und Abschläge zahlen.
Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich die Stromrechnung nicht zahlen kann?
Bei der Schuldnerberatung, beim Jobcenter oder Sozialamt (Übernahme von Energieschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II bzw. § 36 SGB XII, meist als Darlehen) und bei der Verbraucherzentrale, die zu Stromsperren berät. Der Lieferant muss Sie mit der Androhung selbst auf solche Hilfen hinweisen (§ 41f Abs. 4 EnWG).