Was ist Grundversorgung?
Kurz erklärt
Die Grundversorgung ist Ihr gesetzliches Recht auf Strom und Gas zu festgelegten Bedingungen. Der lokale Grundversorger muss jeden Haushalt beliefern. Allerdings ist die Grundversorgung oft der teuerste Tarif – ein Wechsel lohnt sich meist.
Definition im Detail
Die Grundversorgung nach § 36 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) garantiert:
- Versorgungspflicht: Der Grundversorger muss jeden Haushalt beliefern
- Keine Ablehnung: Auch bei negativer Bonität besteht Anspruch
- Allgemeine Preise: Oeffentlich bekannte, einheitliche Tarife
- Standardbedingungen: Gesetzlich geregelte Vertragsbedingungen
Wichtig: Der Grundversorger ist das Energieunternehmen mit den meisten Haushaltskunden im jeweiligen Netzgebiet. Er wird alle 3 Jahre neu ermittelt.
Wann bin ich in der Grundversorgung?
Automatisch in Grundversorgung
- • Einzug in neue Wohnung ohne Anmeldung
- • Kein aktiver Vertrag mit Anbieter
- • Bisheriger Anbieter kuendigt/insolvent
- • Rueckfall nach Vertragsende
Vorteil der Grundversorgung
- • Versorgung ist garantiert
- • Keine Bonitaetspruefung
- • Kurze Kündigungsfrist (2 Wochen)
- • Keine Mindestvertragslaufzeit
Grundversorgung vs. Alternativtarif
| Kriterium | Grundversorgung | Sondertarif |
|---|---|---|
| Arbeitspreis (ca.) | 38-42 Cent/kWh | 26-32 Cent/kWh |
| Kündigungsfrist | 2 Wochen | 1-3 Monate |
| Mindestlaufzeit | Keine | 12-24 Monate |
| Preisgarantie | Keine | Oft 12-24 Monate |
| Bonitaetspruefung | Nein | Meist ja |
| Jahreskosten (3.500 kWh) | ca. 1.470 EUR | ca. 1.050 EUR |
Sparpotenzial: Bis zu 420 EUR pro Jahr durch Wechsel aus der Grundversorgung in einen günstigeren Tarif – bei gleicher Versorgungssicherheit.
Ihre Rechte in der Grundversorgung
- 1Versorgungsanspruch: Der Grundversorger darf Sie nicht ohne wichtigen Grund ablehnen – auch nicht bei schlechter SCHUFA.
- 2Preistransparenz: Alle Preise und Bedingungen müssen öffentlich bekannt gegeben werden.
- 3Sperr-Schutz: Eine Versorgungsunterbrechung ist nur bei erheblichem Zahlungsrueckstand (über 100 EUR) und nach Ankuendigung erlaubt.
- 4Wechselrecht: Sie können jederzeit mit 2 Wochen Frist zu einem anderen Anbieter wechseln.
Sollte ich aus der Grundversorgung wechseln?
In den meisten Fällen: Ja!
- • Die Grundversorgung ist fast immer der teuerste verfügbare Tarif
- • Alternative Anbieter bieten dieselbe Versorgungssicherheit – der Strom kommt aus demselben Netz
- • Bei Problemen fallen Sie automatisch in die Grundversorgung zurück
- • Der Wechsel ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten online
Ausnahme: Bei negativer Bonität kann die Grundversorgung die einzige Option sein, da andere Anbieter ggf. ablehnen.
Häufige Fragen
Wer ist mein Grundversorger?
Der Grundversorger ist das Energieunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden versorgt. In der Regel sind das Stadtwerke oder regionale Versorger. Wer Ihr Grundversorger ist, erfahren Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Ist die Grundversorgung teurer als andere Tarife?
Ja, die Grundversorgung ist oft der teuerste Tarif. Alternative Tarife sind häufig 10-30% günstiger. Ein Anbieterwechsel kann mehrere hundert Euro pro Jahr sparen, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden.
Kann mir der Grundversorger den Strom abstellen?
Nur unter strengen Voraussetzungen: Bei Zahlungsrueckstand über 100 EUR und nach mehrfacher Mahnung. Eine Sperrankuendigung muss 4 Wochen vorher erfolgen. Soziale Haertefaelle können Schutz beantragen.
Wie schnell bin ich in der Grundversorgung?
Sofort. Wenn Sie keinen Vertrag mit einem Anbieter haben, sind Sie automatisch in der Grundversorgung. Das gilt auch bei Einzug in eine neue Wohnung oder wenn Ihr bisheriger Anbieter insolvent wird.
Welche Kündigungsfrist gilt in der Grundversorgung?
In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von nur 2 Wochen. Das ist deutlich kürzer als bei Sondertarifen (oft 1-3 Monate). Sie können also schnell zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Rechtlicher Hinweis
Die Grundversorgung ist in § 36-38 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und der StromGVV/GasGVV (Grundversorgungsverordnungen) geregelt. Preisaenderungen müssen 6 Wochen vorher angekuendigt werden, mit Sonderkündigungsrecht. Stand: Februar 2026.