Gewerbestrom: Voraussetzungen, Anmeldung und die 10.000-kWh-Grenze
Ab welchem Verbrauch Sie rechtlich kein Haushaltskunde mehr sind, was Sie an dieser Grenze aufgeben und welche Steuervorteile für Kleingewerbe wirklich gelten.
Stromtarife vergleichenGewerbestrom ist kein geschützter Begriff und kein eigenes Produkt mit festen Regeln. Er beschreibt schlicht Stromlieferverträge, die Anbieter für betriebliche Abnahmestellen kalkulieren. Wer ihn beziehen darf, hängt weniger an einer Verbrauchsmenge als an der Frage, wofür der Strom genutzt wird. Interessant wird es bei einer Zahl, die in fast jedem Ratgeber als kaufmännische Faustregel auftaucht: 10.000 Kilowattstunden im Jahr. Diese Grenze steht im Energiewirtschaftsgesetz, und sie entscheidet nicht über den Preis, sondern über Ihren rechtlichen Status als Kunde.
Wer Gewerbestrom beziehen darf
Entscheidend ist der Verwendungszweck. Wird der Strom überwiegend für Ihre gewerbliche, freiberufliche oder landwirtschaftliche Tätigkeit verbraucht, kommt ein Gewerbetarif in Betracht. Eine gesetzliche Mindestmenge gibt es nicht. Was es gibt, sind Kalkulationsgrenzen der Anbieter, und die liegen oft deutlich über dem, was eine Zwei-Personen-Agentur oder eine kleine Praxis im Jahr verbraucht. Es kann also passieren, dass Sie rechtlich einwandfrei ein Gewerbe betreiben und trotzdem keinen Gewerbetarif angeboten bekommen.
Beim Nachweis trennen sich zwei Gruppen. Wer ein stehendes Gewerbe betreibt, muss den Beginn nach § 14 Absatz 1 GewO der zuständigen Behörde anzeigen. Diese Anmeldung ist das Dokument, das Anbieter üblicherweise sehen wollen. Freiberufler dagegen betreiben kein Gewerbe. § 18 Absatz 1 EStG zählt die Berufe einzeln auf, darunter Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Journalisten, Dolmetscher und Übersetzer. Sie haben keinen Gewerbeschein und brauchen auch keinen. Als Nachweis der selbständigen Tätigkeit genügt in aller Regel die Steuernummer.
Wer gerade erst gründet, klärt diese Einordnung besser früh. Sie wirkt sich nicht nur auf den Stromvertrag aus, sondern auch auf Kammerzugehörigkeit, Gewerbesteuer und die Frage, welche betrieblichen Versicherungen überhaupt sinnvoll sind. Einen Einstieg dazu finden Sie im Ratgeber zur Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe.
Warum 10.000 Kilowattstunden eine Rechtsgrenze sind
Die meisten Ratgeber führen 10.000 Kilowattstunden als betriebswirtschaftliche Schwelle: Ab hier lohne sich der Wechsel. Der eigentliche Grund für diese Zahl steht aber im Gesetz. § 3 Nummer 57 EnWG definiert Haushaltskunden als Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke.
Lesen Sie den zweiten Teil dieser Definition genau. Ein Betrieb ist danach nicht deshalb ausgenommen, weil er ein Betrieb ist. Er bleibt Haushaltskunde, solange sein gewerblicher Verbrauch unter der Grenze liegt. Ein Friseursalon mit 8.000 Kilowattstunden im Jahr ist rechtlich Haushaltskunde, eine Werkstatt mit 25.000 Kilowattstunden nicht. Der Unterschied wirkt sich erst dann aus, wenn etwas schiefgeht, und genau deshalb steht er selten in Vergleichsrechnern.
Was Sie oberhalb der Grenze aufgeben
Der wichtigste Punkt ist die Grundversorgung. § 36 Absatz 1 EnWG verpflichtet Energieversorgungsunternehmen, in ihrem Netzgebiet Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Das ist der Auffangvertrag, der greift, wenn Ihr Lieferant die Belieferung einstellt. Sind Sie kein Haushaltskunde mehr, besteht dieser Anspruch für Ihre Abnahmestelle nicht. Sie müssen sich dann selbst um einen neuen Liefervertrag kümmern, und zwar bevor Sie ihn brauchen.
Der zweite Punkt betrifft nicht die Verbrauchsmenge, sondern die Rolle, in der Sie unterschreiben. Das Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften aus § 312g BGB steht dem Verbraucher zu. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Schließen Sie den Vertrag für den Betrieb, greift diese Definition nicht. Die vierzehn Tage, mit denen Sie aus einem privaten Onlinevertrag wieder herauskommen, haben Sie hier nicht.
Praktisch heißt das: Bei einem Gewerbetarif zählt, was im Vertrag steht, und nicht, was Sie sich in der Woche danach überlegen. Lesen Sie Laufzeit, Verlängerungsklausel, Kündigungsfrist und die Regelung zur Preisanpassung, bevor Sie zusagen. Bei längeren Bindungen lohnt es sich, die Preisgarantie darauf zu prüfen, welche Bestandteile sie überhaupt umfasst, denn Steuern und Abgaben sind häufig ausgenommen.
Gewerbestrom anmelden: der Ablauf
Der Ablauf unterscheidet sich weniger vom privaten Wechsel, als viele erwarten. Sie brauchen die Zählernummer der betrieblichen Abnahmestelle, den Jahresverbrauch aus der letzten Abrechnung und den Nachweis Ihrer selbständigen Tätigkeit, also die Gewerbeanmeldung oder bei Freiberuflern die Steuernummer. Liegt noch keine Jahresabrechnung vor, weil der Betrieb neu ist, schätzen Anbieter den Verbrauch anhand von Fläche, Ausstattung und Branche. Diese Schätzung sollten Sie nicht zu niedrig ansetzen, weil ein zu niedriger Abschlag am Jahresende zu einer hohen Nachzahlung führt.
Bei einem Anbieterwechsel kündigt in der Regel der neue Lieferant den alten Vertrag für Sie. Bei einer Neuanmeldung, etwa nach einem Umzug in neue Räume, melden Sie die Abnahmestelle selbst an. Wichtig ist hier der Zählerstand zum Übergabetag, am besten mit Datum und Foto dokumentiert. Bei einem Betrieb oberhalb der 10.000-Kilowattstunden-Grenze kommt hinzu, dass Sie ohne Grundversorgung als Auffangnetz nicht in eine Lücke geraten dürfen: Der neue Vertrag sollte lückenlos an den alten anschließen.
Steuern und Abgaben: was wirklich gilt
An dieser Stelle stehen in vielen Ratgebern Zahlen, die einer Prüfung nicht standhalten. Der Vorsteuerabzug wird gern als Ersparnis von 19 Prozent verkauft. Das ist er nicht. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, zahlt die Umsatzsteuer zunächst und bekommt sie über die Umsatzsteuervoranmeldung erstattet. Sie ist damit ein durchlaufender Posten, kein Rabatt. Und sie ist kein Argument für einen Gewerbetarif, weil der Abzug an der betrieblichen Veranlassung hängt und nicht an der Art des Tarifs.
Für Kleinunternehmer entfällt der Abzug vollständig. Nach § 19 UStG sind die Umsätze steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Wer keine Umsatzsteuer ausweist, zieht auch keine Vorsteuer ab. Die Umsatzsteuer auf der Stromrechnung bleibt dann ein echter Kostenbestandteil. Da sich diese Regelung zum 1. Januar 2025 geändert hat, lohnt ein Blick in die aktuelle Fassung statt in ältere Merkblätter.
Bei der Stromsteuer beträgt der Regelsatz nach § 3 StromStG 20,50 Euro je Megawattstunde, umgerechnet 2,05 Cent je Kilowattstunde. Die Steuerentlastung nach § 9b StromStG wird nur auf Antrag gewährt und nur Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Ein Büro, eine Kanzlei, eine Praxis oder ein Ladengeschäft fallen nicht darunter. Wer diese Entlastung in einer Beispielrechnung findet, sollte prüfen, ob sie für den eigenen Betrieb überhaupt in Frage kommt.
Beim Homeoffice ist die Rechtslage strenger, als viele Beispielrechnungen nahelegen. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gehören nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben. Der Abzug ist die Ausnahme und setzt voraus, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Statt der tatsächlichen Kosten kann eine Jahrespauschale von 1.260 Euro angesetzt werden. Liegt die Mittelpunkt-Voraussetzung nicht vor, bleibt die Tagespauschale nach Nummer 6c: 6 Euro für jeden Kalendertag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Beides nebeneinander geht nicht. Eine pauschale Aussage, wonach ein Fünftel der Wohnfläche auch ein Fünftel der Stromkosten absetzbar macht, trifft die Rechtslage nicht. Für die Anwendung auf Ihren Fall ist eine Steuerberatung zuständig.
Gewerbetarif oder Privattarif: ehrlich gerechnet
Wenn Sie beide Varianten vergleichen, vergleichen Sie gleiche Größen. Der häufigste Fehler in Beispielrechnungen besteht darin, den Bruttopreis eines Privattarifs gegen den Nettopreis eines Gewerbetarifs zu stellen. Damit erscheint die Umsatzsteuer als Ersparnis, obwohl sie mit der Wahl des Tarifs nichts zu tun hat. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, zieht sie in beiden Fällen ab. Wer es nicht ist, in keinem. Richtig ist deshalb: netto gegen netto bei Regelbesteuerung, brutto gegen brutto bei Kleinunternehmern.
Danach bleiben die Punkte übrig, die tatsächlich einen Unterschied machen: der Arbeitspreis je Kilowattstunde, der Grundpreis, die Laufzeit und der Umfang einer Preisgarantie. Bei kleinen Verbrauchsmengen fällt der Grundpreis stärker ins Gewicht als der Arbeitspreis, weshalb ein günstig wirkender Gewerbetarif für ein kleines Büro teurer sein kann als ein Privattarif. Amtliche Durchschnittspreise helfen als Orientierung nur begrenzt weiter. Das Statistische Bundesamt weist für Nicht-Haushalte sieben Verbrauchsgruppen aus und veröffentlicht die Preise jeweils inklusive aller Steuern, ohne Mehrwertsteuer und ohne alle Steuern. Ein einzelner Mittelwert vermischt diese Fälle und passt selten auf einen konkreten Betrieb.
Liegt Ihr Verbrauch unter der 10.000-Kilowattstunden-Grenze, ist ein normaler Tarifvergleich oft der schnellere Weg. Einen Überblick über Preisbestandteile und Wechselablauf finden Sie im Ratgeber zum Stromvergleich, und wenn Ihnen die Herkunft des Stroms wichtig ist, im Ratgeber zu Ökostromtarifen. Allgemeine Verbraucherinformationen zum Strommarkt veröffentlicht die Bundesnetzagentur.
Stromtarife vergleichen
Der folgende Rechner vergleicht Stromtarife anhand von Postleitzahl und Jahresverbrauch. Er bildet das allgemeine Tarifangebot ab und ist kein spezialisierter Gewerbestromrechner. Für kleine Abnahmestellen unterhalb der 10.000-Kilowattstunden-Grenze ist er der schnellste Weg zu einer Preisübersicht. Betriebe mit höherem Verbrauch lassen sich in der Regel besser über ein direktes Angebot des Versorgers kalkulieren.
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Häufige Fragen
Wann darf man Gewerbestrom beziehen?
Sobald Sie den Strom überwiegend für eine gewerbliche, freiberufliche oder landwirtschaftliche Tätigkeit verbrauchen. Eine Mindestmenge schreibt kein Gesetz vor. Anbieter setzen allerdings eigene Untergrenzen, und viele Gewerbetarife beginnen erst bei einem Verbrauch, den ein kleines Büro im Jahr gar nicht erreicht. Ob Sie einen Gewerbetarif bekommen, entscheidet also der Anbieter, nicht der Gesetzgeber.
Brauche ich für Gewerbestrom einen Gewerbeschein?
Nicht zwingend. Wer ein stehendes Gewerbe betreibt, muss das nach § 14 Absatz 1 GewO ohnehin bei der zuständigen Behörde anzeigen, und viele Anbieter fragen diese Anmeldung als Nachweis ab. Freiberufler nach § 18 Absatz 1 EStG, also etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Journalisten oder Übersetzer, betreiben kein Gewerbe und haben deshalb keinen Gewerbeschein. Ihnen genügt in der Regel die Steuernummer als Nachweis der selbständigen Tätigkeit.
Was ändert sich ab 10.000 Kilowattstunden im Jahr?
Ihr rechtlicher Status. § 3 Nummer 57 EnWG zählt Sie nur so lange zu den Haushaltskunden, wie Ihr gewerblicher Eigenverbrauch 10.000 Kilowattstunden im Jahr nicht übersteigt. Oberhalb dieser Grenze gelten Sie nicht mehr als Haushaltskunde, und der Anspruch auf Grundversorgung aus § 36 EnWG entfällt. Das ist keine Preisgrenze, sondern eine Statusgrenze.
Habe ich als Gewerbekunde ein Widerrufsrecht?
In der Regel nicht. Das Widerrufsrecht aus § 312g BGB steht ausdrücklich dem Verbraucher zu, und Verbraucher ist nach § 13 BGB nur, wer ein Geschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind. Schließen Sie den Vertrag für Ihren Betrieb, fehlt diese Eigenschaft. Prüfen Sie die Vertragsunterlagen deshalb vor der Unterschrift und nicht danach.
Ist Strom für Gewerbe teurer als privat?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, und jede Zahl, die es versucht, ist irreführend. Das Statistische Bundesamt weist für Nicht-Haushalte sieben verschiedene Verbrauchsgruppen aus und veröffentlicht sie jeweils inklusive aller Steuern, ohne Mehrwertsteuer und ohne alle Steuern. Ein einzelner Durchschnittswert vermischt diese Fälle. Aussagekräftig ist nur der Vergleich Ihres eigenen Jahresverbrauchs mit konkreten Angeboten.
Kann ich als Kleinunternehmer die Mehrwertsteuer zurückholen?
Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, führt keine Umsatzsteuer ab und kann im Gegenzug auch keine Vorsteuer abziehen. Die Umsatzsteuer auf Ihrer Stromrechnung bleibt damit ein echter Kostenbestandteil. Seit dem 1. Januar 2025 sind die Umsätze steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.
Kann ich Stromkosten im Homeoffice absetzen?
Nur eingeschränkt. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zählen nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben. Der Abzug ist die Ausnahme und setzt voraus, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Statt der tatsächlichen Kosten können Sie eine Jahrespauschale von 1.260 Euro ansetzen. Fehlt die Mittelpunkt-Voraussetzung, bleibt die Tagespauschale nach Nummer 6c von 6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr.
Kann ich Gewerbestrom auch privat nutzen?
Bei einer gemischt genutzten Entnahmestelle wird es unübersichtlich. Der Gewerbetarif setzt eine überwiegend betriebliche Nutzung voraus, und die Abgrenzung müssen Sie gegenüber dem Finanzamt begründen können. Sauber ist ein eigener Zähler für den betrieblichen Teil. Wo das baulich nicht geht, sollten Sie die Aufteilung vorab mit Ihrer Steuerberatung klären, bevor Sie den Vertrag umstellen.
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