Unfallversicherung Vergleich: erst die Summe, dann der Preis

Wer eine private Unfallversicherung vergleicht, sortiert am besten in dieser Reihenfolge: zuerst die Invaliditätssumme, dann die Vertragsmerkmale, zuletzt den Beitrag. Der Grund ist unspektakulär, aber folgenreich. Die Summe legt fest, worauf alle anderen Regeln des Vertrags angewendet werden. Steht sie zu niedrig, rettet auch der beste Tarif die Auszahlung nicht mehr.

Versicherungsunterlagen und Vertragsbedingungen auf einem Schreibtisch

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verbraucherzentrale nennt als Faustformel für die Invaliditätsgrundsumme das Sechsfache des Bruttojahreseinkommens mit 30 Jahren, das Fünffache mit 40 und das Vierfache mit 50.
  • Stiftung Warentest verlangt seit dem Test 03/2026 mindestens 750.000 Euro bei Vollinvalidität, damit ein Tarif überhaupt geprüft wird. Vorher lag die Schwelle bei 500.000 Euro.
  • Guten Unfallschutz für Erwachsene gibt es laut diesem Test ab gut 100 Euro im Jahr, einen sehr guten Tarif ab 188 Euro.
  • Fünf Merkmale unterscheiden Tarife wirklich: Invaliditätssumme, Gliedertaxe, Progression, Leistungsbeginn und Mitwirkungsanteil.
  • Unbefristete Verträge lassen sich nach § 11 Abs. 2 VVG zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Nach einer Beitragserhöhung greift zusätzlich § 40 Abs. 1 VVG mit einer Frist von einem Monat.

Warum die Summe vor dem Beitrag kommt

Die private Unfallversicherung zahlt im Kern eine einmalige Summe, wenn nach einem Unfall dauerhaft etwas zurückbleibt. Wie viel das ist, ergibt sich aus zwei Zahlen: der vereinbarten Invaliditätssumme und dem Invaliditätsgrad, den die Gliedertaxe des Vertrags für die betroffene Verletzung vorsieht. Beide stehen im Vertrag, keine der beiden ist gesetzlich vorgegeben.

Daraus folgt eine praktische Konsequenz für den Vergleich. Ein Beitrag von drei Euro im Monat sagt für sich genommen nichts aus. Er kann sich auf eine Grundsumme von 50.000 Euro beziehen und sichert dann entsprechend wenig ab. Vergleichbar werden Angebote erst, wenn bei allen dieselbe Summe eingestellt ist.

Ein zweiter Punkt spricht dafür, die Summe zuerst festzulegen: Sie später zu erhöhen ist möglich, verlangt aber in aller Regel eine erneute Gesundheitsprüfung. Wer in der Zwischenzeit erkrankt ist, bekommt die Erhöhung womöglich nicht mehr zu denselben Bedingungen.

Wie hoch die Invaliditätssumme sein sollte

Die Verbraucherzentrale nennt eine Faustformel, die sich am Alter orientiert, weil mit den Jahren weniger Erwerbsleben abzusichern bleibt.

Faustformel der Verbraucherzentrale für die Invaliditätsgrundsumme nach Alter
AlterEmpfohlene GrundsummeBeispiel bei 45.000 € brutto
30 Jahresechsfaches Bruttojahreseinkommen270.000 €
40 Jahrefünffaches Bruttojahreseinkommen225.000 €
50 Jahrevierfaches Bruttojahreseinkommen180.000 €

Diese Grundsumme ist nicht dasselbe wie die Leistung bei Vollinvalidität. Wer eine Progression vereinbart, hebt die Auszahlung in den schweren Fällen über die Grundsumme hinaus an. Genau dort setzt auch Stiftung Warentest an: Für den Test 03/2026 wurde die Messlatte angehoben, ein Tarif muss bei Vollinvalidität mindestens 750.000 Euro leisten, um überhaupt geprüft zu werden. Zuvor genügten 500.000 Euro.

Wer beide Zahlen nebeneinanderlegt, sieht die Aufgabe klarer. Die Faustformel beschreibt, was Sie mindestens brauchen. Die Testschwelle beschreibt, was der Markt im oberen Segment inzwischen als angemessen behandelt.

Die fünf Merkmale, an denen sich Tarife unterscheiden

Fünf Vertragsmerkmale entscheiden darüber, wie viel eine private Unfallversicherung im Schadenfall auszahlt: Invaliditätssumme, Gliedertaxe, Progression, Leistungsbeginn und Mitwirkungsanteil. Alle fünf stehen im Vertrag, keines davon ist gesetzlich vorgeschrieben. Steht die Summe fest, geht es an genau diese Bedingungen. Alles andere ist Ausstattung.

Fünf Vertragsmerkmale für den Vergleich privater Unfallversicherungen
MerkmalDie Frage dazuWarum es zählt
InvaliditätssummeWie hoch ist die Grundsumme, auf die alles andere gerechnet wird?Sie ist der Ausgangswert jeder Auszahlung. Ist sie zu niedrig angesetzt, hilft auch die beste Gliedertaxe nicht mehr.
GliedertaxeWelche Prozentsätze setzt der Tarif für die einzelnen Körperteile an?Die Werte sind Vertragsbestandteil und gesetzlich nicht vorgeschrieben. Zwei Verträge mit gleicher Summe können bei derselben Verletzung unterschiedlich viel zahlen.
ProgressionAb welchem Invaliditätsgrad steigt die Leistung überproportional?Sie verschiebt Geld von den leichten in die schweren Fälle. Wer sie hoch ansetzt, sichert vor allem den Ernstfall ab.
LeistungsbeginnAb welchem Invaliditätsgrad zahlt der Tarif überhaupt?Manche Verträge setzen eine Mindestschwelle. Stiftung Warentest nimmt nur Tarife in den Test auf, die bereits ab einem Prozent Invalidität leisten.
MitwirkungsanteilAb welchem Anteil kürzt der Versicherer wegen Vorerkrankungen?Je höher die Schwelle im Vertrag liegt, desto seltener wird gekürzt. Das Merkmal fällt erst im Schadenfall auf, wenn es zu spät ist.

Zwei dieser Merkmale verdienen eine eigene Erklärung, weil sie den Auszahlungsbetrag rechnerisch bestimmen. Wie die Gliedertaxe aufgebaut ist, welche Prozentsätze die Musterbedingungen des Versicherungsverbands vorsehen und wie die Progression den Invaliditätsgrad hochskaliert, steht ausführlich in unserem Ratgeber zu den Leistungen der Unfallversicherung. Für den Vergleich reicht zunächst die Erkenntnis, dass beide Werte Verhandlungssache zwischen den Anbietern sind und nicht vom Gesetzgeber festgelegt werden.

Ein Rechenbeispiel: gleiche Verletzung, zwei Verträge

Warum die Grundsumme den Vergleich dominiert, lässt sich an einem Fall zeigen. Die Musterbedingungen des Versicherungsverbands setzen für den Verlust eines Auges einen Invaliditätsgrad von 50 Prozent an. Nehmen wir zwei Personen mit genau dieser Verletzung, beide ohne Progression, beide mit derselben Gliedertaxe. Der einzige Unterschied liegt in der Summe, die sie beim Abschluss eingestellt haben.

Auszahlung bei 50 Prozent Invalidität, abhängig von der vereinbarten Grundsumme
Vereinbarte GrundsummeInvaliditätsgradAuszahlung
100.000 €50 %50.000 €
270.000 € (Faustformel, 30 Jahre)50 %135.000 €

Der Unterschied beträgt 85.000 Euro, und er entsteht nicht durch einen besseren Anbieter, sondern durch eine Zahl, die beim Abschluss eingetragen wurde. Kein Tarifmerkmal der Welt gleicht das später aus. Deshalb steht die Summe in diesem Ratgeber vor allem anderen.

Erst wenn diese Zahl bei allen Angeboten gleich ist, entscheiden die übrigen Merkmale. Dann zeigt sich, ob ein Vertrag den Daumen mit 20 Prozent bewertet oder höher, ob die Progression bereits greift und ab wann der Versicherer wegen Vorerkrankungen kürzt.

Was guter Schutz tatsächlich kostet

Stiftung Warentest hat für den Test 03/2026 insgesamt 120 Tarife geprüft. Acht davon erhielten die Bestnote. Die Preisspanne, die dabei sichtbar wurde, ist für den Vergleich nützlicher als jede Werbeaussage.

Jahresbeiträge laut Stiftung Warentest, Test 03/2026
ZielgruppeGuter SchutzSehr guter Schutz
Erwachseneab gut 100 € im Jahrab 188 € im Jahr
Kinderab rund 50 € im Jahrab 127 € im Jahr

Diese Zahlen ordnen die Angebote ein, die mit sehr niedrigen Monatsbeiträgen werben. Ein Tarif für drei Euro im Monat liegt bei 36 Euro im Jahr und damit deutlich unter dem, was der Test als guten Schutz bezeichnet. Das muss kein Ausschlusskriterium sein, wenn Sie bewusst eine kleine Grundsumme absichern wollen. Es ist aber kein Vergleich auf Augenhöhe mit den geprüften Tarifen.

Ob sich der Beitrag für Sie überhaupt lohnt, hängt an Ihrer Lebenssituation. Die Verbraucherzentrale hält den Schutz vor allem für Selbstständige, Menschen ohne Erwerbstätigkeit sowie für Personen mit hohem Unfallrisiko oder Vorerkrankungen für wichtig. Diese Abwägung führen wir im Ratgeber Unfallversicherung sinnvoll? aus.

Wo Sie eine Unfallversicherung abschließen können

Es gibt drei übliche Wege: direkt beim Versicherer, über eine Vermittlerin oder einen Vermittler, oder über ein Vergleichsportal. Der Leistungsumfang hängt nicht vom Weg ab, sondern vom Tarif. Unterschiede ergeben sich vor allem darin, wie viel Beratung Sie bekommen und wer im Schadenfall Ihr Ansprechpartner ist.

Unabhängig vom Weg gilt beim Antrag § 19 Abs. 1 VVG. Sie müssen die Gefahrumstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Das ist enger, als es klingt: Es zählen die gestellten Fragen, nicht eine allgemeine Auskunftspflicht. Wer sie unvollständig beantwortet, riskiert allerdings den Schutz. Antworten Sie deshalb lieber einmal zu genau als einmal zu knapp, und heben Sie eine Kopie des ausgefüllten Antrags auf.

Falls Sie sich nach dem Abschluss anders entscheiden, bleibt Ihnen ein Rückweg. Nach § 8 Abs. 1 VVG können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf muss in Textform gegenüber dem Versicherer erfolgen und braucht keine Begründung. Für die Frist genügt es, wenn Sie ihn rechtzeitig absenden. Das nimmt dem Vergleich einen Teil des Drucks: Wer unsicher ist, kann abschließen und die Bedingungen anschließend in Ruhe prüfen.

Bestehenden Vertrag kündigen oder wechseln

Wer bereits versichert ist und vergleicht, braucht zuerst die Frist. Bei einem Vertrag auf unbestimmte Zeit können beide Seiten nach § 11 Abs. 2 VVG zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Welche Kündigungsfrist dabei gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Ein Blick in die Police lohnt sich, bevor Sie einen Wechsel planen.

Für lange Laufzeiten setzt § 11 Abs. 1 VVG eine Grenze: Eine im Voraus vereinbarte automatische Verlängerung ist unwirksam, soweit sie sich jeweils auf mehr als ein Jahr erstreckt. Ein Vertrag verlängert sich also nicht wirksam gleich um mehrere Jahre.

Ein zweites Kündigungsrecht entsteht bei einer Beitragserhöhung. Erhöht der Versicherer die Prämie aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Umfang des Schutzes entsprechend ändert, können Sie nach § 40 Abs. 1 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Der Versicherer muss Sie in dieser Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinweisen.

Eine Reihenfolge hat sich beim Wechsel bewährt: erst den neuen Vertrag verbindlich abschließen, dann den alten kündigen. Zwischen beiden Verträgen sollte keine Lücke entstehen, und die Gesundheitsfragen im neuen Antrag beantworten Sie nach dem heutigen Stand, nicht nach dem von damals.

Fünf Fehler, die den Vergleich unbrauchbar machen

Die meisten Vergleiche scheitern an der Methode, nicht am Angebot. Diese fünf Punkte tauchen immer wieder auf.

  1. Beiträge ohne gleiche Grundsumme nebeneinanderlegen. Das ist der häufigste Fehler und macht jeden weiteren Schritt wertlos. Erst die Summe fixieren, dann rechnen.
  2. Grundsumme und Leistung bei Vollinvalidität verwechseln. Mit Progression liegt die Höchstleistung deutlich über der Grundsumme. Wer beide Werte gleichsetzt, vergleicht zwei verschiedene Dinge.
  3. Monats- und Jahresbeiträge mischen. Die Zahlen von Stiftung Warentest sind Jahresbeiträge. Ein beworbener Monatsbeitrag muss erst mit zwölf multipliziert werden, bevor er in dieselbe Tabelle gehört.
  4. Gesundheitsfragen zu knapp beantworten. § 19 Abs. 1 VVG verlangt Angaben zu den Umständen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Lücken fallen erst im Schadenfall auf, und dann steht der Schutz infrage.
  5. Den alten Vertrag kündigen, bevor der neue steht. Zwischen beiden Verträgen darf keine Lücke entstehen. Wird der neue Antrag wegen einer Gesundheitsangabe abgelehnt, stehen Sie sonst ohne Schutz da.

Was ein Vergleichsrechner leistet und was nicht

Ein Rechner ist gut darin, Beiträge für eine von Ihnen gesetzte Summe nebeneinanderzustellen. Genau dafür sollten Sie ihn benutzen: Summe und Progression einmal festlegen, dann die Beiträge vergleichen. Ohne diese Vorgabe vergleichen Sie unterschiedlich große Verträge miteinander.

Zwei Dinge kann er nicht. Er zeigt Ihnen die Gliedertaxe und den Mitwirkungsanteil nicht im Wortlaut, denn beide stehen im Bedingungswerk, das Sie vor dem Abschluss erhalten. Und er sagt nichts darüber, wie ein Anbieter im Schadenfall reguliert. Wer zwischen zwei Angeboten schwankt, liest deshalb sinnvollerweise beide Bedingungswerke an genau diesen zwei Stellen.

Angebote vergleichen

Stellen Sie im Rechner zuerst die Grundsumme ein, die sich aus der Faustformel oben ergibt, und halten Sie sie über alle Angebote konstant. Danach lassen sich die Beiträge sinnvoll gegenüberstellen.

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Der Rechner wird von unserem Partner Tarifcheck bereitgestellt und lädt beim Öffnen externe Inhalte.

Häufige Fragen zum Unfallversicherung Vergleich

Worauf kommt es beim Unfallversicherung Vergleich zuerst an?

Auf die Invaliditätssumme. Sie ist der Wert, auf den alle anderen Regeln des Vertrags angewendet werden, und sie lässt sich später nur mit erneuter Gesundheitsprüfung erhöhen. Erst danach lohnt der Blick auf Gliedertaxe, Progression und Beitrag. Ein niedriger Beitrag bei kleiner Grundsumme sichert entsprechend wenig ab.

Wie hoch sollte die Invaliditätssumme sein?

Die Verbraucherzentrale nennt eine Faustformel, die sich am Alter orientiert: mit 30 Jahren das Sechsfache, mit 40 das Fünffache und mit 50 das Vierfache des Bruttojahreseinkommens. Bei 45.000 Euro brutto und 30 Jahren sind das 270.000 Euro Grundsumme. Stiftung Warentest setzt für die Aufnahme in den Test seit 2026 mindestens 750.000 Euro bei Vollinvalidität voraus, zuvor waren es 500.000 Euro.

Was kostet eine gute private Unfallversicherung?

Stiftung Warentest kommt im Test 03/2026 zu dem Ergebnis, dass es guten Unfallschutz für Erwachsene ab gut 100 Euro im Jahr gibt. Einen sehr guten Tarif nennt der Test ab 188 Euro jährlich. Für Kinder liegt guter Schutz ab rund 50 Euro, sehr guter ab 127 Euro im Jahr. Von 120 geprüften Tarifen erhielten acht die Bestnote.

Wann kann ich meine Unfallversicherung kündigen?

Bei einem unbefristeten Vertrag ist eine Kündigung nach § 11 Abs. 2 VVG zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode möglich. Die konkrete Frist steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Erhöht der Versicherer die Prämie über eine Anpassungsklausel, ohne den Schutz entsprechend auszuweiten, gilt zusätzlich § 40 Abs. 1 VVG: Sie können dann innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen, und der Versicherer muss Sie auf dieses Recht hinweisen.

Ersetzt die private Unfallversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein. Die private Unfallversicherung zahlt nur, wenn die Beeinträchtigung auf einen Unfall zurückgeht. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Menschen in mehr als 90 Prozent der Fälle durch eine Krankheit berufsunfähig werden und nicht nach einem Unfall. Wer die Arbeitskraft absichern will, prüft zuerst die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Zahlt die Unfallversicherung bei Herzinfarkt oder Schlaganfall?

Im Regelfall nicht. § 178 Abs. 2 VVG definiert den Unfall als ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper wirkt. Herzinfarkt und Schlaganfall sind innere Vorgänge und erfüllen diese Voraussetzung nicht. Versichert sind aber die Unfallfolgen, wenn jemand infolge eines solchen Ereignisses stürzt und sich dabei verletzt. Ob Ihr Tarif darüber hinausgeht, steht ausschließlich in Ihren Bedingungen.

Deckt die gesetzliche Unfallversicherung nicht schon alles ab?

Sie deckt mehr ab, als oft angenommen wird, aber nicht die Freizeit. Nach § 2 Abs. 1 SGB VII sind neben Beschäftigten auch Kinder in Tagesbetreuung, Schüler, Studierende, ehrenamtlich Tätige sowie Personen versichert, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten oder Blut spenden. Was außerhalb dieser Situationen passiert, also der Sturz im Haushalt oder der Unfall beim Sport, fällt nicht darunter.

Was zeigt ein Vergleichsrechner nicht?

Er zeigt Beiträge und die Merkmale, die als Filter hinterlegt sind. Er liest aber nicht Ihre späteren Versicherungsbedingungen vor, und er kann nicht beurteilen, wie ein Anbieter im Schadenfall reguliert. Die Gliedertaxe und der Mitwirkungsanteil stehen im Bedingungswerk, das Sie vor dem Abschluss erhalten. Diesen Schritt nimmt Ihnen kein Rechner ab.

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