Unfallversicherung sinnvoll? Wer sie wirklich braucht

Für Selbstständige, Menschen ohne Beruf und Erwerbstätige mit Vorerkrankungen ist eine private Unfallversicherung nach Einschätzung der Verbraucherzentrale besonders wichtig. Wer fest angestellt ist, steht dagegen bei Arbeits- und Wegeunfällen bereits unter gesetzlichem Schutz. Die Frage ist deshalb nicht, ob die Police allgemein gut ist, sondern welche Lücke sie in Ihrer Situation überhaupt noch schließt.

Radfahrerin im Stadtverkehr, ein typisches Freizeitrisiko ohne gesetzlichen Unfallschutz

Das Wichtigste in Kürze

  • Fünf Gruppen nennt die Verbraucherzentrale ausdrücklich: Selbstständige, Personen ohne Beruf, Hausfrauen und Hausmänner, Menschen mit sehr hohem Unfallrisiko und Erwerbstätige mit Vorerkrankungen.
  • Guten Schutz für Erwachsene gibt es laut Stiftung Warentest für gut 100 Euro im Jahr, einen sehr guten Tarif ab 188 Euro jährlich (Test vom 18. Februar 2026).
  • In mehr als 90 Prozent aller Fälle führt eine Krankheit zur Berufsunfähigkeit, nicht ein Unfall. Deshalb hält die Verbraucherzentrale die Berufsunfähigkeitsversicherung für die meisten Menschen für wichtiger.
  • 750.000 Euro bei Vollinvalidität setzt Stiftung Warentest inzwischen als Testanforderung an, angehoben von zuvor 500.000 Euro.
  • Ohne Gesundheitsfragen geht es nicht. Wer sie unvollständig beantwortet, gefährdet laut Verbraucherzentrale den Versicherungsschutz.

Was die private Unfallversicherung leistet

Die Kernleistung ist die Invaliditätsleistung: eine Zahlung für den Fall, dass nach einem Unfall eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung zurückbleibt. Sie ist dafür gedacht, was danach kommt und Geld kostet. Ein Umbau der Wohnung, ein anderes Auto, Hilfsmittel, im schweren Fall Pflege.

Was rechtlich als Unfall zählt, steht in § 178 Absatz 2 VVG: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Vier Merkmale, die zusammenkommen müssen. Plötzlich schließt schleichende Belastungsschäden aus, von außen grenzt gegen innere Ursachen ab. Ein Vorteil steckt im nächsten Satz derselben Vorschrift: „Die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet." Sie müssen also nicht belegen, dass Sie sich nicht absichtlich verletzt haben.

Alles Weitere ist Verhandlungssache zwischen Ihnen und dem Anbieter. Unfallrente, Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten und kosmetische Operationen sind übliche Bausteine, aber keiner davon ist gesetzlich vorgeschrieben. Was Ihr Vertrag leistet, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen, nicht aus dem Werbetext.

Für wen sie sich lohnt und für wen nicht

Fünf Gruppen nennt die Verbraucherzentrale ausdrücklich: Besonders wichtig ist die private Unfallversicherung demnach „für Selbstständige, Personen ohne Beruf, Hausfrauen und Hausmänner, für Personen mit einem sehr hohen Unfallrisiko und für Erwerbstätige mit Vorerkrankungen". Der gemeinsame Nenner: Diesen Menschen fehlt entweder der gesetzliche Schutz oder der Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Gesetzlicher Unfallschutz und Bedarf an einer privaten Police nach Personengruppe
GruppeGesetzlich abgesichertEinschätzung der Verbraucherzentrale
AngestellteArbeit, Arbeitsweg und Berufskrankheiten (§ 8 SGB VII)Bereits abgesichert. Offen bleibt allein die Freizeit.
SelbstständigeKein Schutz aus abhängiger BeschäftigungBesonders wichtig
Personen ohne Beruf, Hausfrauen und HausmännerKein gesetzlicher UnfallschutzBesonders wichtig
Menschen mit sehr hohem UnfallrisikoJe nach Tätigkeit unterschiedlichBesonders wichtig
Erwerbstätige mit VorerkrankungenWie AngestellteBesonders wichtig, weil eine Berufsunfähigkeitsversicherung oft nicht mehr erreichbar ist
Kinder und JugendlicheKindergarten, Schule und UniversitätGeschützt in der Einrichtung, nicht in der Freizeit

Bei Angestellten sieht es anders aus. „Arbeitnehmer:innen sind schon für Arbeits- und Wegeunfälle und bei Berufskrankheiten abgesichert", schreibt die Verbraucherzentrale. Diese Absicherung folgt aus § 8 SGB VII, der den Arbeitsunfall als Unfall „infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit" definiert und in Absatz 2 auch den direkten Weg zur Arbeit und zurück einschließt.

Für Kinder gilt Ähnliches. Sie haben laut Verbraucherzentrale „im Kindergarten, in der Schule und der Universität ebenfalls Versicherungsschutz". Was dort nicht mitversichert ist, ist die Zeit dazwischen und danach: zu Hause, im Straßenverkehr außerhalb des Schulwegs, im Urlaub.

Daraus ergibt sich eine schlichte Prüffrage. Rechnen Sie zusammen, was Sie im Fall einer dauerhaften Beeinträchtigung selbst tragen könnten, und wo Ihre Freizeit tatsächlich riskant wird. Wer den Großteil seiner Wachzeit im Büro und auf dem Arbeitsweg verbringt, kauft mit der Police weniger dazu als jemand, der auf dem Bau selbstständig ist oder ambitioniert Sport treibt.

Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung

In mehr als 90 Prozent aller Fälle werden Menschen durch eine Krankheit berufsunfähig und nicht nach einem Unfall. Diese Zahl nennt die Verbraucherzentrale, und sie entscheidet die Frage für die meisten Haushalte. Unfälle seien im Vergleich zur krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit „mit unter 10 Prozent der Fälle zu selten".

Die Schlussfolgerung der Verbraucherzentrale steht so auf ihrer Seite: „Sehr viel wichtiger als eine Unfallversicherung ist für die meisten Menschen zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die tritt auch ein, wenn Sie durch eine Krankheit berufsunfähig werden, nicht nur bei einem Unfall."

Das macht die Unfallversicherung nicht wertlos. Es ordnet sie nur ein. Wenn Ihr Einkommen noch gar nicht abgesichert ist, gehört die Einkommensabsicherung zuerst auf die Liste. Umgekehrt wird die Unfallversicherung genau dort zum Hauptbaustein, wo eine Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Vorerkrankungen oder Beruf nicht zu bekommen ist.

Was der Schutz kostet

Guten Schutz für Erwachsene gibt es laut Stiftung Warentest „für gut 100 Euro im Jahr", einen sehr guten Tarif „schon für 188 Euro jährlich". Für Kinder beginnt sehr guter Schutz bei 127 Euro im Jahr, guter Schutz bei rund 50 Euro. Diese Werte stammen aus dem Test vom 18. Februar 2026, in dem 120 Tarife geprüft wurden und acht die Note sehr gut erhielten.

Wichtig ist, worauf sich diese Beträge beziehen. Sie gelten für Tarife, die die Testanforderung von 750.000 Euro bei Vollinvalidität erfüllen. Ein deutlich günstigerer Beitrag bedeutet in aller Regel eine niedrigere Invaliditätssumme, eine schwächere Gliedertaxe oder beides. Der Preis allein sagt deshalb wenig, solange die Leistungsseite nicht danebensteht.

Was Sie am Ende zahlen, hängt von Ihrem Beruf, Ihrem Alter, der vereinbarten Invaliditätssumme und der Progression ab. Handwerkliche und körperliche Tätigkeiten werden höher eingestuft als Bürotätigkeit. Verbindlich wird der Beitrag erst mit einem konkreten Angebot für Ihre Angaben.

Warum der Beitrag wenig über die Leistung aussagt

Die Gliedertaxe ist die Tabelle, aus der sich Ihre Leistung tatsächlich errechnet. Sie ordnet jedem Körperteil einen Invaliditätsgrad in Prozent zu, für den Verlust und für die dauerhafte Funktionsunfähigkeit. Dieser Prozentsatz wird auf die vereinbarte Invaliditätssumme angewendet. Zwei Verträge mit identischem Beitrag und identischer Versicherungssumme können bei derselben Verletzung deutlich unterschiedlich zahlen, weil ihre Gliedertaxen unterschiedlich ausfallen.

Diese Werte sind nicht gesetzlich festgelegt. Sie stehen in den Versicherungs- bedingungen und sind damit Verhandlungsgegenstand des Vertrags, nicht Marktstandard. Für die Entscheidung, ob sich der Schutz lohnt, genügt diese eine Erkenntnis: Der Beitrag sagt nichts darüber aus, wie viel im Ernstfall ankommt.

Wie Gliedertaxe und Progression im Detail rechnen, welche weiteren Bausteine es gibt und welche Fristen nach einem Unfall gelten, steht in unserem Ratgeber Unfallversicherung Leistungen.

Wo die gesetzliche Unfallversicherung endet

Die gesetzliche Unfallversicherung ist an eine Tätigkeit gebunden, nicht an die Person. § 8 Absatz 1 SGB VII bestimmt: „Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit." Absatz 2 zählt die versicherten Wege auf, darunter „das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit".

Das Wort unmittelbar trägt dabei mehr Gewicht, als viele annehmen. Der Schutz knüpft an den direkten Weg an. Wer ihn aus privaten Gründen verlässt, bewegt sich außerhalb dessen, was die Vorschrift beschreibt. Die Einzelheiten dazu sind Gegenstand einer umfangreichen Rechtsprechung, weshalb sich pauschale Aussagen dazu verbieten.

Für die Bewertung Ihrer eigenen Lage reicht die Grundstruktur: Arbeit und Arbeitsweg sind gesetzlich abgedeckt, private Zeit ist es nicht. Genau in dieser zweiten Hälfte liegt der Bereich, den eine private Police überhaupt erst betrifft.

Sportunfälle: der klassische Fall für die private Police

Sport in der Freizeit ist das anschaulichste Beispiel für die eben beschriebene Grenze. Die gesetzliche Unfallversicherung knüpft nach § 8 Absatz 1 SGB VII an eine versicherte Tätigkeit an, und § 2 SGB VII zählt auf, wer kraft Gesetzes versichert ist: Beschäftigte, Lernende in der Berufsausbildung, Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler und Studierende sowie weitere eng umrissene Gruppen. Das Fußballtraining am Feierabend, die Skiwoche und die Radtour am Wochenende tauchen in dieser Aufzählung nicht auf. Wer als Erwachsener beim Vereins- oder Freizeitsport verunglückt, steht deshalb regelmäßig ohne gesetzlichen Unfallschutz da. Anders liegt es nur, wo Sport Teil einer versicherten Tätigkeit ist, etwa beim Sportunterricht während des Schulbesuchs.

Die private Unfallversicherung setzt genau an dieser Stelle an. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft formulieren den Umfang so: „Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags weltweit und rund um die Uhr" (AUB 2020, Ziffer 1.2). Damit ist auch der Sport erfasst. Ausgeschlossen sind nach Ziffer 5.1.4 und 5.1.5 nur wenige, genau benannte Konstellationen: Unfälle „als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, soweit er nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt", als Beispiele nennt der Text „Pilot, Gleitschirm- oder Drachenflieger", sowie „die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen", bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt. Einen pauschalen Ausschluss von Extremsport enthalten die Musterbedingungen nicht.

Musterbedingungen sind allerdings nur eine unverbindliche Empfehlung des Verbands. Welche Sportarten Ihr Vertrag einschließt, entscheiden allein dessen Bedingungen, und einzelne Anbieter fassen die Ausschlüsse enger oder weiter. Wer regelmäßig eine risikoreiche Sportart betreibt, liest deshalb vor dem Abschluss den Ausschlusskatalog des konkreten Tarifs und verlässt sich nicht auf Werbeaussagen.

Kinder und Familie: was der gesetzliche Schutz abdeckt

Für Kinder ist die Grenze zwischen gesetzlichem und privatem Schutz schärfer gezogen als bei Erwachsenen, und sie steht wörtlich im Gesetz. § 2 Absatz 1 Nummer 8 SGB VII versichert Kinder „während des Besuchs von Tageseinrichtungen", Schüler „während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen" und Studierende „während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen". Wer also fragt, ob eine Kinderunfallversicherung sinnvoll ist, fragt genau genommen nach dem, was außerhalb dieser drei Orte passiert.

Ein Detail der Vorschrift wird selten erwähnt und kann im Einzelfall zählen: Der Schutz in der Tageseinrichtung setzt voraus, dass deren Träger „der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches oder einer Erlaubnis aufgrund einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung" bedarf. Dieselbe Nummer nennt daneben die Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen. Bei einer privat organisierten Betreuung lohnt deshalb der Blick darauf, unter welche dieser Formen sie tatsächlich fällt.

Der Hinweg und der Rückweg sind mitversichert, allerdings nur als direkter Weg. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung formuliert die Kehrseite unmissverständlich: „Kein Versicherungsschutz besteht dagegen, wenn die Eltern mit ihrem Kind den Weg zur Einrichtung oder zurück nach Hause unterbrechen (z. B. zum Einkaufen) oder mit ihm aus privaten Gründen einen Umweg zurücklegen." Der Einkauf auf dem Rückweg vom Kindergarten ist damit eine private Unterbrechung, kein versicherter Weg.

Was übrig bleibt, ist der größere Teil des Kinderalltags: der Nachmittag zu Hause, der Sportverein, der Spielplatz, die Ferien. Genau dieser Bereich ist der Gegenstand einer privaten Unfallversicherung für Kinder. Sie kaufen damit keine zweite Absicherung für die Schule, sondern die Zeit davor und danach.

Bevor Sie sich festlegen, ist eine zweite Produktart einen Vergleich wert. Die Verbraucherzentrale hält bei Kindern die Versicherung gegen Kinderinvalidität für besonders wichtig, weil eine dauerhafte Beeinträchtigung weit häufiger aus einer Krankheit als aus einem Unfall entsteht. Diese Policen zahlen, wenn „eine Beeinträchtigung länger als sechs Monate andauert und der Grad der Behinderung gemäß Sozialgesetzbuch IX liegt bei mindestens 50 Prozent". Eine Unfallversicherung greift in diesen Fällen nicht, weil sie ein Unfallereignis voraussetzt. Für viele Familien ist das der wichtigere Baustein, und beide schließen einander nicht aus.

Zum Familientarif liest man oft, er spare gegenüber Einzelpolicen einen festen Prozentsatz. Diese Angabe haben wir nicht belegen können. Geprüft haben wir Stiftung Warentest, die Verbraucherzentrale, Finanztip und den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft; keine dieser Stellen veröffentlicht Preise oder Ersparnisse für Familientarife. Belegt ist allein das Preisniveau einzelner Policen: Stiftung Warentest nennt im Test vom 18. Februar 2026 für Kinder guten Schutz ab rund 50 Euro und sehr guten Schutz ab 127 Euro im Jahr. Ob ein Familienvertrag für Sie günstiger ist als zwei oder drei Einzelverträge, zeigt deshalb erst der Vergleich konkreter Angebote für Ihre Konstellation.

Gesundheitsfragen entscheiden über den Schutz

Die Gesundheitsfragen im Antrag müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet. So steht es bei der Verbraucherzentrale, und das ist der Punkt, an dem Verträge im Ernstfall scheitern. Werbeaussagen, die einen Abschluss ohne Gesundheitsprüfung nahelegen, sind mit dieser Rechtslage nicht vereinbar.

Praktisch heißt das: Nehmen Sie sich für den Antrag Zeit und beantworten Sie die Fragen so, wie sie gestellt sind. Wenn Sie unsicher sind, ob eine zurückliegende Behandlung anzugeben ist, fragen Sie nach und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Der Umfang der Fragen unterscheidet sich zwischen den Anbietern, die Folgen einer unvollständigen Angabe unterscheiden sich nicht.

Angebote vergleichen

Wenn Sie nach der Einordnung oben zu dem Schluss kommen, dass sich der Schutz für Sie lohnt, achten Sie beim Vergleich zuerst auf die Invaliditätssumme, dann auf die Gliedertaxe und erst danach auf den Beitrag. Eine ausführliche Gegenüberstellung der Tarifmerkmale finden Sie in unserem Unfallversicherung Vergleich.

Der Rechner wird von unserem Partner Tarifcheck bereitgestellt und lädt beim Öffnen externe Inhalte.

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Häufige Fragen zur Unfallversicherung

Ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Das hängt davon ab, wie Sie abgesichert sind. Die Verbraucherzentrale hält sie vor allem für Selbstständige, Personen ohne Beruf, Hausfrauen und Hausmänner, für Menschen mit sehr hohem Unfallrisiko und für Erwerbstätige mit Vorerkrankungen für besonders wichtig. Angestellte sind über die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten bereits geschützt. Für sie schließt die private Police vor allem die Freizeit ab.

Für wen lohnt sich eine Unfallversicherung eher nicht?

Für Angestellte, die vor allem den Arbeitsweg und die Arbeitszeit absichern wollen, denn dafür besteht der gesetzliche Schutz nach § 8 SGB VII bereits. Kinder und Jugendliche sind laut Verbraucherzentrale in Kindergarten, Schule und Universität ebenfalls versichert. Wer sein Einkommen absichern möchte, ist mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung meist besser bedient, weil die auch bei Krankheit zahlt.

Was kostet eine private Unfallversicherung?

Stiftung Warentest hat im Test vom 18. Februar 2026 für Erwachsene guten Schutz „für gut 100 Euro im Jahr" gefunden, einen sehr guten Tarif ab 188 Euro jährlich. Für Kinder beginnt sehr guter Schutz bei 127 Euro im Jahr, guter Schutz bei rund 50 Euro. Der tatsächliche Beitrag hängt von Beruf, Alter, gewünschter Invaliditätssumme und Progression ab. Verbindlich wird er erst mit einem konkreten Angebot.

Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Verbraucherzentrale ist hier eindeutig: „Sehr viel wichtiger als eine Unfallversicherung ist für die meisten Menschen zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung." Der Grund liegt in den Ursachen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale werden Menschen in mehr als 90 Prozent aller Fälle durch eine Krankheit berufsunfähig und nicht nach einem Unfall. Eine Unfallversicherung deckt Krankheitsfolgen nicht ab.

Gibt es eine Unfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung?

Auf die Gesundheitsfragen im Antrag sollten Sie sich nicht verlassen, sie fallen nicht weg. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu: „Wenn Sie eine Unfallversicherung abschließen möchten, müssen Sie im Antrag die Fragen zum Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet." Der Umfang der Fragen fällt je nach Anbieter unterschiedlich aus, aber unvollständige Angaben können im Leistungsfall den Schutz kosten.

Was gilt rechtlich als Unfall?

Der Gesetzgeber definiert das in § 178 Absatz 2 VVG: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Alle vier Merkmale müssen zusammenkommen. Für Sie günstig ist der zweite Satz derselben Vorschrift: „Die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet."

Ist eine Kinderunfallversicherung sinnvoll?

Sie schließt die Lücke außerhalb der Betreuung. § 2 Absatz 1 Nummer 8 SGB VII versichert Kinder „während des Besuchs von Tageseinrichtungen", Schüler in allgemein- oder berufsbildenden Schulen und Studierende an Hochschulen. Nachmittag, Sportverein, Spielplatz und Ferien fallen nicht darunter, und genau darauf zielt eine private Police. Der Hin- und Rückweg ist nur als direkter Weg versichert: Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung besteht kein Schutz, wenn Eltern den Weg zur Einrichtung aus privaten Gründen unterbrechen oder einen Umweg fahren.

Kinderunfallversicherung oder Kinderinvaliditätsversicherung?

Beide decken unterschiedliche Ursachen ab. Die Unfallversicherung setzt ein Unfallereignis voraus. Die Versicherung gegen Kinderinvalidität zahlt unabhängig davon und greift laut Verbraucherzentrale, wenn „eine Beeinträchtigung länger als sechs Monate andauert und der Grad der Behinderung gemäß Sozialgesetzbuch IX liegt bei mindestens 50 Prozent". Da eine dauerhafte Beeinträchtigung bei Kindern häufiger aus einer Krankheit als aus einem Unfall entsteht, hält die Verbraucherzentrale diesen Schutz für besonders wichtig. Die beiden Produkte schließen einander nicht aus.

Spart ein Familientarif wirklich bis zu 40 Prozent?

Diese Zahl lässt sich nicht belegen. Wir haben Stiftung Warentest, Verbraucherzentrale, Finanztip und den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft geprüft und dort keine Angabe zu Preisen oder Ersparnissen von Familientarifen gefunden. Belegt ist nur das Preisniveau einzelner Policen: Stiftung Warentest nennt im Test vom 18. Februar 2026 für Kinder guten Schutz ab rund 50 Euro und sehr guten Schutz ab 127 Euro im Jahr, für Erwachsene guten Schutz ab gut 100 Euro. Ob ein Familienvertrag günstiger ist, zeigt erst der Vergleich konkreter Angebote.

Worauf sollte ich vor dem Abschluss zuerst achten?

Auf die Invaliditätssumme, danach auf die Gliedertaxe, erst zuletzt auf den Beitrag. Die Gliedertaxe ist die Tabelle im Vertrag, aus der sich die Auszahlung errechnet, und sie ist nicht gesetzlich vorgegeben, sondern unterscheidet sich zwischen den Anbietern. Ein sehr niedriger Beitrag bedeutet daher meist eine niedrigere Invaliditätssumme oder eine schwächere Gliedertaxe. Die Rechenwege dazu erklären wir im Ratgeber zu den Leistungen der Unfallversicherung.

Wie hoch sollte die Invaliditätssumme sein?

Stiftung Warentest hat für den Test im Februar 2026 die Anforderung auf 750.000 Euro bei Vollinvalidität angehoben, zuvor lag sie bei 500.000 Euro. Begründet wird das mit gestiegenen Kosten für Umbauten, Hilfsmittel und Pflege nach schweren Unfällen. Wer die Summe niedriger ansetzt, spart beim Beitrag und trägt das Risiko im schweren Fall selbst.

Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung bei Sportunfällen?

Beim Freizeit- und Vereinssport von Erwachsenen regelmäßig nicht. Die gesetzliche Unfallversicherung ist nach § 8 Absatz 1 SGB VII an eine versicherte Tätigkeit gebunden, und der private Sport gehört nicht zu den in § 2 SGB VII aufgezählten Tätigkeiten. Versichert ist Sport nur dort, wo er Teil einer versicherten Tätigkeit ist, zum Beispiel der Sportunterricht während des Schulbesuchs. Für das Training am Feierabend, das Wochenende und den Urlaub bleibt allein die private Absicherung.

Sind Extremsportarten in der privaten Unfallversicherung ausgeschlossen?

Ein pauschaler Extremsport-Ausschluss steht nicht in den Musterbedingungen. Die AUB 2020 des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft schließen in Ziffer 5.1.4 und 5.1.5 Unfälle „als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, soweit er nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt", sowie „die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen" aus. Musterbedingungen sind aber unverbindlich. Ob Tauchen, Klettern oder Kampfsport mitversichert sind, regelt allein der konkrete Vertrag; prüfen Sie dessen Ausschlusskatalog vor dem Abschluss.

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