Versicherung und Vorsorge

Risikolebensversicherung 2026: Kosten, Höhe & Vergleich

Eine Risikolebensversicherung zahlt eine fest vereinbarte Summe an Ihre Angehörigen, wenn Sie während der Vertragslaufzeit sterben. Mehr macht sie nicht, und genau darum ist sie so günstig: Der Versichererverband GDV beziffert den Einstieg auf unter 100 Euro im Jahr. Dieser Ratgeber beantwortet die Fragen, an denen die meisten Abschlüsse hängen: Kosten, Versicherungssumme, Gesundheitsfragen und Steuer.

Letzte Aktualisierung: 13. August 2026 | checkeverything.de Redaktion

unter 100 €
Einstiegspreis pro Jahr (GDV)
3–5
Brutto-Jahresgehälter als Faustformel (GDV)
2.800 €
max. Abzug als Vorsorgeaufwand (§ 10 EStG)
3 Jahre
Suizidklausel nach § 161 VVG

Das Wichtigste in Kürze

  • 1.Der GDV nennt als Einstiegspreis unter 100 Euro im Jahr. Was Sie zahlen, hängt vor allem an Versicherungssumme, Laufzeit, Alter, Beruf und Raucherstatus.
  • 2.Als Faustformel für die Versicherungssumme empfiehlt der GDV das 3- bis 5-fache Brutto-Jahresgehalt plus offene Schulden. Die Verbraucherzentrale rechnet alternativ mit dem Nettoeinkommen: mindestens das 4-fache Jahresnetto bei kleinen Kindern.
  • 3.Gesundheitsfragen gehören zum Abschluss dazu. Wer eine bekannte schwere Erkrankung verschweigt, riskiert den kompletten Versicherungsschutz.
  • 4.Die Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG absetzbar (bis 1.900 beziehungsweise 2.800 Euro). In der Praxis schöpfen Kranken- und Pflegebeiträge diesen Topf allerdings oft schon aus.
  • 5.Bei Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsschluss muss der Versicherer nach § 161 VVG nicht zahlen.

Wer braucht eine Risikolebensversicherung?

Die Frage ist einfacher zu beantworten als bei den meisten Versicherungen: Würde Ihr Tod jemanden in finanzielle Not bringen? Dann ja. Sonst nein.

Typische Fälle sind Familien mit einem Hauptverdiener, Paare mit gemeinsamer Baufinanzierung und Selbstständige, deren Angehörige ohne das laufende Einkommen dastehen würden. Auch unverheiratete Partner gehören dazu, gerade weil sie beim Erben schlechter gestellt sind als Ehepaare, dazu weiter unten mehr.

Wer keine Angehörigen versorgt und keine gemeinsamen Schulden trägt, braucht dieses Produkt nicht. Ein Single ohne Kredit sichert mit dem Geld besser die eigene Arbeitskraft ab.

Ein Punkt wird oft verwechselt: Die Risikolebensversicherung baut kein Kapital auf. Sie ist kein Sparvertrag, es gibt am Laufzeitende nichts zurück. Wer einen alten Vertrag mit Sparanteil besitzt, liest besser im Ratgeber zur Lebensversicherung weiter, dort geht es um Auszahlung, Rückkaufswert und Steuer beim Kapitalprodukt.

Was kostet eine Risikolebensversicherung?

Der GDV schreibt: „Eine Risikolebensversicherung gibt es bereits für unter 100 Euro im Jahr.“ Das ist der Einstieg für junge, gesunde Nichtraucher mit moderater Summe, nicht der Durchschnitt für jeden.

Den tatsächlichen Beitrag bestimmen wenige Faktoren, und die meisten davon können Sie nicht beeinflussen: Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beruf und riskante Hobbys. Zwei Stellschrauben bleiben Ihnen: die Versicherungssumme und die Laufzeit. Und eine dritte, die härter wirkt als alle anderen: das Rauchen. Nichtraucher zahlen deutlich weniger, so formuliert es auch der GDV.

Wie groß die Spannen sind, zeigt ein veröffentlichtes Beispiel von Signal Iduna (Stand Mai 2023): Eine 30-jährige Bauingenieurin, Nichtraucherin, zahlt für 180.000 Euro Versicherungssumme 6,24 Euro im Monat mit fallender Summe und 13,12 Euro mit konstanter Summe. Derselbe Schutz, doppelter Preis, nur wegen des Summenverlaufs.

Konkrete Zahlen für Ihr Profil liefert nur der Tarifvergleich mit Ihren Eckdaten, dazu unten der Rechner.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Hier gibt es zwei offizielle Faustregeln, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Wir zeigen beide, denn welche passt, hängt von Ihrer Situation ab.

Zwei Faustregeln zur Versicherungssumme im Vergleich, Quellen: GDV und Verbraucherzentrale
RegelEmpfehlung
GDV (Brutto-Regel)3- bis 5-faches Brutto-Jahresgehalt, plus offene Verbindlichkeiten
Verbraucherzentrale (Netto-Regel)Familien mit kleinen Kindern mind. 4-faches, mit älteren Kindern mind. 3-faches, kinderlose Paare mind. 1-faches Jahresnettoeinkommen

Das Beispiel des GDV zur Brutto-Regel: Wer 40.000 Euro im Jahr verdient, sichert 120.000 bis 200.000 Euro ab; kommt ein Kredit über 50.000 Euro dazu, sind es 170.000 bis 250.000 Euro.

Beide Regeln führen bei einer jungen Familie zu ähnlichen Größenordnungen. Der Unterschied zeigt sich an den Rändern: Die Netto-Regel der Verbraucherzentrale reagiert auf die Lebensphase, die Brutto-Regel auf die Schulden. Praktisch heißt das: Rechnen Sie beide, nehmen Sie den höheren Wert und addieren Sie die Restschuld Ihrer Baufinanzierung.

Zur Laufzeit schreibt Finanztip: „In den meisten Fällen ist die benötigte Laufzeit allerdings gut absehbar, beispielsweise bis das Immobilien-Darlehen abbezahlt oder die Kinder aus dem Haus sind.“ Koppeln Sie die Laufzeit also an den Zweck, nicht an eine runde Zahl.

Gesundheitsfragen: Warum „ohne“ kaum funktioniert

Viele suchen nach einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen. Die ehrliche Antwort: Die Gesundheitsprüfung gehört bei diesem Produkt zum Standard. Der GDV formuliert es so: Wer eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, muss „bei der Gesundheitsprüfung Farbe bekennen“.

Das hat einen nachvollziehbaren Grund. Der Versicherer übernimmt ein reines Todesfallrisiko und kalkuliert den Beitrag nach Ihrem Gesundheitszustand. Manche Tarife stellen vereinfachte Gesundheitsfragen, ganz ohne Angaben geht es in der Regel nicht.

Wichtiger als die Suche nach dem fragenfreien Tarif ist die Ehrlichkeit beim Ausfüllen. Die Verbraucherzentrale stellt klar: Wer von einer schweren Krankheit weiß, muss das vor Vertragsabschluss angeben. Falsche oder unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz komplett kosten, und das fällt genau dann auf, wenn Ihre Familie das Geld braucht.

Unser Rat: Beantworten Sie die Fragen vollständig, auch wenn ein Risikozuschlag dabei herauskommt. Ein teurer Vertrag, der zahlt, ist mehr wert als ein günstiger, der es nicht tut.

Konstante oder fallende Versicherungssumme?

Die konstante Summe bleibt über die gesamte Laufzeit gleich. Sie passt zur Familienabsicherung: Der Bedarf der Angehörigen sinkt nicht automatisch mit den Jahren.

Die fallende Summe sinkt planmäßig, meist parallel zur Restschuld eines Darlehens. Sie ist das Werkzeug für die Baufinanzierung: Am Anfang ist die Schuld hoch, am Ende fast getilgt, und der Versicherungsschutz folgt dieser Kurve. Dafür kostet sie spürbar weniger, im Signal-Iduna-Beispiel oben weniger als die Hälfte der konstanten Variante.

Wer beides absichern will, Familie und Kredit, kombiniert im Zweifel zwei Verträge: eine konstante Summe für die Familie, eine fallende für die Baufinanzierung. Was die Finanzierung selbst kostet, zeigt unser Kredit-Vergleich. Zwei passende Verträge sind oft günstiger als eine einzige hohe konstante Summe.

Über-Kreuz-Versicherung für unverheiratete Paare

Bei unverheirateten Paaren wird die Todesfallleistung schnell zum Steuerfall. Der Grund steht im Erbschaftsteuerrecht: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro. Unverheiratete Partner dagegen nur 20.000 Euro (§ 16 ErbStG). Alles darüber wird versteuert.

Die Über-Kreuz-Gestaltung setzt genau hier an. Normalfall: Jeder versichert sein eigenes Leben, der Partner ist begünstigt. Über Kreuz: Jeder Partner schließt den Vertrag auf das Leben des anderen ab, ist selbst Versicherungsnehmer, zahlt die Beiträge selbst und ist selbst begünstigt.

Der steuerliche Hebel liegt im Gesetzeswortlaut. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfasst Vermögensvorteile, die „auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags“ erworben werden. Bei der Über-Kreuz-Gestaltung hat aber nicht die verstorbene Person den Vertrag geschlossen, sondern die begünstigte, und zwar auf eigene Rechnung. Die Leistung stammt damit aus dem eigenen Vertrag der überlebenden Person, nicht aus dem Vermögen der verstorbenen.

Damit das trägt, muss die Gestaltung sauber sein: getrennte Verträge, Beitragszahlung jeweils aus eigenen Mitteln, korrekte Rollenverteilung im Vertrag. Besprechen Sie die Details vor dem Abschluss mit einer Steuerberatung, nachträglich lässt sich die Rollenverteilung nur schwer reparieren.

Ist die Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?

Ja, dem Grunde nach. § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG nennt ausdrücklich „Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen“, als abziehbare Vorsorgeaufwendungen. Die Höchstbeträge stehen in § 10 Abs. 4 EStG: 2.800 Euro im Jahr für Selbstzahler, 1.900 Euro für alle, die einen Zuschuss oder eine Erstattung zu ihren Krankheitskosten erhalten, also die meisten Angestellten und Beamten.

Die ehrliche Einschränkung

In denselben Topf fallen auch Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, und die sind meist höher als der Höchstbetrag. Das Gesetz regelt diesen Fall ausdrücklich: Übersteigen die Kranken- und Pflegebeiträge den Höchstbetrag, „scheidet“ der Abzug weiterer Vorsorgeaufwendungen „aus“ (§ 10 Abs. 4 Satz 4 EStG). Für die meisten Berufstätigen bringt die Absetzbarkeit deshalb praktisch keine Steuerersparnis.

Anders kann es aussehen, wenn die Kranken- und Pflegebeiträge ungewöhnlich niedrig sind. Ob sich bei Ihnen etwas rechnet, zeigt ein Blick in den letzten Steuerbescheid oder das Gespräch mit der Steuerberatung.

Nicht verwechseln: Hier geht es um Ihre laufenden Beiträge. Die Auszahlung im Todesfall ist ein anderes Thema; sie unterliegt nicht der Einkommensteuer, kann aber Erbschaftsteuer auslösen, siehe den Abschnitt zu unverheirateten Paaren.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Der wichtigste gesetzliche Ausschluss steht in § 161 VVG: Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die versicherte Person sich „vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrags vorsätzlich selbst getötet“ hat. Nach diesen drei Jahren ist auch die Selbsttötung mitversichert; die Frist kann vertraglich anders geregelt sein.

Der zweite große Risikofall sind falsche Gesundheitsangaben aus dem Abschnitt oben. Weitere Ausschlüsse regeln die jeweiligen Versicherungsbedingungen, etwa für Kriegsereignisse. Lesen Sie die Bedingungen vor der Unterschrift, der Abschnitt ist kurz.

Tarife vergleichen: So gehen Sie vor

Die Preisspannen zwischen den Anbietern sind groß, das zeigt schon das Beispiel oben mit doppeltem Preis je nach Summenverlauf. Vor dem Vergleich sollten Sie drei Werte festlegen: Versicherungssumme (Faustregeln oben), Laufzeit (an den Zweck gekoppelt) und Summenverlauf (konstant oder fallend).

Der Vergleichsrechner unseres Partners Tarifcheck zeigt Ihnen dann aktuelle Tarife für Ihre Eckdaten. Rechnen Sie mit ehrlichen Angaben, auch beim Raucherstatus. Und falls Sie es sich nach dem Abschluss anders überlegen: Bei Lebensversicherungen gilt eine Widerrufsfrist von 30 Tagen (§ 152 VVG).

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Häufige Fragen

Was kostet eine Risikolebensversicherung im Monat?

Der GDV nennt als Einstieg unter 100 Euro im Jahr, also unter 9 Euro im Monat, für junge, gesunde Nichtraucher. Den tatsächlichen Beitrag bestimmen Alter, Gesundheit, Beruf, Raucherstatus, Versicherungssumme und Laufzeit. Ein veröffentlichtes Beispiel von Signal Iduna (Stand Mai 2023): 180.000 Euro Summe kosten eine 30-jährige Nichtraucherin 6,24 Euro monatlich mit fallender und 13,12 Euro mit konstanter Summe.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Der GDV empfiehlt als Faustformel das 3- bis 5-fache Brutto-Jahresgehalt plus offene Schulden. Die Verbraucherzentrale staffelt nach Nettoeinkommen: mindestens das 4-fache Jahresnetto bei Familien mit kleinen Kindern, das 3-fache bei älteren Kindern, das 1-fache bei kinderlosen Paaren. Rechnen Sie beide Regeln und nehmen Sie den höheren Wert.

Gibt es die Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen?

In der Regel nicht. Die Gesundheitsprüfung gehört laut GDV zum Abschluss dazu; manche Tarife arbeiten mit vereinfachten Fragen. Wichtiger ist die Ehrlichkeit: Wer eine bekannte schwere Erkrankung verschweigt, riskiert nach den Hinweisen der Verbraucherzentrale den kompletten Versicherungsschutz.

Ist die Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich ja, als Vorsorgeaufwendung nach Paragraf 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG, mit Höchstbeträgen von 1.900 Euro (Angestellte, Beamte) beziehungsweise 2.800 Euro (Selbstzahler) nach Paragraf 10 Absatz 4 EStG. Praktisch schöpfen die Kranken- und Pflegebeiträge diesen Höchstbetrag bei den meisten aus; dann bringt der Abzug nichts mehr (Paragraf 10 Absatz 4 Satz 4 EStG).

Konstante oder fallende Versicherungssumme?

Konstant für die Familienabsicherung, fallend für die Baufinanzierung. Die fallende Variante ist deutlich günstiger, weil die versicherte Summe parallel zur Restschuld sinkt. Wer Familie und Kredit absichern will, kombiniert oft zwei Verträge.

Wann zahlt die Risikolebensversicherung nicht?

Bei Selbsttötung innerhalb von drei Jahren nach Vertragsschluss (Paragraf 161 VVG) und bei falschen Gesundheitsangaben. Weitere Ausschlüsse, etwa für Kriegsereignisse, stehen in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.

Kann ich die Versicherungssumme später erhöhen?

Viele Tarife sehen Nachversicherungsgarantien vor: Bei Ereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf lässt sich die Summe ohne neue Gesundheitsprüfung anheben. Ob und in welchem Umfang, regeln die Versicherungsbedingungen des Tarifs; prüfen Sie das vor dem Abschluss.

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Quellen und Stand

Alle Zahlen und Rechtsangaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Stand: 13. August 2026.

Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.