Versicherung und Vorsorge

Lebensversicherung 2026: Auszahlung, Steuer, Kündigung

Rund 82,8 Millionen Lebensversicherungsverträge laufen in Deutschland, meldet der GDV für 2025. Die häufigsten Fragen dazu drehen sich längst nicht mehr um den Abschluss, sondern um das Ende: Was bleibt bei der Auszahlung nach Steuern übrig? Was bekomme ich bei einer Kündigung wirklich heraus? Und gibt es bessere Wege als die Kündigung? Dieser Ratgeber beantwortet genau diese Fragen, mit den Paragrafen und Quellen dazu.

Letzte Aktualisierung: 13. August 2026 | checkeverything.de Redaktion

1,0 %
Höchstrechnungszins seit 01.01.2025 (DAV)
82,8 Mio.
Verträge in Deutschland (GDV, 2025)
50 %
der Erträge steuerpflichtig bei 12 Jahren und Alter 62 (§ 20 EStG)
30 Tage
Widerrufsfrist bei Lebensversicherungen (§ 152 VVG)

Das Wichtigste in Kürze

  • 1.Die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung ist nicht steuerfrei. Nach Paragraf 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG ist der Ertrag steuerpflichtig. Läuft der Vertrag mindestens zwölf Jahre und sind Sie bei der Auszahlung mindestens 62 (Abschluss 2005 bis 2011: 60), wird nur die Hälfte davon mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert.
  • 2.Verträge von vor 2005 genießen Bestandsschutz: Die Auszahlung bleibt in der Regel komplett steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und mindestens fünf Jahre laufend Beiträge gezahlt wurden.
  • 3.Der Garantiezins liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 1,0 Prozent, nach über dreißig Jahren die erste Anhebung. Für Altverträge gilt weiter der Satz aus dem Abschlussjahr, in den Neunzigern bis zu 4 Prozent.
  • 4.Kündigen können Sie nach Paragraf 168 VVG jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Sie erhalten den Rückkaufswert nach Paragraf 169 VVG, der gerade in den ersten Jahren deutlich unter der Beitragssumme liegt.
  • 5.Vor der Kündigung lohnt der Blick auf drei Alternativen: Beitragsfreistellung, Policendarlehen oder Verkauf am Zweitmarkt. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der Verkaufserlös über dem Rückkaufswert liegen kann.

Drei Vertragsarten, drei verschiedene Produkte

Unter dem Wort Lebensversicherung laufen Produkte, die wenig gemeinsam haben.

Die Risikolebensversicherung zahlt nur im Todesfall und baut kein Kapital auf. Dafür kostet sie wenig und ist für Familien mit einem Hauptverdiener oder für die Absicherung einer Baufinanzierung meist die richtige Wahl. Für sie gilt fast nichts von dem, was in diesem Ratgeber über Steuern und Rückkaufswerte steht, weil es nichts auszuzahlen gibt, solange die versicherte Person lebt. Details stehen im eigenen Ratgeber zur Risikolebensversicherung.

Die Kapitallebensversicherung kombiniert Todesfallschutz mit einem Sparvertrag. Sie zahlt am Ende der Laufzeit oder im Todesfall. Um dieses Produkt geht es hier hauptsächlich, denn hier stellen sich die Fragen nach Auszahlung, Steuer und Kündigung.

Die fondsgebundene Lebensversicherung legt den Sparanteil in Fonds an. Höhere Renditechancen, kein garantiertes Kapital; steuerlich gelten dieselben Regeln wie bei der klassischen Kapitalpolice.

Garantiezins: 1,0 Prozent seit 2025, und was Ihr Altvertrag noch wert ist

Der Höchstrechnungszins legt fest, mit welchem Zins Versicherer die garantierten Leistungen neuer Verträge höchstens kalkulieren dürfen. Zum 1. Januar 2025 stieg er von 0,25 auf 1,0 Prozent, die erste Anhebung seit über dreißig Jahren. Die Deutsche Aktuarvereinigung empfiehlt, diesen Satz auch für 2026 beizubehalten.

Wie viel ein Vertrag tatsächlich abwirft, hängt zusätzlich von der Überschussbeteiligung ab. Die Rating-Agentur Assekurata beziffert die laufende Verzinsung klassischer Tarife für 2026 auf durchschnittlich 2,62 Prozent, mit Schlussüberschüssen auf 3,23 Prozent.

Entscheidend für Bestandskunden: Für Ihren Vertrag gilt der Rechnungszins aus dem Abschlussjahr, und zwar für die gesamte Laufzeit. Deshalb kann ein alter Vertrag wertvoller sein, als der aktuelle Kontostand vermuten lässt.

Höchstrechnungszins nach Abschlusszeitraum, Quelle: Gabler Versicherungslexikon und DAV
AbschlusszeitraumHöchstrechnungszins
07/1994 bis 06/20004,00 %
07/2000 bis 20033,25 %
2004 bis 20062,75 %
2007 bis 20112,25 %
2012 bis 20141,75 %
2015 bis 20161,25 %
2017 bis 20210,90 %
2022 bis 20240,25 %
seit 20251,00 %

Ein Vertrag aus 1998 garantiert also 4 Prozent auf den Sparanteil. Solche Konditionen gibt es heute nirgendwo, und genau deshalb ist die vorschnelle Kündigung eines Altvertrags oft ein teurer Fehler.

Auszahlung und Steuer: Das Halbeinkünfteverfahren

Hartnäckig hält sich die Behauptung, die Auszahlung einer Lebensversicherung sei steuerfrei. Für Verträge ab 2005 stimmt das nicht. Was wirklich gilt, steht in Paragraf 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG: Steuerpflichtig ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der darauf entrichteten Beiträge, und zwar im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrags.

Ein Rechenbeispiel

Sie haben über die Jahre 40.000 Euro eingezahlt, ausgezahlt werden 55.000 Euro. Steuerpflichtig sind die 15.000 Euro Ertrag, nicht die gesamte Auszahlung. Greift das Halbeinkünfteverfahren, gehen 7.500 Euro in Ihre Steuererklärung ein.

Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von zwei Bedingungen ab:

Günstiger Fall: Halbeinkünfteverfahren

Der Vertrag lief mindestens zwölf Jahre, und die Auszahlung erfolgt nach Vollendung des 62. Lebensjahres (für Verträge ab 2012; bei Abschluss zwischen 2005 und 2011 reicht das 60. Lebensjahr, Paragraf 52 Absatz 28 Satz 7 EStG). Dann ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig, versteuert mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.

Ungünstiger Fall: Abgeltungsteuer

Ist eine der Bedingungen nicht erfüllt, unterliegt der volle Ertrag der Abgeltungsteuer von 25 Prozent (Paragraf 32d EStG), zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) wird vorher abgezogen.

Altverträge vor 2005: Hier gilt das alte Recht weiter. Die Auszahlung bleibt in der Regel komplett einkommensteuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestand und mindestens fünf Jahre laufend Beiträge gezahlt wurden. Wer einen solchen Vertrag nachträglich verändert, etwa die Versicherungssumme erhöht, kann diesen Bestandsschutz gefährden. Vor jeder Änderung an einer Police von vor 2005 lohnt deshalb steuerlicher Rat.

Und der Todesfall? Die Todesfallleistung an die Hinterbliebenen unterliegt nicht der Einkommensteuer, denn Paragraf 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG erfasst nur Erlebensfall und Rückkauf. Sie kann aber Erbschaftsteuer auslösen, dazu weiter unten mehr.

Kündigen, verkaufen oder behalten? Die Alternativen im Vergleich

Wer die Beiträge nicht mehr zahlen kann oder will, hat mehr Möglichkeiten als die Kündigung. In dieser Reihenfolge sollten Sie prüfen:

Rückkaufswert: Was die Kündigung wirklich bringt

Kündigen können Sie nach Paragraf 168 VVG jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Sie erhalten dann den Rückkaufswert nach Paragraf 169 VVG: das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnete Deckungskapital des Vertrags. Einen Stornoabzug darf der Versicherer nur einbehalten, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist.

Das klingt fair, hat aber einen Haken: In den ersten Jahren zehren Abschluss- und Vertriebskosten am Guthaben. Das Gesetz mildert das ab, indem diese Kosten rechnerisch auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt werden müssen. Trotzdem liegt der Rückkaufswert gerade bei jungen Verträgen oft deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Fordern Sie vor jeder Entscheidung eine aktuelle Rückkaufswertmitteilung bei Ihrem Versicherer an; daraus ergibt sich, worüber Sie überhaupt reden.

Beitragsfreistellung: Der Vertrag läuft ohne Sie weiter

Nach Paragraf 165 VVG können Sie jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode verlangen, dass der Vertrag in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt wird, sofern die vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht ist. Das angesparte Kapital bleibt im Vertrag und verzinst sich weiter mit dem alten Rechnungszins; die Versicherungssumme sinkt entsprechend. Für Altverträge mit hohem Garantiezins ist das häufig der klügste Mittelweg: Sie zahlen nichts mehr, behalten aber die 3 oder 4 Prozent Garantie auf das vorhandene Guthaben.

Policendarlehen: Liquidität ohne Kündigung

Brauchen Sie nur vorübergehend Geld, kommt ein Policendarlehen infrage: ein Kredit Ihres Versicherers oder einer Bank, besichert mit dem Rückkaufswert Ihrer Police. Der Vertrag läuft unverändert weiter, Garantiezins und Todesfallschutz bleiben erhalten. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt nennt das Policendarlehen ausdrücklich als Alternative zum teuren Dispokredit. Zinsen fallen an; vergleichen Sie den Darlehenszins mit dem, was Ihr Vertrag verdient. Geht es um eine größere Anschaffung, lohnt daneben der Blick in unseren Kredit-Vergleich.

Verkauf am Zweitmarkt: Oft mehr als der Rückkaufswert

Sie können die Police auch an einen gewerblichen Aufkäufer verkaufen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der Verkaufserlös über dem Rückkaufswert liegen kann, den der Versicherer bei einer Kündigung zahlt. Der Käufer führt den Vertrag weiter, der Todesfallschutz für Ihre Angehörigen entfällt dabei in der Regel. Holen Sie mehrere Angebote ein und prüfen Sie, ob der Aufkäufer den Kaufpreis sofort und vollständig zahlt.

Widerruf: Nur für frische Verträge

Bei Lebensversicherungen beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage statt der üblichen 14 (Paragraf 152 VVG). Wer den Abschluss bereut, kommt innerhalb dieser Frist ohne Verlust wieder heraus.

Todesfall: Bezugsrecht und Erbschaftsteuer

Stirbt die versicherte Person, zahlt der Versicherer an die Person, die im Vertrag als bezugsberechtigt eingetragen ist. Diese Leistung fließt am Nachlass vorbei direkt an den Begünstigten.

An der Erbschaftsteuer führt das trotzdem nicht vorbei: Nach Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 4 ErbStG gilt als steuerpflichtiger Erwerb jeder Vermögensvorteil, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags beim Tod von einem Dritten unmittelbar erworben wird. Ob tatsächlich Steuer anfällt, entscheiden die Freibeträge des Paragraf 16 ErbStG: 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 Euro je Kind. Bei den meisten Familien bleibt die Todesfallleistung damit steuerfrei; bei unverheirateten Partnern liegt der Freibetrag dagegen nur bei 20.000 Euro, hier lohnt eine Beratung zur Vertragsgestaltung.

Ein praktischer Hinweis: Prüfen Sie das eingetragene Bezugsrecht nach Scheidung, Wiederheirat oder Geburt eines Kindes. Der Versicherer zahlt an die eingetragene Person, nicht an die, die Ihnen heute nahesteht.

Tarife vergleichen: Wann sich ein neuer Vertrag lohnt

Für den reinen Hinterbliebenenschutz ist die Antwort einfach: Eine Risikolebensversicherung liefert hohe Versicherungssummen für vergleichsweise kleine Beiträge.

Als Sparprodukt muss sich eine neue Kapitallebensversicherung an Alternativen messen lassen: 1,0 Prozent Garantiezins plus Überschüsse stehen gegen ETF-Sparplan, Festgeld und die geförderten Wege Riester-Rente und Rürup-Rente. Eine pauschale Antwort gibt es nicht; sie hängt an Steuersatz, Anlagehorizont und Sicherheitsbedürfnis. Der Vergleichsrechner unseres Partners Tarifcheck zeigt aktuelle Angebote für Ihre Eckdaten.

WerbungDer Vergleichsrechner wird von unserem Partner bereitgestellt. Kommt darüber ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Provision.

Der Rechner wird von unserem Partner Tarifcheck bereitgestellt und lädt beim Öffnen externe Inhalte.

Vergleichsrechner unseres Partners Tarifcheck. Bei Vertragsabschluss erhalten wir eine Provision vom Versicherer. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Häufige Fragen

Ist die Auszahlung meiner Lebensversicherung steuerfrei?

Bei Verträgen ab 2005 nein. Steuerpflichtig ist der Ertrag, also die Differenz zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen (Paragraf 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG). Läuft der Vertrag mindestens zwölf Jahre und sind Sie bei Auszahlung mindestens 62 (Verträge 2005 bis 2011: 60), wird nur die Hälfte des Ertrags mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Sonst gilt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf den vollen Ertrag. Nur Altverträge von vor 2005 zahlen unter Bedingungen komplett steuerfrei aus.

Lohnt sich eine Kapitallebensversicherung 2026 überhaupt noch?

Als reines Renditeprodukt selten: 1,0 Prozent Garantiezins und eine laufende Verzinsung von durchschnittlich 2,62 Prozent (Assekurata) liegen unter dem, was der Kapitalmarkt langfristig erwarten lässt. Sinnvoll bleibt die Kombination aus Garantie und Todesfallschutz für Menschen, die beides in einem Vertrag wollen und Kursschwankungen nicht aushalten. Wer nur die Familie absichern will, fährt mit einer Risikolebensversicherung günstiger.

Kündigen oder verkaufen, was bringt mehr?

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der Verkaufserlös am Zweitmarkt über dem Rückkaufswert liegen kann. Garantien dafür gibt es nicht, und seriöse Zahlen entstehen nur durch Vergleich: Fordern Sie die Rückkaufswertmitteilung Ihres Versicherers an und holen Sie parallel mindestens zwei Kaufangebote ein. Prüfen Sie vor beidem, ob Beitragsfreistellung oder Policendarlehen Ihr Problem nicht besser lösen, denn beide erhalten den alten Garantiezins.

Was passiert mit meinem alten Vertrag mit 4 Prozent Garantiezins?

Der Garantiezins aus dem Abschlussjahr gilt für die gesamte Laufzeit weiter. Ein Vertrag aus den Jahren 1994 bis 2000 garantiert bis zu 4 Prozent auf den Sparanteil, ein Niveau, das heute kein Neuvertrag bietet. Solche Policen kündigt man nicht leichtfertig. Wenn die Beiträge drücken, ist die Beitragsfreistellung nach Paragraf 165 VVG meist die bessere Wahl, weil das vorhandene Guthaben weiter mit dem alten Satz verzinst wird.

Müssen meine Angehörigen auf die Todesfallleistung Steuern zahlen?

Einkommensteuer nein: Paragraf 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG besteuert nur Erlebensfall und Rückkauf. Erbschaftsteuer möglicherweise, denn die Leistung gilt nach Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 4 ErbStG als steuerpflichtiger Erwerb. Entscheidend sind die Freibeträge: 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro je Kind. Unverheiratete Partner haben nur 20.000 Euro Freibetrag; hier kann eine andere Vertragsgestaltung viel Steuer sparen.

Kann ich Geld aus dem Vertrag nehmen, ohne zu kündigen?

Ja, über ein Policendarlehen: einen Kredit, der mit dem Rückkaufswert Ihrer Police besichert ist. Der Vertrag samt Garantiezins und Todesfallschutz läuft unverändert weiter. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt nennt diesen Weg als Alternative zum Dispokredit. Rechnen Sie den Darlehenszins gegen die Verzinsung des Vertrags, dann sehen Sie, ob sich das für Sie trägt.

Wie schnell komme ich aus einem frisch abgeschlossenen Vertrag wieder heraus?

Innerhalb von 30 Tagen per Widerruf (Paragraf 152 VVG), ohne Angabe von Gründen und ohne Verlust. Danach bleibt die Kündigung zum Ende der laufenden Versicherungsperiode nach Paragraf 168 VVG, dann allerdings zum Rückkaufswert, der in den ersten Jahren deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt.

Verwandte Ratgeber

Quellen und Stand

Alle Zahlen und Rechtsangaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden Quellen. Stand: 13. August 2026.

Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.