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Stand: 8. August 2026

Altersvorsorge 2026: Rentenlücke berechnen und schließen

Die Altersvorsorge in Deutschland ruht auf drei Schichten: der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Vorsorge und der privaten Vorsorge. Wie viel Sie privat zurücklegen müssen, ergibt sich nicht aus einer Faustformel, sondern aus der Differenz zwischen Ihrer künftigen gesetzlichen Rente und dem Betrag, den Sie im Alter brauchen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der aktuelle Rentenwert liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 42,52 Euro je Entgeltpunkt. Eine Standardrente aus 45 Entgeltpunkten ergibt damit 1.913,40 Euro brutto im Monat.
  • Das viel zitierte Rentenniveau von 48 Prozent bezieht sich auf das Durchschnittsentgelt der Volkswirtschaft, nicht auf Ihr persönliches Nettogehalt.
  • Beiträge zur Basisrente sind 2026 bis 30.826 Euro absetzbar, bei Zusammenveranlagung bis 61.652 Euro. Der Betrag ist im Gesetz nicht festgeschrieben, sondern ändert sich jedes Jahr.
  • Die Riester-Grundzulage beträgt weiterhin 175 Euro im Jahr, die Kinderzulage 185 oder 300 Euro je nach Geburtsjahr des Kindes.
  • Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Anbieter neue geförderte Produkte anbieten. Bestehende Verträge behalten ihren Bestandsschutz.

Die drei Schichten der Altersvorsorge

Das deutsche Vorsorgesystem ist seit dem Alterseinkünftegesetz in drei Schichten gegliedert. Die Einteilung wirkt zunächst bürokratisch, entscheidet aber darüber, wie Ihre Beiträge steuerlich behandelt werden und wie fest das Geld gebunden ist. Wer die Schichten kennt, versteht auch, warum manche Produkte gefördert werden und andere nicht.

Erste Schicht

Basisversorgung

Dazu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, die Alterssicherung der Landwirte und die Rürup-Rente. Diese Ansprüche sind besonders stark gebunden: Sie lassen sich nicht kündigen, nicht beleihen und in der Regel nicht als Kapital auszahlen. Im Gegenzug sind die Beiträge am weitreichendsten absetzbar.

Zweite Schicht

Zusatzversorgung

Hier stehen die Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge. Beide werden staatlich unterstützt, die betriebliche Variante zusätzlich über den Arbeitgeber. Auch diese Verträge sind zweckgebunden, lassen aber je nach Produkt eine Teilauszahlung zum Rentenbeginn zu. Angestellte sollten hier zuerst nachsehen, bevor sie privat aufstocken.

Dritte Schicht

Private Vorsorge

Private Rentenversicherungen, fondsgebundene Verträge, Depots und Immobilienvermögen gehören in diese Schicht. Es gibt keine staatliche Förderung, dafür bleiben Sie flexibel: Sie können jederzeit an das Geld, Beiträge anpassen oder den Vertrag beenden. Diese Freiheit ist der eigentliche Gegenwert für die fehlende Förderung.

Warum die Reihenfolge zählt

Viele beginnen bei der dritten Schicht, weil dort die Werbung am lautesten ist. Sinnvoller ist der umgekehrte Weg: Zuerst prüfen, was die erste Schicht ohnehin liefert, dann klären, ob der Arbeitgeber in der zweiten Schicht etwas zuschießt, und erst die verbleibende Lücke privat schließen. Wer diese Reihenfolge umdreht, zahlt oft für einen Vertrag, der eine Lücke füllt, die es gar nicht gibt.

Was die gesetzliche Rente 2026 tatsächlich zahlt

Die gesetzliche Rente rechnet nicht mit Prozentsätzen Ihres Gehalts, sondern mit Entgeltpunkten. Wer in einem Jahr genau so viel verdient wie der Durchschnitt aller Versicherten, bekommt einen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Für 2026 setzt der Gesetzgeber das vorläufige Durchschnittsentgelt auf 51.944 Euro fest. Verdienen Sie die Hälfte davon, sammeln Sie einen halben Punkt. Verdienen Sie das Doppelte, sind es zwei Punkte, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat. Was darüber liegt, ist beitragsfrei und erhöht die spätere Rente nicht.

Am Ende Ihres Erwerbslebens werden alle Punkte addiert und mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Der liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 42,52 Euro. Diese beiden Zahlen sind alles, was Sie für eine erste Schätzung brauchen.

Die Standardrente als Bezugsgröße

In der Rentenpolitik dient ein Modellfall als Maßstab: 45 Jahre Arbeit mit stets durchschnittlichem Verdienst, also 45 Entgeltpunkte. Multipliziert mit 42,52 Euro ergibt das 1.913,40 Euro brutto im Monat. Von diesem Betrag gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, bei vielen Rentnern zusätzlich Steuern. Die wenigsten erreichen 45 Punkte, weil Ausbildung, Teilzeit, Elternzeit oder Selbstständigkeit Lücken hinterlassen.

Warum die 48 Prozent nicht Ihr Gehalt meinen

Kaum eine Zahl wird so häufig falsch verwendet. Das Sicherungsniveau vor Steuern ist in § 154 SGB VI geregelt und setzt die verfügbare Standardrente ins Verhältnis zum verfügbaren Durchschnittsentgelt der gesamten Volkswirtschaft. Es ist eine Kennzahl für den Zustand des Rentensystems, vergleichbar mit einer Inflationsrate: Sie beschreibt das Ganze, nicht Ihren Einkaufskorb.

Wer die 48 Prozent auf das eigene letzte Nettogehalt anwendet, rechnet sich deshalb eine Rente aus, die es so nicht gibt. Für Gutverdiener fällt die Quote in der Regel spürbar niedriger aus, weil Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zählen. Wer immer unterdurchschnittlich verdient hat, liegt näher am Modellwert, aber auf deutlich niedrigerem absolutem Niveau. Die Zahl taugt für politische Debatten. Für Ihre Planung taugt sie nicht.

So berechnen Sie Ihre Rentenlücke

Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem, was Sie im Alter brauchen, und dem, was die gesetzliche Rente voraussichtlich zahlt. Rechnen Sie in drei Schritten, und zwar rückwärts vom Bedarf her.

  1. Schritt 1: Entgeltpunkte nachsehen

    Ihre bisher gesammelten Entgeltpunkte stehen in der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Wer sie nicht zur Hand hat, kann sie über das Online-Konto abrufen. Schätzen Sie ergänzend, wie viele Punkte bis zum Rentenbeginn noch dazukommen.

  2. Schritt 2: Punkte mal Rentenwert

    Multiplizieren Sie die erwartete Punktzahl mit 42,52 Euro. Bei 32 Punkten sind das 1.360,64 Euro brutto im Monat. Ziehen Sie davon die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, um näher an den Auszahlungsbetrag zu kommen. Der Rentenwert wird üblicherweise zum 1. Juli angepasst, weshalb die Rechnung eine Momentaufnahme bleibt.

  3. Schritt 3: Bedarf gegenrechnen

    Legen Sie fest, welchen Betrag Sie monatlich brauchen. Sinnvoller als eine pauschale Prozentzahl ist eine Liste Ihrer künftigen Fixkosten: Wohnen, Versicherungen, Mobilität, Gesundheit. Manches fällt im Alter weg, etwa Pendelkosten oder eine abbezahlte Immobilie. Anderes kommt hinzu. Die Differenz zwischen Bedarf und geschätzter Rente ist Ihre Lücke.

Ein Hinweis zur Kaufkraft

Alle Beträge oben sind heutige Euro. Bis zu Ihrem Rentenbeginn vergehen möglicherweise zwanzig oder dreißig Jahre, in denen die Preise steigen. Eine Rente von 1.400 Euro fühlt sich 2050 anders an als heute. Rechnen Sie deshalb nicht nur mit dem Nominalbetrag, sondern überlegen Sie, welche Kaufkraft Sie erhalten wollen. Wer diesen Punkt überspringt, plant regelmäßig zu knapp.

Fünf Wege der privaten Vorsorge und wofür sie taugen

Die Frage ist selten, welches Produkt allgemein das beste ist, sondern welches zu Ihrer Situation passt. Entscheidend sind vier Eigenschaften, die in Werbetexten meist untergehen: Kommt staatliches Geld dazu, kommen Sie vorher an Ihr Geld, wird im Todesfall etwas vererbt, und was passiert bei Zahlungsschwierigkeiten.

Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben.

Vergleich von fünf Formen der privaten Altersvorsorge nach Förderung, Zugriff, Vererbbarkeit, Pfändungsschutz und Zielgruppe
FormStaatliche FörderungZugriff vorherVererbbarkeitPfändungsschutzPasst zu
Riester-RenteZulagen plus Sonderausgabenabzug bis 2.100 EuroGebunden bis frühestens 62Eingeschränkt, je nach VertragAuszahlung wie Arbeitseinkommen (§ 851d ZPO)Angestellte mit Kindern
Rürup-Rente (Basisrente)Sonderausgabenabzug bis 30.826 EuroGebunden bis frühestens 62, keine KapitalauszahlungNur mit vereinbarter HinterbliebenenleistungPfändungsschutz nach § 851c ZPO möglichSelbstständige mit hoher Steuerlast
Private RentenversicherungKeine staatliche FörderungKündbar, meist mit VerlustJe nach Tarif vollständigAbhängig vom TarifWer eine lebenslange Zahlung will
Fondsgebundene RenteKeine staatliche FörderungKündbar, Wert schwankt mit dem MarktJe nach Tarif vollständigAbhängig vom TarifWer Kursschwankungen aushält
ETF-Sparplan im DepotKeine staatliche FörderungJederzeit verfügbarVollständigZählt als normales VermögenWer Flexibilität über Förderung stellt

Die Angaben beschreiben die gesetzliche Grundstruktur der Produktarten. Für Riester-Verträge im Detail lesen Sie den Ratgeber zur Riester-Rente, für die Basisrente den Ratgeber zur Rürup-Rente. Wer den Depotweg prüfen will, findet im Depot-Vergleich die Kostenunterschiede der Anbieter.

Unterlagen zur Altersvorsorge und ein Taschenrechner auf einem Schreibtisch

Förderung und Steuervorteile im Jahr 2026

Basisrente: ein Höchstbetrag, der jedes Jahr wandert

Für 2026 können Ledige bis zu 30.826 Euro an Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend machen, bei Zusammenveranlagung bis zu 61.652 Euro. Wichtig ist, woher diese Zahl kommt: Im Gesetzestext steht sie nicht. § 10 Absatz 3 EStG verweist auf den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung, aufgerundet auf einen vollen Euro-Betrag. Weil sich dessen Bemessungsgrenze jährlich verschiebt, verschiebt sich auch der absetzbare Betrag.

Das ist der Grund, warum im Netz noch reihenweise ältere Beträge kursieren. Wenn Sie eine Zahl ohne Jahresangabe lesen, ist sie mit hoher Wahrscheinlichkeit veraltet. Prüfen Sie den Wert für das Jahr, in dem Sie einzahlen, nicht für irgendein Jahr.

Riester: Zulagen und Sonderausgabenabzug

Die Grundzulage liegt bei 175 Euro im Jahr. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, kommen 185 Euro dazu, für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro. Wer vor dem 25. Geburtstag erstmals einzahlt, erhält einmalig 200 Euro zusätzlich. Parallel dazu lassen sich Altersvorsorgebeiträge einschließlich Zulage bis 2.100 Euro als Sonderausgaben ansetzen, geregelt in § 10a EStG. Das Finanzamt prüft von selbst, ob Zulage oder Steuerersparnis für Sie günstiger ist.

Die Zulagen bekommen Sie nur in voller Höhe, wenn Sie den Mindesteigenbeitrag einzahlen. Wer weniger überweist, bekommt anteilig gekürzt. Genau daran scheitern in der Praxis viele Verträge, obwohl das Geld bereitläge.

Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Die geförderte private Altersvorsorge wird umgebaut. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums dürfen Anbieter ab dem 1. Januar 2027 neue Produkte auflegen, darunter ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie sowie Varianten mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie. Die Förderung wird auf ein beitragsproportionales Modell umgestellt: 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 Euro im Jahr, darüber 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro, in der Summe höchstens 540 Euro jährlich. Der einmalige Bonus von 200 Euro für unter 25-Jährige bleibt.

Für bestehende Verträge gilt Bestandsschutz. Sie können weiterlaufen wie bisher, in die neuen Förderregeln wechseln oder in ein neues Produkt übertragen werden, ohne dass bereits erhaltene Förderung zurückzuzahlen wäre. Für das Beitragsjahr 2026 gelten weiterhin die oben genannten Zulagen und Höchstbeträge.

Welche Vorsorge zu welcher Erwerbssituation passt

Angestellte

Sie zahlen automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein, der Beitragssatz liegt bei 18,6 Prozent und wird zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber geteilt. Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge mit Zuschuss anbietet, bevor Sie privat aufstocken. Mit Kindern im Haushalt lohnt sich ein Blick auf die Riester-Zulagen, weil die Kinderzulage die Rendite spürbar hebt.

Selbstständige und Freiberufler

Ohne Pflichtversicherung entsteht die Lücke schneller, dafür wirkt der Sonderausgabenabzug der Basisrente unmittelbar auf die Steuerlast. Je höher Ihr Grenzsteuersatz, desto stärker der Effekt. Beachten Sie aber die Kehrseite: Das Kapital ist gebunden, es gibt keine Kapitalauszahlung, und ohne vereinbarte Hinterbliebenenleistung fließt im Todesfall nichts an Angehörige.

Beamte

Die Versorgung folgt eigenen Regeln und ersetzt die gesetzliche Rente. Wer zwischendurch sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, sammelt zusätzlich Entgeltpunkte und sollte beide Bausteine zusammen betrachten. Der Sonderausgabenabzug fällt geringer aus, weil ein fiktiver Rentenversicherungs- beitrag gegengerechnet wird.

Berufseinsteiger

Der größte Vorteil ist Zeit, nicht der Beitrag. Wer vor dem 25. Geburtstag erstmals in einen Riester-Vertrag einzahlt, erhält den einmaligen Bonus von 200 Euro. Wichtiger als die Produktwahl ist in dieser Phase, überhaupt anzufangen und die Sparrate flexibel zu halten, solange sich Einkommen und Lebensplanung noch verändern.

Wie gut Ihre Vorsorge gegen Pfändung geschützt ist

Werbetexte verkürzen dieses Thema gern zu einem Schlagwort. Tatsächlich knüpft § 851c ZPO den Schutz an vier Bedingungen, die alle zugleich erfüllt sein müssen: Die Leistung muss lebenslang und frühestens ab dem 60. Lebensjahr fließen oder an Berufsunfähigkeit gekoppelt sein, über die Ansprüche darf nicht verfügt werden, Dritte außer den Erben dürfen nicht begünstigt sein, und eine Kapitalauszahlung darf nicht vereinbart sein. Fehlt eine dieser Eigenschaften, greift der Schutz nicht.

Für die Ansparphase nennt das Gesetz konkrete Grenzen. Zwischen 18 und 27 Jahren bleiben 6.000 Euro pro Jahr unpfändbar, zwischen 28 und 67 Jahren 7.000 Euro, insgesamt höchstens 340.000 Euro. Ein ETF-Depot fällt nicht unter diese Regel, es zählt als normales Vermögen.

Beim Bürgergeld gilt eine andere Systematik. Staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen bleibt nach § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB II unberücksichtigt. Für Selbstständige ohne Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sieht Nummer 4 eine gedeckelte Freistellung vor, die sich nach den Jahren der selbstständigen Tätigkeit richtet. Die Bezeichnung Hartz IV ist seit dem 1. Januar 2023 überholt, die Vermögensregeln finden sich unverändert im SGB II.

Worauf Sie beim Vergleich achten sollten

Die meisten Angebote lassen sich nicht am Monatsbeitrag unterscheiden, sondern an Details, die erst Jahrzehnte später wirken. Diese sechs Punkte entscheiden über das Ergebnis.

Effektivkosten statt Abschlusskosten

Die Effektivkosten zeigen, wie viel Rendite pro Jahr für Verwaltung und Vertrieb abgeht. Ein Vertrag mit niedrigem Beitrag, aber hohen Effektivkosten kann teurer sein als ein scheinbar teurerer.

Garantierter Rentenfaktor

Der Rentenfaktor legt fest, wie viel Monatsrente je 10.000 Euro Kapital gezahlt wird. Ist er nur prognostiziert statt garantiert, kann die spätere Rente niedriger ausfallen als in der Modellrechnung.

Flexibilität bei Beitragspausen

Einkommen schwankt, gerade bei Selbstständigen. Prüfen Sie, ob Sie Beiträge aussetzen, senken oder erhöhen dürfen, ohne dass der Vertrag beitragsfrei gestellt wird.

Hinterbliebenenschutz

Ohne eine ausdrückliche Vereinbarung fließt bei manchen Produkten nach dem Tod nichts an Angehörige. Klären Sie diesen Punkt vor Abschluss, nicht danach.

Zugriff vor Rentenbeginn

Geförderte Verträge sind bewusst gebunden. Wenn Sie das Geld möglicherweise früher brauchen, gehört ein Teil der Sparrate in eine frei verfügbare Anlage.

Umgang mit dem Kapital am Ende

Manche Verträge zahlen ausschließlich eine lebenslange Rente, andere lassen ein Kapitalwahlrecht zu. Diese Entscheidung wirkt sich Jahrzehnte später aus und lässt sich selten nachträglich ändern.

Eine unabhängige Einordnung zu Vorsorgeprodukten veröffentlicht die Verbraucherzentrale. Wer parallel Schulden abbauen oder umschulden will, sollte das zuerst tun: Der Kreditvergleich zeigt, welche Zinsen aktuell aufgerufen werden. Auch laufende Fixkosten lohnen einen Blick, etwa über den KFZ-Versicherungsvergleich oder den Kreditkarten-Vergleich.

Häufige Fragen zur Altersvorsorge

Wie viel gesetzliche Rente bekomme ich nach 40 Jahren Durchschnittsverdienst?

Für jedes Jahr, in dem Sie genau das Durchschnittsentgelt verdienen, erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Das vorläufige Durchschnittsentgelt liegt 2026 bei 51.944 Euro. Vierzig solcher Jahre ergeben 40 Entgeltpunkte. Multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro, der seit dem 1. Juli 2026 gilt, sind das 1.700,80 Euro brutto im Monat. Davon gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, bei vielen Rentnern zusätzlich Steuern.

Ersetzt die gesetzliche Rente wirklich 48 Prozent meines letzten Gehalts?

Nein, und diese Verwechslung führt zu falschen Erwartungen. Die 48 Prozent sind das Sicherungsniveau vor Steuern nach § 154 SGB VI. Die Kennzahl setzt eine Standardrente aus 45 Entgeltpunkten ins Verhältnis zum Durchschnittsentgelt der gesamten Volkswirtschaft. Sie beschreibt also einen Modellfall für das System, nicht Ihr persönliches Verhältnis von Rente zu letztem Nettogehalt. Wer überdurchschnittlich verdient hat, liegt in der Regel deutlich darunter.

Wie viel meines Einkommens sollte ich privat zurücklegen?

Eine allgemeingültige Quote gibt es nicht, weil das Ergebnis von Ihrem Rentenbeginn, Ihren bisherigen Entgeltpunkten und Ihrem Bedarf im Alter abhängt. Sinnvoller als eine Faustformel ist die Rechnung rückwärts: Ziehen Sie Ihre voraussichtliche gesetzliche Rente aus der Renteninformation von Ihrem geschätzten Bedarf ab. Die verbleibende Differenz ist der Betrag, den private Vorsorge liefern muss. Erst daraus ergibt sich Ihre Sparrate.

Lohnt sich der Einstieg mit 45 oder 50 noch?

Ja, allerdings verschiebt sich das Ziel. Wer spät beginnt, hat weniger Zeit für Zinseszinseffekte und muss entweder höhere Beiträge einplanen oder eine kleinere Lücke akzeptieren. Für Selbstständige mit hoher Steuerlast bleibt der Sonderausgabenabzug auch bei kurzer Laufzeit interessant, weil die Entlastung sofort wirkt. Bei kurzen Laufzeiten sollten Sie die Abschlusskosten des Vertrags besonders genau prüfen, weil sie sich auf weniger Jahre verteilen.

Ist mein Altersvorsorgevermögen vor Gläubigern geschützt?

Teilweise, und nur unter klaren Bedingungen. § 851c ZPO schützt Rentenansprüche, wenn die Leistung lebenslang und frühestens ab 60 fließt, nicht über den Vertrag verfügt werden kann, außer Erben keine Dritten begünstigt sind und keine Kapitalauszahlung vereinbart ist. Für die Ansparphase gelten Jahresgrenzen von 6.000 Euro zwischen 18 und 27 sowie 7.000 Euro zwischen 28 und 67, insgesamt höchstens 340.000 Euro. Ein ETF-Depot fällt nicht darunter.

Wird Altersvorsorgevermögen beim Bürgergeld angerechnet?

Staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen bleibt nach § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB II unberücksichtigt. Für Selbstständige, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, sieht Nummer 4 eine gedeckelte Freistellung vor, die sich nach den Jahren der selbstständigen Tätigkeit bemisst. Die Bezeichnung Hartz IV ist seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr aktuell, die Vermögensregeln stehen weiterhin im SGB II.

Soll ich jetzt abschließen oder auf die Reform 2027 warten?

Bestehende Verträge behalten laut Bundesfinanzministerium ihren Bestandsschutz, Sie verlieren durch einen Abschluss im Jahr 2026 also nichts. Für das Beitragsjahr 2026 gelten weiterhin die bekannten Regeln mit Grundzulage und Sonderausgabenabzug. Wer ohnehin unschlüssig ist und keinen Steuervorteil in diesem Jahr braucht, kann die neuen Produkte ab dem 1. Januar 2027 abwarten und beide Varianten vergleichen.

Was passiert mit meiner Vorsorge, wenn ich vor Rentenbeginn sterbe?

Das hängt stark vom Produkt ab und wird häufig unterschätzt. Ein ETF-Depot geht vollständig in den Nachlass über. Bei einer Basisrente ist das Kapital ohne ausdrücklich vereinbarte Hinterbliebenenleistung für die Angehörigen verloren, weshalb diese Zusatzvereinbarung vor Vertragsschluss geklärt gehört. Private Rentenversicherungen bieten je nach Tarif eine Beitragsrückgewähr oder eine Rentengarantiezeit. Prüfen Sie diesen Punkt, bevor Sie sich auf den Beitrag konzentrieren.

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