Solarspitzengesetz
Was ändert sich?
Negative Strompreise - 60% Drosselung - Steuerbox-Pflicht ab 7 kWp - Was bedeutet das für Ihre PV-Anlage?
Inkrafttreten
Negative Preise/Jahr
Tatsächlicher Verlust
Steuerbox-Grenze
Die wichtigste Nachricht zuerst
Das Solarspitzengesetz ist kein Grund zur Panik! Die tatsächlichen Auswirkungen für eine typische 10 kWp Anlage sind überschaubar: ca. 50-100€ pro Jahr. Und diese "verlorenen" Stunden werden am Ende der 20-jährigen Förderperiode angehängt - es ist eine Verschiebung, kein echter Verlust.
Die drei wichtigsten Änderungen
1. Negative Strompreise
Bei negativen Börsenpreisen wird die Einspeisevergütung für neue Anlagen (ab Feb 2025) ausgesetzt. Das betraf 2024 etwa 457 Stunden.
Wichtig: Diese Stunden werden an die 20-Jahres-Frist angehängt. Es ist eine Verschiebung der Vergütung, kein echter Verlust.
2. 60% Drosselungsregel
Neue Anlagen ohne Smart Meter Gateway (iMSys) müssen ihre Einspeisung auf 60% der installierten Leistung begrenzen.
Lösung: Smart Meter installieren oder bei Ost-West-Dach akzeptieren (dort wird 60% selten überschritten).
3. Steuerbox-Pflicht ab 7 kWp
Anlagen über 7 kWp müssen für den Einbau einer Steuerbox (Fernsteuerbarkeit) vorbereitet sein. Jährliche Kosten sind auf max. 50€ gedeckelt.
Tipp: Für Süddächer lohnt sich die Steuerbox, um die 60%-Drosselung zu umgehen.
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Rechenbeispiel: 10 kWp Anlage
| Faktor | Wert |
|---|---|
| Negative Preisstunden pro Jahr | ~457 Stunden |
| Davon mit hoher PV-Produktion | ~250 Stunden |
| Durchschnittliche Produktion in diesen Stunden | ~5 kWh |
| Betroffene Strommenge | ~1.250 kWh |
| Theoretischer Vergütungsverlust | ~100€/Jahr |
| Abzgl. Eigenverbrauch während neg. Preise | -50€ |
| Tatsächlicher jährlicher Effekt | ~50-100€ |
* Eigenverbrauch während negativer Preisstunden macht den Verlust praktisch null - der Strom wird selbst verbraucht statt eingespeist.
Häufige Fragen zum Solarspitzengesetz
Verliere ich wirklich Geld durch das Solarspitzengesetz?
Die "verlorene" Einspeisevergütung während negativer Preisstunden wird am Ende der 20-Jahres-Förderperiode nachgeholt. Es ist eine Verschiebung, kein echter Verlust. Zudem können Sie während negativer Preise Ihren Eigenverbrauch maximieren (E-Auto laden, Warmwasser heizen) und sparen so ca. 35 Cent pro kWh statt 8 Cent Einspeisevergütung.
Gilt die 60%-Drosselung für alle Anlagen?
Die 60%-Regel gilt für neue Anlagen ohne Smart Meter Gateway. Wer ein iMSys installiert, kann 100% einspeisen. Bei Ost-West-Dächern ist die Drosselung oft irrelevant, da durch die geteilte Ausrichtung selten mehr als 60% erreicht wird. Für Süddächer empfiehlt sich das Smart Meter, da dort häufig über 60% produziert wird.
Lohnt sich PV trotz Solarspitzengesetz?
Ja! Die Auswirkungen des Gesetzes sind minimal (50-100€/Jahr bei 10 kWp). Gleichzeitig sind Modulpreise auf historischem Tiefstand (1.000-1.600€/kWp), die Mehrwertsteuer beträgt 0%, und der Eigenverbrauch spart weiterhin ~35 Cent pro kWh. Die Amortisation liegt bei 8-12 Jahren, die Anlage hält 25-30 Jahre.
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