Tierhalterhaftpflicht
Vergleich 2025
Schutz vor Millionenschäden durch Ihr Tier • Ab 3€ monatlich • Hundehaftpflicht oft Pflicht • Weltweiter Schutz
Gefährdungshaftung: Als Tierhalter haften Sie verschuldensunabhängig mit Ihrem gesamten Vermögen - auch wenn Sie nichts falsch gemacht haben!
Pro Monat
Deckungssumme
Höchstschaden
Schadenmeldung
Gesetzliche Pflichtversicherung
Hundehaftpflicht ist in vielen Bundesländern Pflicht!
Vollständige Pflicht:
- • Hamburg (alle Hunde)
- • Berlin (alle Hunde)
Teilweise Pflicht:
- • Niedersachsen (ab 20kg/Listenhunde)
- • Thüringen (ab 20kg/Listenhunde)
- • Sachsen-Anhalt (ab 20kg/40cm)
Hundehaftpflicht
Oft gesetzlich vorgeschrieben
Pferdehaftpflicht
Höchste Schadenssummen
Katzenhaftpflicht
Für Freigänger wichtig
Weltweiter Schutz
Auch im Urlaub versichert
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Hundehaftpflicht
Oft gesetzlich vorgeschrieben
Pferdehaftpflicht
Höchste Schadenssummen
Katzenhaftpflicht
Für Freigänger wichtig
Weltweiter Schutz
Auch im Urlaub versichert
Schadenbeispiele - So teuer können Tierschäden werden!
Pferd scheut - Reiterin querschnittsgelähmt
Lebenslange Pflege und Rente erforderlich
OLG Hamm 2019
Hund läuft auf Straße - Massenkarambolage
3 Verletzte, 5 Fahrzeuge total beschädigt
Personenschäden + Sachschäden
Hund beißt Kind ins Gesicht
Mehrere OPs, plastische Chirurgie, Trauma
Behandlung + Schmerzensgeld
Katze zerkratzt Ledersofa beim Nachbarn
Designersofa komplett unbrauchbar
Neuwert-Entschädigung
Hund springt Jogger an - Sturz
Knochenbruch, Arbeitsausfall, Physiotherapie
Behandlung + Verdienstausfall
Pferdefuhrwerk bricht durch - Unfall
Kutschfahrt endet mit Auffahrunfall
Fahrzeugschäden + Verletzungen
Wichtig: Eine Tierhalterhaftpflicht kostet nur 3-15€ pro Monat, kann Sie aber vor Millionenschäden schützen. Ohne Versicherung haften Sie lebenslang mit Ihrem gesamten Vermögen!
Gesetzliche Regelungen in Deutschland
Hundehaftpflicht - Pflichtversicherung
Hamburg & Berlin
Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht
Niedersachsen & Thüringen
Pflicht für große Hunde (ab 20kg) und Listenhunde
Sachsen-Anhalt
Pflicht ab 20kg oder 40cm Schulterhöhe
Andere Bundesländer
Teilweise Pflicht für Listenhunde, sonst dringend empfohlen
Rechtliche Grundlage
§ 833 BGB - Tierhalterhaftung
"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Gefährdungshaftung
Sie haften auch ohne eigenes Verschulden. Es genügt, dass das Tier den Schaden verursacht hat - egal wie gut es erzogen ist.
Unbegrenzte Haftung
Die Haftung ist nicht begrenzt. Im schlimmsten Fall müssen Sie ein Leben lang zahlen.
Versicherungsschutz nach Tierart
Hunde
Beitrag: 3€ - 8€/Monat
Deckung: 3 - 50 Mio. €
Welpen: Oft kostenlos mitversichert
Besonderheit: In vielen Ländern Pflicht
Auch Listenhunde und Kampfhunde versicherbar
Pferde
Beitrag: 6€ - 15€/Monat
Deckung: 5 - 100 Mio. €
Fohlen: Bis 3 Jahre mitversichert
Besonderheit: Höchste Schadenssummen
Reitbeteiligung oft mitversicherbar
Katzen
Beitrag: 2€ - 5€/Monat
Deckung: 1 - 10 Mio. €
Kitten: Oft mitversichert
Besonderheit: Freigänger risikoreich
Wohnungskatzen oft über Privathaftpflicht versichert
Kleintierhaltung
Kleintiere wie Hamster, Kaninchen, Wellensittiche sind meist automatisch über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Eine separate Versicherung ist nicht nötig.
Was leistet die Tierhalterhaftpflicht?
Versicherte Leistungen
Personenschäden
Verletzungen, Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld
Sachschäden
Beschädigte oder zerstörte Gegenstände
Mietsachschäden
Schäden in gemieteten Räumen, Ställen, Pensionen
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Anwalts- und Gerichtskosten bei ungerechtfertigten Forderungen
Nicht versicherte Risiken
Vorsätzliche Schäden
Absichtlich herbeigeführte Schäden
Gewerbliche Nutzung
Zucht, Handel, Tierpensionen (separate Versicherung nötig)
Eigenschäden
Schäden am eigenen Eigentum oder Tier
Reine Vermögensschäden
Ohne Personen- oder Sachschaden
Wichtige Zusatzleistungen und Optionen
Führung fremder Tiere
Schäden beim Gassi gehen mit fremden Hunden oder Betreuung von Nachbarstieren
Schlüsselverlust
Wenn das Tier den Schlüssel der Tierpension oder des Tierarztes beschädigt
Auslandsschutz
Weltweiter Versicherungsschutz, oft zeitlich begrenzt in USA/Kanada
Notfallbetreuung
Übernahme von Betreuungskosten bei Unfall oder Krankenhausaufenthalt des Halters
Reitbeteiligung
Versicherungsschutz auch beim Reiten fremder Pferde (nur bei Pferdehaftpflicht)
Deckschadenrisiko
Schutz vor ungewollter Trächtigkeit bei unkastrierten Tieren
Häufige Fragen zur Tierhalterhaftpflicht
Die wichtigsten Antworten zum Tierhaftpflichtschutz
Brauche ich für jeden Hund eine separate Versicherung?
Das kommt auf den Tarif an. Viele Versicherungen bieten Mehrtiertarife an, bei denen der zweite Hund günstiger mitversichert wird. Bei sehr unterschiedlichen Rassen kann eine separate Versicherung aber sinnvoller sein.
Was passiert, wenn mein Hund andere Tiere verletzt?
Die Tierhalterhaftpflicht übernimmt Tierarztkosten für verletzte Tiere, Schmerzensgeld für deren Halter und eventuelle Wertminderungen. Auch der Ausfall von Zuchttieren wird in der Regel ersetzt.
Sind auch Schäden durch Welpen versichert?
Ja, Welpen sind meist automatisch mitversichert, oft bis zu einem Alter von 6-12 Monaten. Danach müssen sie separat angemeldet und versichert werden. Die genauen Regelungen stehen in den Versicherungsbedingungen.
Gilt der Versicherungsschutz auch bei Tierpensionen?
Ja, gute Tarife versichern auch Schäden, die Ihr Tier in Tierpensionen, beim Tierarzt oder bei Bekannten verursacht (Mietsachschäden). Das sollten Sie beim Vergleich unbedingt beachten.
Was kostet eine Tierhalterhaftpflicht?
Die Kosten variieren je nach Tierart, Rasse und gewählter Deckungssumme: Katzen ab 25€/Jahr, kleine Hunde ab 35€/Jahr, große Hunde 50-100€/Jahr, Pferde 80-180€/Jahr. Listenhunde oder Kampfhunde sind deutlich teurer.
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