Gebäudeversicherung
bei Hausverkauf
Was passiert mit Ihrer Gebäudeversicherung beim Hausverkauf? Alles zu Kündigung, Übertragung und Ihren Rechten.
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Als Käufer können Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen und eine bessere Versicherung finden. Vergleichen Sie jetzt die besten Tarife.
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Gebäudeversicherung beim Hausverkauf: So läuft es ab
Kaufvertrag
Notarieller Kaufvertrag wird unterzeichnet. Versicherung wird erwähnt.
Eigentumsübergang
Grundbucheintragung erfolgt. Käufer wird neuer Eigentümer.
Automatische Übertragung
Versicherung geht automatisch auf Käufer über (§ 95 VVG).
Entscheidung
Käufer: Vertrag behalten oder Sonderkündigung nutzen.
Checkliste: Gebäudeversicherung bei Hausverkauf
Für Verkäufer
- ✓Versicherungsunterlagen dem Käufer übergeben
- ✓Versicherung über Eigentümerwechsel informieren
- ✓Prämienaufteilung im Kaufvertrag regeln
- ✓Keine offenen Schadensfälle verschweigen
Für Käufer
- ✓Bestehenden Versicherungsschutz prüfen
- ✓Sonderkündigungsrecht (1 Monat) beachten
- ✓Bessere Tarife vergleichen
- ✓Nahtlosen Versicherungsschutz sicherstellen
Häufige Fragen: Gebäudeversicherung & Hausverkauf
Häufig gestellte Fragen
Beim Hausverkauf geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über (§ 95 VVG). Der Käufer übernimmt den bestehenden Vertrag mit allen Rechten und Pflichten. Er hat jedoch ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Eigentumsübergang.
Nein, Sie müssen nicht kündigen. Die Versicherung geht kraft Gesetzes auf den Käufer über. Sowohl Verkäufer als auch Käufer haben aber ein Sonderkündigungsrecht. Der Käufer kann innerhalb eines Monats nach Grundbucheintragung kündigen.
Nach dem Eigentumsübergang (Grundbucheintragung) ist der neue Eigentümer für die Prämienzahlung verantwortlich. Die Kosten werden oft im Kaufvertrag aufgeteilt - der Verkäufer zahlt bis zum Übergabetag, der Käufer danach.
Ja, der Käufer kann das Sonderkündigungsrecht nutzen und eine eigene Versicherung abschließen. Er sollte jedoch darauf achten, dass kein Versicherungslücke entsteht. Die neue Versicherung sollte nahtlos an die alte anschließen.
Als Verkäufer sollten Sie: 1) Den Käufer über die bestehende Versicherung informieren, 2) Die Versicherungsunterlagen übergeben, 3) Die Versicherung über den Eigentümerwechsel informieren, 4) Eventuelle Vorauszahlungen im Kaufvertrag regeln.
Das Sonderkündigungsrecht gilt einen Monat ab Kenntnis des Eigentumsübergangs. Die Kündigung wird sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode wirksam. Es ist wichtig, die Frist einzuhalten.
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