HAUSVERKAUF RATGEBER 2025

Gebäudeversicherung
bei Hausverkauf

Was passiert mit Ihrer Gebäudeversicherung beim Hausverkauf? Alles zu Kündigung, Übertragung und Ihren Rechten.

Automatische Übertragung
Sonderkündigungsrecht
Rechtssicher
§ 95 VVG geregelt
1 Monat Kündigungsfrist
Nahtloser Übergang
§ 95
VVG Regelung
1 Mon.
Kündigungsfrist
Auto
Übertragung
4.9/5
Kundenbewertung

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Gebäudeversicherung beim Hausverkauf: So läuft es ab

1

Kaufvertrag

Notarieller Kaufvertrag wird unterzeichnet. Versicherung wird erwähnt.

2

Eigentumsübergang

Grundbucheintragung erfolgt. Käufer wird neuer Eigentümer.

3

Automatische Übertragung

Versicherung geht automatisch auf Käufer über (§ 95 VVG).

4

Entscheidung

Käufer: Vertrag behalten oder Sonderkündigung nutzen.

Checkliste: Gebäudeversicherung bei Hausverkauf

Für Verkäufer

  • Versicherungsunterlagen dem Käufer übergeben
  • Versicherung über Eigentümerwechsel informieren
  • Prämienaufteilung im Kaufvertrag regeln
  • Keine offenen Schadensfälle verschweigen

Für Käufer

  • Bestehenden Versicherungsschutz prüfen
  • Sonderkündigungsrecht (1 Monat) beachten
  • Bessere Tarife vergleichen
  • Nahtlosen Versicherungsschutz sicherstellen

Häufige Fragen: Gebäudeversicherung & Hausverkauf

Häufig gestellte Fragen

Beim Hausverkauf geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über (§ 95 VVG). Der Käufer übernimmt den bestehenden Vertrag mit allen Rechten und Pflichten. Er hat jedoch ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Eigentumsübergang.

Nein, Sie müssen nicht kündigen. Die Versicherung geht kraft Gesetzes auf den Käufer über. Sowohl Verkäufer als auch Käufer haben aber ein Sonderkündigungsrecht. Der Käufer kann innerhalb eines Monats nach Grundbucheintragung kündigen.

Nach dem Eigentumsübergang (Grundbucheintragung) ist der neue Eigentümer für die Prämienzahlung verantwortlich. Die Kosten werden oft im Kaufvertrag aufgeteilt - der Verkäufer zahlt bis zum Übergabetag, der Käufer danach.

Ja, der Käufer kann das Sonderkündigungsrecht nutzen und eine eigene Versicherung abschließen. Er sollte jedoch darauf achten, dass kein Versicherungslücke entsteht. Die neue Versicherung sollte nahtlos an die alte anschließen.

Als Verkäufer sollten Sie: 1) Den Käufer über die bestehende Versicherung informieren, 2) Die Versicherungsunterlagen übergeben, 3) Die Versicherung über den Eigentümerwechsel informieren, 4) Eventuelle Vorauszahlungen im Kaufvertrag regeln.

Das Sonderkündigungsrecht gilt einen Monat ab Kenntnis des Eigentumsübergangs. Die Kündigung wird sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode wirksam. Es ist wichtig, die Frist einzuhalten.

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