Ab welchem Gehalt
Private Krankenversicherung?
Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) bestimmt, ab welchem Gehalt Angestellte in die PKV wechseln können. 2025 liegt sie bei 73.800€ brutto pro Jahr.
Versicherungspflichtgrenze: Der Schlüssel zur PKV
Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze oder JAEG) ist der entscheidende Schwellenwert für Angestellte, die in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchten. Erst wenn Ihr Bruttogehalt diese Grenze übersteigt, werden Sie versicherungsfrei und haben die Wahl zwischen GKV und PKV.
Im Jahr 2025 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 73.800 Euro brutto pro Jahr, was einem monatlichen Bruttogehalt von 6.150 Euro entspricht. Diese Grenze wird jährlich von der Bundesregierung angepasst und steigt in der Regel mit der Lohnentwicklung.
Wichtig zu verstehen:
Die JAEG gilt nur für Angestellte. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig vom Einkommen in die PKV. Sie sind von vornherein nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ein häufiger Irrtum: Ein einmaliges Überschreiten der Grenze reicht nicht. Sie müssen die JAEG mindestens 12 Monate am Stück überschreiten, bevor Sie zum 1. Januar des Folgejahres versicherungsfrei werden.
JAEG-Entwicklung der letzten Jahre
Die Versicherungspflichtgrenze steigt jährlich. Hier die Entwicklung seit 2018:
| Jahr | Jährlich | Monatlich | Änderung |
|---|---|---|---|
| 2025 | 73.800€ | 6.150€ | +4,5% |
| 2024 | 69.300€ | 5.775€ | +5,5% |
| 2023 | 66.600€ | 5.550€ | +3,5% |
| 2022 | 64.350€ | 5.363€ | +1,8% |
| 2021 | 64.350€ | 5.363€ | 0% |
| 2020 | 62.550€ | 5.213€ | +2,4% |
| 2019 | 60.750€ | 5.063€ | +2,3% |
| 2018 | 59.400€ | 4.950€ | +2,4% |
Die JAEG orientiert sich an der durchschnittlichen Lohnentwicklung und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt.
Wer kann in die PKV wechseln?
| Personengruppe | Regelung | Wartezeit | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Angestellte | Müssen JAEG überschreiten | 12 Monate | Standard-Regel |
| Selbstständige | Keine Einkommensgrenze | Sofort | Immer versicherungsfrei |
| Freiberufler | Keine Einkommensgrenze | Sofort | Immer versicherungsfrei |
| Beamte | Keine Einkommensgrenze | Sofort | Beihilfe-Berechtigung |
| Studenten | Befreiung bei Immatrikulation | Sofort | Einmalig, unwiderruflich |
| Neu-Angestellte über JAEG | Sofort versicherungsfrei | Keine | Bei Erstanstellung |
Was zählt zum Jahresarbeitsentgelt?
Zählt zum JAEG
Grundgehalt
Monatliches Brutto
Urlaubsgeld
Wenn vertraglich garantiert
Weihnachtsgeld
Wenn vertraglich garantiert
13./14. Gehalt
Wenn vertraglich garantiert
Regelmäßige Boni
Wenn vertraglich zugesichert
Vermögenswirksame Leistungen
AG-Anteil
Zählt NICHT zum JAEG
Überstundenvergütung
Schwankend
Einmalige Sonderzahlungen
Einmalig
Abfindungen
Einmalig
Dienstwagen-Sachbezug
Kein Entgelt
Essenszuschüsse
Kein Entgelt
Provisionen (variabel)
Schwankend
Wichtig: Nur vertraglich garantierte und regelmäßige Zahlungen zählen. Variable Bestandteile wie Überstunden oder einmalige Boni werden nicht berücksichtigt.
Berechnungsbeispiele
Beispiel 1: Klarer Fall über JAEG
Gehalt: 6.500€/Monat
Urlaubsgeld: 1 Monatsgehalt
Weihnachtsgeld: 1 Monatsgehalt
Berechnung: 6.500€ × 14 Monate = 91.000€/Jahr
Über JAEG (73.800€) → PKV-berechtigt nach 12 Monaten
Beispiel 2: Knapp unter JAEG
Gehalt: 5.000€/Monat
Urlaubsgeld: 1 Monatsgehalt
Weihnachtsgeld: 1 Monatsgehalt
Berechnung: 5.000€ × 14 Monate = 70.000€/Jahr
Unter JAEG (73.800€) → Kein PKV-Zugang möglich
Beispiel 3: Grenzfall mit Boni
Gehalt: 5.500€/Monat + garantierter Bonus 8.000€/Jahr
Urlaubsgeld: Kein
Weihnachtsgeld: Kein
Berechnung: (5.500€ × 12) + 8.000€ = 74.000€/Jahr
Knapp über JAEG (73.800€) → PKV-berechtigt nach 12 Monaten
Zeitlicher Ablauf: Von der JAEG zur PKV
Jahr 1
Noch GKV-pflichtigGehalt übersteigt JAEG erstmals
Jahr 2 (Januar)
Versicherungsfreiheit beginntGehalt weiterhin über JAEG
Innerhalb 3 Monate
WahlrechtEntscheidung PKV oder freiwillige GKV
Bei PKV-Wahl
AntragstellungGesundheitsprüfung, Tarifauswahl
Vertragsbeginn
VersichertPKV-Schutz startet
Rückkehr in die GKV: Wann ist es möglich?
| Situation | Alter | Rückkehr möglich? | Details |
|---|---|---|---|
| Gehalt sinkt unter JAEG | Unter 55 Jahre | Ja, automatisch | Versicherungspflicht greift wieder |
| Gehalt sinkt unter JAEG | Ab 55 Jahre | Nein | Rückkehr in GKV dauerhaft ausgeschlossen |
| Arbeitslosigkeit | Unter 55 Jahre | Ja | ALG I → Pflichtversicherung |
| Arbeitslosigkeit | Ab 55 Jahre | Nein | PKV-Beitrag ggf. vom Arbeitsamt |
| Teilzeit unter JAEG | Unter 55 Jahre | Ja | Bei Unterschreitung JAEG |
| Familienversicherung | Jedes Alter | Ja | Bei Wegfall des eigenen Einkommens |
Achtung 55-Jahre-Grenze: Wer einmal in der PKV ist und das 55. Lebensjahr vollendet hat, kann nicht mehr in die GKV zurück - auch nicht bei Arbeitslosigkeit oder Gehaltsreduzierung unter die JAEG.
PKV vs. GKV: Grundsätzliche Unterschiede
| Kriterium | PKV | GKV |
|---|---|---|
| Beitragsbemessung | Nach Alter, Gesundheit, Leistung | Prozent vom Einkommen |
| Leistungsumfang | Vertraglich garantiert | Gesetzlich, kann gekürzt werden |
| Chefarzt/Einzelzimmer | Je nach Tarif inklusive | Nur privat zuzahlen |
| Wartezeiten | Oft kürzere Termine | Teils längere Wartezeiten |
| Familie | Jede Person eigener Vertrag | Kostenlose Familienversicherung |
| Alter | Beitrag steigt mit Eintrittsalter | Beitrag unabhängig vom Alter |
| Im Rentenalter | Altersrückstellungen puffern | Beitrag sinkt mit Rente |
Entscheidungshilfe: PKV oder GKV?
| Ihre Situation | PKV? | GKV? | Erklärung |
|---|---|---|---|
| Familienplanung | ✗ | ✓ | GKV bietet kostenlose Familienversicherung |
| Gesundheit sehr gut | ✓ | ○ | PKV-Beiträge günstig bei guter Gesundheit |
| Hohes Einkommen | ✓ | ○ | GKV teurer durch %-Beitrag |
| Job unsicher | ✗ | ✓ | GKV flexibler bei Einkommensänderungen |
| Selbstständigkeit geplant | ○ | ○ | Abhängig von Einkommen und Familienstand |
| Beste Leistungen wichtig | ✓ | ✗ | PKV bietet mehr Leistungsspielraum |
✓ = empfohlen, ✗ = eher nicht empfohlen, ○ = situationsabhängig
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Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2025?
Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) liegt 2025 bei 73.800 Euro brutto pro Jahr bzw. 6.150 Euro brutto pro Monat. Angestellte müssen dieses Einkommen mindestens 12 Monate lang überschreiten, um in die PKV wechseln zu können.
Was zählt alles zum Jahresarbeitsentgelt (JAEG)?
Zum JAEG zählen: Grundgehalt, vertraglich garantiertes Urlaubs- und Weihnachtsgeld, 13./14. Monatsgehalt und regelmäßige vertraglich zugesicherte Boni. Nicht gezählt werden: Überstunden, einmalige Sonderzahlungen, Sachbezüge wie Dienstwagen, und variable Provisionen.
Muss ich die JAEG 12 Monate am Stück überschreiten?
Ja, Sie müssen die JAEG zum Jahresende überschritten haben und die Prognose für das kommende Jahr muss ebenfalls oberhalb der Grenze liegen. Erst dann werden Sie zum 1. Januar des Folgejahres versicherungsfrei.
Was passiert, wenn mein Gehalt wieder unter die JAEG fällt?
Wenn Sie unter 55 Jahre alt sind und Ihr Gehalt unter die JAEG fällt, werden Sie wieder versicherungspflichtig in der GKV. Ab 55 Jahren ist die Rückkehr in die GKV dauerhaft ausgeschlossen, auch bei Gehaltsreduzierung.
Gilt die Versicherungspflichtgrenze auch für Selbstständige?
Nein, Selbstständige und Freiberufler sind immer versicherungsfrei - unabhängig von ihrem Einkommen. Sie können jederzeit zwischen PKV und freiwilliger GKV wählen. Die JAEG gilt nur für Angestellte.
Kann ich auch unter der JAEG in die PKV?
Als Angestellter unter der JAEG ist der Zugang zur PKV nicht möglich. Ausnahmen: Sie sind Beamter (Beihilfe), Sie gründen eine Selbstständigkeit, oder Sie lassen sich als Student von der GKV befreien.
Was ist der Unterschied zwischen JAEG und Beitragsbemessungsgrenze?
Die JAEG (73.800€/2025) bestimmt, ab wann Sie versicherungsfrei werden. Die Beitragsbemessungsgrenze (62.100€/2025) ist die Obergrenze für die GKV-Beitragsberechnung. Wer über der BBG verdient, zahlt den GKV-Höchstbeitrag.
Lohnt sich die PKV bei Gehalt knapp über der JAEG?
Das hängt von individuellen Faktoren ab: Gesundheitszustand, Familienplanung, Jobsicherheit. Knapp über der JAEG ist das Risiko höher, wieder unter die Grenze zu fallen. Bei Kindern ist die GKV oft günstiger durch die Familienversicherung.