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Ab welchem GehaltPrivate Krankenversicherung?

Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) bestimmt, ab welchem Gehalt Angestellte in die PKV wechseln können. 2025 liegt sie bei 73.800€ brutto pro Jahr.

73.800€ in 2025
6.150€ monatlich
12 Monate Wartezeit

Versicherungspflichtgrenze: Der Schlüssel zur PKV

Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze oder JAEG) ist der entscheidende Schwellenwert für Angestellte, die in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchten. Erst wenn Ihr Bruttogehalt diese Grenze übersteigt, werden Sie versicherungsfrei und haben die Wahl zwischen GKV und PKV.

Im Jahr 2025 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 73.800 Euro brutto pro Jahr, was einem monatlichen Bruttogehalt von 6.150 Euro entspricht. Diese Grenze wird jährlich von der Bundesregierung angepasst und steigt in der Regel mit der Lohnentwicklung.

Wichtig zu verstehen:

Die JAEG gilt nur für Angestellte. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig vom Einkommen in die PKV. Sie sind von vornherein nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ein häufiger Irrtum: Ein einmaliges Überschreiten der Grenze reicht nicht. Sie müssen die JAEG mindestens 12 Monate am Stück überschreiten, bevor Sie zum 1. Januar des Folgejahres versicherungsfrei werden.

JAEG-Entwicklung der letzten Jahre

Die Versicherungspflichtgrenze steigt jährlich. Hier die Entwicklung seit 2018:

JahrJährlichMonatlichÄnderung
202573.800€6.150€+4,5%
202469.300€5.775€+5,5%
202366.600€5.550€+3,5%
202264.350€5.363€+1,8%
202164.350€5.363€0%
202062.550€5.213€+2,4%
201960.750€5.063€+2,3%
201859.400€4.950€+2,4%

Die JAEG orientiert sich an der durchschnittlichen Lohnentwicklung und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt.

Wer kann in die PKV wechseln?

PersonengruppeRegelungWartezeitBesonderheit
AngestellteMüssen JAEG überschreiten12 MonateStandard-Regel
SelbstständigeKeine EinkommensgrenzeSofortImmer versicherungsfrei
FreiberuflerKeine EinkommensgrenzeSofortImmer versicherungsfrei
BeamteKeine EinkommensgrenzeSofortBeihilfe-Berechtigung
StudentenBefreiung bei ImmatrikulationSofortEinmalig, unwiderruflich
Neu-Angestellte über JAEGSofort versicherungsfreiKeineBei Erstanstellung

Was zählt zum Jahresarbeitsentgelt?

Zählt zum JAEG

Grundgehalt

Monatliches Brutto

Urlaubsgeld

Wenn vertraglich garantiert

Weihnachtsgeld

Wenn vertraglich garantiert

13./14. Gehalt

Wenn vertraglich garantiert

Regelmäßige Boni

Wenn vertraglich zugesichert

Vermögenswirksame Leistungen

AG-Anteil

Zählt NICHT zum JAEG

Überstundenvergütung

Schwankend

Einmalige Sonderzahlungen

Einmalig

Abfindungen

Einmalig

Dienstwagen-Sachbezug

Kein Entgelt

Essenszuschüsse

Kein Entgelt

Provisionen (variabel)

Schwankend

Wichtig: Nur vertraglich garantierte und regelmäßige Zahlungen zählen. Variable Bestandteile wie Überstunden oder einmalige Boni werden nicht berücksichtigt.

Berechnungsbeispiele

Beispiel 1: Klarer Fall über JAEG

Gehalt: 6.500€/Monat

Urlaubsgeld: 1 Monatsgehalt

Weihnachtsgeld: 1 Monatsgehalt

Berechnung: 6.500€ × 14 Monate = 91.000€/Jahr

Über JAEG (73.800€) → PKV-berechtigt nach 12 Monaten

Beispiel 2: Knapp unter JAEG

Gehalt: 5.000€/Monat

Urlaubsgeld: 1 Monatsgehalt

Weihnachtsgeld: 1 Monatsgehalt

Berechnung: 5.000€ × 14 Monate = 70.000€/Jahr

Unter JAEG (73.800€) → Kein PKV-Zugang möglich

Beispiel 3: Grenzfall mit Boni

Gehalt: 5.500€/Monat + garantierter Bonus 8.000€/Jahr

Urlaubsgeld: Kein

Weihnachtsgeld: Kein

Berechnung: (5.500€ × 12) + 8.000€ = 74.000€/Jahr

Knapp über JAEG (73.800€) → PKV-berechtigt nach 12 Monaten

Zeitlicher Ablauf: Von der JAEG zur PKV

1

Jahr 1

Noch GKV-pflichtig

Gehalt übersteigt JAEG erstmals

2

Jahr 2 (Januar)

Versicherungsfreiheit beginnt

Gehalt weiterhin über JAEG

3

Innerhalb 3 Monate

Wahlrecht

Entscheidung PKV oder freiwillige GKV

4

Bei PKV-Wahl

Antragstellung

Gesundheitsprüfung, Tarifauswahl

5

Vertragsbeginn

Versichert

PKV-Schutz startet

Rückkehr in die GKV: Wann ist es möglich?

SituationAlterRückkehr möglich?Details
Gehalt sinkt unter JAEGUnter 55 JahreJa, automatischVersicherungspflicht greift wieder
Gehalt sinkt unter JAEGAb 55 JahreNeinRückkehr in GKV dauerhaft ausgeschlossen
ArbeitslosigkeitUnter 55 JahreJaALG I → Pflichtversicherung
ArbeitslosigkeitAb 55 JahreNeinPKV-Beitrag ggf. vom Arbeitsamt
Teilzeit unter JAEGUnter 55 JahreJaBei Unterschreitung JAEG
FamilienversicherungJedes AlterJaBei Wegfall des eigenen Einkommens

Achtung 55-Jahre-Grenze: Wer einmal in der PKV ist und das 55. Lebensjahr vollendet hat, kann nicht mehr in die GKV zurück - auch nicht bei Arbeitslosigkeit oder Gehaltsreduzierung unter die JAEG.

PKV vs. GKV: Grundsätzliche Unterschiede

KriteriumPKVGKV
BeitragsbemessungNach Alter, Gesundheit, LeistungProzent vom Einkommen
LeistungsumfangVertraglich garantiertGesetzlich, kann gekürzt werden
Chefarzt/EinzelzimmerJe nach Tarif inklusiveNur privat zuzahlen
WartezeitenOft kürzere TermineTeils längere Wartezeiten
FamilieJede Person eigener VertragKostenlose Familienversicherung
AlterBeitrag steigt mit EintrittsalterBeitrag unabhängig vom Alter
Im RentenalterAltersrückstellungen puffernBeitrag sinkt mit Rente

Entscheidungshilfe: PKV oder GKV?

Ihre SituationPKV?GKV?Erklärung
FamilienplanungGKV bietet kostenlose Familienversicherung
Gesundheit sehr gutPKV-Beiträge günstig bei guter Gesundheit
Hohes EinkommenGKV teurer durch %-Beitrag
Job unsicherGKV flexibler bei Einkommensänderungen
Selbstständigkeit geplantAbhängig von Einkommen und Familienstand
Beste Leistungen wichtigPKV bietet mehr Leistungsspielraum

✓ = empfohlen, ✗ = eher nicht empfohlen, ○ = situationsabhängig

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2025?

Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) liegt 2025 bei 73.800 Euro brutto pro Jahr bzw. 6.150 Euro brutto pro Monat. Angestellte müssen dieses Einkommen mindestens 12 Monate lang überschreiten, um in die PKV wechseln zu können.

Was zählt alles zum Jahresarbeitsentgelt (JAEG)?

Zum JAEG zählen: Grundgehalt, vertraglich garantiertes Urlaubs- und Weihnachtsgeld, 13./14. Monatsgehalt und regelmäßige vertraglich zugesicherte Boni. Nicht gezählt werden: Überstunden, einmalige Sonderzahlungen, Sachbezüge wie Dienstwagen, und variable Provisionen.

Muss ich die JAEG 12 Monate am Stück überschreiten?

Ja, Sie müssen die JAEG zum Jahresende überschritten haben und die Prognose für das kommende Jahr muss ebenfalls oberhalb der Grenze liegen. Erst dann werden Sie zum 1. Januar des Folgejahres versicherungsfrei.

Was passiert, wenn mein Gehalt wieder unter die JAEG fällt?

Wenn Sie unter 55 Jahre alt sind und Ihr Gehalt unter die JAEG fällt, werden Sie wieder versicherungspflichtig in der GKV. Ab 55 Jahren ist die Rückkehr in die GKV dauerhaft ausgeschlossen, auch bei Gehaltsreduzierung.

Gilt die Versicherungspflichtgrenze auch für Selbstständige?

Nein, Selbstständige und Freiberufler sind immer versicherungsfrei - unabhängig von ihrem Einkommen. Sie können jederzeit zwischen PKV und freiwilliger GKV wählen. Die JAEG gilt nur für Angestellte.

Kann ich auch unter der JAEG in die PKV?

Als Angestellter unter der JAEG ist der Zugang zur PKV nicht möglich. Ausnahmen: Sie sind Beamter (Beihilfe), Sie gründen eine Selbstständigkeit, oder Sie lassen sich als Student von der GKV befreien.

Was ist der Unterschied zwischen JAEG und Beitragsbemessungsgrenze?

Die JAEG (73.800€/2025) bestimmt, ab wann Sie versicherungsfrei werden. Die Beitragsbemessungsgrenze (62.100€/2025) ist die Obergrenze für die GKV-Beitragsberechnung. Wer über der BBG verdient, zahlt den GKV-Höchstbeitrag.

Lohnt sich die PKV bei Gehalt knapp über der JAEG?

Das hängt von individuellen Faktoren ab: Gesundheitszustand, Familienplanung, Jobsicherheit. Knapp über der JAEG ist das Risiko höher, wieder unter die Grenze zu fallen. Bei Kindern ist die GKV oft günstiger durch die Familienversicherung.