PKV ohne Einkommen
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PKV bei Einkommensausfall - Ihre Optionen
Wichtig: Versicherungspflicht besteht weiter!
Auch ohne Einkommen müssen Sie krankenversichert bleiben. Die PKV können Sie nicht einfach kündigen. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, die Beitragslast zu senken oder in die GKV zu wechseln.
Option 1: Arbeitslosengeld I (ALG I)
Bei ALG I-Bezug werden Sie in der Regel wieder versicherungspflichtig in der GKV. Die Agentur für Arbeit zahlt die Beiträge.
Vorteil: Wechsel in die GKV möglich (unter 55 Jahre) | Achtung: Altersrückstellungen verfallen bei Wechsel
Option 2: Basistarif der PKV
Jeder PKV-Versicherte hat das Recht, in den Basistarif zu wechseln. Der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt.
Beitrag: Max. ca. 807€/Monat (2024) | Bei Hilfebedürftigkeit: Halbierung auf ca. 403€ möglich
Option 3: Interner Tarifwechsel
Wechseln Sie in einen günstigeren Tarif bei Ihrem Versicherer (§204 VVG). Ihre Altersrückstellungen bleiben erhalten.
Vorteil: Keine Gesundheitsprüfung für gleiche Leistungen | Tipp: Höhere Selbstbeteiligung senkt Beitrag
Option 4: Familienversicherung (GKV)
Ist Ihr Ehepartner gesetzlich versichert, können Sie sich ggf. beitragsfrei familienversichern lassen.
Voraussetzung: Einkommen unter 505€/Monat | Achtung: Altersrückstellungen verfallen
Checkliste bei Einkommensausfall
- 1. Sofort den Versicherer informieren
- 2. ALG I beantragen (wenn berechtigt)
- 3. Tarifwechsel-Optionen prüfen (§204 VVG)
- 4. Basistarif als Notlösung in Betracht ziehen
- 5. Unabhängige Beratung einholen