Unterversicherungs-
verzicht erklärt
Was bedeutet der Unterversicherungsverzicht für Ihre Gebäudeversicherung? Alles Wichtige einfach erklärt.
Gebäudeversicherung mit Unterversicherungsverzicht
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Mit vs. Ohne Unterversicherungsverzicht
âś“ MIT Unterversicherungsverzicht
Beispiel:
Gebäudewert: 400.000€
Versicherungssumme: 300.000€
Schaden: 40.000€
Auszahlung: 40.000€ ✓
- • Volle Entschädigung bis zur Versicherungssumme
- • Keine Prüfung auf Unterversicherung
- • Sicherheit bei Wertänderungen
âś— OHNE Unterversicherungsverzicht
Beispiel:
Gebäudewert: 400.000€
Versicherungssumme: 300.000€ (75%)
Schaden: 40.000€
Auszahlung: 30.000€ ✗
- • Proportionale Kürzung der Entschädigung
- • 10.000€ Verlust in diesem Beispiel
- • Risiko bei Wertsteigerungen
Häufige Fragen zum Unterversicherungsverzicht
Häufig gestellte Fragen
Der Unterversicherungsverzicht ist eine Klausel in der Gebäudeversicherung, bei der der Versicherer darauf verzichtet, im Schadensfall die Versicherungssumme mit dem tatsächlichen Gebäudewert zu vergleichen. Ohne diese Klausel wird bei Unterversicherung die Entschädigung proportional gekürzt.
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Gebäudes. Bei einem Totalschaden würde die Versicherung dann nicht den gesamten Schaden ersetzen, sondern nur anteilig zahlen.
Mit dem Unterversicherungsverzicht sind Sie geschützt, auch wenn sich der Gebäudewert durch Renovierungen oder Preissteigerungen erhöht hat. Im Schadensfall wird nicht geprüft, ob eine Unterversicherung vorliegt - Sie erhalten die volle Entschädigung bis zur Versicherungssumme.
Beispiel: Gebäudewert 400.000€, Versicherungssumme 300.000€ = 75% versichert. Bei einem Schaden von 40.000€ zahlt die Versicherung nur 75% = 30.000€. Mit Unterversicherungsverzicht würden die vollen 40.000€ gezahlt.
Viele moderne Gebäudeversicherungen enthalten den Unterversicherungsverzicht bereits im Standard-Tarif. Bei einigen Versicherern ist er als Option gegen Aufpreis erhältlich. Die Mehrkosten sind in der Regel gering im Vergleich zum Schutz.
Der Unterversicherungsverzicht greift meist nicht bei: grober Fahrlässigkeit, vorsätzlicher Falschangabe des Gebäudewerts, erheblichen baulichen Veränderungen ohne Meldung oder wenn die Versicherungssumme offensichtlich zu niedrig angesetzt wurde.
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