Pflegeversicherung 2026: SPV stabil - Private PPV steigt stark
Ab 1. Januar 2026: SPV-Beitrag bleibt bei 3,6% dank staatlicher Kredite. Private Pflegepflichtversicherung (PPV) steigt jedoch durchschnittlich um +16%. Alle wichtigen Änderungen im Überblick.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- SPV-Beitragssatz bleibt bei 3,6% (4,2% ohne Kinder)
- Beitragsbemessungsgrenze: 69.750 Euro/Jahr (5.812,50 Euro/Monat)
- Maximaler SPV-Beitrag: 209,26 Euro/Monat (Kinderlose: ca. 244 Euro)
- Private PPV: Durchschnittlich +16% Erhöhung
- Pflegeleistungen: Keine Erhöhung geplant (nach +4,5% in 2025)
Gute Nachrichten für 2026: Der Beitragssatz der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) bleibt stabil bei 3,6%. Die Bundesregierung stützt das System mit zusätzlichen Krediten, um eine weitere Erhöhung zu vermeiden. Anders sieht es bei der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) aus: Hier müssen sich Versicherte auf deutliche Erhöhungen einstellen.
Soziale Pflegeversicherung (SPV) 2026: Beitragssätze
Die Beitragssätze bleiben stabil
Allgemeiner Beitragssatz:
Für Mitglieder mit mind. 1 Kind
Ohne Kinder:
Zuschlag für Kinderlose (0,6%)
Staffelung nach Kinderzahl (weiterhin gültig):
- - 2 Kinder: 3,35% Beitrag (-0,25%)
- - 3 Kinder: 3,10% Beitrag (-0,50%)
- - 4 Kinder: 2,85% Beitrag (-0,75%)
- - 5+ Kinder: 2,60% Beitrag (-1,00%)
Gilt während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr des Kindes
Warum bleibt der Beitrag stabil?
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Soziale Pflegeversicherung mit zusätzlichen Krediten zu stützen. Damit soll eine weitere Beitragserhöhung vermieden werden. Ohne diese Maßnahme wäre eine Erhöhung auf bis zu 4,0% erforderlich gewesen.
Hinweis: Diese Kreditfinanzierung ist eine vorübergehende Lösung. Mittelfristig wird eine umfassende Pflegereform diskutiert.
Beitragsbemessungsgrenze 2026
Jährlich:
69.750 Euro
Monatlich:
5.812,50 Euro
Maximale SPV-Beiträge bei Erreichen der BBG:
| Situation | Beitragssatz | Max. Beitrag/Monat |
|---|---|---|
| Mit Kindern (1+) | 3,6% | 209,26 Euro |
| Ohne Kinder | 4,2% | ca. 244 Euro |
Beispielrechnung bei durchschnittlichem Einkommen:
Bei einem Durchschnittseinkommen von ca. 4.300 Euro/Monat zahlt ein Kinderloser etwa 182 Euro/Monat(Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen).
Private Pflegepflichtversicherung (PPV): Starke Erhöhungen
Anders als bei der SPV steigen die Beiträge der Privaten Pflegepflichtversicherung deutlich.Privatversicherte und Beihilfeberechtigte müssen sich auf erhebliche Mehrkosten einstellen.
Regulär Versicherte
Durchschnittliche Erhöhung
Durchschnittlicher Beitrag:
122,64 Euro/Monat
Für Angestellte und Selbstständige
Beihilfeberechtigte
Durchschnittliche Erhöhung
Durchschnittlicher Beitrag:
56,50 Euro/Monat
Für Beamte mit Beihilfeanspruch
Warum steigt die PPV so stark?
- 1.Demografischer Wandel: Immer mehr Privatversicherte erreichen das pflegebedürftige Alter
- 2.Steigende Pflegekosten: Personal- und Sachkosten in der Pflege steigen weiter
- 3.Kapitaldeckung: Die PPV muss Rückstellungen für zukünftige Leistungen bilden
Sonderregelung Sachsen
Abweichende Beitragsaufteilung in Sachsen
In Sachsen gilt eine besondere Regelung: Der Buß- und Bettag ist dort ein gesetzlicher Feiertag, den es in anderen Bundesländern nicht gibt. Als Ausgleich für diesen zusätzlichen arbeitsfreien Tag tragen Arbeitnehmer einen höheren Anteil am Pflegeversicherungsbeitrag.
Arbeitgeberanteil:
1,3%
(statt 1,8% bundesweit)
Arbeitnehmeranteil:
2,3%
(statt 1,8% bundesweit)
Hinweis: Der Gesamtbeitragssatz bleibt auch in Sachsen bei 3,6% - nur die Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist anders.
Pflegeleistungen 2026: Keine Erhöhung geplant
Leistungen bleiben auf dem Niveau von 2025
Nach der Erhöhung um 4,5% zum 1. Januar 2025 sind für 2026 keine weiteren Leistungserhöhungen geplant. Sowohl Sachleistungen als auch Pflegegeld bleiben unverändert.
Pflegegeld (häusliche Pflege):
- Pflegegrad 2:332 Euro
- Pflegegrad 3:573 Euro
- Pflegegrad 4:765 Euro
- Pflegegrad 5:947 Euro
Pflegesachleistungen:
- Pflegegrad 2:761 Euro
- Pflegegrad 3:1.432 Euro
- Pflegegrad 4:1.778 Euro
- Pflegegrad 5:2.200 Euro
Das bedeutet für Pflegebedürftige:
Die Pflegelücke - also der Betrag, den Pflegebedürftige selbst tragen müssen - wird weiter wachsen. Während die Pflegekosten durch Inflation und Tariferhöhungen steigen, bleiben die Leistungen konstant. Eine private Pflegezusatzversicherung wird daher immer wichtiger.
Vergleich: SPV vs. PPV 2026
| Merkmal | Soziale PV (SPV) | Private PPV |
|---|---|---|
| Beitragsänderung 2026 | 0% (stabil) | +16% (regulär) |
| Beitragssatz/Durchschnitt | 3,6% / 4,2% | 122,64 Euro/Monat |
| Max. Beitrag (BBG) | 209,26 Euro (mit Kind) | Unbegrenzt (altersabhängig) |
| Arbeitgeberzuschuss | 50% des Beitrags | Max. SPV-Höchstbeitrag |
| Leistungserhöhung 2026 | Keine | Keine |
Spartipps: So reduzieren Sie Ihre Pflegekosten
Kinderzahl nachweisen
Stellen Sie sicher, dass Ihre Kinder bei der Krankenkasse gemeldet sind. Der Kinderlosenzuschlag (0,6%) entfällt dann. Bei mehreren Kindern sinkt der Beitrag sogar weiter.
Pflegezusatzversicherung frühzeitig abschließen
Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger sind die Beiträge. Mit 30 zahlen Sie oft nur 20-25 Euro, mit 50 bereits 50-70 Euro monatlich.
Pflege-Bahr nutzen
Der staatlich geförderte Pflege-Bahr bietet 5 Euro monatliche Förderung und ist ohne Gesundheitsprüfung abschließbar - ideal bei Vorerkrankungen.
PPV-Tarif prüfen (für Privatversicherte)
Prüfen Sie alternative PPV-Tarife bei Ihrem Versicherer. Manchmal gibt es günstigere Optionen mit ähnlichen Leistungen.
Fazit: Stabilität mit Vorbehalten
Die Soziale Pflegeversicherung zeigt sich 2026 stabil - allerdings nur dank staatlicher Kreditstützen. Für gesetzlich Versicherte bedeutet das zunächst Entlastung. Die private Pflegepflichtversicherung hingegen muss deutliche Erhöhungen durchsetzen.
Langfristig bleibt die Pflegelücke das zentrale Problem: Ohne Leistungserhöhungen und bei weiter steigenden Pflegekosten wird der Eigenanteil für Pflegebedürftige immer größer. Eine private Pflegezusatzversicherung ist daher weiterhin dringend zu empfehlen.
SPV-Versicherte:
- - Beitrag bleibt bei 3,6% / 4,2%
- - Keine zusätzlichen Kosten 2026
- - Leistungen unverändert
- - Pflegelücke bleibt bestehen
PPV-Versicherte:
- - Durchschnittlich +16% Erhöhung
- - Beihilfeberechtigte: +6%
- - Tarifwechsel prüfen
- - Arbeitgeberzuschuss nutzen
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