1. Was ist die eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein 7-stelliger alphanumerischer Code, der als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung dient. Sie benötigen diese Nummer bei der Zulassungsstelle, um ein Fahrzeug anzumelden.
Rechtliche Grundlage
Die eVB wurde 2008 im Rahmen der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)eingeführt. Sie ersetzte die bis dahin übliche Versicherungs-Doppelkarte, die auf Papier ausgestellt und vom Versicherungsnehmer zur Zulassungsstelle mitgebracht werden musste.
Warum gibt es die eVB?
Die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung diente der Vereinfachung und Beschleunigung des Zulassungsverfahrens:
- ✓Digital statt Papier: Keine Doppelkarte mehr nötig
- ✓Sofortige Überprüfung: Zulassungsstelle kann Daten online abrufen
- ✓Fälschungssicher: Zentrale Datenbank beim KBA
- ✓Schnelle Zustellung: Per E-Mail oder SMS in Sekunden
2. Aufbau und Format der eVB-Nummer
Die eVB-Nummer besteht aus genau 7 alphanumerischen Zeichen. Der Aufbau ist standardisiert:
| Position | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| Zeichen 1-2 | Versicherungskennung | AL (Allianz), HU (HUK-Coburg) |
| Zeichen 3-7 | Zufällig generierte Nummer | A1B2C |
Beispiel einer eVB-Nummer
AL-A1B2C
„AL" = Versicherungskennung (z.B. Allianz), „A1B2C" = zufällig generierte Nummer. Die Buchstaben „I" und „O" werden nicht verwendet, um Verwechslungen mit „1" und „0" zu vermeiden.
3. Wann brauchen Sie eine eVB-Nummer?
Eine eVB-Nummer benötigen Sie bei jedem Vorgang, der eine Zulassung oder Ummeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle erfordert:
Neuzulassung
Erstmalige Anmeldung eines fabrikneuen oder reimportierten Fahrzeugs
Beispiel: Sie kaufen einen Neuwagen beim Händler
Ummeldung
Wechsel des Fahrzeughalters oder Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
Beispiel: Sie kaufen einen Gebrauchtwagen von privat
Wiederzulassung
Erneute Anmeldung eines vorübergehend stillgelegten Fahrzeugs
Beispiel: Sie melden Ihr Saisonfahrzeug nach dem Winter wieder an
Kurzzeitkennzeichen
Überführung oder Probefahrt mit noch nicht zugelassenem Fahrzeug
Beispiel: Sie möchten ein gekauftes Auto ohne Zulassung nach Hause überführen
Ausfuhrkennzeichen
Export eines Fahrzeugs ins Ausland
Beispiel: Sie verkaufen Ihr Auto an einen Käufer im Ausland
Wichtig:
Für jede Kennzeichenart (normale Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Saisonkennzeichen) benötigen Sie eine eigene eVB-Nummer. Die Nummer ist immer fahrzeugbezogen und nur einmal verwendbar.
4. Wie erhalten Sie Ihre eVB-Nummer?
Sie erhalten Ihre eVB-Nummer von Ihrer Kfz-Versicherung. Es gibt mehrere Wege:
Bei Neuabschluss
Wenn Sie eine neue Kfz-Versicherung abschließen, erhalten Sie die eVB-Nummer automatisch nach Vertragsabschluss – meist sofort per E-Mail und SMS.
Bei bestehender Versicherung
Wenn Sie bereits versichert sind, können Sie eine eVB jederzeit bei Ihrer Versicherung anfordern – per Online-Portal, Telefon oder E-Mail.
Zustellungsarten
Per E-Mail
Sofort nach Abschluss oder Anforderung
Per SMS
Direkt auf Ihr Mobiltelefon (bei vielen Anbietern)
Im Online-Portal
Jederzeit abrufbar in Ihrem Versicherungskonto
5. Gültigkeit und Besonderheiten
Gültigkeitsdauer
- • Maximum: 730 Tage (2 Jahre) laut FZV
- • Üblich: 3-6 Monate je nach Versicherer
- • Nach Ablauf: Neue eVB kostenlos anforderbar
Einmalige Verwendung
- • Jede eVB ist nur einmal verwendbar
- • Nach Zulassung wird die Nummer ungültig
- • Für jedes Fahrzeug eine eigene eVB nötig
So funktioniert die Überprüfung:
Wenn Sie Ihre eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle vorlegen, ruft diese die hinterlegten Daten über ein gesichertes Verfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)ab. Das System ist bundesweit einheitlich – Ihre eVB funktioniert bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland.
6. Von der eVB-Nummer zur Fahrzeugzulassung
Die eVB-Nummer ist nur der erste Schritt. So läuft der gesamte Zulassungsprozess ab:
Kfz-Versicherung abschließen
Wählen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung und erhalten Sie Ihre eVB-Nummer
Unterlagen zusammenstellen
eVB-Nummer, Personalausweis, Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), ggf. HU-Bericht
Zur Zulassungsstelle gehen
Termin vereinbaren (oft online möglich) und Unterlagen vorlegen
Kennzeichen erhalten und anbringen
Kennzeichen prägen lassen, Plaketten anbringen – erst jetzt dürfen Sie fahren
Achtung:
Mit der eVB-Nummer allein dürfen Sie nicht fahren. Erst nach abgeschlossener Zulassung mit gültigen Kennzeichen ist die Teilnahme am Straßenverkehr erlaubt. Fahren ohne Zulassung ist eine Ordnungswidrigkeit.