1. Was ist die eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein 7-stelliger alphanumerischer Code. Er belegt gegenüber der Zulassungsstelle, dass für Ihr Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Diese Nummer brauchen Sie, bevor Sie ein Fahrzeug anmelden, ummelden oder wieder anmelden können.
Anders als ein dauerhafter Versicherungsschein dient die eVB nur einem einzigen Zweck: dem Zulassungsvorgang. Nach der Anmeldung ist sie verbraucht. Laut ADAC erhalten die meisten Halterinnen und Halter ihre eVB heute digital, was den Gang zur Zulassungsstelle deutlich beschleunigt.
Rechtliche Grundlage
Die eVB wurde 2008 im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung eingeführt und ersetzte die bis dahin übliche Versicherungs-Doppelkarte aus Papier. Seit dem 1. September 2023 gilt die neu gefasste FZV; den Versicherungsnachweis regelt dort § 49 FZV. Danach übermittelt der Versicherer die Bestätigung elektronisch an die Zulassungsbehörde oder hält sie dort zum Abruf bereit.
Warum gibt es die eVB?
Die elektronische Versicherungsbestätigung sollte das Zulassungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. Vier Punkte fassen den Nutzen zusammen:
- ✓Digital statt Papier: Keine Doppelkarte mehr nötig
- ✓Schnelle Prüfung: Die Zulassungsstelle ruft die Daten elektronisch ab
- ✓Fälschungssicher: Die Daten liegen zentral und geschützt vor
- ✓Schnelle Zustellung: Per E-Mail oder SMS, oft in wenigen Minuten
2. Aufbau und Format der eVB-Nummer
Die eVB-Nummer besteht aus genau 7 alphanumerischen Zeichen. Der Aufbau ist standardisiert:
| Position | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| Zeichen 1-2 | Kennung des Versicherers | XY |
| Zeichen 3-7 | Zufällig generierte Zeichenfolge | A1B2C |
Beispiel einer eVB-Nummer
XY-A1B2C
„XY“ steht für die Kennung Ihres Versicherers, „A1B2C“ für den zufällig generierten Teil. Welche zwei Zeichen Ihr Anbieter verwendet, sehen Sie auf Ihrer eigenen eVB. Die Buchstaben „I“ und „O“ kommen nicht vor, um Verwechslungen mit den Ziffern „1“ und „0“ zu vermeiden.
3. Wann brauchen Sie eine eVB-Nummer?
Eine eVB-Nummer benötigen Sie bei jedem Vorgang, der eine Zulassung oder Ummeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle erfordert:
Neuzulassung
Erstmalige Anmeldung eines fabrikneuen oder reimportierten Fahrzeugs
Beispiel: Sie kaufen einen Neuwagen beim Händler
Halterwechsel
Umschreibung des Fahrzeugs auf einen neuen Halter
Beispiel: Sie kaufen einen Gebrauchtwagen von privat
Umzug
Ummeldung nach einem Wohnortwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk
Beispiel: Sie ziehen von München nach Hamburg und melden Ihr Auto um
Wiederzulassung
Erneute Anmeldung eines vorübergehend stillgelegten Fahrzeugs
Beispiel: Sie melden Ihr Saisonfahrzeug nach dem Winter wieder an
Kurzzeitkennzeichen
Überführung oder Probefahrt mit noch nicht zugelassenem Fahrzeug
Beispiel: Sie möchten ein gekauftes Auto ohne Zulassung nach Hause überführen
Wichtig
Auch Kurzzeitkennzeichen und Saisonkennzeichen brauchen jeweils eine eigene eVB-Nummer, die genau für diese Kennzeichenart ausgestellt sein muss. Die Nummer ist immer fahrzeugbezogen und nur einmal verwendbar. Eine Ausnahme gilt für das Ausfuhrkennzeichen: Dort läuft der Versicherungsnachweis nicht über das elektronische eVB-Verfahren (§ 49 Abs. 2 FZV), mehr dazu unter Sonderfälle.
4. Wie erhalten Sie Ihre eVB-Nummer?
Sie erhalten Ihre eVB-Nummer von Ihrer Kfz-Versicherung. Dafür gibt es zwei typische Situationen:
Bei Neuabschluss
Wenn Sie eine neue Kfz-Versicherung abschließen, erhalten Sie die eVB-Nummer nach Vertragsabschluss. Beim Online-Abschluss kommt sie meist sofort per E-Mail und häufig zusätzlich per SMS.
Bei bestehender Versicherung
Sind Sie bereits versichert, können Sie eine eVB jederzeit anfordern, über das Online-Portal, telefonisch oder per E-Mail. Auch das ist kostenlos.
Zustellungsarten im Überblick
Per E-Mail
Beim Online-Abschluss meist sofort, sonst nach kurzer Bearbeitung
Per SMS
Direkt auf Ihr Mobiltelefon, bei vielen Anbietern verfügbar
Im Online-Portal
Jederzeit abrufbar in Ihrem Versicherungskonto
5. Gültigkeit und Besonderheiten
Wie lange Ihre eVB-Nummer gültig bleibt, legt der Versicherer fest. Bei vielen Anbietern sind drei bis sechs Monate üblich, das Maximum liegt laut ADAC bei 730 Tagen, also zwei Jahren. Entscheidend ist: Eine von Ihnen als Privatperson beantragte eVB-Nummer ist nur ein einziges Mal nutzbar. Autohändler arbeiten dagegen teilweise mit Dauer-eVBs, die mehrere Zulassungen abdecken.
Gültigkeitsdauer
- • Festgelegt vom Versicherer: meist drei bis sechs Monate, maximal 730 Tage
- • Nach Ablauf: neue eVB kostenlos anforderbar
- • Vertrag läuft weiter: nur die eVB als Nachweis verfällt
Einmalige Verwendung
- • Jede private eVB ist nur einmal verwendbar
- • Nach der Zulassung wird die Nummer ungültig
- • Für jedes Fahrzeug eine eigene eVB nötig
So funktioniert die Überprüfung
Wenn Sie Ihre eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle vorlegen, ruft diese die hinterlegten Versicherungsdaten über ein gesichertes Verfahren ab. Das zentrale Fahrzeugregister wird beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführt. Das Verfahren ist bundesweit einheitlich, Ihre eVB funktioniert bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland.
6. Von der eVB-Nummer zur Fahrzeugzulassung
Die eVB-Nummer ist nur der erste Schritt. So läuft der gesamte Zulassungsprozess ab:
Kfz-Versicherung abschließen
Wählen Sie im KFZ-Versicherungsvergleich eine Kfz-Haftpflichtversicherung und erhalten Sie Ihre eVB-Nummer
Unterlagen zusammenstellen
eVB-Nummer, Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei Gebrauchten ggf. HU-Bericht
Zur Zulassungsstelle gehen
Termin vereinbaren, oft online möglich, und die Unterlagen vorlegen
Kennzeichen erhalten und anbringen
Kennzeichen prägen lassen, Plaketten anbringen – erst jetzt dürfen Sie fahren
Achtung
Mit der eVB-Nummer allein dürfen Sie nicht fahren. Erst nach abgeschlossener Zulassung mit gültigen Kennzeichen ist die Teilnahme am Straßenverkehr erlaubt. Fahren ohne Zulassung ist eine Ordnungswidrigkeit.
7. Online-Zulassung mit i-Kfz: eVB eingeben, fertig
Der Weg zur Zulassungsstelle ist inzwischen optional. Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung, kurz i-Kfz, melden Privatpersonen und Kleinunternehmen ihr Fahrzeug seit dem 1. September 2023 von zu Hause aus an, um oder ab. Das Portal stellt Ihre Zulassungsbehörde bereit; entwickelt hat das Verfahren das Kraftfahrt-Bundesamt im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums.
Die eVB-Nummer spielt dabei dieselbe Rolle wie am Schalter: Sie geben den 7-stelligen Code im i-Kfz-Portal ein, die Behörde ruft die hinterlegten Versicherungsdaten elektronisch ab. Ein Termin, Wartenummern und der Papierstapel entfallen. Für Autohäuser und Flottenbetreiber mit mehr als 500 Zulassungen pro Jahr gibt es seit demselben Stichtag eine eigene Großkundenschnittstelle beim KBA.
Praxis-Tipp
Fordern Sie die eVB erst an, wenn die Zulassung konkret ansteht. So vermeiden Sie, dass die Nummer abläuft, bevor Sie sie im Portal eingeben. Und prüfen Sie vorab, ob Ihre Stadt oder Ihr Landkreis ein eigenes i-Kfz-Portal betreibt, die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnsitz.
8. Sonderfälle und Problemlösungen
Ausfuhrkennzeichen: die Ausnahme vom eVB-Verfahren
Wer ein Fahrzeug ins Ausland verkauft oder überführt, beantragt ein Ausfuhrkennzeichen. Versicherungsschutz ist auch hier Pflicht, der Nachweis läuft aber nicht über das elektronische eVB-Verfahren: § 49 Abs. 2 FZV nimmt das Ausfuhrkennzeichen ausdrücklich davon aus. Sie brauchen dafür eine spezielle Ausfuhrversicherung, deren Bestätigung Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen. Fragen Sie den Versicherer Ihrer Wahl am besten direkt, in welcher Form er den Nachweis ausstellt.
Moped, Mofa und E-Scooter: Versicherungskennzeichen statt eVB
Kleinkrafträder bis 50 ccm und E-Scooter werden gar nicht erst bei der Zulassungsstelle angemeldet. Für sie gibt es das Versicherungskennzeichen, das kleine Schild, das Sie direkt beim Versicherer kaufen und selbst anschrauben. Eine eVB-Nummer ist hier überflüssig. Das Versicherungsjahr beginnt jeweils am 1. März; damit Polizei und Ordnungsamt abgelaufene Kennzeichen sofort erkennen, wechselt die Farbe jedes Jahr zwischen Schwarz, Blau und Grün (§ 27 FZV). Im Versicherungsjahr ab dem 1. März 2026 sind die Kennzeichen schwarz.
Wenn die eVB nicht ankommt oder nicht akzeptiert wird
eVB nicht im Postfach?
Prüfen Sie den Spam-Ordner und das Kundenportal Ihres Versicherers. Dort lässt sich die Nummer meist direkt abrufen oder erneut zustellen.
Zulassungsstelle findet die Nummer nicht?
Häufigste Ursache sind Tippfehler, etwa eine Ziffer 1 statt des Buchstabens, der ähnlich aussieht. Direkt nach dem Abschluss kann es außerdem einen Moment dauern, bis die Daten abrufbar sind. Hilft beides nicht, lassen Sie sich vom Versicherer eine neue eVB ausstellen.
Anderer Halter als Versicherungsnehmer?
Soll das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen werden als den Versicherungsnehmer, muss die eVB dafür ausgestellt sein. Geben Sie den abweichenden Halter deshalb schon beim Anfordern der Nummer an.
eVB abgelaufen?
Kein Problem und kein Kostenrisiko: Sie fordern einfach eine neue Nummer an, der Versicherungsvertrag selbst bleibt unberührt.
9. Häufige Fragen zur eVB-Nummer
Was ist eine eVB-Nummer und wofür brauche ich sie?▼
Wie schnell bekomme ich meine eVB-Nummer?▼
Wie lange ist eine eVB-Nummer gültig?▼
Kostet die Beantragung einer eVB-Nummer Geld?▼
Wie erhalte ich meine eVB-Nummer?▼
Kann ich meine eVB-Nummer erneut anfordern, wenn ich sie verloren habe?▼
Woher weiß die Zulassungsstelle, dass meine eVB-Nummer gültig ist?▼
Darf ich mit der eVB-Nummer sofort fahren?▼
Brauche ich für jedes Fahrzeug eine eigene eVB-Nummer?▼
Was ist der Unterschied zwischen eVB-Nummer und Versicherungsschein?▼
Bekomme ich eine eVB-Nummer auch ohne Versicherung?▼
Brauche ich für Moped, Mofa oder E-Scooter eine eVB-Nummer?▼
Kann ich mein Fahrzeug mit der eVB-Nummer online zulassen?▼
Was passiert, wenn meine eVB-Nummer abgelaufen ist?▼
Quellen und Referenzen
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- •§ 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Versicherungsnachweis- gesetze-im-internet.de (Bundesamt für Justiz)Gesetz
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