Unabhängiger RatgeberAktualisiert: Dezember 2025

KFZ-Versicherung wechseln: Fristen, Kündigungsrechte und Ablauf

Der Wechsel der KFZ-Versicherung kann sich lohnen – vorausgesetzt, Sie beachten die Fristen und Formalitäten. Dieser Ratgeber erklärt, wann und wie Sie Ihre Autoversicherung wechseln können und worauf Sie achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

Stichtag
30. November
Rechtsgrundlage
§ 11 VVG
SF-Klasse
Wird übernommen
Neubeginn
1. Januar

1. Wann können Sie Ihre KFZ-Versicherung wechseln?

Für den Wechsel der KFZ-Versicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die wichtigste ist die ordentliche Kündigung zum Stichtag 30. November. Daneben gibt es Sonderkündigungsrechte in bestimmten Situationen.

Ordentliche Kündigung

§ 11 Abs. 1 VVG
Frist:Spätestens 30. November

Regulärer Kündigungstermin für KFZ-Versicherungen mit Versicherungsjahr = Kalenderjahr

Wichtig:Kündigung muss am 30.11. beim Versicherer eingegangen sein, nicht nur abgeschickt

Sonderkündigung bei Beitragserhöhung

§ 40 Abs. 1 VVG
Frist:1 Monat nach Erhalt der Mitteilung

Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne dass sich die Leistung verbessert

Wichtig:Gilt auch bei Erhöhung durch Typklassen- oder Regionalklassenwechsel

Sonderkündigung nach Schadenfall

§ 92 VVG
Frist:1 Monat nach Schadensregulierung

Nach einem regulierten Schaden können beide Seiten kündigen

Wichtig:Gilt auch wenn Sie nicht schuld am Unfall waren

Kündigung bei Fahrzeugwechsel

§ 96 VVG
Frist:Sofort / bei Veräußerung

Bei Verkauf oder Stilllegung des Fahrzeugs endet der Vertrag automatisch

Wichtig:Nicht genutzter Beitrag wird anteilig erstattet

2. So wechseln Sie Ihre KFZ-Versicherung: Schritt für Schritt

Der Wechsel der KFZ-Versicherung ist unkompliziert, wenn Sie die folgenden Schritte beachten:

1

Kündigungsfrist prüfen

Prüfen Sie, ob Sie ein ordentliches oder Sonderkündigungsrecht haben. Notieren Sie die relevante Frist.

2

Neue Versicherung vergleichen

Vergleichen Sie Tarife verschiedener Anbieter. Achten Sie auf Deckungssummen und Leistungsumfang, nicht nur auf den Preis.

3

Neuen Vertrag abschließen

Schließen Sie den neuen Vertrag ab. Die meisten neuen Versicherer übernehmen die Kündigung beim alten Anbieter für Sie.

4

Kündigungsbestätigung abwarten

Der alte Versicherer muss die Kündigung bestätigen. Bewahren Sie alle Unterlagen auf.

5

SF-Bescheinigung prüfen

Der alte Versicherer stellt eine Bescheinigung über Ihre Schadenfreiheitsklasse aus. Der neue Versicherer übernimmt diese.

Tipp: Neue Versicherer übernehmen die Kündigung

Die meisten neuen Versicherer bieten an, die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter für Sie zu übernehmen. Sie müssen dann nur eine Vollmacht erteilen. Das minimiert das Risiko, Fristen zu versäumen.

3. Die Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel

Viele Autofahrer befürchten, beim Wechsel ihre Schadenfreiheitsrabatte zu verlieren. Diese Sorge ist unbegründet: Die SF-Klasse wird vollständig übernommen.

Was passiert mit der SF-Klasse?

  • • Der alte Versicherer stellt eine SF-Bescheinigung aus
  • • Diese dokumentiert Ihre unfallfreien Jahre
  • • Der neue Versicherer ist verpflichtet, diese anzuerkennen
  • • Ihre Rabatte bleiben vollständig erhalten

Gut zu wissen

  • • Die SF-Klasse gehört Ihnen, nicht dem Versicherer
  • • Sie kann auch innerhalb der Familie übertragen werden
  • • Bei Unterbrechung: SF-Klasse bleibt bis zu 7 Jahre erhalten

So funktioniert die SF-Übertragung beim Wechsel

  1. 1. Sie kündigen bei Ihrem alten Versicherer
  2. 2. Der alte Versicherer stellt automatisch eine SF-Bescheinigung aus
  3. 3. Der neue Versicherer fragt die SF-Klasse beim alten ab (mit Ihrer Einwilligung)
  4. 4. Ihre SF-Klasse wird nahtlos übernommen

4. Wichtige Hinweise beim Versicherungswechsel

Keine Deckungslücke

Der neue Vertrag muss nahtlos an den alten anschließen. Ohne Versicherung dürfen Sie nicht fahren.

Leistungen vergleichen

Achten Sie nicht nur auf den Preis. Vergleichen Sie Deckungssummen, Werkstattbindung und Zusatzleistungen.

Kündigung dokumentieren

Senden Sie die Kündigung per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. So haben Sie einen Nachweis.

Alte Beiträge bezahlen

Offene Beiträge beim alten Versicherer sollten beglichen sein, um Komplikationen zu vermeiden.

Achtung: Keine Deckungslücke riskieren

Schließen Sie den neuen Vertrag immer ab, bevor der alte endet. Ohne gültige Haftpflichtversicherung dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat (§ 6 PflVG).

5. Musterkündigung für Ihre KFZ-Versicherung

Wenn Sie die Kündigung selbst vornehmen möchten, können Sie folgendes Muster verwenden. Wichtig: Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein.

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Ort]

[Name der Versicherung]
[Adresse der Versicherung]

[Ort, Datum]

Kündigung meiner KFZ-Versicherung

Versicherungsnummer: [Ihre Versicherungsnummer]
Kennzeichen: [Ihr Kennzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben genannten KFZ-Versicherungsvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, spätestens zum 31.12.[Jahr].

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich und übermitteln Sie mir eine Schadenfreiheitsbescheinigung.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihre Unterschrift]

Tipp: Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Lesebestätigung. So haben Sie einen Nachweis über den fristgerechten Zugang. Alternativ überlassen Sie die Kündigung Ihrem neuen Versicherer.

Häufige Fragen zum KFZ-Versicherungswechsel

Bis wann muss ich meine KFZ-Versicherung kündigen?

Der reguläre Kündigungsstichtag ist der 30. November. Die Kündigung muss an diesem Tag beim Versicherer eingegangen sein (nicht nur abgeschickt). Die meisten KFZ-Versicherungen laufen vom 1. Januar bis 31. Dezember, sodass der neue Vertrag dann ab dem 1. Januar des Folgejahres gilt. Bei Sonderkündigungsrechten (Beitragserhöhung, Schadenfall) haben Sie in der Regel einen Monat Zeit ab dem auslösenden Ereignis.

Was passiert mit meiner Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel?

Ihre SF-Klasse (Schadenfreiheitsklasse) wird vollständig übernommen. Der alte Versicherer stellt eine SF-Bescheinigung aus, die Ihre unfallfreien Jahre dokumentiert. Der neue Versicherer ist verpflichtet, diese anzuerkennen. Sie verlieren also keine Rabatte durch den Wechsel. Die SF-Klasse ist Ihr persönlicher Bonus – sie gehört Ihnen, nicht dem Versicherer.

Muss ich selbst bei meinem alten Versicherer kündigen?

Nein, in den meisten Fällen übernimmt der neue Versicherer die Kündigung für Sie. Dies ist ein Service, den fast alle Anbieter bieten. Sie erteilen dem neuen Versicherer eine Vollmacht, und dieser kündigt fristgerecht beim alten Anbieter. Wenn Sie sichergehen möchten, können Sie zusätzlich selbst kündigen – schaden kann es nicht.

Was ist, wenn ich die Kündigungsfrist 30. November verpasse?

Wenn Sie die Frist verpassen, läuft Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Sie können dann erst zum übernächsten 1. Januar wechseln (Kündigung bis 30.11. des Folgejahres). Ausnahme: Sonderkündigungsrechte gelten unabhängig vom regulären Stichtag. Bei einer Beitragserhöhung können Sie auch nach dem 30.11. noch kündigen.

Kann der alte Versicherer den Wechsel verhindern?

Nein, wenn Sie fristgerecht und formal korrekt gekündigt haben, muss der alte Versicherer Sie aus dem Vertrag entlassen. Ein Rückhaltungsrecht besteht nur bei offenen Beitragsforderungen. Stellen Sie also sicher, dass alle Beiträge bezahlt sind, und bewahren Sie den Nachweis Ihrer fristgerechten Kündigung auf.

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei Änderung der Typklasse?

Ja. Wenn sich Ihr Beitrag erhöht, weil Ihr Fahrzeugmodell in eine höhere Typklasse eingestuft wurde, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG. Gleiches gilt bei einer Änderung der Regionalklasse aufgrund Ihres Wohnortwechsels. Sie haben dann einen Monat Zeit, ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Erhöhung erfahren.

Was passiert mit der Versicherung, wenn ich mein Auto verkaufe?

Bei Verkauf des Fahrzeugs geht die Versicherung gemäß § 96 VVG automatisch auf den Käufer über. Sie können den Vertrag aber auch kündigen. In diesem Fall erstattet Ihnen der Versicherer den nicht genutzten Beitrag anteilig zurück. Bei Stilllegung ohne Verkauf ruht der Vertrag oder kann gekündigt werden.

Wie finde ich heraus, welche Kündigungsfrist für mich gilt?

Die Kündigungsfrist steht in Ihrem Versicherungsschein oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Standard ist bei KFZ-Versicherungen ein Jahr mit Stichtag 30. November. Abweichende Vereinbarungen sind möglich, aber selten. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach oder schauen in Ihre Vertragsunterlagen.

Wichtige Termine 2025

Stichtag Kündigung30. November
Alter Vertrag endet31. Dezember
Neuer Vertrag beginnt1. Januar

Gut zu wissen

  • SF-Klasse wird immer übernommen
  • Neuer Versicherer kündigt oft für Sie
  • Sonderkündigung bei Beitragserhöhung

KFZ-Versicherung vergleichen

Nutzen Sie den unabhängigen Tarifvergleich, um passende Angebote für Ihre Situation zu finden. Die Kündigung beim alten Versicherer wird meist übernommen.

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