Solaranlage Genehmigung
Brauche ich eine Baugenehmigung?
Meistens KEINE Baugenehmigung unter 30 kWp - Anmeldung beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister erforderlich - Denkmalschutz beachten
Baugenehmigung bis 30 kWp
Anmeldung Netzbetreiber
Marktstammdatenregister
Balkonkraftwerk max.
Baugenehmigung: Meistens NICHT erforderlich
Gute Nachrichten: In den meisten Bundesländern benötigen Sie KEINE Baugenehmigung für:
Genehmigungsfrei:
- • Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden
- • Schrägdach parallel zur Dachfläche
- • Keine Denkmalschutz-Gebäude
- • Balkonkraftwerke bis 800 W
Genehmigung erforderlich:
- • Denkmalgeschützte Gebäude
- • Freiflächenanlagen
- • Besondere Baugebiete (Bebauungsplan)
- • Statik-relevante Änderungen
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Erforderliche Anmeldungen für Ihre Solaranlage
1. Anmeldung beim Netzbetreiber (VOR Installation)
Pflicht: Jede netzgekoppelte PV-Anlage muss beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden.
- • Wann: VOR der Installation
- • Dauer: Netzbetreiber hat 2 Wochen Zeit für Rückmeldung
- • Unterlagen: Technische Daten, Lageplan, Anlagenkonzept
- • Gut zu wissen: Fachbetriebe übernehmen dies meist automatisch
2. Marktstammdatenregister (NACH Installation)
Pflicht: Registrierung bei der Bundesnetzagentur innerhalb 1 Monat nach Inbetriebnahme.
- • Wann: Innerhalb 1 Monat nach Inbetriebnahme
- • Wie: Online über www.marktstammdatenregister.de
- • Kostenlos: Registrierung ist gebührenfrei
- • Wichtig: Voraussetzung für Einspeisevergütung!
3. Balkonkraftwerk: Vereinfachte Anmeldung seit 2024
Neu: Stark vereinfachtes Verfahren für Stecker-Solargeräte bis 800 W.
- • Leistung: Bis 800 W Wechselrichterleistung (vorher 600 W)
- • Anmeldung: Nur noch Marktstammdatenregister (nicht mehr Netzbetreiber)
- • Zähler: Rückwärtslaufende Zähler vorübergehend erlaubt
- • Stecker: Auch Schuko-Stecker möglich
Baugenehmigung nach Bundesland
| Bundesland | Genehmigung erforderlich? | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Nein (bis 30 kWp) | Denkmalschutz prüfen |
| Bayern | Nein (bis 30 kWp) | Denkmalschutz prüfen |
| Berlin | Nein (bis 30 kWp) | Denkmalschutz prüfen |
| NRW | Nein (bis 30 kWp) | Denkmalschutz prüfen |
| Andere Länder | Meist Nein | Bei Bauamt nachfragen |
* Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die aktuellen Vorschriften bei Ihrem zuständigen Bauamt.
Sonderfälle: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Denkmalschutz
Denkmalgeschützte Gebäude benötigen IMMER eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Alternative: Solaranlage auf Nebengebäuden oder Carport.
Freiflächenanlagen
Aufständerung auf Freiflächen benötigt in der Regel eine Baugenehmigung. Bebauungsplan prüfen lassen.
Statik-Prüfung
Bei älteren Gebäuden oder großen Anlagen (>30 kWp) kann ein Statik-Gutachten erforderlich sein. Fachbetrieb berät Sie.
Bebauungsplan
In manchen Neubaugebieten gibt es spezielle Vorgaben zur Optik. Bebauungsplan vor Installation prüfen.
Ablauf: Von der Planung bis zur Inbetriebnahme
Angebote einholen & Fachbetrieb wählen
Mehrere Angebote vergleichen. Fachbetrieb prüft Dach, Statik und klärt Genehmigungsfragen.
Anmeldung beim Netzbetreiber (durch Fachbetrieb)
Fachbetrieb meldet Anlage beim Netzbetreiber an. Warten auf Zustimmung (max. 2 Wochen).
Installation der Solaranlage
Nach Freigabe durch Netzbetreiber erfolgt die Installation. Dauer: 1-3 Tage je nach Anlage.
Registrierung Marktstammdatenregister (Eigentümer)
Innerhalb 1 Monat nach Inbetriebnahme selbst online registrieren. Dauert ca. 15-30 Minuten.
Fertig - Anlage produziert Strom
Anlage ist in Betrieb. Einspeisevergütung wird ausgezahlt. Stromkosten sinken sofort.
Häufige Fragen zur Solaranlage Genehmigung
Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Solaranlage?
In den meisten Fällen NEIN. Solaranlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden sind in fast allen Bundesländern genehmigungsfrei, wenn sie parallel zur Dachfläche montiert werden. Ausnahmen: Denkmalgeschützte Gebäude, Freiflächenanlagen oder besondere Baugebiete mit speziellen Vorgaben im Bebauungsplan.
Was muss ich beim Netzbetreiber anmelden?
JEDE netzgekoppelte PV-Anlage (auch Balkonkraftwerke bis 800 W seit 2024 nicht mehr) muss beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden - und zwar VOR der Installation. Der Netzbetreiber prüft die technischen Voraussetzungen und hat 2 Wochen Zeit für die Freigabe. Ihr Fachbetrieb übernimmt diese Anmeldung in der Regel automatisch.
Wie funktioniert die Registrierung im Marktstammdatenregister?
Nach der Inbetriebnahme Ihrer Solaranlage MÜSSEN Sie diese innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Dies geschieht online unter www.marktstammdatenregister.de und dauert ca. 15-30 Minuten. Die Registrierung ist kostenlos und Voraussetzung für die Auszahlung der Einspeisevergütung.
Gelten andere Regeln für Balkonkraftwerke?
Ja! Seit 2024 gelten stark vereinfachte Regeln für Balkonkraftwerke (Stecker-Solargeräte): Die maximale Leistung wurde auf 800 W erhöht (vorher 600 W). Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt komplett - nur noch Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlich. Rückwärtslaufende Ferraris-Zähler sind vorübergehend erlaubt, Schuko-Stecker ebenfalls.
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