1. Was ist eine Teilkaskoversicherung?
Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie schutzt Ihr eigenes Fahrzeug vor Schaden durch aussere Einflusse, die Sie nicht selbst verursacht haben.
Rechtliche Einordnung
Wahrend die Kfz-Haftpflicht nach Paragraph 1 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) fur jedes zugelassene Fahrzeug vorgeschrieben ist, ist die Teilkasko freiwillig. Das Versicherungsverhaltnis regelt das VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
Besonderheit: Keine Schadenfreiheitsklassen
Anders als in der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko gibt es in der Teilkasko keine Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Das bedeutet: Wenn Sie einen Teilkaskoschaden melden, steigt Ihre Pramie im nachsten Jahr nicht. Der Hintergrund: Teilkaskoschaden entstehen durch aussere Einflusse (Hagel, Wildunfall, Diebstahl), die der Fahrer nicht durch vorsichtiges Fahren verhindern kann.
2. Leistungen der Teilkasko im Detail
Die Teilkaskoversicherung deckt eine klar definierte Liste von Schadenursachen ab. Hier finden Sie alle versicherten Risiken mit Erklarungen und Beispielen:
Diebstahl und Raub
Kompletter Fahrzeugdiebstahl, Einbruchdiebstahl von fest verbauten Teilen, Raub
Beispiel: Ihr Fahrzeug wird nachts von einem Parkplatz gestohlen
Brand und Explosion
Fahrzeugbrand, Explosion, Kurzschluss am Bordnetz
Beispiel: Ein technischer Defekt fuhrt zu einem Kabelbrand im Motorraum
Naturgewalten
Sturm (ab Windstarke 8), Hagel, Blitzschlag, Uberschwemmung, Erdrutsch, Lawinen
Beispiel: Ein Hagelschauer verursacht Dellen im Fahrzeugdach
Glasbruch
Windschutzscheibe, Seitenscheiben, Heckscheibe, Glasdach
Beispiel: Ein Steinschlag beschadigt Ihre Windschutzscheibe
Wildunfall
Kollision mit Haarwild gemass Bundesjagdgesetz (Rehe, Hirsche, Wildschweine, Fuchse)
Beispiel: Ein Reh springt auf die Fahrbahn und kollidiert mit Ihrem Fahrzeug
Marderbiss
Direkte Schaden durch Marderbisse, Folgeschaden je nach Tarifumfang
Beispiel: Ein Marder zerstort Zundkabel im Motorraum
Zusatzlich oft enthalten:
- • Kurzschlussschaden an der Fahrzeugelektrik
- • Schaden durch Dachlawinen
- • Schaden bei Transport auf Fahren oder per Bahn
3. Was ist nicht durch die Teilkasko versichert?
Die Teilkasko deckt nicht alle denkbaren Schaden ab. Folgende Risiken erfordern eine Vollkaskoversicherung oder sind gar nicht versicherbar:
Nicht versicherte Schaden
Wichtig zu wissen:
Weichen Sie einem Tier aus und kollidieren dabei mit einem Baum, ist dieser Schaden ohne Tierkontakt nicht durch die Teilkasko gedeckt. Nur bei einer tatsachlichen Kollision mit dem Tier greift der Schutz.
4. Kostenfaktoren und Selbstbeteiligung
Der Beitrag fur Ihre Teilkaskoversicherung wird durch mehrere Faktoren bestimmt:
Fahrzeugbezogene Faktoren
- • Typklasse: Statistik zu Schadenhaufigkeit des Modells
- • Fahrzeugalter: Altere Fahrzeuge = niedrigerer Wert
- • Motorleistung: Hohere PS = hoheres Risiko
Regionale Faktoren
- • Regionalklasse: Schadenstatistik am Wohnort
- • Hagelrisiko: Hoher in bestimmten Regionen
- • Diebstahlrisiko: Stadt vs. Land
Selbstbeteiligung in der Teilkasko
Die Selbstbeteiligung (SB) ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Je hoher die SB, desto niedriger die Pramie.
| Selbstbeteiligung | Empfehlung | Besonderheit |
|---|---|---|
| 150 Euro | Standard und empfohlen | Gutes Verhaltnis Pramie/Risiko |
| 300 Euro | Fur Wenigfahrer | Spurbar niedrigere Pramie |
| 0 Euro bei Glas | Oft moglich | Viele Tarife ohne SB bei Glasreparatur |
5. Wann lohnt sich die Teilkaskoversicherung?
Die Teilkasko ist der goldene Mittelweg zwischen reiner Haftpflicht und teurer Vollkasko. Sie ist besonders sinnvoll in folgenden Situationen:
Fahrzeugalter 5-10 Jahre
Der Fahrzeugwert ist gesunken, Vollkasko lohnt sich oft nicht mehr
Wiederbeschaffungswert unter 15.000 Euro
Die Vollkaskopramie steht nicht mehr im Verhaltnis zum Fahrzeugwert
Gute Schadenfreiheitsklasse in der Haftpflicht
Ein selbstverschuldeter Unfall wurde die SF-Klasse nicht zusatzlich belasten
Wohngebiet mit erhohtem Risiko
Hagelgefahrdete Region, waldreiche Gegend (Wildunfalle), Marderreviere
Faustregel fur den Wechsel von Vollkasko zu Teilkasko:
Wenn das Fahrzeug alter als 5-7 Jahre ist und der Wiederbeschaffungswert unter 10.000 bis 15.000 Euro liegt, kann die Teilkasko die wirtschaftlich sinnvollere Wahl sein. Berechnen Sie: Jahrliche Ersparnis x erwartete Nutzungsdauer vs. moglicher Eigenschaden.
6. Wichtige Klauseln und Tarif-Extras
Nicht alle Teilkaskotarife sind gleich. Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Leistungsmerkmale:
Erweiterte Wildschadenklausel / Tierklausel
Die Standard-Wildschadenklausel deckt nur Haarwild nach Bundesjagdgesetz (Rehe, Hirsche, Wildschweine, Fuchse). Die erweiterte Klausel umfasst alle Tiere - auch Haustiere und Nutztiere.
✓ Empfehlung: Tarif mit "Tiere aller Art" wahlen
Folgeschaden bei Marderbiss
Direkte Marderbissschaden sind meist abgedeckt. Folgeschaden (z.B. Motorschaden durch zerbissenen Kuhlschlauch) oft nicht oder nur begrenzt.
✓ Empfehlung: Mindestens 3.000 Euro Folgeschadendeckung
Neupreisentschadigung bei Diebstahl
Bei einem Totaldiebstahl zahlt die Versicherung standardmassig den Wiederbeschaffungswert. Manche Tarife bieten fur junge Fahrzeuge eine Neupreisentschadigung.
✓ Empfehlung: Bei Neuwagen auf diese Klausel achten
Glasreparatur ohne Selbstbeteiligung
Viele Versicherer verzichten bei einer Glasreparatur (statt Austausch) auf die Selbstbeteiligung. Das macht Steinschlagreparaturen kostenlos.
✓ Empfehlung: Standard bei guten Tarifen
7. Verhalten im Schadenfall
Bei einem Teilkaskoschaden sollten Sie folgende Schritte beachten:
Schaden dokumentieren
Fotos machen, Unfallort und -zeit notieren, bei Wildunfall: Wildunfallbescheinigung vom Forster oder der Polizei
Versicherung informieren
Gemass Paragraph 104 VVG innerhalb einer Woche melden. Bei Diebstahl zusatzlich Polizeianzeige erstatten.
Schadenhohe ermitteln lassen
Die Versicherung beauftragt ggf. einen Gutachter. Bei kleineren Schaden reicht oft ein Kostenvoranschlag.
Regulierung abwarten
Die Regulierung dauert in der Praxis ca. 4-6 Wochen. Die Auszahlung erfolgt abzuglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.