Vollkaskoversicherung 2026: Was sie zahlt und was nicht
Die Vollkasko ist die einzige Kfz-Versicherung, die auch dann für Ihr eigenes Auto aufkommt, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben. Dieser Ratgeber zeigt, welche Schäden dazugehören, welche ausdrücklich nicht, und ab wann sich der Wechsel zur Teilkasko rechnet.

Das Wichtigste in Kürze
- Alleinstellungsmerkmal: Selbst verschuldete Unfälle, Vandalismus und Parkschäden durch Unbekannte zahlt ausschließlich die Vollkasko.
- Ausgeschlossen: Verschleiß und reine Betriebsschäden wie ein Motorschaden ohne Unfall bleiben außen vor, ebenso vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
- Freiwillig: Anders als die Kfz-Haftpflicht ist die Vollkasko nicht vorgeschrieben, bei Leasing und Finanzierung aber meist Vertragsbestandteil.
- Ausstieg: Finanztip nennt als Faustregel über fünf Jahre Fahrzeugalter und unter 8.000 Euro Fahrzeugwert, ab dann reicht meist die Teilkasko.
- Ausnahme von der Faustregel: Bei sehr guter SF-Klasse kann die Vollkasko günstiger sein als die Teilkasko, weil nur sie Schadenfreiheitsrabatte kennt.
Eine Vollkaskoversicherung zahlt alle Schäden der Teilkasko und zusätzlich die, die Sie selbst verursacht haben: Unfälle mit eigener Schuld, Vandalismus und Parkschäden durch unbekannte Dritte. Nicht gezahlt werden Verschleiß, reine Betriebsschäden und vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Sie ist freiwillig, hat eigene Schadenfreiheitsklassen und lohnt sich vor allem bei neuen, geleasten oder finanzierten Fahrzeugen.
Der Beitrag lässt sich nicht pauschal beziffern. Er hängt an Fahrzeug, Wohnort, Fahrleistung, Schadenfreiheitsklasse und Selbstbeteiligung. Was dieser Ratgeber stattdessen liefert: die Leistungsgrenzen im Detail, die Rechtslage bei grober Fahrlässigkeit, die Regulierung im Totalschadenfall und eine nachvollziehbare Antwort auf die Frage, wann sich der Rundumschutz nicht mehr rechnet.
1. Was ist eine Vollkaskoversicherung?
Die Vollkasko ist die oberste der drei Stufen in der Kfz-Versicherung. Sie enthält den kompletten Leistungsumfang der Teilkasko und erweitert ihn um genau den Bereich, den sonst keine Police abdeckt: Schäden am eigenen Fahrzeug, für die Sie selbst verantwortlich sind. Abgeschlossen wird sie immer zusammen mit der Haftpflicht, eine Vollkasko allein gibt es nicht.
Die drei Stufen im Überblick
Ein Unterschied wird im Alltag oft übersehen: nur die Vollkasko führt eine eigene Schadenfreiheitsklasse. Jedes unfallfreie Jahr senkt Ihren Beitrag, ein selbst verschuldeter Schaden hebt ihn für die Folgejahre an. Die Teilkasko kennt diesen Mechanismus nicht. Wie sich die Klassen und Rabattsätze im Einzelnen entwickeln, steht in der Übersicht der Schadenfreiheitsklassen. Den direkten Vergleich aller drei Stufen finden Sie im Ratgeber zu Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko.
Bei Leasing und Finanzierung meist keine freie Wahl
Leasinggesellschaften und finanzierende Banken schreiben die Vollkasko in aller Regel vor. Der Grund ist ihr Sicherungsinteresse: Nach einem Totalschaden läuft die Rate weiter, auch wenn das Fahrzeug nicht mehr existiert. Ohne Vollkasko müssten Sie den Restbetrag aus eigener Tasche bedienen.
2. Was nur die Vollkasko zahlt
Vier Schadensarten trägt ausschließlich die Vollkasko: selbst verschuldete Unfallschäden, Vandalismus, Parkschäden durch unbekannte Dritte und Fahrerflucht. Alle übrigen Kaskoschäden, von Diebstahl über Glasbruch bis zum Wildunfall, deckt bereits die günstigere Teilkasko ab. Diese vier Punkte sind damit der einzige sachliche Grund, den Aufpreis für die Vollkasko zu zahlen.
Selbst verschuldete Unfallschäden
Der klassische Fall: Sie bauen den Unfall selbst und die Versicherung zahlt trotzdem die Reparatur am eigenen Auto.
Beim Rangieren gegen den Poller, auf nasser Fahrbahn ins Schleudern geraten, beim Abbiegen den Bordstein unterschätzt.
Vandalismus
Mutwillige Beschädigung durch Dritte. Die Teilkasko zahlt hier nicht, auch wenn viele das anders erwarten.
Zerkratzter Lack über die ganze Fahrerseite, abgetretener Außenspiegel, eingeschlagene Seitenscheibe ohne Diebstahl.
Parkschaden und Fahrerflucht
Wenn der Verursacher wegfährt und nicht ermittelt wird, bleiben Sie ohne Vollkasko auf dem Schaden sitzen.
Delle in der Beifahrertür nach zwei Stunden auf dem Supermarktparkplatz, kein Zettel, keine Zeugen.
Schäden durch unbekannte Dritte
Auch dort, wo sich gar nicht mehr klären lässt, was passiert ist, greift die Vollkasko.
Der Wagen steht über Nacht auf der Straße und hat am Morgen eine tiefe Schramme über den Kotflügel.
Welche Kasko zahlt welchen Schaden
| Schadensart | Teilkasko | Vollkasko | Einordnung |
|---|---|---|---|
| Selbst verursachter Unfall | zahlt nicht | zahlt | Nur Vollkasko |
| Vandalismus | zahlt nicht | zahlt | Nur Vollkasko |
| Parkschaden durch Unbekannte | zahlt nicht | zahlt | Nur Vollkasko |
| Diebstahl des Fahrzeugs | zahlt | zahlt | Über den Teilkasko-Anteil |
| Glasbruch | zahlt | zahlt | Über den Teilkasko-Anteil |
| Hagel, Sturm ab Windstärke 8, Blitz | zahlt | zahlt | Über den Teilkasko-Anteil |
| Zusammenstoß mit Haarwild | zahlt | zahlt | Über den Teilkasko-Anteil |
| Marderbiss | zahlt | zahlt | Über den Teilkasko-Anteil, Folgeschäden je nach Tarif |
| Brand und Explosion | zahlt | zahlt | Über den Teilkasko-Anteil |
| Motorschaden ohne Unfall | zahlt nicht | zahlt nicht | Betriebsschaden, keine Kasko zahlt |
Die Zeilen mit dem Vermerk „über den Teilkasko-Anteil“ sind in jeder Vollkasko enthalten, weil die Vollkasko die Teilkasko vollständig einschließt. Für einen Marderbiss oder einen Hagelschaden brauchen Sie also keine Vollkasko. Was diese Schadensarten im Einzelnen umfassen, wo die Grenzen liegen und wie sich Folgeschäden unterscheiden, steht ausführlich im Ratgeber zur Teilkasko.
Tarifbausteine, auf die es beim Vergleich ankommt
Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit
Verhindert die gesetzlich mögliche Leistungskürzung. Der wichtigste einzelne Baustein.
Neuwertentschädigung
Erstattet bei Neuwagen den Neupreis statt des Zeitwerts, befristet je nach Tarif.
Rabattschutz
Verhindert die Rückstufung nach dem ersten Schaden im Jahr. Kostet Aufpreis.
GAP-Deckung
Für Leasing: schließt die Lücke zwischen Zeitwert und offener Ablösesumme.
3. Was die Vollkasko nicht zahlt
Die Vollkasko zahlt nicht bei Verschleiß und reinen Betriebsschäden, nicht bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden und nicht für Schäden an fremden Fahrzeugen oder Personen. Bei grober Fahrlässigkeit darf sie ihre Leistung kürzen, sofern der Tarif nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Das Wort „voll“ im Namen führt insofern in die Irre, und die meisten Streitfälle in der Regulierung entstehen genau an diesen fünf Grenzen.
Verschleiß und reine Betriebsschäden
Ein Motorschaden ohne Unfallereignis, ein durchgerostetes Bauteil, ein Getriebeschaden nach hoher Laufleistung: dafür ist keine Kaskoversicherung zuständig. Die Kasko deckt Ereignisse ab, nicht die Alterung des Fahrzeugs.
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Hier ist der Gesetzestext eindeutig. Paragraph 81 Absatz 1 VVG lautet: „Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.“ Keine Kürzung, keine Teilzahlung, sondern vollständige Leistungsfreiheit.
Grobe Fahrlässigkeit, sofern nicht vertraglich abbedungen
Paragraph 81 Absatz 2 VVG erlaubt dem Versicherer, seine Leistung zu kürzen, und zwar „in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis“. Typische Fälle sind das überfahrene Rotlicht oder ein Blick aufs Handy. Viele Tarife verzichten auf diesen Einwand, das ist aber eine vertragliche Zusage und keine gesetzliche Selbstverständlichkeit.
Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Sie fallen unter grobe Fahrlässigkeit bis hin zum Vorsatz und werden auch von Tarifen mit Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit üblicherweise ausdrücklich ausgenommen. Prüfen Sie diesen Punkt in den Bedingungen, er steht selten im Werbetext.
Schäden an fremden Fahrzeugen und Personen
Dafür ist die Kfz-Haftpflicht da, nicht die Kasko. Nach einem selbst verursachten Unfall regulieren beide Policen parallel: die Haftpflicht den Schaden beim Unfallgegner, die Vollkasko den an Ihrem eigenen Auto.
Praxishinweis: Der Unterschied zwischen Unfallschaden und Betriebsschaden entscheidet in der Regulierung oft über mehrere tausend Euro. Lassen Sie die Ursache im Zweifel gutachterlich festhalten, bevor Sie den Schaden melden.
4. Kosten, Selbstbeteiligung und was den Beitrag bewegt
Einen Listenpreis für die Vollkasko gibt es nicht, der Beitrag wird für jedes Profil einzeln berechnet. Zur Einordnung: CHECK24 nennt auf seiner Vollkasko-Seite einen Einstiegspreis ab 5,41 Euro monatlich und gibt an, dass CHECK24-Kunden im Durchschnitt 743 Euro im Jahr für ihre Kfz-Versicherung inklusive Vollkasko zahlen (Stand: Juli 2026). Einstiegspreise dieser Größenordnung erreichen allerdings nur sehr günstige Profile, etwa hohe SF-Klasse bei niedriger Fahrleistung.
| Faktor | Wirkung auf den Beitrag |
|---|---|
| Typklasse | Vom GDV jährlich nach der Schadenbilanz des Modells ermittelt |
| Regionalklasse | Richtet sich nach der Schadenbilanz Ihres Zulassungsbezirks |
| Schadenfreiheitsklasse | Der stärkste Hebel überhaupt, wirkt nur auf Haftpflicht und Vollkasko |
| Jährliche Fahrleistung | Weniger Kilometer senken den Beitrag, Falschangaben gefährden den Schutz |
| Selbstbeteiligung | Höhere Selbstbeteiligung senkt den Jahresbeitrag spürbar |
| Werkstattbindung | Senkt den Beitrag, schränkt die Werkstattwahl im Schadenfall ein |
Typklassen sind eine Empfehlung, keine Vorgabe
Der GDV veröffentlicht die Typklassenstatistik jährlich, sie ist für die Versicherer aber nicht bindend. Wörtlich heißt es beim GDV: „Die Typklasseneinstufung ist für die Versicherungsunternehmen unverbindlich.“ Jeder Anbieter darf abweichen. Genau deshalb kann derselbe Wagen bei zwei Versicherern unterschiedlich eingestuft sein.
Bei der Selbstbeteiligung hat sich die Kombination 300 Euro in der Vollkasko und 150 Euro in der Teilkasko als üblicher Standard etabliert. Gängige Stufen reichen von 150 über 500 bis 1.000 Euro und mehr. Die Rechnung dahinter ist simpel: Was Sie an Beitrag sparen, tragen Sie im Schadenfall selbst. Wählen Sie den Betrag deshalb danach, was Sie kurzfristig aufbringen können, nicht danach, was die größte Beitragsersparnis bringt.
Warum hier keine Beitragstabelle steht: Belastbare Durchschnittsprämien für die Vollkasko liegen als Statistik vor, sind aber nicht in einer Form veröffentlicht, die sich zuverlässig zitieren lässt. Statt eine Zahl zu nennen, für die wir keine überprüfbare Quelle angeben können, verweisen wir auf den Vergleichsrechner weiter unten, der mit Ihren tatsächlichen Daten rechnet.
5. Wann sich die Vollkasko lohnt
Die Vollkasko lohnt sich bei Neuwagen, bei geleasten und finanzierten Fahrzeugen sowie in den ersten rund fünf Jahren nach der Erstzulassung. In den ersten beiden Fällen ist sie ohnehin meist Vertragspflicht. Entscheidend ist am Ende nicht das Fahrzeugalter allein, sondern das Verhältnis zwischen jährlichem Mehrbeitrag und dem Betrag, der im Totalschadenfall auf dem Spiel steht.
Neuwagen
Vollkasko empfohlenEin selbst verschuldeter Totalschaden im ersten Jahr trifft Sie sonst mit dem vollen Kaufpreis.
Leasingfahrzeug
Meist VertragspflichtLeasinggesellschaften schreiben die Vollkasko in aller Regel vor, weil ihnen das Fahrzeug gehört.
Finanziertes Fahrzeug
Dringend empfohlenNach einem Totalschaden läuft der Kredit weiter, auch wenn das Auto längst beim Verwerter steht.
Fahrzeug bis etwa 5 Jahre
Meist sinnvollDer Wiederbeschaffungswert ist hoch genug, dass sich der Aufpreis gegenüber der Teilkasko rechnet.
Fahranfänger
AbwägenDie Unfallwahrscheinlichkeit ist höher, der Beitrag in den niedrigen SF-Klassen aber ebenfalls.
Sehr gute SF-Klasse
Nachrechnen lohntDie Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklassen. Bei hoher SF-Klasse kann die Vollkasko deshalb sogar günstiger ausfallen.
Die Faustregel hat eine wichtige Ausnahme
Weil die Teilkasko keine Schadenfreiheitsklassen kennt, wirkt ein hoher SF-Rabatt ausschließlich auf den Vollkasko-Anteil. Bei sehr guten SF-Klassen rückt die Vollkasko preislich an die Teilkasko heran und unterbietet sie gelegentlich sogar. Wer allein nach Fahrzeugalter entscheidet, verschenkt hier unter Umständen Schutz, der kaum etwas kostet. Ein Vergleich beider Varianten dauert wenige Minuten.
6. Wann die Vollkasko nicht mehr sinnvoll ist
Die Vollkasko lohnt sich in der Regel nicht mehr, sobald das Fahrzeug älter als fünf Jahre ist und der Wiederbeschaffungswert unter 8.000 Euro liegt. Das sind die beiden Schwellen, die Finanztip nennt. Der Grund dahinter ist einfach: Die Vollkasko erstattet im Totalschadenfall nie mehr als den Wiederbeschaffungswert, und der sinkt mit jedem Jahr. Der Beitrag sinkt nicht im selben Tempo. Ab einem bestimmten Punkt zahlen Sie Jahr für Jahr für eine Absicherung, deren Höchstleistung kaum noch über dem Mehrbeitrag liegt.
Die Faustregeln von Finanztip
- Fahrzeugalter über fünf Jahre: die Teilkasko reicht in der Regel aus.
- Fahrzeugwert unter 8.000 Euro: Teilkasko oder Haftpflicht genügen meist.
Nachzulesen bei Finanztip. Beide Werte sind Orientierungspunkte, keine festen Grenzen.
Die Rechnung, die wirklich zählt
Stellen Sie den jährlichen Mehrbeitrag der Vollkasko dem Wiederbeschaffungswert gegenüber. Kostet die Vollkasko 300 Euro im Jahr mehr als die Teilkasko und ist Ihr Wagen noch 5.000 Euro wert, haben Sie nach gut 16 Jahren den Fahrzeugwert an Mehrbeitrag gezahlt. Bei einem Wert von 2.000 Euro sind es weniger als sieben Jahre. Rechnen Sie zusätzlich die Selbstbeteiligung ab, denn die zahlen Sie im Schadenfall ohnehin selbst.
Zum konkreten Fall „zehn Jahre altes Auto“: hier liegt der Wiederbeschaffungswert bei üblichen Modellen so niedrig, dass die Vollkasko wirtschaftlich selten zu rechtfertigen ist. Anders sieht es bei Fahrzeugen aus, die ihren Wert überdurchschnittlich halten, oder wenn ein Totalschaden Sie finanziell ernsthaft treffen würde.
So stellen Sie um
- Wiederbeschaffungswert ermitteln, etwa über eine Gebrauchtwagenbörse oder eine Händlerbewertung.
- Beide Varianten für Ihr Profil vergleichen, nicht nur die Vollkasko kündigen.
- Umstellung zur Hauptfälligkeit veranlassen, meist zum 1. Januar.
- Die Schadenfreiheitsklasse der Vollkasko bleibt erhalten, falls Sie später zurückwechseln.
Prüfen Sie das einmal im Jahr. Der Fahrzeugwert sinkt automatisch, Ihr Vertrag passt sich nicht von allein an.
7. Schadenfall, Rückstufung und Anbieterwechsel
Wie ein Totalschaden reguliert wird
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparatur teurer wäre als die Beschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs. Die Vollkasko zahlt dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und Selbstbeteiligung. Bei einem Wiederbeschaffungswert von 15.000 Euro, einem Restwert von 2.000 Euro und 500 Euro Selbstbeteiligung bleiben 12.500 Euro Auszahlung. Das Wrack geht in der Regel in Ihr Eigentum über oder wird über den Versicherer verwertet.
Rückstufung und die Frage, ob sich eine Meldung lohnt
Nach einem selbst verschuldeten Vollkaskoschaden werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, und zwar nur in der Vollkasko. Wie stark, steht in der Rückstufungstabelle Ihres Versicherers. Bei kleinen Schäden kann die Reparatur aus eigener Tasche unterm Strich günstiger sein als die Mehrbeiträge der Folgejahre. Fragen Sie Ihren Versicherer nach der konkreten Beitragsdifferenz, bevor Sie einen Schaden endgültig melden. Ein Rabattschutz kann die Rückstufung nach dem ersten Schaden im Jahr verhindern, kostet aber Aufpreis.
Wechsel und Kündigung
Die ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres. Läuft Ihr Vertrag wie bei den meisten Policen zum 31. Dezember aus, muss die Kündigung also bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag ohne Mehrleistung, greift zusätzlich das Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 40 VVG: Sie können den Vertrag dann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Schadenfreiheitsklasse nimmt der neue Versicherer vollständig mit.
Reihenfolge beachten: Schließen Sie den neuen Vertrag ab, bevor Sie kündigen, sonst riskieren Sie eine Lücke im Versicherungsschutz. In der Praxis übernimmt der neue Versicherer die Kündigung beim alten Anbieter. Die einzelnen Schritte stehen im Ratgeber zum Versicherungswechsel.
8. Quellen und weiterführende Stellen
Die rechtlichen Aussagen dieser Seite stützen sich auf den Gesetzestext: Paragraph 1 PflVG für die Versicherungspflicht, Paragraph 81 VVG für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Paragraph 40 VVG für das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung. Die Angaben zu Typ- und Regionalklassen stammen vom GDV, die Schwellenwerte für den Wechsel zur Teilkasko von Finanztip.
Bewusst nicht genannt wird eine Durchschnittsprämie. Die entsprechende GDV-Statistik liegt zwar vor, wird aber in einer Form ausgeliefert, die sich nicht zuverlässig zitieren lässt. Eine Zahl ohne überprüfbare Quelle wäre für Sie wertlos und für uns angreifbar.
Häufige Fragen zur Vollkaskoversicherung
Was zahlt die Vollkasko und was nicht?
Die Vollkasko zahlt alle Teilkasko-Schäden und zusätzlich selbst verschuldete Unfälle, Vandalismus sowie Parkschäden durch unbekannte Dritte. Nicht gezahlt werden Verschleiß- und reine Betriebsschäden wie ein Motorschaden ohne Unfall, vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Schäden an fremden Fahrzeugen oder Personen. Für Letztere ist die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht zuständig.
Was ist der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko?
Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die von außen kommen: Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Hagel, Wildunfälle. Die Vollkasko enthält all das und kommt zusätzlich für Schäden auf, die Sie selbst verursacht haben, sowie für Vandalismus und Fahrerflucht. Ein weiterer Unterschied wird oft übersehen: nur die Vollkasko hat eigene Schadenfreiheitsklassen.
Ist es sinnvoll, ein 10 Jahre altes Auto Vollkasko zu versichern?
In den meisten Fällen nicht. Finanztip nennt als Faustregel ein Fahrzeugalter über fünf Jahre und einen Fahrzeugwert unter 8.000 Euro, ab dem Teilkasko oder Haftpflicht ausreichen. Bei einem zehn Jahre alten Wagen liegt der Wiederbeschaffungswert meist deutlich darunter, und mehr als diesen Wert erstattet die Vollkasko im Totalschadenfall nicht. Eine Ausnahme sind Fahrzeuge, die trotz Alter noch einen hohen Marktwert haben.
Wann sollte man von Vollkasko auf Teilkasko umstellen?
Sobald die jährliche Mehrprämie in einem schlechten Verhältnis zum verbleibenden Fahrzeugwert steht. Rechnen Sie konkret: Kostet die Vollkasko 300 Euro im Jahr mehr und liegt der Wiederbeschaffungswert bei 5.000 Euro, zahlen Sie in sechs Jahren den gesamten Fahrzeugwert an Mehrbeitrag. Prüfen Sie das einmal jährlich zur Hauptfälligkeit, denn der Fahrzeugwert sinkt, der Beitrag nicht automatisch mit.
Was kostet eine Vollkaskoversicherung?
Einen pauschalen Preis gibt es nicht. Der Beitrag hängt von Fahrzeugtyp, Typklasse, Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse, Fahrleistung, Wohnort und Selbstbeteiligung ab. CHECK24 nennt für die Vollkasko einen Einstiegspreis ab 5,41 Euro monatlich (Stand: Juli 2026), was allerdings nur besonders günstige Profile erreichen. Was Sie tatsächlich zahlen, zeigt erst ein Vergleich mit Ihren eigenen Daten.
Welche Selbstbeteiligung ist bei der Vollkasko sinnvoll?
Üblich ist die Kombination 300 Euro in der Vollkasko und 150 Euro in der Teilkasko. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Jahresbeitrag, erhöht aber Ihren Eigenanteil im Schadenfall. Wählen Sie einen Betrag, den Sie im Ernstfall ohne Umstände aufbringen können. Viele Tarife erlauben unterschiedliche Selbstbeteiligungen für Teil- und Vollkasko.
Gibt es bei der Vollkasko Schadenfreiheitsklassen?
Ja, und das unterscheidet sie von der Teilkasko. Die Vollkasko führt eine eigene Schadenfreiheitsklasse, die unabhängig von der in der Kfz-Haftpflicht berechnet wird. Jedes unfallfreie Jahr verbessert sie, ein selbst verschuldeter Vollkaskoschaden führt zur Rückstufung. Diese Rückstufung betrifft dann nur die Vollkasko, nicht Ihre Haftpflicht.
Was bedeutet Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?
Nach Paragraph 81 Absatz 2 VVG darf der Versicherer bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden seine Leistung kürzen, und zwar in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Viele Vollkasko-Tarife verzichten vertraglich auf diesen Einwand und zahlen auch dann voll, oft bis zu einer bestimmten Summe. Ob Ihr Angebot diesen Baustein enthält, steht in den Versicherungsbedingungen.
Zahlt die Vollkasko bei Alkohol am Steuer?
In der Regel nicht in voller Höhe. Alkohol- oder Drogenkonsum gilt als grobe Fahrlässigkeit bis hin zum Vorsatz, sodass der Versicherer seine Leistung nach Paragraph 81 VVG kürzen oder ganz verweigern kann. Auch Tarife mit Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit nehmen Alkohol- und Drogenfahrten üblicherweise ausdrücklich von diesem Verzicht aus.
Wie wird ein Totalschaden reguliert?
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, bei dem die Reparatur teurer wäre als der Wiederbeschaffungswert, zahlt die Vollkasko den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und Selbstbeteiligung. Ein Beispiel: Wiederbeschaffungswert 15.000 Euro, Restwert 2.000 Euro, Selbstbeteiligung 500 Euro ergibt eine Auszahlung von 12.500 Euro. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis für ein vergleichbares Fahrzeug am Gebrauchtwagenmarkt.
Was ist eine Neuwertentschädigung?
Sie erstattet nach einem Total- oder schweren Schaden den Neupreis statt des niedrigeren Zeitwerts, allerdings nur für einen befristeten Zeitraum nach der Erstzulassung. Je nach Tarif sind das etwa 6 bis 24 Monate. Für Gebrauchtwagen gibt es die vergleichbare Kaufwertentschädigung in Höhe des nachgewiesenen Kaufpreises. Bei Neuwagen und jungen Gebrauchten ist die Dauer dieser Frist ein zentrales Auswahlkriterium.
Lohnt sich die Vollkasko bei einer hohen Schadenfreiheitsklasse noch?
Häufiger, als viele annehmen. Weil die Teilkasko keine Schadenfreiheitsklassen kennt, wirkt ein hoher SF-Rabatt nur auf den Vollkasko-Anteil. Bei sehr guten SF-Klassen kann die Vollkasko dadurch preislich an die Teilkasko heranrücken oder sie sogar unterbieten. Vergleichen Sie deshalb beide Varianten für Ihr konkretes Profil, statt allein nach dem Fahrzeugalter zu entscheiden.
Vollkasko-Tarife vergleichen
Weil der Beitrag an Ihrem Fahrzeug, Wohnort und Ihrer SF-Klasse hängt, führt an einer individuellen Berechnung kein Weg vorbei. Wählen Sie im Rechner Vollkasko als Versicherungsart. Der Vergleich ist kostenlos und unverbindlich.
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