Unabhängiger RatgeberAktualisiert: 21. Juni 2026

Vollkaskoversicherung 2026: Leistungen, Kosten und Vergleich

Die Vollkaskoversicherung bietet den umfassendsten Schutz für Ihr eigenes Auto. Dieser Ratgeber erklärt, welche Leistungen sie umfasst, welche Faktoren den Beitrag bestimmen und wann sich die Vollkasko für Sie wirklich lohnt.

Vollkaskoversicherung 2026: Leistungen, Kosten und Vergleich im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

  • Leistungsumfang: Die Vollkasko enthält alle Teilkasko-Leistungen plus selbst verschuldete Unfälle, Vandalismus und Fahrerflucht.
  • Freiwillig: Anders als die Kfz-Haftpflicht ist die Vollkasko nicht gesetzlich vorgeschrieben, für neue und finanzierte Autos aber sehr sinnvoll.
  • Beitrag: Der Preis hängt von Fahrzeug, Typklasse, SF-Klasse, Wohnort und Selbstbeteiligung ab. Einen Pauschalpreis gibt es nicht.
  • Wann sinnvoll: Bei Neuwagen, Leasing und finanzierten Fahrzeugen. Ab etwa 7 bis 10 Jahren reicht oft die Teilkasko.
  • Empfehlung: Vergleichen Sie immer Voll- und Teilkasko für Ihr konkretes Profil, bevor Sie abschliessen oder wechseln.
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Eine Vollkaskoversicherung deckt alle Schäden der Teilkasko ab und kommt zusätzlich für selbst verschuldete Unfälle, Vandalismus und Fahrerflucht auf. Sie ist freiwillig, hat eigene Schadenfreiheitsklassen und lohnt sich vor allem bei neuen, geleasten oder finanzierten Fahrzeugen. Einen festen Preis gibt es nicht, der Beitrag richtet sich nach Fahrzeug, Wohnort, Fahrleistung und Selbstbeteiligung.

Dieser Ratgeber ordnet die Vollkasko neutral ein: die Leistungen im Detail, die Faktoren hinter dem Beitrag, die richtige Selbstbeteiligung, die Schadenregulierung beim Totalschaden und die Frage, wann sich der Wechsel zur Teilkasko lohnt. Als Orientierung dienen die Untersuchungen unabhängiger Stellen wie der Stiftung Warentest und von Finanztip sowie die Tarifklassen des GDV.

1. Was ist eine Vollkaskoversicherung?

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Erweiterung der Kfz-Versicherung und bietet den umfassendsten Schutz für Ihr eigenes Fahrzeug. Sie enthält alle Leistungen der Teilkasko und deckt zusätzlich Schäden ab, die Sie selbst verursacht haben. Zusammen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht bildet sie die höchste der drei Stufen der Autoversicherung.

Die drei Stufen der Kfz-Versicherung

Pflicht
Kfz-Haftpflicht: Deckt Schäden ab, die Sie anderen zufuegen. Gesetzlich vorgeschrieben nach Paragraph 1 PflVG.
Freiwillig
Teilkasko: Deckt bestimmte Schäden am eigenen Auto ab, etwa Diebstahl, Brand, Naturgewalten und Wildunfälle.
Freiwillig
Vollkasko: Umfasst alle Teilkasko-Leistungen plus selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus.

Ein wichtiger Unterschied zur Teilkasko: Die Vollkasko hat eigene Schadenfreiheitsklassen. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto günstiger wird Ihr Beitrag. Ein selbst verschuldeter Schaden führt dagegen zur Rückstufung und damit zu höheren Beiträgen in den Folgejahren. Wie die drei Stufen zusammenspielen, lesen Sie ausführlich in unserem Ratgeber zu Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko.

Gut zu wissen

Bei Leasing- und Finanzierungsvertraegen schreibt der Vertragspartner die Vollkasko meist verpflichtend vor. Grund ist das Sicherungsinteresse: Bei einem Totalschaden muss die offene Finanzierung weiterhin bedient werden, auch wenn das Auto nicht mehr nutzbar ist.

2. Leistungen der Vollkasko im Detail

Die Vollkasko vereint den Schutz der Teilkasko mit zusätzlichen Leistungen für selbst verschuldete Schäden und Vandalismus. Die folgenden Punkte sind nur in der Vollkasko enthalten:

Selbst verschuldete Unfallschäden

Schäden am eigenen Fahrzeug, die Sie selbst verursacht haben, werden erstattet.

Beispiel: Sie fahren gegen einen Laternenpfahl oder touchieren beim Einparken ein anderes Auto.

Vandalismus

Mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Dritte.

Beispiel: Kratzer im Lack, eingeschlagene Scheiben, abgebrochene Spiegel.

Fahrerflucht des Unfallgegners

Wenn der Unfallverursacher fluechtet und nicht ermittelt werden kann.

Beispiel: Ihr geparktes Auto wird beschädigt und der Verursacher bleibt unbekannt.

Schäden durch unbekannte Dritte

Beschaedigungen, bei denen sich der Verursacher nicht feststellen lässt.

Beispiel: Eine Delle auf dem Supermarktparkplatz, ohne dass jemand etwas gesehen hat.

Zusätzlich enthalten: alle Teilkasko-Leistungen

  • Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen
  • Brand und Explosion
  • Glasbruch (Windschutzscheibe, Seiten- und Heckscheibe)
  • Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag
  • Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben
  • Zusammenstoss mit Haarwild, in vielen Tarifen auch mit anderen Tieren
  • Kurzschluss an der Verkabelung
  • Marderbiss und Folgeschäden, je nach Tarif

Wichtige Tarifmerkmale beim Vollkasko-Vergleich

Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit

Schützt Sie auch bei grob fahrlaessig verursachten Schäden vor Leistungskürzungen.

Neuwertentschädigung

Bei Neuwagen: Erstattung des Neupreises statt nur des Zeitwerts, zeitlich begrenzt.

Rabattschutz

Verhindert die Rückstufung in der SF-Klasse nach dem ersten Schaden pro Jahr.

GAP-Deckung

Für Leasingfahrzeuge: deckt die Differenz zwischen Zeitwert und Abloesewert ab.

3. Kosten und Selbstbeteiligung

Einen pauschalen Preis für die Vollkasko gibt es nicht. Der Beitrag wird individuell berechnet und hängt von mehreren Faktoren ab. Anbieter wie CHECK24 nennen Einstiegspreise ab unter 6 Euro im Monat, solche Werte gelten aber nur für besonders günstige Profile. Was Sie tatsächlich zahlen, zeigt erst ein Vergleich mit Ihren eigenen Daten.

FaktorWirkung auf den Beitrag
TypklasseVom GDV jährlich nach der Schadenbilanz des Modells festgelegt
RegionalklasseRichtet sich nach der Schadenhäufigkeit in Ihrem Zulassungsbezirk
SchadenfreiheitsklasseJe länger unfallfrei, desto höher der Rabatt
Jährliche FahrleistungWeniger Kilometer bedeuten in der Regel einen niedrigeren Beitrag
SelbstbeteiligungEine höhere Selbstbeteiligung senkt den Jahresbeitrag

Bei der Selbstbeteiligung sind in der Vollkasko 300 Euro üblich, in der Teilkasko 150 Euro. Übliche Stufen reichen von 150 Euro über 500 Euro bis zu 1.000 Euro und mehr. Eine höhere Selbstbeteiligung reduziert Ihren Beitrag, erhöht aber den Eigenanteil im Schadenfall. Waehlen Sie einen Betrag, den Sie im Ernstfall ohne Probleme aufbringen können.

Hinweis: Konkrete Beitragsbeispiele lassen sich seriös nur mit Ihren persönlichen Daten berechnen. Nutzen Sie dafür den Vergleichsrechner weiter unten, der mehrere Anbieter gegenueberstellt.

4. Wann lohnt sich die Vollkasko?

Die Entscheidung zwischen Vollkasko und Teilkasko hängt vor allem vom Wert und Alter Ihres Fahrzeugs ab. Eine grobe Orientierung bietet die Faustregel: In den ersten Jahren Vollkasko, später ein Wechsel zur Teilkasko. Die folgende Tabelle fasst typische Situationen zusammen.

Neuwagen

Vollkasko empfohlen

Ein Totalschaden oder ein erheblicher Wertverlust durch einen selbst verschuldeten Unfall kann finanziell schwer wiegen.

Fahrzeuge bis 5 Jahre

Vollkasko meist sinnvoll

Der Wiederbeschaffungswert ist noch hoch genug, um die Mehrkosten gegenüber der Teilkasko zu rechtfertigen.

Leasingfahrzeuge

Vollkasko oft Pflicht

Leasinggesellschaften verlangen in der Regel eine Vollkasko als festen Vertragsbestandteil.

Finanzierte Fahrzeuge

Vollkasko dringend empfohlen

Bei einem Totalschaden läuft der Kredit weiter, auch wenn das Auto nicht mehr nutzbar ist.

Fahrzeuge ab 7 bis 10 Jahren

Teilkasko kann reichen

Bei niedrigem Restwert übersteigt die Vollkasko-Praemie häufig den finanziellen Nutzen.

Sehr gute SF-Klasse

Vollkasko prüfen

Bei hoher Schadenfreiheitsklasse kann die Vollkasko günstiger ausfallen als gedacht. Ein Vergleich lohnt sich.

Wichtiger Hinweis

Diese Empfehlungen sind allgemeine Orientierungshilfen. Die individuelle Entscheidung hängt von Ihrem Sicherheitsbeduerfnis, Ihrer finanziellen Situation und den konkreten Tarifkosten ab. Ein Vergleich beider Varianten ist immer empfehlenswert, gerade weil eine gute SF-Klasse die Preise stark beeinflusst.

5. Schadenregulierung, Rückstufung und Wechsel

Nach einem selbst verschuldeten Vollkaskoschaden werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, was den Beitrag in den Folgejahren erhöht. Wie stark, regelt die Rückstufungstabelle des Versicherers. Bei kleinen Schäden kann es daher günstiger sein, die Reparatur selbst zu zahlen, statt die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Ein optionaler Rabattschutz kann eine Rückstufung nach dem ersten Schaden pro Jahr verhindern.

Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist unkompliziert. Die reguläre Kündigung muss bis zum 30. November eingehen, wenn Ihr Vertrag zum Jahresende ausläuft. Bei einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung greift das Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 40 VVG mit einer Frist von einem Monat. Ihre Schadenfreiheitsklasse wird beim Wechsel vollständig auf den neuen Versicherer übertragen.

Tipp zum nahtlosen Wechsel: Schliessen Sie den neuen Vertrag ab, bevor Sie kündigen, damit kein Tag ohne Versicherungsschutz entsteht. In der Praxis übernimmt der neue Versicherer die Kündigung beim alten Anbieter für Sie. Eine Schritt-fuer-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Ratgeber zum KFZ-Versicherungswechsel.

6. Unabhängige Quellen statt reiner Anbieterangaben

Verlassen Sie sich bei Tarif und Leistungsumfang nicht allein auf die Darstellung der Versicherer. Für eine fundierte Einschätzung sind unabhängige Stellen die bessere Grundlage:

  • Die Stiftung Warentest bewertet KFZ-Tarife regelmäßig nach Musterprofilen und veröffentlicht Preis-Leistungs-Urteile.
  • Finanztip stellt einen eigenen Kfz-Versicherungsrechner sowie konkrete Empfehlungen zur Voll- und Teilkasko bereit.
  • Der GDV stellt die Typ- und Regionalklassen bereit, die Ihren Beitrag massgeblich beeinflussen.
  • Die BaFin veröffentlicht Beschwerdestatistiken zu Versicherern, ein nützlicher Indikator für die Servicequalitaet.
  • Die Verbraucherzentrale und der ADAC bieten neutrale Hinweise zu Tarifwahl und Schadenregulierung.

Häufige Fragen zur Vollkaskoversicherung

Was ist der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko?

Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch äußere Einflüsse entstehen, etwa Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Hagel und Wildunfälle. Die Vollkasko enthält alle diese Teilkasko-Leistungen und kommt zusätzlich für selbst verschuldete Unfallschäden, Vandalismus und Schäden durch Fahrerflucht auf. Die Vollkasko ist damit der umfassendste freiwillige Schutz für das eigene Auto.

Was kostet eine Vollkaskoversicherung?

Einen pauschalen Preis für die Vollkasko gibt es nicht. Der Beitrag hängt von Fahrzeugtyp, Typklasse, Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse, jährlicher Fahrleistung, Wohnort und der gewählten Selbstbeteiligung ab. Die Typklassen legt der GDV jährlich anhand der Schadenbilanz jedes Modells fest. Welcher Beitrag für Ihr konkretes Profil anfaellt, zeigt erst ein individueller Vergleich mehrerer Anbieter.

Gibt es bei der Vollkasko auch Schadenfreiheitsklassen?

Ja, anders als die Teilkasko hat die Vollkasko eigene Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Mit jedem unfallfreien Jahr verbessert sich Ihre SF-Klasse und Sie zahlen weniger Beitrag. Die SF-Klassen der Vollkasko sind unabhängig von denen der Kfz-Haftpflicht. Ein Vollkaskoschaden führt nur zur Rückstufung in der Vollkasko, nicht in der Haftpflicht.

Welche Selbstbeteiligung ist bei der Vollkasko empfehlenswert?

In der Praxis sind bei der Vollkasko 300 Euro Selbstbeteiligung üblich, in der Teilkasko 150 Euro. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt Ihren Jahresbeitrag, erhöht aber Ihren Eigenanteil im Schadenfall. Als Faustregel gilt: Waehlen Sie einen Betrag, den Sie im Ernstfall problemlos aus eigener Tasche zahlen können. Viele Tarife erlauben unterschiedliche Selbstbeteiligungen für Teil- und Vollkasko.

Was bedeutet Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?

Nach Paragraph 81 Absatz 2 VVG darf der Versicherer bei grob fahrlaessig verursachten Schäden seine Leistung kürzen, etwa bei einem ueberfahrenen Rotlicht. Viele Vollkasko-Tarife verzichten auf diesen Einwand und zahlen auch bei grober Fahrlässigkeit voll, oft bis zu einer bestimmten Summe oder unbegrenzt. Ob dieser Baustein in Ihrem Angebot enthalten ist, sollten Sie in den Versicherungsbedingungen prüfen.

Was übernimmt die Vollkasko nicht?

Die Vollkasko zahlt nicht bei reinen Verschleiss- und Betriebsschäden wie einem Motorschaden ohne Unfall oder bei Schäden, die vorsaetzlich herbeigefuehrt wurden. Auch ein Schaden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann zu einer Leistungskürzung führen. Schäden an fremden Fahrzeugen und Personen sind nicht Sache der Kasko, dafür ist die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht zuständig.

Wann kann ich von Vollkasko auf Teilkasko wechseln?

Der Wechsel von der Vollkasko zur Teilkasko ist grundsätzlich jederzeit möglich und senkt in der Regel Ihren Beitrag. Er empfiehlt sich meist, wenn das Fahrzeug rund 5 bis 7 Jahre oder älter ist und der Wiederbeschaffungswert deutlich unter 10.000 Euro liegt. Vergleichen Sie vorher beide Varianten, denn bei sehr guter SF-Klasse kann die Vollkasko gelegentlich sogar günstiger sein als die Teilkasko.

Wie wird der Schaden bei einem Totalschaden reguliert?

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, bei dem die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, erstattet die Vollkasko in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und Selbstbeteiligung. Beispiel: Wiederbeschaffungswert 15.000 Euro, Restwert 2.000 Euro, Selbstbeteiligung 500 Euro, ergibt eine Auszahlung von 12.500 Euro. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag für ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

Was ist eine Neuwertentschädigung bei der Vollkasko?

Bei einer Neuwertentschädigung erstattet die Vollkasko nach einem Total- oder schweren Schaden den Neupreis statt nur den niedrigeren Zeitwert, allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum nach der Erstzulassung, je nach Tarif etwa 6 bis 24 Monate. Bei Gebrauchtwagen gibt es vergleichbar eine Kaufwertentschaedigung in Höhe des nachgewiesenen Kaufpreises. Diese Bausteine sind vor allem für Neuwagen und junge Gebrauchte ein wichtiges Auswahlkriterium.

Vollkasko auf einen Blick

  • VersicherungsartFreiwillig
  • Enthaelt TeilkaskoJa
  • Eigene SF-KlassenJa
  • Übliche SB300 Euro

Tipp

Pruefen Sie einmal im Jahr, ob sich der Wechsel von der Voll- zur Teilkasko lohnt. Sinkt der Fahrzeugwert, sinkt auch der Nutzen der Vollkasko.

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