1. Was ist eine Teilkaskoversicherung?
Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie schützt Ihr eigenes Fahrzeug vor Schäden durch äußere Einflüsse, die Sie nicht selbst verursacht haben. Während die Haftpflicht nur Schäden reguliert, die Sie anderen zufügen, springt die Teilkasko für Ihr eigenes Auto ein - allerdings nur bei klar definierten Risiken.
Rechtliche Einordnung
Während die Kfz-Haftpflicht nach Paragraph 1 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) für jedes zugelassene Fahrzeug vorgeschrieben ist, ist die Teilkasko freiwillig. Das Versicherungsverhältnis selbst regelt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Besonderheit: Keine Schadenfreiheitsklassen
Anders als in der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko gibt es in der Teilkasko keine Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Das bedeutet: Wenn Sie einen Teilkaskoschaden melden, steigt Ihre Prämie im nächsten Jahr nicht. Der Hintergrund: Teilkaskoschäden entstehen durch äußere Einflüsse wie Hagel, Wildunfall oder Diebstahl, die der Fahrer nicht durch vorsichtiges Fahren verhindern kann.
Wie sich die SF-Klassen in der Haftpflicht und Vollkasko auf Ihren Beitrag auswirken, lesen Sie ausführlich in unserem Ratgeber Kfz-Versicherungsklassen. Den Gesamtüberblick über alle drei Versicherungsarten bietet der Ratgeber Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko.
2. Leistungen der Teilkasko im Detail
Die Teilkaskoversicherung deckt eine klar definierte Liste von Schadenursachen ab. Hier finden Sie alle versicherten Risiken mit Erklärungen und Beispielen. Eine noch detailliertere Auflistung samt Grenzfällen finden Sie im Ratgeber Teilkasko: Was ist versichert?
Diebstahl und Raub
Kompletter Fahrzeugdiebstahl, Einbruchdiebstahl von fest verbauten Teilen, Raub
Beispiel: Ihr Fahrzeug wird nachts von einem Parkplatz gestohlen
Brand und Explosion
Fahrzeugbrand, Explosion, Kurzschluss am Bordnetz
Beispiel: Ein technischer Defekt führt zu einem Kabelbrand im Motorraum
Naturgewalten
Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen
Beispiel: Ein Hagelschauer verursacht Dellen im Fahrzeugdach
Glasbruch
Windschutzscheibe, Seitenscheiben, Heckscheibe, Glasdach
Beispiel: Ein Steinschlag beschädigt Ihre Windschutzscheibe
Wildunfall
Kollision mit Haarwild gemäß Bundesjagdgesetz (Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse)
Beispiel: Ein Reh springt auf die Fahrbahn und kollidiert mit Ihrem Fahrzeug
Marderbiss
Direkte Schäden durch Marderbisse, Folgeschäden je nach Tarifumfang
Beispiel: Ein Marder zerstört Zündkabel im Motorraum
Zusätzlich oft enthalten:
- Kurzschlussschäden an der Fahrzeugelektrik
- Schäden durch Dachlawinen
- Schäden beim Transport per Fähre oder Bahn
3. Was ist nicht durch die Teilkasko versichert?
Die Teilkasko deckt nicht alle denkbaren Schäden ab. Folgende Risiken erfordern eine Vollkaskoversicherung oder sind gar nicht versicherbar:
Nicht versicherte Schäden
Wichtig zu wissen:
Weichen Sie einem Tier aus und kollidieren dabei mit einem Baum, ist dieser Schaden ohne Tierkontakt grundsätzlich nicht durch die Teilkasko gedeckt. Nur bei einer tatsächlichen Kollision mit dem Tier greift der Schutz - es sei denn, Ihr Tarif enthält ausdrücklich einen Schutz für Rettungs- und Ausweichschäden.
4. Kostenfaktoren und Selbstbeteiligung
Einen festen Preis für die Teilkasko gibt es nicht. Der Beitrag wird individuell berechnet und durch mehrere Faktoren bestimmt. Der GDV ordnet jedes Fahrzeugmodell jährlich einer Typklasse zu, die die Schadenhäufigkeit abbildet und direkt in die Prämie einfließt.
Fahrzeugbezogene Faktoren
- Typklasse: Statistik zur Schadenhäufigkeit des Modells
- Fahrzeugalter: Ältere Fahrzeuge haben einen niedrigeren Wert
- Motorleistung: Mehr PS bedeuten ein höheres Risiko
Regionale Faktoren
- Regionalklasse: Schadenstatistik an Ihrem Wohnort
- Hagelrisiko: in bestimmten Regionen deutlich höher
- Diebstahlrisiko: Stadt gegenüber Land
Weil so viele Variablen zusammenkommen, lassen sich Teilkaskobeiträge seriös nur über einen Tarifvergleich mit Ihren konkreten Daten ermitteln. Unabhängige Quellen wie Finanztip und der ADAC raten dazu, mehrere Angebote mit identischen Eckdaten gegenüberzustellen, statt sich an pauschalen Durchschnittswerten zu orientieren.
Selbstbeteiligung in der Teilkasko
Die Selbstbeteiligung (SB) ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Je höher die SB, desto niedriger die Prämie - dafür zahlen Sie im Schadenfall mehr aus eigener Tasche.
| Selbstbeteiligung | Empfehlung | Besonderheit |
|---|---|---|
| 150 Euro | Standard und in der Regel empfehlenswert | Gutes Verhältnis aus Prämie und Risiko |
| 300 Euro | Für Wenigfahrer geeignet | Spürbar niedrigere Prämie |
| 0 Euro bei Glas | Oft möglich | Viele Tarife ohne SB bei Glasreparatur |
5. Wann lohnt sich die Teilkaskoversicherung?
Die Teilkasko ist der finanzielle Mittelweg zwischen reiner Haftpflicht und teurer Vollkasko. Sie ist besonders sinnvoll in folgenden Situationen:
Fahrzeugalter 5 bis 10 Jahre
Der Fahrzeugwert ist gesunken, die Vollkasko lohnt sich oft nicht mehr
Wiederbeschaffungswert unter 15.000 Euro
Die Vollkaskoprämie steht nicht mehr im Verhältnis zum Fahrzeugwert
Gute Schadenfreiheitsklasse in der Haftpflicht
Ein selbstverschuldeter Schaden würde die SF-Klasse zusätzlich belasten - die Teilkasko vermeidet dieses Risiko nicht, hält aber bei reinen Außeneinflüssen die SF-Klasse stabil
Wohngebiet mit erhöhtem Risiko
Hagelgefährdete Region, waldreiche Gegend (Wildunfälle), Marderreviere
Faustregel für den Wechsel von Vollkasko zu Teilkasko:
Wenn das Fahrzeug älter als fünf bis sieben Jahre ist und der Wiederbeschaffungswert unter etwa 10.000 bis 15.000 Euro liegt, kann die Teilkasko die wirtschaftlich sinnvollere Wahl sein. Rechnen Sie: jährliche Prämienersparnis multipliziert mit der geplanten Nutzungsdauer gegen den maximal möglichen Eigenschaden.
Wer dagegen ein neues oder hochwertiges Fahrzeug fährt - etwa einen finanzierten oder geleasten Wagen -, ist mit der Vollkasko meist besser beraten. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie im Ratgeber Vollkasko.
6. Wichtige Klauseln und Tarif-Extras
Nicht alle Teilkaskotarife sind gleich. Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Leistungsmerkmale - sie entscheiden im Schadenfall oft über mehrere hundert Euro:
Erweiterte Wildschadenklausel / Tierklausel
Die Standard-Wildschadenklausel deckt nur Haarwild nach Bundesjagdgesetz (Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse). Die erweiterte Klausel umfasst alle Tiere - auch Haustiere und Nutztiere.
Empfehlung: Tarif mit "Tiere aller Art" wählen.
Folgeschäden bei Marderbiss
Direkte Marderbissschäden sind meist abgedeckt. Folgeschäden, etwa ein Motorschaden durch einen zerbissenen Kühlschlauch, oft nicht oder nur begrenzt.
Empfehlung: auf eine ausreichend hohe Folgeschadendeckung achten.
Neupreisentschädigung bei Diebstahl
Bei einem Totaldiebstahl zahlt die Versicherung standardmäßig den Wiederbeschaffungswert. Manche Tarife bieten für junge Fahrzeuge eine Neupreisentschädigung über einen festgelegten Zeitraum.
Empfehlung: bei Neuwagen auf diese Klausel achten.
Glasreparatur ohne Selbstbeteiligung
Viele Versicherer verzichten bei einer Glasreparatur (statt Austausch) auf die Selbstbeteiligung. Das macht Steinschlagreparaturen für Sie oft kostenlos.
Empfehlung: bei guten Tarifen mittlerweile Standard.
Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit
Nach Paragraph 81 VVG darf der Versicherer die Leistung bei grober Fahrlässigkeit kürzen. Tarife mit Verzicht auf diesen Einwand schützen Sie davor.
Empfehlung: möglichst einen Tarif mit vollständigem Verzicht wählen.
7. Verhalten im Schadenfall
Bei einem Teilkaskoschaden sollten Sie folgende Schritte beachten, um die volle Leistung zu erhalten:
Schaden dokumentieren
Fotos machen, Unfallort und -zeit notieren, bei Wildunfall die Wildunfallbescheinigung vom Förster oder von der Polizei einholen.
Versicherung informieren
Nach Paragraph 104 VVG unverzüglich, in der Regel innerhalb einer Woche, melden. Bei Diebstahl zusätzlich eine Polizeianzeige erstatten.
Schadenhöhe ermitteln lassen
Die Versicherung beauftragt gegebenenfalls einen Gutachter. Bei kleineren Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.
Regulierung abwarten
Die Auszahlung erfolgt abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Bearbeitungsdauer hängt vom Versicherer und der Komplexität des Falls ab.
