Hagelschaden an einem Auto - typischer Teilkaskoschaden
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Teilkaskoversicherung 2026Leistungen, Kosten und Tarifvergleich

Die Teilkaskoversicherung schützt Ihr eigenes Fahrzeug vor Schäden durch äußere Einflüsse, die Sie nicht selbst verursacht haben - vor allem Diebstahl, Naturgewalten, Glasbruch, Wildunfälle und Marderbiss. Sie ist freiwillig, kennt keine Schadenfreiheitsklassen und ist damit der finanzielle Mittelweg zwischen reiner Kfz-Haftpflicht und teurer Vollkasko.

Zuletzt aktualisiert:
Rechtsgrundlage
VVG
SF-Klassen
Keine
Übliche SB
150 Euro
Meldefrist
1 Woche

Das Wichtigste in Kürze

  • 1.Die Teilkasko deckt Schäden durch äußere Einflüsse ab: Diebstahl, Brand, Naturgewalten, Glasbruch, Wildunfall und Marderbiss.
  • 2.Sie kennt keine Schadenfreiheitsklassen - ein gemeldeter Schaden erhöht Ihren Beitrag im Folgejahr nicht.
  • 3.Nicht versichert sind selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus - dafür brauchen Sie eine Vollkasko.
  • 4.Die übliche Selbstbeteiligung liegt bei 150 Euro; ein höherer Selbstbehalt senkt die Prämie.
  • 5.Die Teilkasko lohnt sich besonders bei älteren Fahrzeugen mit einem Wert unter rund 15.000 Euro.

1. Was ist eine Teilkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie schützt Ihr eigenes Fahrzeug vor Schäden durch äußere Einflüsse, die Sie nicht selbst verursacht haben. Während die Haftpflicht nur Schäden reguliert, die Sie anderen zufügen, springt die Teilkasko für Ihr eigenes Auto ein - allerdings nur bei klar definierten Risiken.

Rechtliche Einordnung

Während die Kfz-Haftpflicht nach Paragraph 1 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) für jedes zugelassene Fahrzeug vorgeschrieben ist, ist die Teilkasko freiwillig. Das Versicherungsverhältnis selbst regelt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Besonderheit: Keine Schadenfreiheitsklassen

Anders als in der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko gibt es in der Teilkasko keine Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Das bedeutet: Wenn Sie einen Teilkaskoschaden melden, steigt Ihre Prämie im nächsten Jahr nicht. Der Hintergrund: Teilkaskoschäden entstehen durch äußere Einflüsse wie Hagel, Wildunfall oder Diebstahl, die der Fahrer nicht durch vorsichtiges Fahren verhindern kann.

Wie sich die SF-Klassen in der Haftpflicht und Vollkasko auf Ihren Beitrag auswirken, lesen Sie ausführlich in unserem Ratgeber Kfz-Versicherungsklassen. Den Gesamtüberblick über alle drei Versicherungsarten bietet der Ratgeber Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko.

2. Leistungen der Teilkasko im Detail

Die Teilkaskoversicherung deckt eine klar definierte Liste von Schadenursachen ab. Hier finden Sie alle versicherten Risiken mit Erklärungen und Beispielen. Eine noch detailliertere Auflistung samt Grenzfällen finden Sie im Ratgeber Teilkasko: Was ist versichert?

1

Diebstahl und Raub

Kompletter Fahrzeugdiebstahl, Einbruchdiebstahl von fest verbauten Teilen, Raub

Beispiel: Ihr Fahrzeug wird nachts von einem Parkplatz gestohlen

2

Brand und Explosion

Fahrzeugbrand, Explosion, Kurzschluss am Bordnetz

Beispiel: Ein technischer Defekt führt zu einem Kabelbrand im Motorraum

3

Naturgewalten

Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen

Beispiel: Ein Hagelschauer verursacht Dellen im Fahrzeugdach

4

Glasbruch

Windschutzscheibe, Seitenscheiben, Heckscheibe, Glasdach

Beispiel: Ein Steinschlag beschädigt Ihre Windschutzscheibe

5

Wildunfall

Kollision mit Haarwild gemäß Bundesjagdgesetz (Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse)

Beispiel: Ein Reh springt auf die Fahrbahn und kollidiert mit Ihrem Fahrzeug

6

Marderbiss

Direkte Schäden durch Marderbisse, Folgeschäden je nach Tarifumfang

Beispiel: Ein Marder zerstört Zündkabel im Motorraum

Zusätzlich oft enthalten:

  • Kurzschlussschäden an der Fahrzeugelektrik
  • Schäden durch Dachlawinen
  • Schäden beim Transport per Fähre oder Bahn

3. Was ist nicht durch die Teilkasko versichert?

Die Teilkasko deckt nicht alle denkbaren Schäden ab. Folgende Risiken erfordern eine Vollkaskoversicherung oder sind gar nicht versicherbar:

Nicht versicherte Schäden

Selbstverschuldete Unfälle:Eigene Fahrfehler werden nur durch die Vollkasko abgedeckt
Vandalismus:Mutwillige Beschädigung durch Dritte ist kein Teilkaskoschaden
Ausweichmanöver:Schäden durch Ausweichen vor Tieren ohne Kollision sind nicht gedeckt
Kollision mit Federwild:Vögel, Fasane etc. sind nicht durch die Standard-Wildschadenklausel abgedeckt

Wichtig zu wissen:

Weichen Sie einem Tier aus und kollidieren dabei mit einem Baum, ist dieser Schaden ohne Tierkontakt grundsätzlich nicht durch die Teilkasko gedeckt. Nur bei einer tatsächlichen Kollision mit dem Tier greift der Schutz - es sei denn, Ihr Tarif enthält ausdrücklich einen Schutz für Rettungs- und Ausweichschäden.

4. Kostenfaktoren und Selbstbeteiligung

Einen festen Preis für die Teilkasko gibt es nicht. Der Beitrag wird individuell berechnet und durch mehrere Faktoren bestimmt. Der GDV ordnet jedes Fahrzeugmodell jährlich einer Typklasse zu, die die Schadenhäufigkeit abbildet und direkt in die Prämie einfließt.

Fahrzeugbezogene Faktoren

  • Typklasse: Statistik zur Schadenhäufigkeit des Modells
  • Fahrzeugalter: Ältere Fahrzeuge haben einen niedrigeren Wert
  • Motorleistung: Mehr PS bedeuten ein höheres Risiko

Regionale Faktoren

  • Regionalklasse: Schadenstatistik an Ihrem Wohnort
  • Hagelrisiko: in bestimmten Regionen deutlich höher
  • Diebstahlrisiko: Stadt gegenüber Land

Weil so viele Variablen zusammenkommen, lassen sich Teilkaskobeiträge seriös nur über einen Tarifvergleich mit Ihren konkreten Daten ermitteln. Unabhängige Quellen wie Finanztip und der ADAC raten dazu, mehrere Angebote mit identischen Eckdaten gegenüberzustellen, statt sich an pauschalen Durchschnittswerten zu orientieren.

Selbstbeteiligung in der Teilkasko

Die Selbstbeteiligung (SB) ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Je höher die SB, desto niedriger die Prämie - dafür zahlen Sie im Schadenfall mehr aus eigener Tasche.

SelbstbeteiligungEmpfehlungBesonderheit
150 EuroStandard und in der Regel empfehlenswertGutes Verhältnis aus Prämie und Risiko
300 EuroFür Wenigfahrer geeignetSpürbar niedrigere Prämie
0 Euro bei GlasOft möglichViele Tarife ohne SB bei Glasreparatur

5. Wann lohnt sich die Teilkaskoversicherung?

Die Teilkasko ist der finanzielle Mittelweg zwischen reiner Haftpflicht und teurer Vollkasko. Sie ist besonders sinnvoll in folgenden Situationen:

1

Fahrzeugalter 5 bis 10 Jahre

Der Fahrzeugwert ist gesunken, die Vollkasko lohnt sich oft nicht mehr

2

Wiederbeschaffungswert unter 15.000 Euro

Die Vollkaskoprämie steht nicht mehr im Verhältnis zum Fahrzeugwert

3

Gute Schadenfreiheitsklasse in der Haftpflicht

Ein selbstverschuldeter Schaden würde die SF-Klasse zusätzlich belasten - die Teilkasko vermeidet dieses Risiko nicht, hält aber bei reinen Außeneinflüssen die SF-Klasse stabil

4

Wohngebiet mit erhöhtem Risiko

Hagelgefährdete Region, waldreiche Gegend (Wildunfälle), Marderreviere

Faustregel für den Wechsel von Vollkasko zu Teilkasko:

Wenn das Fahrzeug älter als fünf bis sieben Jahre ist und der Wiederbeschaffungswert unter etwa 10.000 bis 15.000 Euro liegt, kann die Teilkasko die wirtschaftlich sinnvollere Wahl sein. Rechnen Sie: jährliche Prämienersparnis multipliziert mit der geplanten Nutzungsdauer gegen den maximal möglichen Eigenschaden.

Wer dagegen ein neues oder hochwertiges Fahrzeug fährt - etwa einen finanzierten oder geleasten Wagen -, ist mit der Vollkasko meist besser beraten. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie im Ratgeber Vollkasko.

6. Wichtige Klauseln und Tarif-Extras

Nicht alle Teilkaskotarife sind gleich. Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Leistungsmerkmale - sie entscheiden im Schadenfall oft über mehrere hundert Euro:

Erweiterte Wildschadenklausel / Tierklausel

Die Standard-Wildschadenklausel deckt nur Haarwild nach Bundesjagdgesetz (Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse). Die erweiterte Klausel umfasst alle Tiere - auch Haustiere und Nutztiere.

Empfehlung: Tarif mit "Tiere aller Art" wählen.

Folgeschäden bei Marderbiss

Direkte Marderbissschäden sind meist abgedeckt. Folgeschäden, etwa ein Motorschaden durch einen zerbissenen Kühlschlauch, oft nicht oder nur begrenzt.

Empfehlung: auf eine ausreichend hohe Folgeschadendeckung achten.

Neupreisentschädigung bei Diebstahl

Bei einem Totaldiebstahl zahlt die Versicherung standardmäßig den Wiederbeschaffungswert. Manche Tarife bieten für junge Fahrzeuge eine Neupreisentschädigung über einen festgelegten Zeitraum.

Empfehlung: bei Neuwagen auf diese Klausel achten.

Glasreparatur ohne Selbstbeteiligung

Viele Versicherer verzichten bei einer Glasreparatur (statt Austausch) auf die Selbstbeteiligung. Das macht Steinschlagreparaturen für Sie oft kostenlos.

Empfehlung: bei guten Tarifen mittlerweile Standard.

Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit

Nach Paragraph 81 VVG darf der Versicherer die Leistung bei grober Fahrlässigkeit kürzen. Tarife mit Verzicht auf diesen Einwand schützen Sie davor.

Empfehlung: möglichst einen Tarif mit vollständigem Verzicht wählen.

7. Verhalten im Schadenfall

Bei einem Teilkaskoschaden sollten Sie folgende Schritte beachten, um die volle Leistung zu erhalten:

1

Schaden dokumentieren

Fotos machen, Unfallort und -zeit notieren, bei Wildunfall die Wildunfallbescheinigung vom Förster oder von der Polizei einholen.

2

Versicherung informieren

Nach Paragraph 104 VVG unverzüglich, in der Regel innerhalb einer Woche, melden. Bei Diebstahl zusätzlich eine Polizeianzeige erstatten.

3

Schadenhöhe ermitteln lassen

Die Versicherung beauftragt gegebenenfalls einen Gutachter. Bei kleineren Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.

4

Regulierung abwarten

Die Auszahlung erfolgt abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Bearbeitungsdauer hängt vom Versicherer und der Komplexität des Falls ab.

8. Häufige Fragen zur Teilkaskoversicherung

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?
Die Teilkasko deckt Schäden durch äußere Einflüsse ab, die Sie nicht selbst verursacht haben: Diebstahl, Naturgewalten, Glasbruch, Wildunfälle und Marderbiss. Die Vollkasko enthält alle Teilkaskoleistungen plus Schutz bei selbstverschuldeten Unfällen und Vandalismus. In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen - ein Schaden führt nicht zur Beitragserhöhung im nächsten Jahr.
Was kostet eine Teilkaskoversicherung durchschnittlich?
Einen pauschalen Preis gibt es nicht: Der Beitrag hängt von Typklasse, Regionalklasse, Fahrzeugwert und der gewählten Selbstbeteiligung ab. Die Teilkasko wird in der Praxis meist als Aufschlag zur Kfz-Haftpflicht kalkuliert. Verbraucherorganisationen wie Finanztip und der ADAC empfehlen, mehrere Tarife mit identischen Eckdaten zu vergleichen, statt sich auf einen Durchschnittswert zu verlassen. Ihren individuellen Beitrag ermitteln Sie zuverlässig nur über einen Tarifvergleich mit Ihren konkreten Fahrzeugdaten.
Welche Selbstbeteiligung ist bei der Teilkasko üblich?
Die gängigste Selbstbeteiligung in der Teilkasko beträgt 150 Euro. Viele Versicherer bieten auch 300 Euro oder 500 Euro an - je höher der Selbstbehalt, desto niedriger die Prämie. Bei Glasschäden verzichten zahlreiche Versicherer auf die Selbstbeteiligung, wenn nur eine Reparatur (statt Austausch) nötig ist.
Sind Marderschäden in der Teilkasko immer versichert?
Direkte Marderbissschäden (zum Beispiel an Kabeln und Schläuchen) sind in den meisten Teilkaskotarifen enthalten. Folgeschäden - etwa wenn ein zerbissener Kühlschlauch zu einem Motorschaden führt - sind jedoch nicht automatisch abgedeckt. Achten Sie im Tarif auf die Klausel "Folgeschäden durch Tierbiss" mit ausreichender Deckungssumme.
Was bedeutet "erweiterte Wildschadenklausel"?
Die Standard-Wildschadenklausel deckt nur Kollisionen mit Haarwild laut Bundesjagdgesetz (Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse, Dachse). Die erweiterte Wildschadenklausel oder "Tierklausel" erweitert den Schutz auf alle Tiere - auch Haustiere wie Hunde und Katzen sowie Nutztiere wie Kühe oder Pferde. Diese Erweiterung gehört bei vielen Tarifen inzwischen zum Standard.
Beeinflusst ein Teilkaskoschaden meine Schadenfreiheitsklasse?
Nein. In der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Sie können einen Teilkaskoschaden melden, ohne dass Ihr Beitrag im Folgejahr steigt. Der Grund: Teilkaskoschäden entstehen durch äußere Einflüsse, die der Fahrer nicht durch vorsichtiges Fahren verhindern kann. Die SF-Klasse Ihrer Kfz-Haftpflicht bleibt ebenfalls unberührt.
Innerhalb welcher Frist muss ich einen Teilkaskoschaden melden?
Nach Paragraph 104 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) müssen Sie einen Kaskoschaden unverzüglich, in der Regel innerhalb einer Woche, bei Ihrer Versicherung anzeigen. Bei Diebstahl sollten Sie zusätzlich umgehend eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Verspätete oder unvollständige Meldungen können die Leistung kürzen oder gefährden.
Ab wann lohnt sich der Wechsel von Vollkasko zu Teilkasko?
Als Faustregel gilt: Wenn der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs unter etwa 10.000 bis 15.000 Euro liegt oder das Fahrzeug älter als fünf bis sieben Jahre ist, kann ein Wechsel von Vollkasko zu Teilkasko wirtschaftlich sinnvoll sein. Rechnen Sie: Übersteigt die jährliche Prämienersparnis über die geplante Nutzungsdauer den maximal möglichen Eigenschaden, spricht das für die Teilkasko.
Greift die Teilkasko auch bei Schäden durch umstürzende Bäume?
Ja, sofern der Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht. Stürzt ein Baum bei einem entsprechenden Unwetter auf Ihr geparktes Fahrzeug, handelt es sich um einen versicherten Naturgewaltenschaden. Fällt ein morscher Ast dagegen bei Windstille, prüft die Versicherung den Einzelfall genau.
Zahlt die Teilkasko bei grober Fahrlässigkeit?
Das hängt vom Tarif ab. Nach Paragraph 81 VVG darf der Versicherer die Leistung bei grober Fahrlässigkeit anteilig kürzen. Viele moderne Teilkaskotarife enthalten jedoch einen Verzicht auf diese Kürzung. Achten Sie auf die Formulierung "Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit" - sie schützt zum Beispiel, wenn der Diebstahl durch einen im Auto liegenden Schlüssel begünstigt wurde.

9. Teilkasko-Tarife vergleichen

Nutzen Sie den unabhängigen Tarifvergleich unseres Partners, um passende Teilkasko-Angebote für Ihr Fahrzeug zu erhalten.

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