Hagelschaden an einem Auto als typischer Teilkaskoschaden
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Teilkasko 2026Was ist versichert und was zahlt sie?

Die Teilkasko zahlt für Schäden am eigenen Auto, die Sie nicht selbst verursacht haben: Diebstahl, Brand, Hagel und Sturm, Glasbruch, Wildunfall und in aller Regel Marderbiss. Nicht versichert sind eigene Fahrfehler und Vandalismus. Sie ist freiwillig und kennt keine Schadenfreiheitsklassen.

Zuletzt aktualisiert:
Rechtsgrundlage
VVG
SF-Klassen
Keine
Übliche SB
150 Euro
Schadenmeldung
Unverzüglich

Das Wichtigste in Kürze

  • 1.Versichert sind äußere Ereignisse: Diebstahl, Brand, Hagel und Sturm, Glasbruch, Wildunfall und meist Marderbiss.
  • 2.Vandalismus zahlt die Teilkasko nicht. Zerkratzter Lack und eingeschlagene Scheiben durch Unbekannte sind Vollkaskoschäden.
  • 3.Beim Marderbiss ist der Biss meist gedeckt, die teuren Folgeschäden nur mit passender Klausel.
  • 4.Es gibt keine Schadenfreiheitsklassen. Ein gemeldeter Schaden erhöht Ihren Beitrag im Folgejahr nicht.
  • 5.Übliche Selbstbeteiligung: 150 Euro. Bei reiner Glasreparatur entfällt sie in vielen Tarifen.

1. Was ist eine Teilkaskoversicherung?

Die Teilkasko ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflicht. Sie schützt Ihr eigenes Fahrzeug, und zwar ausschließlich bei einer im Vertrag aufgezählten Liste äußerer Ereignisse. Das ist der entscheidende Unterschied zur Vollkasko: Die Teilkasko fragt nicht, wie schwer der Schaden ist, sondern ausschließlich, wodurch er entstanden ist.

Während die Kfz-Haftpflicht die Schäden reguliert, die Sie anderen zufügen, springt die Teilkasko für Ihr eigenes Auto ein. Verursachen Sie den Schaden selbst, greift sie nicht.

Rechtliche Einordnung

Die Kfz-Haftpflicht ist nach Paragraph 1 PflVG für jedes zugelassene Fahrzeug vorgeschrieben. Teilkasko und Vollkasko sind dagegen freiwillig. Das Vertragsverhältnis selbst regelt das Versicherungsvertragsgesetz, den konkreten Leistungsumfang die Allgemeinen Bedingungen Ihres Anbieters.

Keine Schadenfreiheitsklassen

Anders als Haftpflicht und Vollkasko kennt die Teilkasko keine Schadenfreiheitsklassen. Melden Sie einen Schaden, steigt Ihr Beitrag im nächsten Jahr nicht. Der Grund liegt in der Natur der versicherten Risiken: Hagel, Wildwechsel und Diebstahl lassen sich nicht wegfahren.

Wie sich die SF-Klassen in Haftpflicht und Vollkasko auf den Beitrag auswirken, erklärt unser Ratgeber zu den Schadenfreiheitsklassen. Den Vergleich aller drei Schutzstufen finden Sie unter Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko.

2. Was ist versichert? Die Leistungen im Überblick

Die folgenden sechs Schadenursachen bilden den Kern jedes Teilkaskotarifs. Was darüber hinausgeht, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter.

1

Diebstahl und Raub

Kompletter Fahrzeugdiebstahl, Einbruchdiebstahl fest verbauter Teile, Raub und Unterschlagung.

Beispiel: Ihr Wagen verschwindet über Nacht vom Parkplatz.

2

Brand und Explosion

Fahrzeugbrand, Explosion und in der Regel auch Kurzschlussschäden am Bordnetz.

Beispiel: Ein technischer Defekt setzt ein Kabel im Motorraum in Brand.

3

Naturgewalten

Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Für Sturm setzen die marktüblichen Bedingungen mindestens Windstärke 8 voraus.

Beispiel: Ein Hagelschauer schlägt Dellen ins Dach und in die Motorhaube.

4

Glasbruch

Windschutzscheibe, Seiten- und Heckscheibe sowie je nach Tarif das Glasdach.

Beispiel: Ein Steinschlag auf der Autobahn beschädigt die Frontscheibe.

5

Wildunfall

Zusammenstoß mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes. Erweiterte Tarife decken Tiere aller Art ab.

Beispiel: Ein Reh springt in der Dämmerung auf die Landstraße.

6

Marderbiss

Der Biss selbst ist in den meisten Tarifen enthalten. Ob auch die Folgeschäden mitversichert sind, steht in den Bedingungen.

Beispiel: Ein Marder durchtrennt Zündkabel im Motorraum.

Je nach Tarif zusätzlich enthalten

  • Kurzschlussschäden an der Fahrzeugelektrik
  • Schäden durch Dachlawinen
  • Schäden beim Transport per Fähre oder Bahn
  • Folgeschäden nach einem Tierbiss

3. Die häufigsten Schäden im Detail

In der Praxis entscheidet selten die Frage, ob Sie überhaupt eine Teilkasko haben, sondern ob der konkrete Schaden in die Liste passt. Diese sechs Fälle sorgen für die meisten Rückfragen.

Steinschlag und Glasbruch

Glasschäden sind der häufigste Teilkaskofall überhaupt. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Solange der Einschlag klein ist und außerhalb des Sichtfelds liegt, lässt er sich meist reparieren statt austauschen. Das ist deutlich günstiger, und viele Tarife verzichten bei einer reinen Reparatur auf die Selbstbeteiligung. Wer wartet, bis der Riss durch die Scheibe läuft, zahlt den vollen Austausch inklusive Selbstbehalt.

Marderbiss und seine Folgen

Hier liegt die wichtigste Tariffalle der Teilkasko. Der Biss selbst, also die durchtrennten Kabel, Schläuche und die zerfledderte Dämmung, ist in den meisten Tarifen versichert. Was danach passiert, ist es nicht automatisch: Läuft nach einem angebissenen Kühlschlauch der Motor heiß, ist das ein Folgeschaden. Ohne ausdrückliche Klausel zahlen Sie diesen Teil selbst, und er kann ein Vielfaches des eigentlichen Bisses kosten.

Prüfen Sie deshalb zwei Dinge in den Bedingungen: ob Folgeschäden durch Tierbiss überhaupt eingeschlossen sind und bis zu welcher Summe.

Hagel, Sturm und Überschwemmung

Hagelschäden sind gedeckt, ganz gleich ob das Auto stand oder fuhr. Bei Sturm verlangen die marktüblichen Bedingungen mindestens Windstärke 8. Stürzt bei einem solchen Unwetter ein Baum auf Ihr Fahrzeug, ist das ein versicherter Naturgewaltenschaden. Fällt dagegen ein morscher Ast bei Windstille, prüft die Versicherung den Einzelfall, und häufig haftet dann der Eigentümer des Baums.

Wildunfall

Die Standardklausel deckt Haarwild im Sinne von Paragraph 2 Bundesjagdgesetz. Das Gesetz zählt dort unter anderem Rehwild, Rotwild, Damwild, Schwarzwild, Feldhase, Wildkaninchen, Fuchs, Dachs sowie Stein- und Baummarder auf. Vögel sind Federwild und damit nicht erfasst. Wer sicher gehen will, wählt einen Tarif mit Tieren aller Art.

Lassen Sie sich nach einem Wildunfall eine Wildunfallbescheinigung vom Jagdpächter oder von der Polizei ausstellen. Ohne diesen Nachweis wird die Regulierung regelmäßig schwierig.

Diebstahl

Versichert sind der Totaldiebstahl des Fahrzeugs sowie der Diebstahl fest verbauter Teile. Lose Gegenstände im Innenraum, also Laptop, Kindersitz oder Navigationsgerät zum Mitnehmen, gehören nicht dazu. Erstatten Sie immer Anzeige bei der Polizei; ohne Anzeige reguliert kein Versicherer.

Vandalismus: der häufigste Irrtum

Zerkratzter Lack, abgetretene Spiegel, eingeschlagene Scheiben durch Unbekannte: Das alles ist mutwillige Beschädigung und damit ein Vollkaskoschaden. Besonders die eingeschlagene Scheibe wird regelmäßig für einen Glasbruchschaden gehalten. Für die Einordnung zählt jedoch nicht, was kaputt ist, sondern wodurch. Wenn Ihr Auto häufig unbeaufsichtigt am Straßenrand steht, ist das ein Argument für die Vollkasko.

4. Was ist nicht durch die Teilkasko versichert?

Diese Schäden erfordern eine Vollkasko oder sind gar nicht versicherbar:

Nicht versicherte Schäden

Selbst verursachte Unfälle:Fahrfehler am eigenen Auto deckt nur die Vollkasko ab.
Vandalismus:Mutwillige Beschädigung durch Dritte ist ein Vollkaskoschaden, kein Teilkaskoschaden.
Ausweichmanöver ohne Tierkontakt:Wer einem Reh ausweicht und im Graben landet, hat ohne Zusatzklausel keinen Wildschaden.
Zusammenstoß mit Federwild:Vögel zählen nicht zum Haarwild und fallen nicht unter die Standard-Wildschadenklausel.
Parkschaden durch Unbekannte:Die Delle vom fremden Auto auf dem Parkplatz ist ein Fall für die Vollkasko, nicht für die Teilkasko.
Lose Gegenstände im Fahrzeug:Gestohlene Handys, Taschen, Kindersitze oder mobile Navigationsgeräte sind nicht mitversichert.
Verschleiß und Abnutzung:Abgefahrene Reifen, alte Bremsen und üblicher Materialverschleiß sind generell nicht versicherbar.

Der klassische Streitfall

Weichen Sie einem Reh aus und landen im Graben, ohne dass es zum Zusammenstoß kommt, gilt das als selbst verursachter Unfall. Nur die tatsächliche Kollision löst den Wildschaden aus, es sei denn, Ihr Tarif schließt Rettungs- und Ausweichschäden ausdrücklich ein.

5. Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?

Die meisten Unsicherheiten lösen sich auf, wenn man den Schaden der richtigen Versicherung zuordnet. Diese Übersicht deckt die typischen Fälle ab:

Zuordnung typischer Kfz-Schäden zur zuständigen Versicherung
SchadensituationZuständigHinweis
Hagel- oder Sturmschaden am eigenen AutoTeilkaskoBei Sturm ab Windstärke 8 nach den üblichen Bedingungen.
Steinschlag in der WindschutzscheibeTeilkaskoBei Reparatur statt Austausch entfällt die Selbstbeteiligung häufig.
Zusammenstoß mit einem RehTeilkaskoWildunfallbescheinigung besorgen.
Auto gestohlenTeilkaskoPolizeianzeige ist Voraussetzung.
Marder frisst ein Kabel anTeilkaskoFolgeschäden nur bei entsprechender Klausel.
Zerkratzter Lack durch UnbekannteVollkaskoVandalismus ist kein Teilkaskorisiko.
Selbst gegen einen Poller gefahrenVollkaskoEigenverschulden am eigenen Fahrzeug.
Schaden am fremden Auto, den Sie verursacht habenKfz-HaftpflichtGesetzlich vorgeschrieben nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Beschädigung durch einen bekannten UnfallgegnerHaftpflicht des GegnersDie eigene Kasko springt nur ein, wenn die Gegenseite nicht zahlt.

6. Grenzfälle: Eigenverschulden, fremdes Auto und grobe Fahrlässigkeit

Sie verursachen den Schaden selbst

Fahren Sie gegen einen Poller oder übersehen ein anderes Auto, zahlt die Teilkasko den Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht. Dafür brauchen Sie eine Vollkasko. Der Schaden am fremden Fahrzeug läuft in diesem Fall über Ihre Kfz-Haftpflicht, die nach dem Pflichtversicherungsgesetz ohnehin bestehen muss.

Sie fahren ein fremdes Auto

Die Kaskoversicherung folgt dem Fahrzeug, nicht der Person. Fahren Sie den Wagen eines Bekannten, gilt dessen Vertrag, und der Schaden wird nach dessen Bedingungen reguliert. Ihre eigene Teilkasko hilft dort nicht. Ob Sie als Fahrer im Vertrag zugelassen sind, sollten Sie vorher klären, weil viele Tarife den Fahrerkreis einschränken.

Grobe Fahrlässigkeit

Nach Paragraph 81 VVG darf der Versicherer seine Leistung kürzen, wenn Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben, und zwar in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Bei Vorsatz entfällt die Leistung vollständig. Der Klassiker ist der im Auto steckengelassene Schlüssel, der einen Diebstahl begünstigt.

Viele Tarife verzichten inzwischen ganz oder teilweise auf diesen Einwand. Ob das bei Ihnen so ist, steht in den Bedingungen unter dem Stichwort Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

7. Kosten und Selbstbeteiligung

Einen festen Preis für die Teilkasko gibt es nicht. Der Beitrag wird individuell berechnet. Der GDV führt dazu eine Typklassenstatistik über rund 32.000 Automodelle. Wichtig zu wissen: Diese Einstufung ist nach Angaben des Verbands für die Versicherungsunternehmen unverbindlich. Sie ist eine starke Orientierung, aber keine Preisvorgabe, weshalb sich die Beiträge zweier Anbieter für dasselbe Modell deutlich unterscheiden können.

Fahrzeugbezogene Faktoren

  • Typklasse des Modells
  • Fahrzeugalter und Wiederbeschaffungswert
  • Motorleistung
  • Abstellplatz, etwa Garage oder Straße

Regionale und persönliche Faktoren

  • Regionalklasse Ihres Zulassungsbezirks
  • Hagel- und Diebstahlrisiko vor Ort
  • Jährliche Fahrleistung
  • Zugelassener Fahrerkreis

Weil so viele Variablen zusammenkommen, lässt sich ein Teilkaskobeitrag seriös nur über einen Tarifvergleich mit Ihren konkreten Daten ermitteln. Unabhängige Quellen wie Finanztip und der ADAC raten dazu, mehrere Angebote mit identischen Eckdaten gegenüberzustellen, statt sich an pauschalen Durchschnittswerten zu orientieren.

Die Selbstbeteiligung richtig wählen

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Ein höherer Selbstbehalt senkt den Jahresbeitrag, erhöht aber Ihren Eigenanteil. Wählen Sie eine Summe, die Sie im Ernstfall problemlos aufbringen können.

Übliche Selbstbeteiligungen in der Teilkasko
SelbstbeteiligungFür wen geeignetBesonderheit
150 EuroStandard, für die meisten passendAusgewogenes Verhältnis aus Beitrag und Risiko
300 bis 500 EuroWenigfahrer mit finanziellem PufferSpürbar niedrigerer Beitrag
0 Euro bei GlasreparaturIn vielen Tarifen enthaltenGilt für Reparatur, nicht für den Austausch

8. Wann lohnt sich die Teilkaskoversicherung?

Die Teilkasko ist der Mittelweg zwischen reiner Haftpflicht und Vollkasko. In diesen Situationen ist sie meist die passende Wahl:

1

Fahrzeug älter als etwa fünf Jahre

Finanztip nennt fünf Jahre als Orientierungspunkt, ab dem die Teilkasko meist genügt.

2

Wiederbeschaffungswert unter rund 8.000 Euro

Die Vollkaskoprämie steht dann oft nicht mehr im Verhältnis zum Restwert des Fahrzeugs.

3

Wohnort in einer Risikoregion

Hagelgefährdete Gegenden, waldreiche Strecken mit Wildwechsel oder bekannte Marderreviere.

4

Fahrzeug steht oft ungeschützt im Freien

Ohne Garage treffen Sturm, Hagel und Diebstahl das Auto ungefiltert.

Faustregel für den Wechsel von Vollkasko zu Teilkasko

Finanztip nennt als Orientierung ein Fahrzeugalter von etwa fünf Jahren oder einen Fahrzeugwert unter rund 8.000 Euro. Rechnen Sie zusätzlich selbst nach: jährliche Prämienersparnis multipliziert mit der geplanten Nutzungsdauer gegen den maximal möglichen Eigenschaden.

Ein Punkt, der oft übersehen wird

Die Faustregel ist kein Automatismus. Weil die Vollkasko von der Schadenfreiheitsklasse profitiert und die Teilkasko nicht, kann die Vollkasko bei einer hohen SF-Klasse im Einzelfall sogar günstiger ausfallen. Rechnen Sie beide Varianten durch, bevor Sie herunterstufen.

Wer ein neues oder hochwertiges Fahrzeug fährt, etwa einen finanzierten oder geleasten Wagen, ist mit der Vollkasko meist besser beraten. Bei Leasingverträgen ist sie häufig sogar vorgeschrieben.

9. Wichtige Klauseln im Tarif

Teilkasko ist nicht gleich Teilkasko. Diese vier Punkte entscheiden im Schadenfall oft über mehrere hundert Euro:

Erweiterte Wildschadenklausel

Die Standardklausel deckt nur Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz. Die erweiterte Variante schließt Tiere aller Art ein, also auch Hunde, Katzen und Nutztiere.

Empfehlung: Tarif mit Tieren aller Art wählen.

Folgeschäden nach Tierbiss

Der Biss ist meist gedeckt, der daraus entstehende Motorschaden nicht automatisch. Achten Sie auf den Einschluss und auf die Deckungssumme.

Empfehlung: der wichtigste Einzelpunkt beim Tarifvergleich.

Neupreisentschädigung bei Diebstahl

Standardmäßig zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert. Manche Tarife erstatten bei jungen Fahrzeugen für einen festgelegten Zeitraum den Neupreis.

Empfehlung: bei Neuwagen auf Dauer und Bedingungen achten.

Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit

Ohne diesen Verzicht darf der Versicherer nach Paragraph 81 VVG anteilig kürzen. Tarife mit vollständigem Verzicht nehmen Ihnen dieses Risiko ab.

Empfehlung: möglichst vollständigen Verzicht wählen.

10. Verhalten im Schadenfall

Wer diese vier Schritte einhält, vermeidet die typischen Kürzungsgründe:

1

Schaden dokumentieren

Fotos machen, Ort und Zeit notieren, bei einem Wildunfall die Wildunfallbescheinigung vom Jagdpächter oder von der Polizei einholen.

2

Versicherung informieren

Nach Paragraph 30 VVG unverzüglich, sobald Sie von dem Schaden wissen. Eine feste gesetzliche Wochenfrist gibt es in der Kasko nicht, Ihre Bedingungen können aber eigene Fristen vorsehen. Bei Diebstahl zusätzlich Polizeianzeige erstatten.

3

Schadenhöhe ermitteln lassen

Die Versicherung beauftragt gegebenenfalls einen Gutachter. Bei kleineren Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Reparieren Sie nicht vorher auf eigene Faust.

4

Regulierung abwarten

Ausgezahlt wird abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Bearbeitungsdauer hängt vom Versicherer und der Komplexität des Falls ab.

11. Häufige Fragen zur Teilkasko

Was ist bei der Teilkasko versichert?
Die Teilkasko zahlt für Schäden am eigenen Fahrzeug, die Sie nicht selbst verursacht haben: Diebstahl und Raub, Brand und Explosion, Glasbruch, Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung, Zusammenstöße mit Haarwild sowie je nach Tarif Marderbiss samt Folgeschäden. Der genaue Umfang steht in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung Ihres Anbieters.
Was zahlt die Teilkasko nicht?
Nicht versichert sind selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Auto, Vandalismus, Verschleiß und reine Betriebsschäden. Auch wer einem Tier ausweicht und ohne Zusammenstoß von der Fahrbahn abkommt, hat ohne besondere Klausel keinen Teilkaskoschaden. Für selbst verursachte Unfälle und Vandalismus brauchen Sie eine Vollkasko.
Zahlt die Teilkasko bei Vandalismus?
Nein. Zerkratzter Lack, abgetretene Spiegel oder eingeschlagene Scheiben durch Unbekannte sind mutwillige Beschädigung und damit ein Fall für die Vollkasko. Das ist einer der häufigsten Irrtümer rund um die Teilkasko: Die eingeschlagene Scheibe wird oft für einen Glasbruchschaden gehalten, sie fällt aber unter Vandalismus.
Ist ein Hagelschaden über die Teilkasko versichert?
Ja. Hagel gehört zu den Naturgewalten und ist damit ein klassischer Teilkaskoschaden, unabhängig davon, ob das Auto geparkt war oder gefahren wurde. Bei Sturmschäden setzen die marktüblichen Bedingungen zusätzlich mindestens Windstärke 8 voraus. Stürzt bei einem solchen Unwetter ein Baum auf Ihr Fahrzeug, ist auch das gedeckt.
Welche Tiere fallen unter den Wildschaden?
Die Standardklausel deckt Haarwild im Sinne von Paragraph 2 Bundesjagdgesetz. Dazu zählen unter anderem Rehwild, Rotwild, Damwild, Schwarzwild, Feldhase, Wildkaninchen, Fuchs, Dachs sowie Stein- und Baummarder. Vögel gehören als Federwild nicht dazu. Tarife mit erweiterter Wildschadenklausel schließen Tiere aller Art ein, also auch Haus- und Nutztiere wie Hunde, Kühe oder Pferde.
Sind Marderschäden in der Teilkasko immer versichert?
Der Biss selbst, also der Schaden an Kabeln, Schläuchen und Dämmmaterial, ist in den meisten Teilkaskotarifen enthalten. Die teureren Folgeschäden sind es nicht automatisch: Wenn ein angebissener Kühlschlauch später zum Motorschaden führt, zahlt die Versicherung nur, wenn der Tarif Folgeschäden durch Tierbiss ausdrücklich einschließt. Achten Sie auf diese Klausel und auf die Höhe der Deckungssumme.
Zahlt die Teilkasko bei einem Steinschlag in der Scheibe?
Ja, Glasbruch ist ein Teilkaskoschaden. Lassen Sie einen Steinschlag früh reparieren, solange er klein ist und außerhalb des Sichtfelds liegt. Eine Reparatur ist günstiger als ein Scheibentausch, viele Tarife verzichten dabei auf die Selbstbeteiligung, und eine Rückstufung gibt es in der Teilkasko ohnehin nicht.
Welche Selbstbeteiligung ist bei der Teilkasko üblich?
Üblich sind 150 Euro. Viele Versicherer bieten auch 300 oder 500 Euro an. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger der Jahresbeitrag, dafür tragen Sie im Schadenfall mehr selbst. Wählen Sie einen Betrag, den Sie notfalls ohne Weiteres aufbringen können. Bei einer reinen Glasreparatur entfällt die Selbstbeteiligung in vielen Tarifen ganz.
Beeinflusst ein Teilkaskoschaden meine Schadenfreiheitsklasse?
Nein. Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklassen. Ein gemeldeter Teilkaskoschaden führt nicht zu einer Rückstufung und verteuert Ihren Beitrag im Folgejahr nicht. Auch die SF-Klasse Ihrer Kfz-Haftpflicht bleibt unberührt. Der Hintergrund: Hagel, Wildwechsel oder Diebstahl lassen sich durch vorsichtiges Fahren nicht verhindern.
Zahlt die Teilkasko, wenn ich den Schaden selbst verschuldet habe?
Nein. Fahren Sie selbst gegen einen Poller oder verursachen einen Auffahrunfall, ist der Schaden am eigenen Auto ein Vollkaskofall. Die Teilkasko greift ausschließlich bei den vertraglich aufgezählten äußeren Ereignissen. Den Schaden am fremden Fahrzeug übernimmt in diesem Fall Ihre gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht.
Zahlt die Teilkasko bei grober Fahrlässigkeit?
Das hängt vom Tarif ab. Nach Paragraph 81 Absatz 2 VVG darf der Versicherer seine Leistung kürzen, wenn Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben, und zwar in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Viele Tarife verzichten inzwischen ganz oder teilweise auf diesen Einwand. Achten Sie auf die Formulierung Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Innerhalb welcher Frist muss ich einen Teilkaskoschaden melden?
Nach Paragraph 30 VVG müssen Sie den Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich anzeigen, sobald Sie davon Kenntnis erlangt haben. Eine feste gesetzliche Wochenfrist gibt es für die Kaskoversicherung nicht; konkrete Fristen können sich aber aus Ihren Versicherungsbedingungen ergeben. Bei Diebstahl erstatten Sie zusätzlich umgehend Anzeige bei der Polizei.
Was kostet eine Teilkaskoversicherung?
Einen pauschalen Preis gibt es nicht. Der Beitrag hängt von Typklasse, Regionalklasse, Fahrzeugwert, Fahrleistung und der gewählten Selbstbeteiligung ab und wird in der Praxis als Aufschlag zur Kfz-Haftpflicht kalkuliert. Verbraucherorganisationen raten dazu, mehrere Tarife mit identischen Eckdaten zu vergleichen, statt sich an Durchschnittswerten zu orientieren.
Ab wann lohnt sich der Wechsel von Vollkasko zu Teilkasko?
Finanztip nennt als Orientierung ein Fahrzeugalter von etwa fünf Jahren oder einen Fahrzeugwert unter rund 8.000 Euro. Rechnen Sie zusätzlich nach: Übersteigt die jährliche Prämienersparnis über die geplante Nutzungsdauer den maximal möglichen Eigenschaden, spricht das für die Teilkasko. Beachten Sie dabei, dass eine hohe Schadenfreiheitsklasse die Vollkasko im Einzelfall günstiger machen kann als die Teilkasko.

12. Teilkasko-Tarife vergleichen

Ihren tatsächlichen Beitrag kennen Sie erst, wenn Sie Ihre Fahrzeugdaten eingeben. Prüfen Sie dabei besonders die Klausel zu den Folgeschäden nach Tierbiss.

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