1. Was ist eine Teilkaskoversicherung?
Die Teilkasko ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflicht. Sie schützt Ihr eigenes Fahrzeug, und zwar ausschließlich bei einer im Vertrag aufgezählten Liste äußerer Ereignisse. Das ist der entscheidende Unterschied zur Vollkasko: Die Teilkasko fragt nicht, wie schwer der Schaden ist, sondern ausschließlich, wodurch er entstanden ist.
Während die Kfz-Haftpflicht die Schäden reguliert, die Sie anderen zufügen, springt die Teilkasko für Ihr eigenes Auto ein. Verursachen Sie den Schaden selbst, greift sie nicht.
Rechtliche Einordnung
Die Kfz-Haftpflicht ist nach Paragraph 1 PflVG für jedes zugelassene Fahrzeug vorgeschrieben. Teilkasko und Vollkasko sind dagegen freiwillig. Das Vertragsverhältnis selbst regelt das Versicherungsvertragsgesetz, den konkreten Leistungsumfang die Allgemeinen Bedingungen Ihres Anbieters.
Keine Schadenfreiheitsklassen
Anders als Haftpflicht und Vollkasko kennt die Teilkasko keine Schadenfreiheitsklassen. Melden Sie einen Schaden, steigt Ihr Beitrag im nächsten Jahr nicht. Der Grund liegt in der Natur der versicherten Risiken: Hagel, Wildwechsel und Diebstahl lassen sich nicht wegfahren.
Wie sich die SF-Klassen in Haftpflicht und Vollkasko auf den Beitrag auswirken, erklärt unser Ratgeber zu den Schadenfreiheitsklassen. Den Vergleich aller drei Schutzstufen finden Sie unter Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko.
2. Was ist versichert? Die Leistungen im Überblick
Die folgenden sechs Schadenursachen bilden den Kern jedes Teilkaskotarifs. Was darüber hinausgeht, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter.
Diebstahl und Raub
Kompletter Fahrzeugdiebstahl, Einbruchdiebstahl fest verbauter Teile, Raub und Unterschlagung.
Beispiel: Ihr Wagen verschwindet über Nacht vom Parkplatz.
Brand und Explosion
Fahrzeugbrand, Explosion und in der Regel auch Kurzschlussschäden am Bordnetz.
Beispiel: Ein technischer Defekt setzt ein Kabel im Motorraum in Brand.
Naturgewalten
Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Für Sturm setzen die marktüblichen Bedingungen mindestens Windstärke 8 voraus.
Beispiel: Ein Hagelschauer schlägt Dellen ins Dach und in die Motorhaube.
Glasbruch
Windschutzscheibe, Seiten- und Heckscheibe sowie je nach Tarif das Glasdach.
Beispiel: Ein Steinschlag auf der Autobahn beschädigt die Frontscheibe.
Wildunfall
Zusammenstoß mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes. Erweiterte Tarife decken Tiere aller Art ab.
Beispiel: Ein Reh springt in der Dämmerung auf die Landstraße.
Marderbiss
Der Biss selbst ist in den meisten Tarifen enthalten. Ob auch die Folgeschäden mitversichert sind, steht in den Bedingungen.
Beispiel: Ein Marder durchtrennt Zündkabel im Motorraum.
Je nach Tarif zusätzlich enthalten
- Kurzschlussschäden an der Fahrzeugelektrik
- Schäden durch Dachlawinen
- Schäden beim Transport per Fähre oder Bahn
- Folgeschäden nach einem Tierbiss
3. Die häufigsten Schäden im Detail
In der Praxis entscheidet selten die Frage, ob Sie überhaupt eine Teilkasko haben, sondern ob der konkrete Schaden in die Liste passt. Diese sechs Fälle sorgen für die meisten Rückfragen.
Steinschlag und Glasbruch
Glasschäden sind der häufigste Teilkaskofall überhaupt. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Solange der Einschlag klein ist und außerhalb des Sichtfelds liegt, lässt er sich meist reparieren statt austauschen. Das ist deutlich günstiger, und viele Tarife verzichten bei einer reinen Reparatur auf die Selbstbeteiligung. Wer wartet, bis der Riss durch die Scheibe läuft, zahlt den vollen Austausch inklusive Selbstbehalt.
Marderbiss und seine Folgen
Hier liegt die wichtigste Tariffalle der Teilkasko. Der Biss selbst, also die durchtrennten Kabel, Schläuche und die zerfledderte Dämmung, ist in den meisten Tarifen versichert. Was danach passiert, ist es nicht automatisch: Läuft nach einem angebissenen Kühlschlauch der Motor heiß, ist das ein Folgeschaden. Ohne ausdrückliche Klausel zahlen Sie diesen Teil selbst, und er kann ein Vielfaches des eigentlichen Bisses kosten.
Prüfen Sie deshalb zwei Dinge in den Bedingungen: ob Folgeschäden durch Tierbiss überhaupt eingeschlossen sind und bis zu welcher Summe.
Hagel, Sturm und Überschwemmung
Hagelschäden sind gedeckt, ganz gleich ob das Auto stand oder fuhr. Bei Sturm verlangen die marktüblichen Bedingungen mindestens Windstärke 8. Stürzt bei einem solchen Unwetter ein Baum auf Ihr Fahrzeug, ist das ein versicherter Naturgewaltenschaden. Fällt dagegen ein morscher Ast bei Windstille, prüft die Versicherung den Einzelfall, und häufig haftet dann der Eigentümer des Baums.
Wildunfall
Die Standardklausel deckt Haarwild im Sinne von Paragraph 2 Bundesjagdgesetz. Das Gesetz zählt dort unter anderem Rehwild, Rotwild, Damwild, Schwarzwild, Feldhase, Wildkaninchen, Fuchs, Dachs sowie Stein- und Baummarder auf. Vögel sind Federwild und damit nicht erfasst. Wer sicher gehen will, wählt einen Tarif mit Tieren aller Art.
Lassen Sie sich nach einem Wildunfall eine Wildunfallbescheinigung vom Jagdpächter oder von der Polizei ausstellen. Ohne diesen Nachweis wird die Regulierung regelmäßig schwierig.
Diebstahl
Versichert sind der Totaldiebstahl des Fahrzeugs sowie der Diebstahl fest verbauter Teile. Lose Gegenstände im Innenraum, also Laptop, Kindersitz oder Navigationsgerät zum Mitnehmen, gehören nicht dazu. Erstatten Sie immer Anzeige bei der Polizei; ohne Anzeige reguliert kein Versicherer.
Vandalismus: der häufigste Irrtum
Zerkratzter Lack, abgetretene Spiegel, eingeschlagene Scheiben durch Unbekannte: Das alles ist mutwillige Beschädigung und damit ein Vollkaskoschaden. Besonders die eingeschlagene Scheibe wird regelmäßig für einen Glasbruchschaden gehalten. Für die Einordnung zählt jedoch nicht, was kaputt ist, sondern wodurch. Wenn Ihr Auto häufig unbeaufsichtigt am Straßenrand steht, ist das ein Argument für die Vollkasko.
4. Was ist nicht durch die Teilkasko versichert?
Diese Schäden erfordern eine Vollkasko oder sind gar nicht versicherbar:
Nicht versicherte Schäden
Der klassische Streitfall
Weichen Sie einem Reh aus und landen im Graben, ohne dass es zum Zusammenstoß kommt, gilt das als selbst verursachter Unfall. Nur die tatsächliche Kollision löst den Wildschaden aus, es sei denn, Ihr Tarif schließt Rettungs- und Ausweichschäden ausdrücklich ein.
5. Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?
Die meisten Unsicherheiten lösen sich auf, wenn man den Schaden der richtigen Versicherung zuordnet. Diese Übersicht deckt die typischen Fälle ab:
| Schadensituation | Zuständig | Hinweis |
|---|---|---|
| Hagel- oder Sturmschaden am eigenen Auto | Teilkasko | Bei Sturm ab Windstärke 8 nach den üblichen Bedingungen. |
| Steinschlag in der Windschutzscheibe | Teilkasko | Bei Reparatur statt Austausch entfällt die Selbstbeteiligung häufig. |
| Zusammenstoß mit einem Reh | Teilkasko | Wildunfallbescheinigung besorgen. |
| Auto gestohlen | Teilkasko | Polizeianzeige ist Voraussetzung. |
| Marder frisst ein Kabel an | Teilkasko | Folgeschäden nur bei entsprechender Klausel. |
| Zerkratzter Lack durch Unbekannte | Vollkasko | Vandalismus ist kein Teilkaskorisiko. |
| Selbst gegen einen Poller gefahren | Vollkasko | Eigenverschulden am eigenen Fahrzeug. |
| Schaden am fremden Auto, den Sie verursacht haben | Kfz-Haftpflicht | Gesetzlich vorgeschrieben nach dem Pflichtversicherungsgesetz. |
| Beschädigung durch einen bekannten Unfallgegner | Haftpflicht des Gegners | Die eigene Kasko springt nur ein, wenn die Gegenseite nicht zahlt. |
6. Grenzfälle: Eigenverschulden, fremdes Auto und grobe Fahrlässigkeit
Sie verursachen den Schaden selbst
Fahren Sie gegen einen Poller oder übersehen ein anderes Auto, zahlt die Teilkasko den Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht. Dafür brauchen Sie eine Vollkasko. Der Schaden am fremden Fahrzeug läuft in diesem Fall über Ihre Kfz-Haftpflicht, die nach dem Pflichtversicherungsgesetz ohnehin bestehen muss.
Sie fahren ein fremdes Auto
Die Kaskoversicherung folgt dem Fahrzeug, nicht der Person. Fahren Sie den Wagen eines Bekannten, gilt dessen Vertrag, und der Schaden wird nach dessen Bedingungen reguliert. Ihre eigene Teilkasko hilft dort nicht. Ob Sie als Fahrer im Vertrag zugelassen sind, sollten Sie vorher klären, weil viele Tarife den Fahrerkreis einschränken.
Grobe Fahrlässigkeit
Nach Paragraph 81 VVG darf der Versicherer seine Leistung kürzen, wenn Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben, und zwar in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Bei Vorsatz entfällt die Leistung vollständig. Der Klassiker ist der im Auto steckengelassene Schlüssel, der einen Diebstahl begünstigt.
Viele Tarife verzichten inzwischen ganz oder teilweise auf diesen Einwand. Ob das bei Ihnen so ist, steht in den Bedingungen unter dem Stichwort Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
7. Kosten und Selbstbeteiligung
Einen festen Preis für die Teilkasko gibt es nicht. Der Beitrag wird individuell berechnet. Der GDV führt dazu eine Typklassenstatistik über rund 32.000 Automodelle. Wichtig zu wissen: Diese Einstufung ist nach Angaben des Verbands für die Versicherungsunternehmen unverbindlich. Sie ist eine starke Orientierung, aber keine Preisvorgabe, weshalb sich die Beiträge zweier Anbieter für dasselbe Modell deutlich unterscheiden können.
Fahrzeugbezogene Faktoren
- Typklasse des Modells
- Fahrzeugalter und Wiederbeschaffungswert
- Motorleistung
- Abstellplatz, etwa Garage oder Straße
Regionale und persönliche Faktoren
- Regionalklasse Ihres Zulassungsbezirks
- Hagel- und Diebstahlrisiko vor Ort
- Jährliche Fahrleistung
- Zugelassener Fahrerkreis
Weil so viele Variablen zusammenkommen, lässt sich ein Teilkaskobeitrag seriös nur über einen Tarifvergleich mit Ihren konkreten Daten ermitteln. Unabhängige Quellen wie Finanztip und der ADAC raten dazu, mehrere Angebote mit identischen Eckdaten gegenüberzustellen, statt sich an pauschalen Durchschnittswerten zu orientieren.
Die Selbstbeteiligung richtig wählen
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Ein höherer Selbstbehalt senkt den Jahresbeitrag, erhöht aber Ihren Eigenanteil. Wählen Sie eine Summe, die Sie im Ernstfall problemlos aufbringen können.
| Selbstbeteiligung | Für wen geeignet | Besonderheit |
|---|---|---|
| 150 Euro | Standard, für die meisten passend | Ausgewogenes Verhältnis aus Beitrag und Risiko |
| 300 bis 500 Euro | Wenigfahrer mit finanziellem Puffer | Spürbar niedrigerer Beitrag |
| 0 Euro bei Glasreparatur | In vielen Tarifen enthalten | Gilt für Reparatur, nicht für den Austausch |
8. Wann lohnt sich die Teilkaskoversicherung?
Die Teilkasko ist der Mittelweg zwischen reiner Haftpflicht und Vollkasko. In diesen Situationen ist sie meist die passende Wahl:
Fahrzeug älter als etwa fünf Jahre
Finanztip nennt fünf Jahre als Orientierungspunkt, ab dem die Teilkasko meist genügt.
Wiederbeschaffungswert unter rund 8.000 Euro
Die Vollkaskoprämie steht dann oft nicht mehr im Verhältnis zum Restwert des Fahrzeugs.
Wohnort in einer Risikoregion
Hagelgefährdete Gegenden, waldreiche Strecken mit Wildwechsel oder bekannte Marderreviere.
Fahrzeug steht oft ungeschützt im Freien
Ohne Garage treffen Sturm, Hagel und Diebstahl das Auto ungefiltert.
Faustregel für den Wechsel von Vollkasko zu Teilkasko
Finanztip nennt als Orientierung ein Fahrzeugalter von etwa fünf Jahren oder einen Fahrzeugwert unter rund 8.000 Euro. Rechnen Sie zusätzlich selbst nach: jährliche Prämienersparnis multipliziert mit der geplanten Nutzungsdauer gegen den maximal möglichen Eigenschaden.
Ein Punkt, der oft übersehen wird
Die Faustregel ist kein Automatismus. Weil die Vollkasko von der Schadenfreiheitsklasse profitiert und die Teilkasko nicht, kann die Vollkasko bei einer hohen SF-Klasse im Einzelfall sogar günstiger ausfallen. Rechnen Sie beide Varianten durch, bevor Sie herunterstufen.
Wer ein neues oder hochwertiges Fahrzeug fährt, etwa einen finanzierten oder geleasten Wagen, ist mit der Vollkasko meist besser beraten. Bei Leasingverträgen ist sie häufig sogar vorgeschrieben.
9. Wichtige Klauseln im Tarif
Teilkasko ist nicht gleich Teilkasko. Diese vier Punkte entscheiden im Schadenfall oft über mehrere hundert Euro:
Erweiterte Wildschadenklausel
Die Standardklausel deckt nur Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz. Die erweiterte Variante schließt Tiere aller Art ein, also auch Hunde, Katzen und Nutztiere.
Empfehlung: Tarif mit Tieren aller Art wählen.
Folgeschäden nach Tierbiss
Der Biss ist meist gedeckt, der daraus entstehende Motorschaden nicht automatisch. Achten Sie auf den Einschluss und auf die Deckungssumme.
Empfehlung: der wichtigste Einzelpunkt beim Tarifvergleich.
Neupreisentschädigung bei Diebstahl
Standardmäßig zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert. Manche Tarife erstatten bei jungen Fahrzeugen für einen festgelegten Zeitraum den Neupreis.
Empfehlung: bei Neuwagen auf Dauer und Bedingungen achten.
Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit
Ohne diesen Verzicht darf der Versicherer nach Paragraph 81 VVG anteilig kürzen. Tarife mit vollständigem Verzicht nehmen Ihnen dieses Risiko ab.
Empfehlung: möglichst vollständigen Verzicht wählen.
10. Verhalten im Schadenfall
Wer diese vier Schritte einhält, vermeidet die typischen Kürzungsgründe:
Schaden dokumentieren
Fotos machen, Ort und Zeit notieren, bei einem Wildunfall die Wildunfallbescheinigung vom Jagdpächter oder von der Polizei einholen.
Versicherung informieren
Nach Paragraph 30 VVG unverzüglich, sobald Sie von dem Schaden wissen. Eine feste gesetzliche Wochenfrist gibt es in der Kasko nicht, Ihre Bedingungen können aber eigene Fristen vorsehen. Bei Diebstahl zusätzlich Polizeianzeige erstatten.
Schadenhöhe ermitteln lassen
Die Versicherung beauftragt gegebenenfalls einen Gutachter. Bei kleineren Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Reparieren Sie nicht vorher auf eigene Faust.
Regulierung abwarten
Ausgezahlt wird abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Bearbeitungsdauer hängt vom Versicherer und der Komplexität des Falls ab.
