Unabhängiger RatgeberAktualisiert: 21. Juni 2026

Teilkasko: Was ist versichert?

Welche Schäden die Teilkasko übernimmt, welche nicht und welche Versicherung im Schadenfall wirklich zahlt. Dieser Ratgeber zeigt Schaden für Schaden, wo die Grenze zur Vollkasko verlaeuft.

Teilkasko was ist versichert: Steinschlag in der Windschutzscheibe

Das Wichtigste in Kürze

  • Versichert: Diebstahl, Brand, Glasbruch, Naturgewalten, Wildunfall und meist Marderbiss am eigenen Auto.
  • Nicht versichert: Selbst verschuldete Unfälle, Vandalismus und Verschleiss, dafür ist die Vollkasko zuständig.
  • Faustregel: Die Teilkasko zahlt bei äußeren Gefahren, unabhängig davon, wer am Steuer sass.
  • Glasbruch: Bei Reparatur statt Austausch entfällt oft die Selbstbeteiligung, und es gibt keine Rückstufung.
  • Tarifunterschiede: Marderfolgeschaeden und erweiterter Wildschutz sind nicht in jedem Tarif enthalten, der Vergleich lohnt sich.
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Bei der Teilkasko ist genau das versichert, was durch äußere Einflüsse passiert und was Sie nicht selbst verschuldet haben: Diebstahl, Brand und Explosion, Glasbruch, Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung, Wildunfälle und bei den meisten Tarifen auch Marderbiss. Nicht versichert sind selbst verursachte Unfälle und Vandalismus, dafür brauchen Sie eine Vollkasko. Schäden, die Sie anderen zufuegen, übernimmt immer die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht.

Anders als bei der Vollkasko kommt es nicht darauf an, wer gefahren ist. Allein die Ursache entscheidet, ob die Teilkasko zahlt. Die folgenden Abschnitte gehen die versicherten und die ausgeschlossenen Schäden einzeln durch und zeigen an typischen Grenzfaellen, wo die Trennlinie verlaeuft. Die Einordnung stuetzt sich auf die Hinweise der Verbraucherzentrale und des Gesamtverbands der Versicherer (GDV).

1. Was ist bei der Teilkasko versichert?

Die Teilkasko deckt einen festen Katalog an Gefahren ab, der in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung aufgezaehlt ist. Diese sechs Schadenarten sind in nahezu jedem Tarif enthalten:

Diebstahl und Raub

Totalentwendung des Autos, Einbruchdiebstahl und der Diebstahl fest verbauter Teile.

Brand und Explosion

Feuer, Kurzschluss an der Verkabelung und Explosion, auch ein Kabelbrand nach Marderbiss.

Glasbruch und Steinschlag

Reparatur oder Austausch von Windschutz-, Seiten- und Heckscheibe.

Naturgewalten

Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung samt Folgeschäden.

Wildunfall

Zusammenstoss mit Haarwild wie Reh, Hirsch oder Wildschwein.

Marderbiss

Durchgebissene Kabel und Schlaeuche, bei guten Tarifen auch die Folgeschäden.

Wie weit der Schutz im Einzelnen reicht, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Erweiterte Angebote versichern Unfälle mit Tieren aller Art statt nur mit Haarwild oder schliessen Folgeschäden eines Marderbisses am Motor mit ein. Eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Positionen finden Sie in unserem Ratgeber zu den Teilkasko Leistungen.

2. Was ist bei der Teilkasko nicht versichert?

Genauso wichtig wie der Leistungsumfang ist die Frage, wo die Teilkasko aufhoert. Diese Schäden sind ausgeschlossen und gehören in die Vollkasko oder werden gar nicht reguliert:

Selbst verschuldete Unfälle

Eigene Aufprall- oder Auffahrschaeden am eigenen Auto, dafür ist die Vollkasko da.

Vandalismus

Mutwillig zerkratzter Lack oder abgetretene Spiegel durch Dritte gehören in die Vollkasko.

Parkschäden (unbekannt)

Eine Delle vom unbekannten Verursacher auf dem Parkplatz deckt die Teilkasko nicht.

Verschleiss und Abnutzung

Abgefahrene Reifen, alte Bremsen oder ueblicher Materialverschleiss sind nie versichert.

Lose Wertgegenstaende

Aus dem Auto gestohlene Handys, Taschen oder Navis sind keine Teilkasko-Leistung.

Merksatz: Sobald Sie den Schaden selbst verursacht haben oder es sich um Vandalismus handelt, ist die Vollkasko zuständig. Die Teilkasko bleibt auf die aufgezaehlten äußeren Gefahren beschränkt.

3. Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?

Die meisten Unklarheiten entstehen nicht beim Schadenkatalog, sondern bei der Zuordnung. Die Tabelle ordnet die häufigsten Situationen den drei Stufen der Kfz-Versicherung zu und zeigt auf einen Blick, wann die Teilkasko greift.

SchadenZustaendige Versicherung
Auto wird gestohlenTeilkasko
Steinschlag in der WindschutzscheibeTeilkasko
Hagel- oder SturmschadenTeilkasko
Zusammenstoss mit einem RehTeilkasko
Selbst gegen einen Poller gefahrenVollkasko
Zerkratzter Lack, VandalismusVollkasko
Schaden am Auto eines DrittenKfz-Haftpflicht

Hinweis: Die Kfz-Haftpflicht ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz (Paragraf 1 PflVG) für jedes zugelassene Fahrzeug vorgeschrieben. Teilkasko und Vollkasko sind dagegen freiwillig.

4. Typische Grenzfaelle: hier wird es knifflig

Drei Konstellationen sorgen im Alltag besonders oft für Streit darüber, ob die Teilkasko zahlt.

Ausweichen vor einem Tier: Weichen Sie einem Reh aus und landen im Graben, ohne dass es zum Zusammenstoss kommt, ist das ein selbst verschuldeter Unfall. Die Teilkasko zahlt nur den tatsächlichen Wildschaden. Kommt es nicht zur Kollision, springt nur die Vollkasko ein. Manche Tarife versichern das sogenannte Rettungsverhalten zusätzlich, ein Blick in die Bedingungen lohnt sich.

Marderbiss mit Folgeschaden: Der durchgebissene Schlauch selbst ist fast immer gedeckt. Ob auch der daraus entstehende Motorschaden übernommen wird, hängt vom Tarif ab. Genau hier trennt sich günstig von gut.

Grobe Fahrlässigkeit: Lassen Sie den Schluessel stecken und das Auto wird gestohlen, darf der Versicherer die Leistung nach Paragraf 81 VVG im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen. Viele moderne Tarife verzichten ganz oder teilweise auf diesen Einwand.

5. Selbstbeteiligung und Rückstufung

Auch wenn ein Schaden versichert ist, tragen Sie meist einen Teil selbst. Üblich sind in der Teilkasko 150 Euro Selbstbeteiligung. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt Ihren Jahresbeitrag, erhöht aber den Eigenanteil im Schadenfall. Waehlen Sie eine Summe, die Sie im Ernstfall problemlos aufbringen können.

Ein wichtiger Unterschied zur Vollkasko: Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklassen. Ein Teilkaskoschaden führt nicht zu einer Rückstufung und verteuert Ihren Beitrag im Folgejahr nicht. Das gilt auch für reparierte Glasschäden. Wie die Beitragshöhe über Typ- und Regionalklasse zustande kommt, erklärt unser Ratgeber zu den KFZ-Versicherungsklassen.

Tipp: Reparieren Sie einen Steinschlag früh, solange er klein ist. Eine Reparatur ist günstiger als ein Scheibentausch, die Selbstbeteiligung entfällt dabei in vielen Tarifen, und es entsteht keine Rückstufung.

6. Unabhängige Quellen

Versicherer beschreiben ihren Leistungsumfang naturgemaess im besten Licht. Für eine neutrale Einordnung lohnt der Blick auf unabhängige Stellen:

  • Die Verbraucherzentrale erklärt neutral, wann sich Teil- oder Vollkasko lohnt und welche Schäden gedeckt sind.
  • Der GDV stellt Grundlagen zur Kaskoversicherung sowie die Typ- und Regionalklassen bereit.
  • Finanztip gibt Empfehlungen, ab welchem Fahrzeugalter sich der Wechsel von Voll- zu Teilkasko rechnet.
  • Der ADAC bietet praktische Hinweise zur Schadenmeldung bei Wildunfall und Glasbruch.
  • Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit (Paragraf 81 VVG).

Häufige Fragen: Was ist bei der Teilkasko versichert?

Was ist bei der Teilkasko versichert?

Die Teilkasko zahlt für Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch äußere Einflüsse entstehen: Diebstahl, Brand und Explosion, Glasbruch, Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung, Wildunfälle mit Haarwild sowie bei den meisten Tarifen Marderbiss und dessen Folgeschäden. Wer am Steuer sass, spielt dabei keine Rolle, allein die Schadenursache zählt.

Was ist bei der Teilkasko nicht versichert?

Nicht versichert sind selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Auto, Vandalismus, mutwillige Beschädigung durch Dritte sowie reiner Verschleiss. Auch Parkschäden durch einen unbekannten Verursacher und lose Wertgegenstaende im Fahrzeug fallen nicht darunter. Für diese Fälle brauchen Sie eine Vollkasko.

Sind Hagel- und Sturmschäden bei der Teilkasko versichert?

Ja. Hagel, Sturm ab Windstärke 8, Blitzschlag und Überschwemmung zählen zu den Naturgewalten und sind damit klassische Teilkasko-Leistungen. Auch Folgeschäden, etwa ein durch den Sturm herabfallender Ast, sind in der Regel eingeschlossen. Die Versicherung übernimmt Reparatur oder Wertersatz abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Ist Steinschlag und Glasbruch in der Teilkasko enthalten?

Ja. Steinschlag und Glasbruch an Windschutz-, Seiten- und Heckscheibe sind über die Teilkasko abgedeckt. Laesst sich der Steinschlag reparieren, statt die Scheibe zu tauschen, verzichten viele Versicherer auf die Selbstbeteiligung, weil die Reparatur deutlich günstiger ist. Ein Glasschaden führt in der Teilkasko nicht zu einer Rückstufung.

Zahlt die Teilkasko bei Marderbiss?

Die meisten Teilkasko-Tarife übernehmen Marderbissschaeden an Kabeln und Schläuchen. Entscheidend ist, ob auch Folgeschäden mitversichert sind, denn ein durchgebissenes Kuehlwasserschlauch oder Zuendkabel kann einen teuren Motorschaden nach sich ziehen. Pruefen Sie diesen Punkt vor Abschluss in den Versicherungsbedingungen.

Zahlt die Teilkasko bei einem selbst verursachten Unfall?

Nein. Fahren Sie selbst gegen einen Poller oder verursachen einen Auffahrunfall, zahlt die Teilkasko den Schaden an Ihrem eigenen Auto nicht. Dafür ist die Vollkasko zuständig. Die Teilkasko greift nur bei den fest aufgezaehlten äußeren Gefahren wie Diebstahl, Glasbruch oder Wildunfall.

Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?

Wer grob fahrlaessig handelt, etwa den Schluessel stecken lässt und das Auto wird gestohlen, riskiert eine Leistungskürzung. Nach Paragraf 81 VVG darf der Versicherer die Zahlung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens reduzieren. Viele moderne Tarife verzichten allerdings ganz oder teilweise auf diesen Einwand, das steht in den Bedingungen.

Welche Versicherung zahlt einen Wildunfall?

Ein Zusammenstoss mit Haarwild wie Reh, Hirsch oder Wildschwein ist über die Teilkasko gedeckt. Erweiterte Tarife schliessen Unfälle mit Tieren aller Art ein, etwa mit Pferden oder Hunden. Wichtig: Bremsen Sie plötzlich aus, um einem Tier auszuweichen, und fahren dabei in den Graben, ist das ein selbst verschuldeter Unfall, für den die Vollkasko zuständig ist.

Wann lohnt sich die Teilkasko statt der Vollkasko?

Die Teilkasko lohnt sich vor allem bei älteren Fahrzeugen mit niedrigem Restwert, bei denen sich eine teurere Vollkasko nicht mehr rechnet. Bei neuen, finanzierten oder geleasten Autos ist meist eine Vollkasko sinnvoll oder vertraglich vorgeschrieben. Eine grobe Orientierung: in den ersten Jahren Vollkasko, danach der Wechsel zur Teilkasko.

Teilkasko auf einen Blick

  • StatusFreiwillig
  • Übliche SB150 Euro
  • RückstufungNein
  • Eigene UnfälleNicht gedeckt

Tipp

Achten Sie beim Vergleich nicht nur auf den Preis, sondern auf die Leistungsdetails. Erweiterter Wildschutz und mitversicherte Marderfolgeschaeden machen im Schadenfall den Unterschied.

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