Unabhängiger RatgeberAktualisiert: 21. Juni 2026

Teilkasko Leistungen 2026: Was zahlt die Teilkasko?

Welche Schäden die Teilkasko übernimmt, was ausgeschlossen bleibt und was bei Eigenverschulden gilt: Dieser Ratgeber erklärt den Leistungsumfang im Detail und zeigt, wo die Grenze zur Vollkasko verläuft.

Teilkasko Leistungen 2026: Welche Schäden die Teilkasko zahlt

Das Wichtigste in Kürze

  • Leistungsumfang: Die Teilkasko zahlt bei Diebstahl, Brand, Glasbruch, Naturgewalten, Wildunfall und meist Marderbiss.
  • Selbst verschuldet: Eigene Unfallschäden und Vandalismus deckt die Teilkasko nicht ab, dafür ist die Vollkasko da.
  • Glasbruch: Bei einer Reparatur statt Austausch entfällt die Selbstbeteiligung in vielen Tarifen, und es gibt keine Rückstufung.
  • Selbstbeteiligung: Üblich sind 150 Euro. Ein höherer Betrag senkt den Beitrag, erhöht aber Ihren Eigenanteil.
  • Empfehlung: Vergleichen Sie die Leistungsdetails der Tarife, denn Marderfolgeschäden und erweiterter Wildschutz sind nicht überall enthalten.
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Die Teilkasko zahlt für Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch äußere Einflüsse entstehen und die Sie nicht selbst verschuldet haben: Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Wildunfälle und meist auch Marderbiss. Nicht abgedeckt sind selbst verursachte Unfälle und Vandalismus, dafür ist die Vollkasko zuständig. Schäden am Auto eines Dritten übernimmt immer die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht.

Dieser Ratgeber geht die einzelnen Leistungen durch, klärt typische Grenzfälle wie Eigenverschulden, fremdes Auto und grobe Fahrlässigkeit und erklärt, wie Selbstbeteiligung und Rückstufung funktionieren. Die fachlichen Grundlagen stützen sich auf die Hinweise der Verbraucherzentrale und des Gesamtverbands der Versicherer (GDV).

1. Diese Leistungen umfasst die Teilkasko

Die Teilkasko ist eine freiwillige Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht. Sie deckt einen festen Katalog an Gefahren ab, die in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung genau aufgezählt sind. Anders als bei der Vollkasko kommt es nicht darauf an, wer am Steuer saß, sondern allein darauf, ob die Schadenursache zu den versicherten Gefahren zählt.

Diebstahl und Raub

Totalentwendung des Fahrzeugs, Einbruchdiebstahl und der Diebstahl fest verbauter Teile. Lose Gegenstände im Auto sind nicht versichert.

Brand und Explosion

Schäden durch Feuer, Kurzschluss an der Verkabelung und Explosion. Auch ein Kabelbrand nach einem Marderbiss kann darunterfallen.

Glasbruch

Reparatur oder Austausch von Windschutzscheibe, Seiten- und Heckscheibe. Bei einer Reparatur entfällt die Selbstbeteiligung bei vielen Tarifen.

Naturgewalten

Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Folgeschäden, etwa ein herabfallender Ast, sind eingeschlossen.

Wildunfall

Zusammenstoß mit Haarwild wie Reh, Hirsch oder Wildschwein. Erweiterte Tarife decken auch Unfälle mit anderen Tieren ab.

Marderbiss

Durchgebissene Kabel und Schläuche. Achten Sie darauf, ob auch Folgeschäden wie ein Motorschaden mitversichert sind.

Wie weit der Schutz im Einzelfall reicht, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Erweiterte Angebote schließen etwa Unfälle mit Tieren aller Art statt nur mit Haarwild ein oder versichern Folgeschäden eines Marderbisses am Motor mit. Einen Überblick über alle drei Versicherungsstufen bietet unser Ratgeber zu Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko. Eine ausführliche Einordnung der Teilkasko mit Kosten finden Sie in unserem Ratgeber zur Teilkaskoversicherung.

2. Leistungskatalog im Überblick

Die folgende Tabelle ordnet die häufigsten Schadensituationen den drei Stufen der Kfz-Versicherung zu. Sie zeigt auf einen Blick, wann die Teilkasko greift und wo Haftpflicht oder Vollkasko zuständig sind.

SchadenZuständige Versicherung
Diebstahl des FahrzeugsTeilkasko
Steinschlag in der WindschutzscheibeTeilkasko
Hagel- oder SturmschadenTeilkasko
Zusammenstoß mit einem RehTeilkasko
Selbst verschuldeter Unfall am eigenen AutoVollkasko
Vandalismus, zerkratzter LackVollkasko
Schaden am Auto eines DrittenKfz-Haftpflicht

Hinweis: Die Kfz-Haftpflicht ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz (§ 1 PflVG) für jedes zugelassene Fahrzeug vorgeschrieben. Teilkasko und Vollkasko sind dagegen freiwillig.

3. Grenzfälle: Eigenverschulden, fremdes Auto und grobe Fahrlässigkeit

Die meisten Streitfragen drehen sich nicht um den Schadenkatalog, sondern um die Frage, wer den Schaden verursacht hat. Drei Konstellationen sorgen besonders oft für Verwirrung.

Eigenverschulden am eigenen Auto: Fahren Sie selbst gegen einen Poller oder verursachen einen Auffahrunfall, zahlt die Teilkasko nicht. Solche selbst verschuldeten Unfallschäden am eigenen Fahrzeug fallen ausschließlich in die Vollkasko. Die Teilkasko bleibt auf die aufgezählten äußeren Gefahren beschränkt.

Schaden am Auto eines Dritten: Beschädigen Sie ein fremdes Fahrzeug, ist weder Teil- noch Vollkasko zuständig, sondern die Kfz-Haftpflicht. Sie reguliert die Schäden, die Sie anderen zufügen, das ist ihre Kernaufgabe.

Grobe Fahrlässigkeit: Lassen Sie den Schlüssel stecken und das Auto wird gestohlen, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Nach § 81 VVG darf er die Zahlung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens reduzieren. Viele moderne Tarife verzichten allerdings ganz oder teilweise auf diesen Einwand, prüfen Sie das in den Bedingungen.

4. Selbstbeteiligung, Beitrag und Rückstufung

Bei der Selbstbeteiligung sind in der Teilkasko 150 Euro üblich. Sie ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen, bevor die Versicherung einspringt. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt Ihren Jahresbeitrag spürbar, erhöht aber den Eigenanteil, wenn tatsächlich etwas passiert. Wählen Sie eine Summe, die Sie im Ernstfall ohne Probleme aufbringen können.

Ein wichtiger Unterschied zur Vollkasko: Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklassen. Ein Teilkaskoschaden führt nicht zu einer Rückstufung und verteuert Ihren Beitrag im Folgejahr nicht. Das gilt auch für reparierte Glasschäden. Den Beitrag selbst beeinflussen vor allem Typ- und Regionalklasse, die der GDV jährlich festlegt. Wie diese Klassen zustande kommen, erklärt unser Ratgeber zu den KFZ-Versicherungsklassen.

Tipp: Reparieren Sie einen Steinschlag früh, solange er noch klein ist. Eine Reparatur ist günstiger als ein Scheibentausch, die Selbstbeteiligung entfällt dabei in vielen Tarifen, und es entsteht keine Rückstufung. Wartet man zu lange, reißt die Scheibe und muss komplett getauscht werden.

5. Unabhängige Quellen statt reiner Anbieterangaben

Versicherer beschreiben ihren eigenen Leistungsumfang naturgemäß im besten Licht. Für eine neutrale Einordnung der Teilkasko lohnt der Blick auf unabhängige Stellen:

  • Die Verbraucherzentrale erklärt neutral, wann sich Teil- oder Vollkasko lohnt und welche Schäden gedeckt sind.
  • Der GDV stellt Grundlagen zur Kaskoversicherung sowie die Typ- und Regionalklassen bereit.
  • Finanztip gibt Empfehlungen, ab welchem Fahrzeugalter sich ein Wechsel von Voll- zu Teilkasko rechnet.
  • Der ADAC bietet praktische Hinweise zur Schadenmeldung bei Wildunfall und Glasbruch.
  • Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt unter anderem die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit (§ 81 VVG).

Häufige Fragen zu den Teilkasko Leistungen

Welche Leistungen umfasst die Teilkasko?

Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die Sie nicht selbst verursacht haben: Diebstahl, Brand und Explosion, Glasbruch, Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung, Wildunfälle mit Haarwild sowie je nach Tarif Marderbiss und dessen Folgeschäden. Der genaue Umfang steht in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung Ihres Anbieters.

Was zahlt die Teilkasko, wenn ich den Schaden selbst verschuldet habe?

Bei einem selbst verschuldeten Unfall, also einem klassischen Auffahr- oder Parkschaden am eigenen Auto, zahlt die Teilkasko nicht. Dafür ist die Vollkasko zuständig. Die Teilkasko greift nur bei den fest aufgezählten Gefahren wie Diebstahl, Glasbruch oder Wildunfall, unabhängig davon, ob Sie am Steuer saßen. Schäden am Auto eines Dritten übernimmt immer die Kfz-Haftpflicht.

Zahlt die Teilkasko bei einem Unfall?

Das hängt von der Ursache ab. Ein Wildunfall mit einem Reh ist über die Teilkasko gedeckt. Ein Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug oder ein selbst verursachter Aufprall gegen einen Baum ist es nicht, hier brauchen Sie eine Vollkasko. Faustregel: Die Teilkasko zahlt bei Schäden durch äußere Einflüsse, die Vollkasko zusätzlich bei selbst verschuldeten Kollisionen.

Was zahlt die Teilkasko bei Glasbruch?

Die Teilkasko übernimmt Reparatur oder Austausch der Fahrzeugscheiben, also Windschutzscheibe, Seiten- und Heckscheibe. Lässt sich der Steinschlag reparieren statt die Scheibe zu tauschen, verzichten viele Versicherer auf die Selbstbeteiligung, weil die Reparatur deutlich günstiger ist. Glasschäden führen in der Teilkasko nicht zu einer Rückstufung.

Sind Wildunfälle und Marderbiss in der Teilkasko abgedeckt?

Wildunfälle mit Haarwild wie Reh, Hirsch oder Wildschwein sind in der Teilkasko standardmäßig versichert. Erweiterte Tarife schließen auch Unfälle mit anderen Tieren ein, etwa Pferden oder Hunden. Marderbissschäden gehören bei den meisten Teilkasko-Tarifen dazu. Prüfen Sie, ob auch Folgeschäden mitversichert sind, denn ein durchgebissenes Kabel kann teure Folgen am Motor haben.

Welche Schäden sind in der Teilkasko nicht versichert?

Nicht versichert sind selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, Vandalismus, mutwillige Beschädigung durch Dritte und reine Verschleißschäden. Auch lose Wertgegenstände im Auto und Schäden durch grobe Fahrlässigkeit können je nach Vertrag ausgeschlossen sein. Für selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus benötigen Sie eine Vollkasko.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung in der Teilkasko?

Üblich sind in der Teilkasko 150 Euro Selbstbeteiligung. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt Ihren Jahresbeitrag, erhöht aber Ihren Eigenanteil im Schadenfall. Wählen Sie einen Betrag, den Sie im Ernstfall problemlos selbst tragen können. Bei einer Glasreparatur entfällt die Selbstbeteiligung in vielen Tarifen ganz.

Wann lohnt sich die Teilkasko statt der Vollkasko?

Die Teilkasko lohnt sich vor allem bei älteren Fahrzeugen mit niedrigem Restwert, bei denen sich eine teure Vollkasko nicht mehr rechnet. Bei neuen, finanzierten oder geleasten Autos ist meist eine Vollkasko sinnvoll oder sogar vertraglich vorgeschrieben. Eine grobe Orientierung: in den ersten Jahren Vollkasko, danach der Wechsel zur Teilkasko.

Teilkasko auf einen Blick

  • StatusFreiwillig
  • Übliche SB150 Euro
  • RückstufungNein
  • Eigene UnfälleNicht gedeckt

Tipp

Achten Sie beim Tarifvergleich nicht nur auf den Preis, sondern auf die Leistungsdetails: erweiterter Wildschutz und mitversicherte Marderfolgeschäden machen im Schadenfall den Unterschied.

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