KFZ-Versicherung wechseln 2026: Fristen, Kündigungsrechte und Ablauf
Ein Wechsel der KFZ-Versicherung kann sich lohnen, wenn Sie Fristen und Formalitäten beachten. Dieser Ratgeber erklärt, wann und wie Sie Ihre Autoversicherung wechseln, welche Sonderkündigungsrechte gelten und worauf Sie achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze
- •Stichtag: Der reguläre Kündigungstermin ist der 30. November mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende (§ 11 VVG).
- •Sonderkündigung: Nach einer Beitragserhöhung (§ 40 VVG) oder einem Schadenfall (§ 92 VVG) können Sie auch unterjährig kündigen.
- •SF-Klasse: Ihre Schadenfreiheitsklasse wird vollständig übernommen, die Rabatte bleiben erhalten.
- •Kein Risiko: Der neue Versicherer übernimmt auf Wunsch die Kündigung beim bisherigen Anbieter.
- •Wichtig: Achten Sie auf eine nahtlose Anschlussdeckung, denn Fahren ohne Haftpflicht ist strafbar (§ 6 PflVG).
Die KFZ-Versicherung wechseln Sie in der Regel zum Stichtag 30. November mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall besteht zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht, mit dem Sie auch unterjährig kündigen können. Ihre Schadenfreiheitsklasse und damit Ihre Rabatte nehmen Sie vollständig mit. Eine erste Orientierung geben unabhängige Stellen wie Stiftung Warentest, Finanztip und der ADAC.
Wann können Sie Ihre KFZ-Versicherung wechseln?
Für den Wechsel der KFZ-Versicherung gibt es mehrere Wege. Der häufigste ist die ordentliche Kündigung zum Stichtag 30. November. Daneben sieht das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verschiedene Sonderkündigungsrechte vor, mit denen Sie auch außerhalb des regulären Termins kündigen dürfen. Die rechtlichen Grundlagen sind im VVG geregelt.
Ordentliche Kündigung
§ 11 Abs. 4 VVGDer reguläre Kündigungstermin für KFZ-Versicherungen, deren Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Die Frist beträgt einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres.
Sonderkündigung bei Beitragserhöhung
§ 40 Abs. 1 VVGErhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich die Leistung im selben Verhältnis verbessert, dürfen Sie außerordentlich kündigen.
Sonderkündigung nach Schadenfall
§ 92 VVGNach einem regulierten Schaden können sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag außerordentlich kündigen.
Kündigung bei Fahrzeugwechsel
§ 96 VVGWird das Fahrzeug verkauft, geht der Vertrag zunächst auf die Erwerberin oder den Erwerber über. Bei Stilllegung kann der Vertrag ruhend gestellt oder gekündigt werden.
So wechseln Sie Ihre KFZ-Versicherung: Schritt für Schritt
Der Wechsel ist unkompliziert, wenn Sie die folgenden Schritte einhalten. Wichtig ist vor allem, dass der neue Schutz lückenlos an den alten anschließt.
Kündigungsfrist prüfen
Klären Sie, ob ein ordentliches oder ein Sonderkündigungsrecht besteht, und notieren Sie die maßgebliche Frist. Den Stichtag finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Neue Versicherung vergleichen
Vergleichen Sie Tarife mehrerer Anbieter. Achten Sie auf Deckungssummen und Leistungsumfang, nicht allein auf den Beitrag.
Neuen Vertrag abschließen
Schließen Sie den neuen Vertrag rechtzeitig ab. Die meisten Versicherer übernehmen auf Wunsch die Kündigung beim bisherigen Anbieter.
Kündigungsbestätigung abwarten
Der bisherige Versicherer bestätigt die Kündigung schriftlich. Bewahren Sie alle Unterlagen als Nachweis auf.
SF-Bescheinigung prüfen
Der alte Versicherer dokumentiert Ihre Schadenfreiheitsklasse. Der neue Versicherer übernimmt diese und damit Ihre Rabatte.
Tipp: Neue Versicherer übernehmen die Kündigung
Die meisten neuen Versicherer bieten an, die Kündigung beim bisherigen Anbieter für Sie zu übernehmen. Sie erteilen dafür lediglich eine Vollmacht. Das senkt das Risiko, eine Frist zu versäumen.
Die Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel
Viele Autofahrerinnen und Autofahrer befürchten, beim Wechsel ihre Schadenfreiheitsrabatte zu verlieren. Diese Sorge ist unbegründet: Die SF-Klasse wird vollständig übernommen. Wie die SF-Klassen die Beiträge beeinflussen, erläutert unser Ratgeber zu den KFZ-Versicherungsklassen.
Was passiert mit der SF-Klasse?
- • Der alte Versicherer stellt eine SF-Bescheinigung aus
- • Diese dokumentiert Ihre unfallfreien Jahre
- • Der neue Versicherer ist verpflichtet, sie anzuerkennen
- • Ihre Rabatte bleiben vollständig erhalten
Gut zu wissen
- • Die SF-Klasse gehört Ihnen, nicht dem Versicherer
- • Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der Familie übertragen werden
- • Bei einer Unterbrechung bleibt die SF-Klasse je nach Versicherer mehrere Jahre erhalten
So funktioniert die SF-Übertragung beim Wechsel
- 1. Sie kündigen beim bisherigen Versicherer.
- 2. Der bisherige Versicherer stellt automatisch eine SF-Bescheinigung aus.
- 3. Der neue Versicherer fragt die SF-Klasse mit Ihrer Einwilligung beim alten ab.
- 4. Ihre SF-Klasse wird nahtlos übernommen.
Wichtige Hinweise beim Versicherungswechsel
Keine Deckungslücke
Der neue Vertrag muss nahtlos an den alten anschließen. Ohne gültige Haftpflicht dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Leistungen vergleichen
Prüfen Sie Deckungssummen, Werkstattbindung, Mallorca-Police und den Verzicht auf Einrede bei grober Fahrlässigkeit, nicht nur den Preis.
Kündigung dokumentieren
Senden Sie die Kündigung per Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung, damit Sie den fristgerechten Zugang nachweisen können.
Offene Beiträge begleichen
Begleichen Sie offene Beiträge beim alten Versicherer, um Komplikationen bei der Vertragsbeendigung zu vermeiden.
Achtung: Keine Deckungslücke riskieren
Schließen Sie den neuen Vertrag immer ab, bevor der alte endet. Ohne gültige Haftpflichtversicherung dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz strafbar.
Unsere Empfehlung
Ein Tarifvergleich lohnt sich besonders dann, wenn sich Ihre Fahrsituation geändert hat, etwa durch einen Umzug, eine veränderte jährliche Fahrleistung oder eine neue SF-Klasse. In diesen Fällen können Tarife mit vergleichbarer Leistungstiefe zu deutlich unterschiedlichen Beiträgen angeboten werden. Achten Sie beim Vergleich nicht allein auf den Jahresbeitrag, sondern prüfen Sie auch Deckungssummen, Werkstattbindung und Selbstbeteiligungen, damit Sie Angebote sachgerecht einordnen können.
Musterkündigung für Ihre KFZ-Versicherung
Wenn Sie die Kündigung selbst vornehmen möchten, können Sie das folgende Muster verwenden. Wichtig: Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein.
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Ort]
[Name der Versicherung]
[Adresse der Versicherung]
[Ort, Datum]
Kündigung meiner KFZ-Versicherung
Versicherungsnummer: [Ihre Versicherungsnummer]
Kennzeichen: [Ihr Kennzeichen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den oben genannten KFZ-Versicherungsvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, spätestens zum 31.12.[Jahr].
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich und übermitteln Sie mir eine Schadenfreiheitsbescheinigung.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihre Unterschrift]
Tipp: Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Lesebestätigung. So weisen Sie den fristgerechten Zugang nach. Alternativ überlassen Sie die Kündigung Ihrem neuen Versicherer.
Häufige Fragen zum KFZ-Versicherungswechsel
Bis wann muss ich meine KFZ-Versicherung kündigen?
Der reguläre Kündigungsstichtag ist der 30. November. Die Kündigung muss an diesem Tag beim Versicherer eingegangen sein, nicht nur abgeschickt. Die meisten KFZ-Versicherungen laufen vom 1. Januar bis 31. Dezember, sodass der neue Vertrag ab dem 1. Januar des Folgejahres gilt. Bei einem Sonderkündigungsrecht, etwa wegen einer Beitragserhöhung oder eines Schadenfalls, haben Sie in der Regel einen Monat Zeit ab dem auslösenden Ereignis.
Was passiert mit meiner Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel?
Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wird vollständig übernommen. Der bisherige Versicherer stellt eine SF-Bescheinigung aus, die Ihre unfallfreien Jahre dokumentiert. Der neue Versicherer ist verpflichtet, diese anzuerkennen. Sie verlieren also keine Rabatte durch den Wechsel. Die SF-Klasse ist Ihr persönlicher Schadenfreiheitsrabatt und gehört Ihnen, nicht dem Versicherer.
Muss ich selbst bei meinem alten Versicherer kündigen?
In den meisten Fällen übernimmt der neue Versicherer die Kündigung für Sie, wenn Sie ihm eine entsprechende Vollmacht erteilen. Dieser Service ist weit verbreitet. Wenn Sie sichergehen möchten, können Sie zusätzlich selbst fristgerecht kündigen. Ein doppelter Eingang schadet nicht.
Was ist, wenn ich die Kündigungsfrist 30. November verpasse?
Verpassen Sie die ordentliche Frist, verlängert sich der Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr. Ein regulärer Wechsel ist dann erst zum übernächsten 1. Januar möglich. Unabhängig davon gelten Sonderkündigungsrechte: Bei einer Beitragserhöhung nach § 40 VVG können Sie auch nach dem 30. November noch innerhalb eines Monats kündigen.
Kann der alte Versicherer den Wechsel verhindern?
Nein. Haben Sie fristgerecht und formal korrekt gekündigt, muss der Versicherer Sie aus dem Vertrag entlassen. Ein Zurückhaltungsrecht besteht nur bei offenen Beitragsforderungen. Begleichen Sie deshalb ausstehende Beiträge und bewahren Sie den Nachweis Ihrer fristgerechten Kündigung auf.
Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei Änderung der Typklasse?
Ja. Erhöht sich Ihr Beitrag, weil Ihr Fahrzeugmodell in eine höhere Typklasse eingestuft wurde, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG. Gleiches gilt bei einer höheren Regionalklasse, etwa nach einem Umzug. Die Typ- und Regionalklassen werden jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt. Ab Mitteilung der Erhöhung haben Sie einen Monat Zeit.
Was passiert mit der Versicherung, wenn ich mein Auto verkaufe?
Bei einem Verkauf geht die Versicherung gemäß § 95 VVG zunächst auf die Käuferin oder den Käufer über. Sie und die erwerbende Person können den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen. Bei einer Kündigung erstattet der Versicherer den nicht genutzten Beitrag anteilig. Bei einer Stilllegung ohne Verkauf kann der Vertrag ruhen oder gekündigt werden.
Wie finde ich heraus, welche Kündigungsfrist für mich gilt?
Die Kündigungsfrist steht in Ihrem Versicherungsschein und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Standard ist bei KFZ-Versicherungen ein Versicherungsjahr mit Stichtag 30. November. Abweichende Vereinbarungen sind möglich, aber selten. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach oder prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen.
Lohnt sich ein Wechsel der KFZ-Versicherung überhaupt?
Ob sich ein Wechsel rechnet, hängt von Ihrem Fahrzeug, Ihrer SF-Klasse, Ihrem Wohnort und Ihrem aktuellen Tarif ab. Eine pauschale Ersparnis lässt sich seriös nicht nennen. Besonders nach einem Umzug, einer geänderten Fahrleistung oder einer Beitragserhöhung lohnt sich ein Vergleich. Unabhängige Stellen wie Stiftung Warentest und Finanztip raten dazu, Leistungen und Beitrag gemeinsam zu betrachten.
KFZ-Versicherung vergleichen
Nutzen Sie den unabhängigen Tarifvergleich, um passende Angebote für Ihre Situation zu finden. Die Kündigung beim alten Versicherer wird meist übernommen. Kostenlos und unverbindlich.
Hinweis zur Transparenz
Der Vergleichsrechner wird von unserem Partner bereitgestellt. Bei einer Vermittlung über unsere Partner erhalten wir eine Provision vom Versicherer. Diese Vergütung beeinflusst weder die Tarifdarstellung noch unsere redaktionellen Empfehlungen. Der Vergleich ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
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Quellen und Referenzen
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