1Gesetzliche Pflicht – Warum Haftpflicht Pflicht ist
Die Autohaftpflichtversicherung ist in Deutschland seit 1939 gesetzlich vorgeschrieben. Die rechtliche Grundlage bildet das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG).
Wichtige Gesetzesgrundlagen
- § 1 PflVG:Der Halter eines Kraftfahrzeugs ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen
- § 4 PflVG:Mindestversicherungssummen für die Haftpflichtversicherung
- § 6 PflVG:Fahren ohne Versicherung ist strafbar (Geldstrafe oder bis 1 Jahr Freiheitsstrafe)
Was passiert ohne Haftpflicht?
Strafrechtliche Folgen:
- • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
- • Punkte in Flensburg
- • Führerscheinentzug möglich
Finanzielle Folgen bei Unfall:
- • Persönliche Haftung für alle Schäden
- • Regress durch die Verkehrsopferhilfe
- • Mögliche Privatinsolvenz
2Was ist abgedeckt – und was nicht?
Die Autohaftpflicht zahlt für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei anderen verursachen. Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht abgedeckt – dafür benötigen Sie eine Kaskoversicherung.
Versicherte Schäden
- Personenschäden: Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Rente bei Dauerfolgen
- Sachschäden: Reparatur/Ersatz von Fahrzeugen, Gebäuden, Verkehrseinrichtungen
- Vermögensschäden: Mietwagen, entgangener Gewinn, Anwaltskosten
Nicht versicherte Schäden
- Eigenes Fahrzeug: Schäden am eigenen Auto (nur mit Kasko)
- Vorsatz: Absichtlich verursachte Schäden
- Illegale Rennen: Schäden bei nicht genehmigten Rennen
3Deckungssummen – Wie viel Schutz brauchen Sie?
Die Deckungssumme bestimmt, bis zu welchem Betrag der Versicherer Schäden reguliert. Bei schweren Unfällen können Personenschäden schnell Millionenbeträge erreichen.
| Schadensart | Gesetzliches Minimum | Empfohlen |
|---|---|---|
| Personenschäden | 7,5 Mio. € | 100 Mio. € pauschal |
| Sachschäden | 1,22 Mio. € | 100 Mio. € pauschal |
| Vermögensschäden | 50.000 € | 100 Mio. € pauschal |
Warum 100 Millionen Euro?
Bei einem schweren Unfall mit mehreren Verletzten können Behandlungskosten, Schmerzensgelder und lebenslange Renten schnell mehrere Millionen Euro kosten. Die gesetzlichen Mindestsummen reichen dann nicht aus – Sie haften persönlich für den Rest. 100 Mio. Euro pauschal kosten bei den meisten Versicherern nicht mehr als der gesetzliche Mindestschutz.
4Preisfaktoren – Was bestimmt Ihren Beitrag?
Der Preis Ihrer Autohaftpflicht hängt von verschiedenen Faktoren ab, die das Schadensrisiko widerspiegeln sollen:
Fahrzeugbezogene Faktoren
- Typklasse: Schadensstatistik des Fahrzeugmodells (10-25)
- Motorleistung: Mehr PS = höheres Risiko
- Fahrzeugalter: Beeinflusst Kaskopreis stärker als Haftpflicht
Personenbezogene Faktoren
- SF-Klasse: Jahre ohne Schaden (größter Einzelfaktor)
- Alter: Junge Fahrer (unter 25) zahlen mehr
- Beruf: Manche Berufsgruppen erhalten Rabatte
Nutzungsbezogene Faktoren
- Fahrleistung: Weniger km = günstigerer Beitrag
- Fahrerkreis: Nur Sie = günstiger als beliebige Fahrer
- Nutzungsart: Privat oder gewerblich
Regionalbezogene Faktoren
- Regionalklasse: Schadensstatistik Ihres Wohnorts
- Stellplatz: Garage günstiger als Straße
- PLZ-Gebiet: Städte meist teurer als Land
5Haftpflicht vs. Kasko – Die Unterschiede
Die Haftpflicht ist Pflicht und zahlt Schäden an anderen. Kasko ist freiwillig und zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug. Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede:
| Merkmal | Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko |
|---|---|---|---|
| Pflicht? | Ja (gesetzlich) | Nein (freiwillig) | Nein (freiwillig) |
| Zahlt für | Schäden an Dritten | Diebstahl, Brand, Hagel, Wild | + selbstverschuldete Schäden |
| Eigenes Fahrzeug | Nicht abgedeckt | Teilweise | Umfassend |
| SF-Klasse | Ja (eigene) | Nein | Ja (eigene) |
| Empfohlen für | Alle Fahrzeuge | Ältere Fahrzeuge (3-8 Jahre) | Neufahrzeuge (0-3 Jahre) |
6Wechselmöglichkeiten – Wann und wie wechseln?
Die meisten KFZ-Versicherungen haben eine Laufzeit bis 31. Dezember. Um zu wechseln, müssen Sie bis zum 30. November kündigen. Es gibt aber auch Sonderkündigungsrechte:
Reguläre Kündigung
Stichtag: 30. November (Eingang beim Versicherer)
Vertragsende: 31. Dezember
Der neue Versicherer übernimmt meist die Kündigung für Sie.
Sonderkündigung bei Beitragserhöhung (§ 40 VVG)
Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag ohne entsprechende Leistungsverbesserung, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Frist: 1 Monat nach Erhalt der Mitteilung.
Sonderkündigung nach Schadensfall (§ 92 VVG)
Nach einem regulierten Schadensfall können Sie (und der Versicherer) innerhalb eines Monats nach Schadenregulierung kündigen.
Fahrzeugwechsel
Bei Abmeldung/Verkauf Ihres Fahrzeugs endet die Versicherung automatisch. Sie können für das neue Fahrzeug frei einen neuen Versicherer wählen.
7Häufige Fragen zur Autohaftpflichtversicherung
Was ist die Autohaftpflichtversicherung genau?
Welche Deckungssummen sollte die Autohaftpflicht haben?
Was deckt die Autohaftpflicht ab – und was nicht?
Wie hoch ist eine günstige Autohaftpflichtversicherung?
Was passiert ohne Autohaftpflichtversicherung?
Kann ich die Autohaftpflicht separat von Kasko abschließen?
Was bedeutet 'Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit'?
Wann kann ich die Autohaftpflicht wechseln?
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