Was ist Grundversorgung?
Kurz erklärt
Die Grundversorgung ist Ihr gesetzliches Recht auf Strom und Gas zu festgelegten Bedingungen. Der lokale Grundversorger muss jeden Haushalt beliefern. Allerdings ist die Grundversorgung oft der teuerste Tarif – ein Wechsel lohnt sich meist.
Definition im Detail
Die Grundversorgung nach § 36 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) garantiert:
- Versorgungspflicht: Der Grundversorger muss jeden Haushalt beliefern
- Keine Ablehnung: Auch bei negativer Bonitaet besteht Anspruch
- Allgemeine Preise: Oeffentlich bekannte, einheitliche Tarife
- Standardbedingungen: Gesetzlich geregelte Vertragsbedingungen
Wichtig: Der Grundversorger ist das Energieunternehmen mit den meisten Haushaltskunden im jeweiligen Netzgebiet. Er wird alle 3 Jahre neu ermittelt.
Wann bin ich in der Grundversorgung?
Automatisch in Grundversorgung
- • Einzug in neue Wohnung ohne Anmeldung
- • Kein aktiver Vertrag mit Anbieter
- • Bisheriger Anbieter kuendigt/insolvent
- • Rueckfall nach Vertragsende
Vorteil der Grundversorgung
- • Versorgung ist garantiert
- • Keine Bonitaetspruefung
- • Kurze Kuendigungsfrist (2 Wochen)
- • Keine Mindestvertragslaufzeit
Grundversorgung vs. Alternativtarif
| Kriterium | Grundversorgung | Sondertarif |
|---|---|---|
| Arbeitspreis (ca.) | 38-42 Cent/kWh | 26-32 Cent/kWh |
| Kuendigungsfrist | 2 Wochen | 1-3 Monate |
| Mindestlaufzeit | Keine | 12-24 Monate |
| Preisgarantie | Keine | Oft 12-24 Monate |
| Bonitaetspruefung | Nein | Meist ja |
| Jahreskosten (3.500 kWh) | ca. 1.470 EUR | ca. 1.050 EUR |
Sparpotenzial: Bis zu 420 EUR pro Jahr durch Wechsel aus der Grundversorgung in einen guenstigeren Tarif – bei gleicher Versorgungssicherheit.
Ihre Rechte in der Grundversorgung
- 1Versorgungsanspruch: Der Grundversorger darf Sie nicht ohne wichtigen Grund ablehnen – auch nicht bei schlechter SCHUFA.
- 2Preistransparenz: Alle Preise und Bedingungen muessen oeffentlich bekannt gegeben werden.
- 3Sperr-Schutz: Eine Versorgungsunterbrechung ist nur bei erheblichem Zahlungsrueckstand (ueber 100 EUR) und nach Ankuendigung erlaubt.
- 4Wechselrecht: Sie koennen jederzeit mit 2 Wochen Frist zu einem anderen Anbieter wechseln.
Sollte ich aus der Grundversorgung wechseln?
In den meisten Faellen: Ja!
- • Die Grundversorgung ist fast immer der teuerste verfuegbare Tarif
- • Alternative Anbieter bieten dieselbe Versorgungssicherheit – der Strom kommt aus demselben Netz
- • Bei Problemen fallen Sie automatisch in die Grundversorgung zurueck
- • Der Wechsel ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten online
Ausnahme: Bei negativer Bonitaet kann die Grundversorgung die einzige Option sein, da andere Anbieter ggf. ablehnen.
Häufige Fragen
Wer ist mein Grundversorger?
Der Grundversorger ist das Energieunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden versorgt. In der Regel sind das Stadtwerke oder regionale Versorger. Wer Ihr Grundversorger ist, erfahren Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Ist die Grundversorgung teurer als andere Tarife?
Ja, die Grundversorgung ist oft der teuerste Tarif. Alternative Tarife sind haeufig 10-30% guenstiger. Ein Anbieterwechsel kann mehrere hundert Euro pro Jahr sparen, ohne die Versorgungssicherheit zu gefaehrden.
Kann mir der Grundversorger den Strom abstellen?
Nur unter strengen Voraussetzungen: Bei Zahlungsrueckstand ueber 100 EUR und nach mehrfacher Mahnung. Eine Sperrankuendigung muss 4 Wochen vorher erfolgen. Soziale Haertefaelle koennen Schutz beantragen.
Wie schnell bin ich in der Grundversorgung?
Sofort. Wenn Sie keinen Vertrag mit einem Anbieter haben, sind Sie automatisch in der Grundversorgung. Das gilt auch bei Einzug in eine neue Wohnung oder wenn Ihr bisheriger Anbieter insolvent wird.
Welche Kuendigungsfrist gilt in der Grundversorgung?
In der Grundversorgung gilt eine Kuendigungsfrist von nur 2 Wochen. Das ist deutlich kuerzer als bei Sondertarifen (oft 1-3 Monate). Sie koennen also schnell zu einem guenstigeren Anbieter wechseln.
Rechtlicher Hinweis
Die Grundversorgung ist in § 36-38 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und der StromGVV/GasGVV (Grundversorgungsverordnungen) geregelt. Preisaenderungen muessen 6 Wochen vorher angekuendigt werden, mit Sonderkuendigungsrecht. Stand: Februar 2026.