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Gesetzliche Pflicht nach § 1 PflVG

KFZ-HaftpflichtversicherungDie gesetzliche Pflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter

Die KFZ-Haftpflicht ist die einzige gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für Kraftfahrzeuge in Deutschland. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug Schaden zufügen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zu Deckungssummen, Schadenfreiheitsklassen und Wechselmöglichkeiten.

Rechtsgrundlage
§ 1 PflVG
Mindestdeckung
7,5 Mio. €
Stichtag
30. November
Empfohlen
100 Mio. €

1. Was ist die KFZ-Haftpflichtversicherung?

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für jeden Halter eines zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugs in Deutschland. Sie deckt Schäden ab, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Personen oder deren Eigentum zufügen.

Gesetzliche Grundlage

Nach § 1 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) ist der Halter eines Kraftfahrzeugs verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ohne diese Versicherung darf das Fahrzeug nicht zugelassen werden. Die Mindestdeckungssummen sind in § 4 PflVG und der KfzPflVV (Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung) geregelt.

Warum ist diese Versicherung Pflicht?

Bei Verkehrsunfällen können enorme Schäden entstehen – insbesondere bei Personenschäden mit lebenslangen Versorgungsansprüchen. Die Pflichtversicherung stellt sicher, dass:

  • Unfallopfer in jedem Fall entschädigt werden können
  • Der Verursacher nicht in den finanziellen Ruin getrieben wird
  • Die Allgemeinheit nicht für Unfallfolgen aufkommen muss

Kontrahierungszwang

Nach § 5 PflVG müssen Versicherungsunternehmen grundsätzlich jeden Antrag auf KFZ-Haftpflicht einmalig annehmen. Dies garantiert, dass jeder Fahrzeughalter eine Versicherung erhalten kann – auch bei ungünstiger Schadenhistorie.

2. Deckungssummen: Gesetzliches Minimum vs. Empfehlung

Die Deckungssumme bestimmt, bis zu welchem Betrag Ihre Versicherung im Schadenfall zahlt. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen nach § 4 PflVG sind für schwere Unfälle oft nicht ausreichend.

SchadensartGesetzl. MinimumEmpfehlungBeispiele
Personenschäden7,5 Mio. €15 Mio. € pro PersonBehandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente
Sachschäden1,12 Mio. €100 Mio. €Reparatur des gegnerischen Fahrzeugs, Leitplanken, Gebäude, Verkehrszeichen
Vermögensschäden50.000 €15 Mio. €Mietwagenkosten des Geschädigten, Nutzungsausfall, Gutachterkosten

Warum höhere Deckungssummen wählen?

Ein schwerer Unfall mit dauerhafter Invalidität kann lebenslange Versorgungsansprüche nach sich ziehen – Behandlungskosten, Pflegekosten, Verdienstausfall über Jahrzehnte. Solche Schäden übersteigen schnell die gesetzliche Mindestdeckung.

✓ Empfehlung: 100 Millionen Euro pauschal für alle Schadensarten

3. Was ist durch die KFZ-Haftpflicht nicht versichert?

Die KFZ-Haftpflicht schützt andere – nicht Sie selbst oder Ihr eigenes Fahrzeug. Folgende Schäden sind nicht abgedeckt:

Nicht durch die KFZ-Haftpflicht versichert

Schäden am eigenen FahrzeugDafür benötigen Sie eine Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko)
Vorsätzlich verursachte SchädenSind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
Schäden bei illegalen FahrtenFahren ohne Führerschein oder unter Alkohol/Drogeneinfluss
Schäden an eigenen Mitfahrern (bestimmte Fälle)Enge Familienangehörige können je nach Tarif ausgeschlossen sein

Wichtig zu wissen:

Für Schäden am eigenen Fahrzeug benötigen Sie eine Kaskoversicherung: Die Teilkasko deckt äußere Einflüsse (Diebstahl, Hagel, Wildunfall), die Vollkasko zusätzlich selbstverschuldete Unfälle.

4. Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)

Die Schadenfreiheitsklasse ist ein Bonus-Malus-System: Je länger Sie unfallfrei fahren, desto günstiger wird Ihre Versicherung. Nach einem selbstverschuldeten Unfall werden Sie zurückgestuft und zahlen mehr.

So funktioniert das SF-System

SF-KlasseBedeutungBeitragssatz*
SF 0Fahranfänger / 1. Vertrag100-230%
SF 11 schadenfreies Jahr100-140%
SF 55 schadenfreie Jahre60-85%
SF 1010 schadenfreie Jahre40-55%
SF 2020 schadenfreie Jahre30-40%
SF 35+35+ schadenfreie Jahre20-30%

* Beitragssätze variieren je nach Versicherer. 100% = Grundbeitrag.

Aufstufung (jährlich)

Nach jedem schadenfreien Versicherungsjahr steigen Sie automatisch eine SF-Klasse auf. Die maximale Klasse liegt je nach Versicherer bei SF 35 bis SF 50.

Rückstufung nach Schaden

Nach einem regulierten Haftpflichtschaden werden Sie laut Rückstufungstabelle zurückgesetzt – typischerweise um mehrere Klassen. Beispiel: Von SF 10 auf SF 3 oder niedriger.

Tipp: SF-Klasse übertragen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die SF-Klasse von Familienangehörigen übernehmen – zum Beispiel von den Eltern. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach den genauen Bedingungen.

5. KFZ-Versicherung wechseln

Ein Wechsel der KFZ-Versicherung kann jährlich mehrere hundert Euro sparen. Beachten Sie folgende Fristen und Sonderkündigungsrechte:

Ordentliche Kündigung

30.11.

Stichtag: 30. November

Kündigung muss spätestens am 30. November beim alten Versicherer eingehen

Die meisten KFZ-Versicherungsverträge laufen vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres.

Sonderkündigungsrechte

1

Beitragserhöhung

Erhöht der Versicherer den Beitrag ohne entsprechende Leistungsverbesserung, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung kündigen.

2

Nach einem Schadenfall

Wurde ein Schaden reguliert, haben beide Seiten (Versicherter und Versicherer) ein Sonderkündigungsrecht – unabhängig vom regulären Stichtag.

3

Fahrzeugwechsel

Bei An- oder Abmeldung eines Fahrzeugs können Sie den Vertrag für das betreffende Fahrzeug kündigen.

6. Was beeinflusst die Kosten der KFZ-Haftpflicht?

Der Beitrag für Ihre KFZ-Haftpflicht wird durch viele Faktoren bestimmt. Einige können Sie beeinflussen, andere nicht:

Fahrzeugbezogen

  • Typklasse: Schadenstatistik des Fahrzeugmodells
  • Motorleistung: Mehr PS = höheres Risiko
  • Fahrzeugalter: Ältere Modelle oft günstiger
  • Erstzulassung: Neuwagen können teurer sein

Personenbezogen

  • SF-Klasse: Schadenfreie Jahre
  • Alter: Junge Fahrer zahlen mehr
  • Fahrerkreis: Mehr Fahrer = höherer Beitrag
  • Jährliche Fahrleistung: Weniger km = günstiger

Regionalbezogen

  • Regionalklasse: Schadenstatistik am Wohnort
  • Stellplatz: Garage günstiger als Straße

Tarifbezogen

  • Zahlweise: Jährlich günstiger als monatlich
  • Werkstattbindung: Rabatt bei Partnerwerkstätten
  • Selbstbeteiligung: Höhere SB = niedrigerer Beitrag

7. Häufige Fragen zur KFZ-Haftpflichtversicherung

Warum ist die KFZ-Haftpflichtversicherung Pflicht?
Die KFZ-Haftpflicht ist nach § 1 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) für jeden Fahrzeughalter in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Der Grund: Bei Verkehrsunfällen können enorme Schäden entstehen – insbesondere Personenschäden mit lebenslangen Versorgungsansprüchen können Millionenbeträge erreichen. Die Pflichtversicherung stellt sicher, dass Unfallopfer entschädigt werden können, selbst wenn der Verursacher nicht zahlungsfähig ist.
Wie hoch sind die gesetzlichen Mindestdeckungssummen?
Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen nach § 4 PflVG betragen: 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Diese Summen reichen jedoch bei schweren Unfällen oft nicht aus. Experten empfehlen daher eine pauschale Deckungssumme von mindestens 50 bis 100 Millionen Euro.
Was ist die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?
Die Schadenfreiheitsklasse ist ein Rabattsystem in der KFZ-Haftpflicht und Vollkasko. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto höher steigen Sie in der SF-Klasse – und desto günstiger wird Ihr Beitrag. Fahranfänger starten meist in SF 0 und zahlen einen erhöhten Beitragssatz. Nach jedem schadenfreien Jahr steigen Sie eine Stufe auf. Die höchsten Rabatte (bis zu 80%) erreichen Sie ab SF 35.
Was passiert nach einem verschuldeten Unfall mit meiner SF-Klasse?
Nach einem selbstverschuldeten Unfall, den Ihre Versicherung reguliert, werden Sie zurückgestuft. Die Rückstufung richtet sich nach der Rückstufungstabelle Ihres Versicherers – typischerweise werden Sie um 5 bis 15 Klassen zurückgesetzt. Beispiel: Von SF 10 könnten Sie auf SF 3 fallen. Dadurch erhöht sich Ihr Beitrag im Folgejahr erheblich. Bei der Teilkasko gibt es keine Rückstufung.
Wann kann ich meine KFZ-Versicherung wechseln?
Der reguläre Kündigungsstichtag ist der 30. November. Da die meisten Verträge zum 1. Januar beginnen, müssen Sie spätestens einen Monat vor Ablauf kündigen – also bis zum 30. November. Sonderkündigungsrechte bestehen bei: Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung, nach einem regulierten Schaden, oder bei Fahrzeugwechsel.
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht und Kaskoversicherung?
Die KFZ-Haftpflicht zahlt ausschließlich Schäden, die Sie anderen zufügen – sie schützt den Geschädigten. Die Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, die Kasko ist freiwillig. Viele Fahrer kombinieren beide: Haftpflicht für Fremdschäden, Kasko für den eigenen Pkw.
Was bedeutet der Kontrahierungszwang bei der KFZ-Haftpflicht?
Gemäß § 5 PflVG besteht für Versicherungsunternehmen ein Kontrahierungszwang: Sie müssen grundsätzlich jeden Antrag auf KFZ-Haftpflicht einmalig annehmen. Das soll sicherstellen, dass jeder Fahrzeughalter eine Versicherung abschließen kann – auch wenn er in der Vergangenheit viele Schäden hatte. Nach Ablauf des ersten Vertrags kann der Versicherer eine Verlängerung jedoch ablehnen.
Kann ich die SF-Klasse von einer anderen Person übernehmen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die SF-Klasse kann innerhalb der Familie übertragen werden – typischerweise von Eltern auf Kinder. Voraussetzung ist meist, dass Sie das Fahrzeug regelmäßig gefahren haben (z.B. als eingetragener Fahrer). Die genauen Regelungen variieren je nach Versicherer. Auch bei Scheidung oder Todesfall sind Übertragungen möglich.

8. KFZ-Haftpflicht-Tarife vergleichen

Nutzen Sie den unabhängigen Tarifvergleich unserer Partner, um passende KFZ-Haftpflicht-Angebote für Ihr Fahrzeug zu erhalten.

Transparenzhinweis

Der Vergleichsrechner wird von unserem Partner Tarifcheck bereitgestellt. Bei Abschluss einer Versicherung über diesen Vergleich erhalten wir eine Provision vom Versicherer. Diese Vergütung beeinflusst nicht die Tarifdarstellung oder -reihenfolge. Der Vergleich ist für Sie kostenlos und unverbindlich.