Unabhängiger RatgeberAktualisiert: Januar 2026

KFZ-Versicherung: Haftpflicht, Teilkasko & Vollkasko

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Ratgeber erklärt alle Versicherungsbausteine, rechtliche Grundlagen und worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht: KFZ-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 1 PflVG)
  • Teilkasko: Freiwillig – Schutz vor Diebstahl, Naturgewalten, Glasbruch
  • Vollkasko: Freiwillig – inkl. selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus
  • Deckung: Mindestens 100 Mio. € pauschal empfohlen

1. Rechtliche Grundlagen der KFZ-Versicherung

Die KFZ-Versicherung in Deutschland basiert auf dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Diese Gesetze regeln Ihre Pflichten als Fahrzeughalter und die Rahmenbedingungen der Versicherungsverträge.

§ 1 PflVG – Versicherungspflicht

„Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers [...] ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung [...] abzuschließen und aufrechtzuerhalten."

Was bedeutet das für Sie?

  • • Ohne Haftpflicht keine Zulassung möglich
  • • Versicherungsnachweis (eVB) bei Zulassung erforderlich
  • • Fahren ohne Versicherung ist Straftat (§ 6 PflVG)
  • • Versicherer haben Kontrahierungszwang (müssen Sie aufnehmen)

Wichtige Paragraphen VVG

  • § 11 VVG: Ordentliche Kündigung (1 Monat Frist)
  • § 40 VVG: Sonderkündigung bei Beitragserhöhung
  • § 92 VVG: Sonderkündigung nach Schadenfall
  • § 96 VVG: Sonderkündigung bei Veräußerung

2. Die drei Versicherungsbausteine

Die KFZ-Versicherung besteht aus drei Bausteinen: Der Pflicht-Haftpflicht und den beiden optionalen Kaskoversicherungen. Jeder Baustein deckt unterschiedliche Risiken ab.

KFZ-Haftpflichtversicherung

Gesetzliche Pflicht (§ 1 PflVG)

Schützt Sie vor Schadensersatzforderungen, wenn Sie anderen Verkehrsteilnehmern Schaden zufügen.

Leistungen:
  • Personenschäden (Verletzte, Tote)
  • Sachschäden (Fahrzeuge, Gebäude)
  • Vermögensschäden (Folgeschäden)
  • Anwalts- und Gerichtskosten bei unberechtigten Ansprüchen

Mindestdeckung: 7,5 Mio. € (Personen), 1,12 Mio. € (Sachen), 50.000 € (Vermögen)

Mindestens 100 Mio. € pauschal empfohlen

Teilkaskoversicherung

Freiwillig

Schützt Ihr eigenes Fahrzeug vor bestimmten Risiken, die Sie nicht selbst verursachen.

Leistungen:
  • Diebstahl des Fahrzeugs oder von Teilen
  • Brand, Explosion, Blitzschlag
  • Naturgewalten (Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Überschwemmung)
  • Glasbruch (alle Scheiben)
  • Wildunfall (Haarwild)
  • Marderbiss inkl. Folgeschäden

Selbstbeteiligung: Typisch: 150 €

Sinnvoll für Fahrzeuge mit Restwert ab ca. 3.000 €

Vollkaskoversicherung

Freiwillig

Umfassender Schutz für Ihr Fahrzeug, inkl. selbstverschuldeter Schäden.

Leistungen:
  • Alle Teilkasko-Leistungen inklusive
  • Selbstverschuldete Unfälle
  • Vandalismus (mutwillige Beschädigung)
  • Fahrerflucht des Unfallgegners
  • Unfall mit unbekanntem Dritten

Selbstbeteiligung: Typisch: 300-500 €

Empfohlen für Neuwagen und Fahrzeuge bis ca. 5 Jahre

3. Was beeinflusst den KFZ-Versicherungsbeitrag?

Ihr individueller Beitrag wird durch verschiedene Faktoren bestimmt. Der wichtigste ist die Schadensfreiheitsklasse – sie kann bis zu 80% Rabatt bedeuten.

FaktorBeschreibungWirkung
Schadensfreiheitsklasse (SF)Ihre unfallfreien Fahre. Der wichtigste Faktor mit bis zu 80% Rabatt.Sehr hoch
TypklasseVom GDV jährlich berechnet. Basiert auf Schadensstatistik des Fahrzeugmodells.Hoch
RegionalklasseSchadenshäufigkeit in Ihrem Zulassungsbezirk (Wohnort).Mittel bis hoch
FahrleistungJährliche Kilometer. Mehr fahren = höheres Risiko.Mittel
FahrerkreisWer das Fahrzeug fährt. Jüngere Fahrer erhöhen den Beitrag.Mittel
SelbstbeteiligungHöhere Eigenbeteiligung im Schadenfall senkt den Beitrag.Mittel

Sparpotenzial nutzen

  • Jährliche Zahlung: Oft günstiger als monatliche Raten
  • Höhere Selbstbeteiligung: Senkt den Beitrag erheblich
  • Werkstattbindung: Kann Beitrag reduzieren
  • Garage/Carport: Besserer Stellplatz = niedrigerer Beitrag

4. Deckungssummen erklärt

Die Deckungssumme bestimmt, bis zu welcher Höhe der Versicherer Schäden reguliert. Bei der Haftpflicht gibt es gesetzliche Mindestdeckungssummen, die jedoch nicht ausreichen können.

Gesetzliche Mindestdeckung

  • Personenschäden:7,5 Mio. €
  • Sachschäden:1,12 Mio. €
  • Vermögensschäden:50.000 €

Achtung: Bei schweren Unfällen oft nicht ausreichend!

Empfohlene Deckung

  • Pauschal (alle Schäden):100 Mio. €
  • Pro Person maximal:15 Mio. €

Die meisten guten Tarife bieten diese Deckung ohne Aufpreis.

Warum hohe Deckungssummen? Bei einem schweren Unfall mit mehreren Schwerverletzten können Personenschäden (Behandlungskosten, Schmerzengeld, Verdienstausfall, Rentenzahlungen) schnell mehrere Millionen Euro erreichen. Die Differenz zur Mindestdeckung müssten Sie persönlich zahlen.

5. Häufige Fragen zur KFZ-Versicherung

Ist eine KFZ-Versicherung Pflicht in Deutschland?

Ja, die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 1 PflVG). Ohne gültige Versicherung dürfen Sie kein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillige Zusatzversicherungen.

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?

Die Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Die Teilkasko schützt Ihr eigenes Fahrzeug vor bestimmten Risiken (Diebstahl, Naturgewalten, etc.). Die Vollkasko umfasst alle Teilkasko-Leistungen plus selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus.

Welche Deckungssumme sollte ich wählen?

Experten empfehlen mindestens 100 Millionen Euro pauschal. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen (7,5 Mio. € Personen) können bei schweren Unfällen mit mehreren Verletzten nicht ausreichen. Gute Tarife bieten 100 Mio. € ohne Aufpreis.

Wann lohnt sich Vollkasko, wann reicht Teilkasko?

Vollkasko lohnt sich bei Neuwagen und wertvollen Fahrzeugen (ca. erste 5 Jahre). Teilkasko reicht meist für ältere Fahrzeuge (5-10 Jahre). Bei sehr alten Fahrzeugen (über 10 Jahre) genügt oft nur die Haftpflicht – wenn der Fahrzeugwert einen Totalschaden finanziell verkraftbar macht.

Was bedeutet die Schadensfreiheitsklasse (SF)?

Die SF-Klasse gibt an, wie viele Jahre Sie unfallfrei gefahren sind. Sie ist der wichtigste Beitragsfaktor. Bei SF 35 (35+ unfallfreie Jahre) zahlen Sie nur noch etwa 20-25% des Grundbeitrags. Nach einem selbstverschuldeten Schaden werden Sie zurückgestuft.

Wann kann ich die KFZ-Versicherung wechseln?

Die meisten Verträge laufen zum 31.12. und müssen bis spätestens 30. November gekündigt werden (§ 11 VVG). Sonderkündigungsrechte bestehen bei Beitragserhöhung (§ 40 VVG), nach einem Schadenfall (§ 92 VVG) oder bei Fahrzeugwechsel (§ 96 VVG).

Was ist eine eVB-Nummer?

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist ein 7-stelliger Code, den Sie für die Zulassung eines Fahrzeugs benötigen. Sie bestätigt, dass gültiger Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Sie erhalten die eVB von Ihrem Versicherer.

Was passiert bei einem Unfall ohne Versicherung?

Fahren ohne Haftpflichtversicherung ist eine Straftat (§ 6 PflVG). Bei einem Unfall haften Sie persönlich für alle Schäden. Der Verkehrssünder-Fonds reguliert zwar den Schaden des Opfers, nimmt Sie aber in Regress. Zudem drohen Geldstrafen und Punkte in Flensburg.

6. KFZ-Versicherung vergleichen

Nutzen Sie den Vergleichsrechner, um passende Tarife für Ihr Fahrzeug zu finden. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Deckungssummen und Leistungsumfang.

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