Sozialtarif der PKV Stand 2026

PKV Basistarif

Der gesetzliche Auffangtarif der privaten Krankenversicherung: GKV-ähnliche Leistungen zum gedeckelten Beitrag, mit Aufnahmepflicht und ohne Gesundheitsprüfung.

Höchstbeitrag 1.017,18€ (2026)
Keine Gesundheitsprüfung
Aufnahmepflicht (§ 152 VAG)

Der PKV Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Sozialtarif der privaten Krankenversicherung. Seit 2009 muss ihn jedes PKV-Unternehmen anbieten. Er sichert Leistungen ab, die mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind, und der Beitrag darf den GKV-Höchstbeitrag nicht übersteigen 2026 sind das höchstens 1.017,18€ im Monat. Wer dadurch hilfebedürftig würde, zahlt nur die Hälfte. Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch hat, was der Basistarif kostet und welche günstigeren Alternativen es vorher zu prüfen gibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gedeckelter Beitrag: Der Basistarif darf den GKV-Höchstbeitrag nicht übersteigen. Die Obergrenze liegt 2026 bei 1.017,18€ pro Monat (ohne Pflegeversicherung).
  • Halbierung möglich: Wer durch den vollen Beitrag hilfebedürftig würde, zahlt nach § 152 Abs. 4 VAG höchstens die Hälfte (508,59€).
  • Aufnahmepflicht: Es gibt keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge und keinen Leistungsausschluss wegen Vorerkrankungen.
  • Nur GKV-Niveau: Im Basistarif gibt es weder Chefarztbehandlung noch Einzelzimmer. Die Leistungen entsprechen der gesetzlichen Kasse.
  • Letzte Option: Prüfen Sie zuerst günstigere Wege wie den internen Tarifwechsel nach § 204 VVG oder eine höhere Selbstbeteiligung.

Was ist der PKV Basistarif?

Der Basistarif wurde 2009 mit der Gesundheitsreform eingeführt. Seitdem ist jedes Unternehmen der privaten Krankenversicherung verpflichtet, diesen Tarif anzubieten. Die Rechtsgrundlage steht in § 152 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Der Tarif dient als Auffangnetz: Er stellt sicher, dass privat Versicherte auch dann abgesichert bleiben, wenn sie ihren regulären Beitrag nicht mehr aufbringen können.

Inhaltlich orientiert sich der Basistarif an der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten also die medizinische Grundversorgung, wie sie auch GKV-Versicherte kennen. Komfortleistungen, die viele mit der PKV verbinden, sind nicht enthalten. Eine ausführliche Gegenüberstellung beider Systeme finden Sie in unserem Vergleich von gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Gut zu wissen: Der Basistarif ist ein sogenannter brancheneinheitlicher Tarif. Leistungen und Bedingungen sind bei allen Anbietern gleich. Laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung zählen Basis- und Standardtarif zu den Sozialtarifen der Branche.

Kosten und Höchstbeitrag 2026

Der entscheidende Vorteil des Basistarifs ist die Beitragsdeckelung. Nach § 152 Abs. 3 VAG darf der Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nichtübersteigen. Dieser Höchstbeitrag hängt von der Beitragsbemessungsgrenze und den GKV-Beitragssätzen ab. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 69.750€ im Jahr.

TarifMaximaler Beitrag (2026)Hinweis
Basistarif (voller Beitrag)max. 1.017,18€/MonatGedeckelt auf den GKV-Höchstbeitrag inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2026, ohne Pflege).
Basistarif bei Hilfebedürftigkeitmax. 508,59€/MonatWer durch den vollen Beitrag hilfebedürftig im Sinne des SGB II oder SGB XII würde, zahlt nur die Hälfte (§ 152 Abs. 4 VAG).
Standardtarif (nur Altverträge)max. 848,62€/MonatNur für vor 2009 abgeschlossene Verträge zugänglich. Ehepaare zusammen höchstens 1.272,93€.

Wichtig: Der volle Beitrag im Basistarif ist häufig kein Schnäppchen. Da er die Obergrenze ausreizen darf, zahlen viele Versicherte fast den maximal möglichen Betrag. Erst die Halbierung bei Hilfebedürftigkeit nach § 152 Abs. 4 VAG macht den Tarif für Menschen in finanzieller Not bezahlbar. Eine detaillierte Kostenübersicht zur privaten Krankenversicherung allgemein finden Sie auf unserer Seite zu den PKV-Kosten.

Hinweis zur Pflegeversicherung: Die genannten Beträge gelten ohne die private Pflegepflichtversicherung. Diese kommt als eigener Beitrag hinzu, ist aber im Basistarif ebenfalls gedeckelt.

Wer hat Anspruch auf den Basistarif?

Im Basistarif gilt der Kontrahierungszwang. Das bedeutet: Der Versicherer muss berechtigte Personen aufnehmen und darf weder den Gesundheitszustand prüfen noch Risikozuschläge verlangen. Anspruchsberechtigt sind nach § 152 Abs. 2 VAG vor allem die folgenden Gruppen.

Freiwillig Versicherbare ohne PKV

Personen, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind und keinen anderen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, etwa weil sie nie versichert waren.

Bestehende PKV-Versicherte

Wer bereits privat versichert ist, kann jederzeit in den Basistarif des eigenen Unternehmens wechseln. Ab dem 55. Lebensjahr oder bei Bezug einer Rente bestehen weitere Wechselrechte.

Beihilfeberechtigte

Beamtinnen und Beamte mit Beihilfeanspruch erhalten einen anteiligen Basistarif, der nur den nicht von der Beihilfe gedeckten Teil absichert.

Rückkehrer ohne Versicherungsschutz

Wer in Deutschland weder gesetzlich noch privat abgesichert ist und zuletzt privat versichert war, hat Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif.

Wer bereits privat versichert ist und über einen Wechsel nachdenkt, sollte vorher die Optionen im eigenen Tarif kennen. Unser Ratgeber zum Wechsel innerhalb der PKV zeigt die Schritte im Detail. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Kasse ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, die wir unter PKV in GKV wechseln erklären.

Vor- und Nachteile des Basistarifs

Vorteile

  • +Beitrag auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt
  • +Keine Gesundheitsprüfung und keine Risikozuschläge
  • +Aufnahmepflicht (Kontrahierungszwang) für jedes PKV-Unternehmen
  • +Halbierung des Beitrags bei drohender Hilfebedürftigkeit
  • +Bereits gebildete Altersrückstellungen werden angerechnet

Nachteile

  • Leistungen nur auf GKV-Niveau, kein Chefarzt und kein Einzelzimmer
  • Häufig teurer als ein interner Tarifwechsel beim eigenen Versicherer
  • Rückkehr in einen leistungsstarken Normaltarif ist mit Gesundheitsprüfung verbunden
  • Voller Beitrag wird oft erst nach Antrag auf die Hilfebedürftigkeitsgrenze gesenkt

Eine ausführliche Abwägung für die private Krankenversicherung insgesamt finden Sie in unserem Ratgeber zu den Vor- und Nachteilen der PKV. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der Basistarif zwar Schutz bietet, im Alltag aber spürbar weniger leistet als ein regulärer PKV-Tarif.

Basistarif und Standardtarif im Vergleich

Basistarif und Standardtarif werden oft verwechselt. Der wichtigste Unterschied liegt im Abschlussdatum: Der Standardtarif steht nur Versicherten offen, die ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben. Für alle danach abgeschlossenen Verträge gilt der Basistarif.

MerkmalBasistarifStandardtarif
ZugangAlle Verträge ab 2009Nur Altverträge vor 2009
Maximaler Beitrag 20261.017,18€848,62€ (Ehepaar max. 1.272,93€)
Zusatzbeitrag einberechnetJaNein
AufnahmepflichtJa, ohne GesundheitsprüfungEingeschränkt

Weil im Basistarif zusätzlich der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen eingerechnet wird, liegt seine Obergrenze höher als beim Standardtarif. Beide Tarife sind jedoch echte Sozialtarife und unterscheiden sich deutlich von den regulären PKV-Tarifen.

Diese Alternativen sollten Sie zuerst prüfen

Der Basistarif sollte die letzte Wahl sein. In vielen Fällen gibt es günstigere Wege, den Beitrag zu senken, ohne das gewohnte Leistungsniveau ganz aufzugeben. Diese vier Optionen lohnen sich vor einem Wechsel.

Interner Tarifwechsel nach § 204 VVG

Sie haben das gesetzliche Recht, innerhalb Ihres Versicherers in einen günstigeren Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Erworbene Altersrückstellungen bleiben dabei vollständig erhalten.

Selbstbeteiligung erhöhen

Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Monatsbeitrag spürbar. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie selten zum Arzt gehen und Rücklagen für den Eigenanteil haben.

Leistungen gezielt reduzieren

Bausteine wie Zahnersatz oder Einbettzimmer lassen sich oft abwählen, um den Beitrag zu senken, ohne den Grundschutz zu verlieren.

Beitragsentlastungstarife prüfen

Solche Tarife reduzieren den Beitrag im Ruhestand. Wer frühzeitig vorsorgt, kann spätere Beitragsspitzen abfedern und den Wechsel in den Basistarif vermeiden.

Das Recht auf den internen Tarifwechsel ergibt sich aus § 204 VVG. Eine höhere Selbstbeteiligung oder das gezielte Reduzieren von Bausteinen kann den Beitrag ebenfalls senken. Wer den eigenen Beitrag und mögliche Alternativen einschätzen möchte, findet im PKV-Rechner eine erste Orientierung.

Finanzielle Engpässe überbrücken: Wenn ein vorübergehender Liquiditätsengpass der Grund für den geplanten Wechsel ist, kann auch eine Umschuldung oder ein günstiger Ratenkredit eine Brücke sein. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie im Ratgeber zum Kredit aufnehmen 2026.

Häufig gestellte Fragen zum PKV Basistarif

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Quellen und Referenzen

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