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Verpflichtend seit 1.1.2023

Solarpflicht
Baden-Württemberg

Pflicht bei Dachsanierung & Neubau - Ausnahmen möglich - Förderung bis 10.200 Euro - Verschärfte Kontrollen ab 2025

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4.8/5Bewertung
Seit 1.1.2023
Bei Dachsanierung
Ausnahmen möglich
Verschärfte Kontrollen
1.1.2023

Inkrafttreten

100%

Bei grundlegender Sanierung

10.200€

KfW-Förderung möglich

0%

Mehrwertsteuer

⚖️

Wann gilt die Solarpflicht in Baden-Württemberg?

Seit 1. Januar 2023 gilt die Solarpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen:

Pflicht besteht bei:

  • • Austausch von Dachziegeln (>10% Dachfläche)
  • • Erneuerung der Dachabdichtung
  • • Grundlegende Dachsanierung
  • • Bei Wohngebäuden aller Art

Keine Pflicht bei:

  • • Wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
  • • Statischer Ungeeignetheit
  • • Nur Anstrich/Reinigung
  • • Kleine Reparaturen

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Förderung

Bis 10.200€

Solarpflicht Baden-Württemberg: Die wichtigsten Fakten

KategorieDetails
Inkrafttreten1. Januar 2023
Gilt fürGrundlegende Dachsanierungen an Wohngebäuden
Definition "grundlegend"Austausch Dachziegel/Dachabdichtung auf >10% der Dachfläche
Nicht betroffenNur Anstrich, Reinigung, kleine Reparaturen
AusnahmenWirtschaftliche Unzumutbarkeit, statische Ungeeignetheit
KontrollenVerschärft ab 2025, Baugenehmigung erforderlich

Wann sind Ausnahmen möglich?

Wirtschaftliche Unzumutbarkeit

Wenn die Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen. Beispiel: Sehr kleine Dachfläche, hohe Verschattung.

Statische Ungeeignetheit

Dach kann Zusatzlast der PV-Anlage nicht tragen. Statiker-Gutachten erforderlich.

Denkmalschutz

Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann Ausnahme erteilt werden. Einzelfallprüfung notwendig.

Technische Unmöglichkeit

Nordausrichtung, extreme Verschattung durch Bäume/Gebäude. Nachweis erforderlich.

Kosten & Förderung für Ihre Solaranlage

Kosten: 12.000-25.000 Euro

Typische 10 kWp Anlage für Einfamilienhaus. Ohne Speicher 12.000-18.000€, mit Speicher 20.000-25.000€.

0%

Mehrwertsteuer-Befreiung: 2.000-4.000€

Seit 2023 keine MwSt. auf PV-Anlagen für Wohngebäude bis 30 kWp. Sofortige Ersparnis von 19%.

KfW

KfW-Förderung: bis 10.200€

KfW 442 für PV + Speicher + Wallbox Kombination. 600€/kWp PV + 250€/kWh Speicher.

BW

L-Bank Förderung Baden-Württemberg

Zusätzliche Landesförderung für Stromspeicher möglich. Bis zu 1.500€ Zuschuss.

Häufige Fragen zur Solarpflicht Baden-Württemberg

Ab wann gilt die Solarpflicht in Baden-Württemberg?

Die Solarpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen gilt seit dem 1. Januar 2023. Sie betrifft alle Wohngebäude, bei denen die Dachhaut oder Dachziegel auf mehr als 10% der Dachfläche erneuert werden. Bereits für Bauanträge ab Mai 2022 galt die Pflicht bei Neubauten, ab Januar 2023 nun auch bei Dachsanierungen.

Wann muss ich keine Solaranlage installieren?

Ausnahmen gelten bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (z.B. sehr kleine Dachfläche, hohe Verschattung), statischer Ungeeignetheit des Dachs, Denkmalschutz oder technischer Unmöglichkeit. Bei nur kosmetischen Arbeiten wie Anstrich oder Reinigung besteht ebenfalls keine Pflicht. Kleine Reparaturen (unter 10% der Dachfläche) sind nicht betroffen.

Was passiert bei Nichteinhaltung der Solarpflicht?

Die Kontrollen werden ab 2025 verschärft. Bei Dachsanierungen ist eine Baugenehmigung erforderlich, bei der die Einhaltung der Solarpflicht geprüft wird. Bei Nichteinhaltung ohne gültige Ausnahmegenehmigung drohen Bußgelder. Zudem kann die Baugenehmigung verweigert oder zurückgenommen werden.

Welche Förderung gibt es für Solaranlagen in Baden-Württemberg?

Sie können die bundesweite KfW-Förderung 442 nutzen (bis 10.200€ für PV + Speicher + Wallbox). Zusätzlich bietet die L-Bank Baden-Württemberg Förderungen für Stromspeicher (bis 1.500€). Seit 2023 entfällt zudem die Mehrwertsteuer (19% Ersparnis = 2.000-4.000€ bei typischer Anlage). Die Einspeisevergütung beträgt aktuell 8,11 Cent/kWh für 20 Jahre.

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