Strompreis 2027 in Kürze
Im Mai 2026 liegt keine offizielle Strompreis-Prognose für 2027 in ct/kWh vor. Weder die Bundesnetzagentur noch der BDEW oder die Bundesregierung haben einen konkreten Punktwert für Haushaltsstrom 2027 veröffentlicht. Verlässlich ist nur die Faktorenlage: drei strukturelle Treiber und drei strukturelle Bremsen.
- →Treiber: Auslaufen des KTF-Zuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten Ende 2026, Start des EU-Emissionshandels ETS 2 ab 2027, fortlaufender Netzausbau.
- ↓Bremsen: wachsende erneuerbare Erzeugung (Merit-Order-Effekt), §14a-EnWG-Rabatt für Wärmepumpen und Wallboxen, Pflicht zu dynamischen Tarifen seit 2025.
- iAktuelles Niveau: Modelltarif Januar 2026 rund 37,2 ct/kWh laut BDEW. Spanne zwischen Wechseltarif und Grundversorgung bleibt deutlich.
Was wir über 2027 sicher sagen können
Wer im Mai 2026 eine Strompreis-Prognose für 2027 sucht, findet vor allem zweierlei: Tageszeitungs-Schlagzeilen mit Punktwerten und Pressemitteilungen von Vergleichsportalen. Beides hat einen Haken. Die offiziellen Stellen, die normalerweise belastbare Zahlen liefern, halten sich zurück.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht ihren Monitoringbericht stets rückblickend. Der jüngste Bericht vom November 2025 weist für April 2025 einen Durchschnittspreis von 40,1 ct/kWh für Haushaltskundinnen und -kunden aus, rund vier Prozent unter dem Vorjahr. Eine eigene Vorhersage für 2027 fehlt. Auch der BDEW liefert mit der Strompreisanalyse Januar 2026 (rund 37,2 ct/kWh im Modelltarif) eine Bestandsaufnahme, keine Prognose.
Wir verzichten daher in diesem Ratgeber auf eine erfundene Punktprognose. Stattdessen ordnen wir die sechs Faktoren ein, die ab 2027 nachweislich greifen. Daraus können Sie sich selbst ein Bild machen, ob ein Tarifwechsel, eine Investition in Eigenverbrauch oder ein abwartendes Verhalten für Sie sinnvoll ist.
Aus welchen Bestandteilen besteht Ihr Strompreis 2026?
Bevor wir 2027 betrachten, lohnt der Blick auf die heutige Zusammensetzung. Im Modellfall des BDEW (Jahresverbrauch 2.500 bis 5.000 kWh, Januar 2026) verteilt sich der Preis wie folgt:
| Komponente | Anteil | Quelle |
|---|---|---|
| Beschaffung & Vertrieb | 15,38 ct/kWh | BDEW |
| Netzentgelte (gesamt) | 9,26 ct/kWh | BDEW |
| Stromsteuer (§3 StromStG) | 2,05 ct/kWh | StromStG |
| KWKG-Umlage | 0,45 ct/kWh | BDEW |
| Offshore-Netzumlage | 0,94 ct/kWh | BDEW |
| §19-StromNEV-Umlage | 1,56 ct/kWh | BDEW |
| Konzessionsabgabe | 1,67 ct/kWh | BDEW |
| Mehrwertsteuer (19 %) | 5,95 ct/kWh | gerundet |
Hinweis: Die EEG-Umlage liegt seit dem 1. Juli 2022 bei 0 ct/kWh. Die Förderung erneuerbarer Energien wird seither aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert.
Sechs Faktoren, die 2027 wirken
1. KTF-Zuschuss zu Netzentgelten endet 2026
Die Bundesregierung hat den vier Übertragungsnetzbetreibern für 2026 einen Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugesagt. Dieser Zuschuss dämpft die Netzentgelte und damit die Stromkosten für Haushalte. Eine Fortsetzung über 2026 hinaus ist nicht beschlossen. Die Bundesregierung prüft laut eigener Aussage „über das Jahr 2026 hinaus weitere zielgerichtete Entlastungen".
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung Oktober 2025 · Wirkung: preistreibend, falls keine Anschlussregelung kommt
2. EU-Emissionshandel ETS 2 startet 2027
Ab 2027 ersetzt der EU-weite Emissionshandel ETS 2 das deutsche nationale Emissionshandelssystem für Verkehr und Wärme. 2026 gilt zunächst eine letzte nationale Versteigerungsphase mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂. Im ETS 2 wird der Preis dann marktbasiert ermittelt. Auf den Strompreis wirkt sich das vor allem mittelbar aus, weil fossile Erzeugung im Großhandel teurer wird (Merit-Order-Effekt).
Quelle: Bundesregierung, DEHSt · Wirkung: tendenziell preistreibend bei niedriger erneuerbarer Erzeugung
3. Smart-Meter-Pflicht weiter im Hochlauf
Die Bundesnetzagentur hat im März 2026 Aufsichtsverfahren gegen Messstellenbetreiber eingeleitet, die die 20-Prozent-Quote für intelligente Messsysteme bis Ende 2025 nicht erreicht haben. Im Durchschnitt waren bis Ende 2025 nur 23,3 Prozent der pflichtigen Verbrauchsstellen ausgestattet. Bis 2032 sollen 90 Prozent der pflichtigen Anschlüsse ein intelligentes Messsystem haben.
Quelle: BNetzA, Pressemitteilung 27. März 2026 · Wirkung: kostenneutral bis leicht preisrelevant über Messstellenentgelt
4. Dynamische Tarife sind Pflicht für alle Anbieter
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Stromanbieter in Deutschland nach §41a EnWG einen dynamischen Stromtarif anbieten. Die Pflicht gilt unabhängig von der Anzahl der Kundinnen und Kunden. Voraussetzung auf Verbraucherseite ist ein intelligentes Messsystem. Wer zeitvariabel verbraucht, kann ab 2027 mit weiterer Marktdurchdringung profitieren.
Quelle: §41a EnWG, BNetzA · Wirkung: individuell preissenkend bei flexiblem Verbrauch
5. §14a EnWG: Steuerbare Verbraucher seit 2024
Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Netzbetreiber die Leistungsaufnahme von Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Nachtspeicherheizungen kurzzeitig auf eine garantierte Mindestleistung von 4,2 kW reduzieren, um Netzüberlastungen zu verhindern. Im Gegenzug erhalten Haushalte ein reduziertes Netzentgelt. Bestandsanlagen können noch bis zum 31. Dezember 2028 in der alten Regelung bleiben.
Quelle: BNetzA, Festlegung BK6-22-300 · Wirkung: preissenkend für betroffene Haushalte
6. Strompreisbremse läuft nicht weiter
Die Strompreisbremse galt von Januar 2023 bis 31. Dezember 2023. Sie ist ausgelaufen und es gibt keine Anschlussregelung für private Haushalte. Wer 2027 Stromkosten reduzieren möchte, ist auf Tarifwechsel und Eigenverbrauchslösungen angewiesen.
Quelle: Bundesregierung · Wirkung: Status quo seit 2024
Was Sie 2026 tun können, bevor 2027 beginnt
Niemand kann den Strompreis 2027 punktgenau vorhersagen. Sie können aber Ihre eigene Stromrechnung beeinflussen, weitgehend unabhängig davon, in welche Richtung der Markt sich bewegt.
- Tarif prüfen, bevor die Preisgarantie ausläuft. Viele Verträge mit langer Preisgarantie wurden 2023 oder 2024 abgeschlossen. Läuft die Garantie 2026 oder 2027 aus, lohnt der Vergleich mit aktuellen Wechseltarifen. Sie können hierzu unseren Stromtarif-Vergleich nutzen.
- Smart Meter beantragen, wenn ein dynamischer Tarif infrage kommt. Ohne intelligentes Messsystem bleibt der dynamische Tarif theoretisch. Mit Smart Meter werden zeitvariabel günstige Stunden nutzbar. Mehr dazu im Ratgeber dynamischer Stromtarif.
- §14a EnWG nutzen, falls Wärmepumpe oder Wallbox vorhanden. Steuerbare Verbraucher erhalten ein reduziertes Netzentgelt. Details und Kostenrechnung zeigt unser Wärmepumpenstrom-Vergleich.
- Eigenverbrauch ausbauen. Selbst genutzter Solarstrom enthält weder Netzentgelte noch Steuern. Eine PV-Anlage oder ein Balkonkraftwerk reduziert die Abhängigkeit vom Marktpreis. Die Investition lässt sich häufig über einen Modernisierungskredit finanzieren. Ein Kreditvergleich zeigt aktuelle Konditionen.
- Grundversorgung verlassen. Die Grundversorgungstarife liegen 2026 weiterhin spürbar über den Wechseltarifen. Wer noch in der Grundversorgung ist, zahlt typischerweise mehrere Hundert Euro pro Jahr zu viel.
Drei häufige Missverständnisse zur Prognose 2027
„Die Preise sinken 2027 automatisch wegen Erneuerbarer."
Mehr Erneuerbare drücken zwar den Großhandelspreis (Merit-Order). Endkundenpreise enthalten aber zu rund einem Drittel Netzentgelte und Abgaben, die unabhängig davon steigen können. Der Saldo ist offen.
„ETS 2 verteuert den Strompreis direkt."
ETS 2 betrifft 2027 zunächst Verkehr und Wärme, nicht direkt Stromhandel. Die Wirkung auf den Strompreis ist mittelbar über fossile Reservekraftwerke und gekoppelte Märkte. Der EU-ETS 1 für Stromerzeugung läuft separat weiter.
„Wer einen Smart Meter hat, spart automatisch."
Der Smart Meter ist die Voraussetzung für dynamische Tarife, nicht die Ersparnis selbst. Ohne aktive Verlagerung des Verbrauchs in günstige Stunden bleibt der Vorteil klein.
Häufige Fragen zur Strompreis-Prognose 2027
Wie wird sich der Strompreis 2027 in Deutschland entwickeln?▼
Eine seriöse Punktprognose in ct/kWh ist für 2027 nicht möglich. Es gibt aktuell keine offizielle Vorhersage von BNetzA, BDEW oder Bundesregierung, die einen konkreten Preis nennt. Sicher ist: Der KTF-Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten ist bis Ende 2026 befristet, ab 2027 startet das EU-Emissionshandelssystem ETS 2 für Verkehr und Wärme, und die Smart-Meter-Pflicht läuft weiter.
Wird der Strompreis 2027 steigen oder sinken?▼
Beide Bewegungen sind möglich. Preistreibend wirken: das Ende des KTF-Netzentgeltzuschusses, der Start des ETS 2 und der weitere Netzausbau. Preisdämpfend wirken: zunehmende erneuerbare Erzeugung (Merit-Order), §14a-EnWG-Rabatte für steuerbare Verbraucher und mehr Wettbewerb durch dynamische Tarife.
Was kostet 2026 eine Kilowattstunde Strom in Deutschland?▼
Laut BDEW Strompreisanalyse Januar 2026 zahlt ein Modellhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 bis 5.000 kWh im Mittel rund 37,2 ct/kWh. Die Bundesnetzagentur hatte für April 2025 einen Durchschnittswert von 40,1 ct/kWh ausgewiesen.
Was ändert sich beim CO₂-Preis ab 2027?▼
Bis Ende 2026 läuft die nationale Versteigerungsphase im deutschen Brennstoffemissionshandel mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂. Ab 2027 ersetzt der EU-weite Emissionshandel ETS 2 das nationale System für Verkehr und Wärme. Der Preis wird dann am Markt gebildet.
Was bringt mir ein dynamischer Stromtarif 2027?▼
Ein dynamischer Stromtarif gibt den Börsenpreis stundenweise an Sie weiter. Wenn Sie zeitlich flexibel sind und Ihren Verbrauch in günstige Stunden verlagern, etwa beim Laden eines E-Fahrzeugs oder Betrieb einer Wärmepumpe, können Sie Geld sparen. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter). Seit Januar 2025 muss jeder Stromanbieter einen dynamischen Tarif anbieten (§41a EnWG).
Lohnt sich Photovoltaik mit Blick auf 2027?▼
Eine private PV-Anlage senkt die Stromrechnung dauerhaft, weil selbst genutzter Solarstrom keine Netzentgelte und Steuern enthält. Mit dem Solarpaket I (in Kraft seit Mai 2024) wurden auch Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) bis 800 VA Wechselrichterleistung erlaubt.
Kann ich vor 2027 noch den Stromanbieter wechseln?▼
Ja. Die meisten Tarife haben eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. In der Grundversorgung gilt eine zweiwöchige Kündigungsfrist. Vor jeder Preiserhöhung haben Sie zudem ein Sonderkündigungsrecht.
Quellen und Stand
- BDEW Strompreisanalyse Januar 2026 (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft)
- Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2025, Pressemitteilung vom 26. November 2025
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung „Aufsichtsverfahren Smart Meter" vom 27. März 2026
- Bundesregierung, Mitteilung „Niedrigere Netzentgelte" zum KTF-Zuschuss 2026
- Bundesregierung, Mitteilung zum CO₂-Preis und Übergang zu ETS 2
- DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle), FAQ zum nationalen Emissionshandel ab 2026
- BNetzA, Festlegung BK6-22-300 zu §14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen)
- §3 StromStG, §41a EnWG, Solarpaket I (gesetze-im-internet.de)
Stand: Mai 2026. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Energieberatung. Angaben ohne Gewähr.
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