Gesetzliche Grundlagen: Ihr Recht auf Ablösung
Das Recht auf vorzeitige Kreditablösung ist gesetzlich verankert und kann nicht durch Vertragsklauseln eingeschränkt werden. Hier die wichtigsten Regelungen:
Verbraucher können Verbraucherdarlehen jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen.
Sie dürfen Ihren Autokredit ohne Angabe von Gründen jederzeit vollständig zurückzahlen.
Die Bank darf maximal 1% der Restschuld als Entschädigung verlangen (0,5% bei unter 12 Monaten Restlaufzeit).
Die Kosten der vorzeitigen Ablösung sind gesetzlich begrenzt - höhere Forderungen sind unwirksam.
Die Bank muss Ihnen innerhalb von 7 Tagen die Ablösesumme schriftlich mitteilen.
Sie haben Anspruch auf eine schnelle, verbindliche Auskunft über die Ablösekonditionen.
Wann lohnt sich die vorzeitige Ablösung?
Nicht jede vorzeitige Ablösung ist sinnvoll. Hier die typischen Situationen und eine Einschätzung des Sparpotenzials:
Zinsen sind gesunken
HochWenn Sie den Kredit vor 2-3 Jahren abgeschlossen haben und die Marktzinsen seitdem gesunken sind
Bonus, Erbschaft oder Erspartes
Mittel-HochSie haben plötzlich Geld zur Verfügung und möchten schuldenfrei sein
Verkauf des Fahrzeugs
NotwendigDas finanzierte Fahrzeug soll verkauft werden - Kredit muss abgelöst werden
Mehrere Kredite zusammenfassen
MittelSie haben mehrere kleine Kredite und wollen diese zu einem zusammenfassen
Bessere Bonität als bei Abschluss
Mittel-HochIhr SCHUFA-Score hat sich verbessert (z.B. alter Kredit abbezahlt)
Berechnungsbeispiel: Lohnt sich die Ablösung?
Beispiel: Autokredit nach 24 von 60 Monaten ablösen
Ursprünglicher Kredit
Aktuelle Situation
Berechnung der Ersparnis
Fazit des Beispiels
Bei vorzeitiger Ablösung nach 24 Monaten sparen Sie in diesem Beispiel über 1.000€ an Zinsen. Die Vorfälligkeitsentschädigung von max. 132€ ist deutlich geringer als die eingesparten Zinsen von 1.296€.
Ablauf der vorzeitigen Ablösung
Aktuelle Situation prüfen
Ermitteln Sie Restschuld, Restlaufzeit und verbleibende Zinsen aus Ihrem Kreditvertrag oder Kontoauszug.
Ablösesumme anfordern
Fordern Sie schriftlich die genaue Ablösesumme inkl. Vorfälligkeitsentschädigung an.
Rechnung aufmachen
Vergleichen Sie: Ablösesumme + Vorfälligkeitsentschädigung vs. Summe der Restzinsen.
Finanzierung klären
Entscheiden Sie: Direkte Ablösung aus Eigenmitteln oder Umschuldung zu günstigerem Kredit.
Ablösung durchführen
Überweisen Sie den exakten Ablösebetrag auf das von der Bank genannte Konto.
KFZ-Brief zurückfordern
Wenn die Bank den KFZ-Brief hatte, diesen nach Ablösung zurückfordern.
Vorfälligkeitsentschädigung verstehen
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Ausgleich für entgangene Zinsen der Bank. Sie ist gesetzlich begrenzt und nicht immer in voller Höhe zulässig.
Maximale Höhe
1% der Restschuld bei mehr als 12 Monaten Restlaufzeit, 0,5% bei weniger als 12 Monaten.
Bei 10.000€ Restschuld und 18 Monaten Laufzeit: max. 100€
Tatsächliche Berechnung
Die Bank darf nur den tatsächlichen Zinsschaden berechnen, nicht automatisch das Maximum.
Wenn der Zinsschaden nur 50€ beträgt, darf sie nicht 100€ verlangen.
Wann entfällt sie?
Bei variablen Zinsen, bei Bank-Kündigung, bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung.
Kredit mit flexiblem Zinssatz kann kostenfrei abgelöst werden.
Wie prüfen?
Die berechnete Vorfälligkeitsentschädigung gegen das gesetzliche Maximum prüfen.
Verbraucherzentralen bieten kostengünstige Prüfung an.
Umschuldung als Alternative zur direkten Ablösung
Wenn Sie nicht genug Eigenmittel haben, können Sie den alten Kredit durch einen günstigeren neuen Kredit ablösen. Das nennt man Umschuldung.
Vorteile
- +Niedrigere Zinsen durch aktuelles Marktniveau
- +Verlängerte oder verkürzte Laufzeit möglich
- +Mehrere Kredite zu einem zusammenfassen
- +Bessere Konditionen durch verbesserte Bonität
Zu beachten
- -Vorfälligkeitsentschädigung fällt an
- -Neuer Kreditvertrag erforderlich
- -Evtl. erneute Bonitätsprüfung
- -KFZ-Brief muss ggf. erneut hinterlegt werden
Wann lohnt sich eine Umschuldung?
Typische Fehler bei der Kreditablösung
Vorfälligkeitsentschädigung nicht prüfen
Zu hohe Entschädigung zahlen
Berechnung der Bank gegen gesetzliches Maximum prüfen
Nur Zinsen vergleichen, nicht Gesamtkosten
Umschuldung ist am Ende teurer
Alte Restzinsen + VFE vs. neue Gesamtzinsen vergleichen
KFZ-Brief nicht zurückfordern
Kann Fahrzeug nicht verkaufen oder ummelden
Nach Ablösung sofort schriftlich anfordern
Ablösetermin verpassen
Ablösesumme ändert sich, neue Anfrage nötig
Ablösesumme hat Gültigkeit von ca. 14 Tagen - zügig handeln
Umschuldungskredit berechnen
Vergleichen Sie günstige Umschuldungskredite, um Ihren alten Autokredit zu besseren Konditionen abzulösen.
* Kreditvergleich über Partner-Versicherung. Bei Abschluss erhalten wir eine Provision, die den Preis für Sie nicht erhöht. SCHUFA-neutrale Konditionsanfrage.
Häufige Fragen zur vorzeitigen Kreditablösung
Kann ich meinen Autokredit jederzeit vorzeitig ablösen?
Ja, gemäß § 500 BGB haben Sie das gesetzliche Recht, Verbraucherkredite jederzeit ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Dieses Recht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Die Bank darf lediglich eine begrenzte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung maximal?
Maximal 1% der Restschuld bei mehr als 12 Monaten Restlaufzeit, 0,5% bei weniger als 12 Monaten. Bei 10.000€ Restschuld und 24 Monaten Restlaufzeit wären das höchstens 100€. Die Bank darf aber nur den tatsächlichen Zinsschaden berechnen - oft ist dieser geringer.
Wie erfahre ich meine genaue Ablösesumme?
Fordern Sie die Ablösesumme schriftlich bei Ihrer Bank an. Diese muss Ihnen innerhalb von 7 Tagen eine verbindliche Auskunft geben. Die Ablösesumme enthält die Restschuld plus Vorfälligkeitsentschädigung minus eventuell bereits gezahlte, aber noch nicht verrechnete Zinsen.
Wann lohnt sich die vorzeitige Ablösung?
Eine Ablösung lohnt sich, wenn die gesparten Zinsen höher sind als die Vorfälligkeitsentschädigung. Das ist oft der Fall bei: gesunkenen Marktzinsen, verbesserter Bonität, verfügbaren Eigenmitteln oder Verkauf des Fahrzeugs. Rechnen Sie immer durch: Restzinsen vs. Vorfälligkeitsentschädigung.
Was passiert mit dem KFZ-Brief nach der Ablösung?
Wenn die Bank den KFZ-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) als Sicherheit einbehalten hatte, muss sie ihn nach vollständiger Rückzahlung an Sie zurücksenden. Fordern Sie ihn aktiv an - das beschleunigt den Prozess. Die Bank sollte ihn innerhalb von 2-3 Wochen zusenden.
Kann ich statt Ablösung auch umschulden?
Ja, die Umschuldung ist eine beliebte Alternative. Sie nehmen einen neuen, günstigeren Kredit auf und lösen damit den alten ab. Das lohnt sich besonders bei gesunkenen Zinsen oder verbesserter Bonität. Die Vorfälligkeitsentschädigung des alten Kredits wird durch die Zinsersparnis des neuen oft mehr als ausgeglichen.
Muss ich die Ablösung begründen?
Nein, Sie müssen keinen Grund angeben. Das Recht auf vorzeitige Rückzahlung steht Ihnen gesetzlich zu. Die Bank kann die Ablösung nicht verweigern, sondern nur die gesetzlich begrenzte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Wie läuft die Ablösung bei einer Umschuldung ab?
Bei einer Umschuldung: 1) Ablösesumme beim alten Kreditgeber anfordern, 2) Neuen Kredit mit dieser Summe beantragen, 3) Im Antrag "Umschuldung" als Verwendungszweck angeben, 4) Die neue Bank überweist direkt an die alte Bank, 5) KFZ-Brief wird ggf. an neue Bank übertragen.
Fazit: Ablösung oft lohnend
Die vorzeitige Ablösung eines Autokredits ist Ihr gesetzliches Recht und kann erhebliche Zinsen sparen. Mit maximal 1% Vorfälligkeitsentschädigung sind die Kosten überschaubar. Rechnen Sie durch: Wenn die gesparten Zinsen höher sind als die Vorfälligkeitsentschädigung, lohnt sich die Ablösung - entweder durch eigene Mittel oder durch Umschuldung zu einem günstigeren Kredit.