Ratgeber 2026

Kredit umschulden: So senken Sie Ihre Zinslast

Wann sich eine Umschuldung lohnt, was die Vorfälligkeitsentschädigung kostet und wie der Wechsel Schritt für Schritt funktioniert.

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Wer einen laufenden Kredit hat und sich über die aktuellen Zinssätze informiert, stellt oft fest: Der eigene Vertrag ist teurer als das, was Banken heute anbieten. Eine Umschuldung bedeutet, einen bestehenden Kredit durch einen neuen mit günstigeren Konditionen abzulösen. Das klingt simpel, bringt aber Fragen mit sich. Nicht jede Umschuldung lohnt sich, und die Bank darf für die vorzeitige Rückzahlung eine Entschädigung verlangen.

Ein Umschuldungskredit kostet Anfang 2026 je nach Bonität rund 6 bis 8 Prozent effektiven Jahreszins (Bundesbank MFI-Zinsstatistik für Konsumentenkredite); Vergleichsportale weisen für Kunden mit sehr guter Bonität teils niedrigere 2/3-Zinsen aus. Wer einen Altvertrag aus 2022 oder 2023 mit acht oder neun Prozent bedient, spart durch den Wechsel je nach Restschuld schnell 300 bis 800 Euro im Jahr. Am größten ist das Potenzial, wenn ein teurer Dispokredit mit zehn bis vierzehn Prozent Zinsen abgelöst wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Umschuldung ersetzt bestehende Kredite durch einen neuen mit besseren Konditionen.
  • Sie rechnet sich ab circa einem Prozentpunkt Zinsdifferenz, abzüglich der Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt maximal 1 % der Restschuld (§ 502 BGB).
  • Verbraucherkredite können jederzeit vorzeitig zurückgezahlt werden (§ 500 BGB).
  • Die Konditionsanfrage bei Vergleichsportalen ist SCHUFA-neutral.

Was bedeutet Umschuldung?

Umschuldung heißt: Sie nehmen einen neuen Kredit auf und tilgen damit den alten. Im besten Fall verbessern sich der Zinssatz, die Laufzeit oder beide. Häufig werden auch mehrere laufende Kredite in einem einzigen zusammengefasst, was die monatliche Belastung übersichtlicher macht.

Rechtlich steht Ihnen dieses Recht ausdrücklich zu. § 500 BGB Absatz 2 regelt, dass Sie Ihre Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen dürfen. Die Bank kann das nicht verweigern. Sie darf lediglich eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, deren Höhe gesetzlich gedeckelt ist.

Wann lohnt sich eine Umschuldung?

Die Faustregel: Wenn der neue Zinssatz mindestens einen Prozentpunkt unter dem alten liegt, ist die Umschuldung in den meisten Fällen wirtschaftlich sinnvoll. Die Vorfälligkeitsentschädigung frisst einen Teil der Ersparnis, aber bei genügend großer Zinsdifferenz bleibt ein deutlicher Vorteil.

Altverträge mit hohen Zinsen. Wenn Sie Ihren Kredit 2022 oder 2023 abgeschlossen haben, als die Zinsen nach der EZB-Zinswende stark gestiegen waren, zahlen Sie möglicherweise acht bis zehn Prozent. Der Markt hat sich seitdem beruhigt.

Dispokredite und Kreditkartenschulden. Der Dispozins liegt bei den meisten Banken zwischen zehn und vierzehn Prozent. Wer dauerhaft im Dispo steckt, zahlt mehr als doppelt so viel wie bei einem normalen Ratenkredit. Eine Ablöse des Dispos in einen günstigen Ratenkredit kann die Zinsbelastung halbieren.

Mehrere laufende Kredite. Wer zwei, drei oder mehr Ratenkredite gleichzeitig bedient, verliert leicht den Überblick. Die Zusammenfassung in einen einzigen Kredit vereinfacht die Finanzen und ergibt oft auch einen besseren Gesamtzins. Ein Kreditrechner hilft, die neue Rate vorab zu berechnen.

Veränderte Bonität. Wenn sich Ihre finanzielle Situation verbessert hat, etwa durch ein höheres Gehalt oder den Wegfall anderer Verbindlichkeiten, können Sie heute bessere Konditionen erhalten als bei Vertragsabschluss.

Wann lohnt sich eine Umschuldung nicht?

Nicht jeder Kreditwechsel bringt Vorteile. Wenn die Restlaufzeit nur noch wenige Monate beträgt, übersteigt der Aufwand den Nutzen. Ebenso bei geringen Restschulden unter 2.000 bis 3.000 EUR, wo die absolute Ersparnis zu klein ausfällt. Bei Baufinanzierungen mit festem Sollzins ist eine vorzeitige Kündigung während der Zinsbindung nur bei berechtigtem Interesse möglich, es sei denn, die Zinsbindung läuft seit mehr als zehn Jahren (dann greift § 489 BGB).

Welche Kredite können Sie umschulden?

Ratenkredite

Der klassische Fall. Sie ersetzen Ihren bestehenden Ratenkredit durch einen neuen mit niedrigerem Zinssatz. Die Restschuld des alten Kredits wird mit dem neuen Darlehen abgelöst. In unserem Kredit-Vergleich-Ratgeber finden Sie Tipps zur Auswahl des richtigen Angebots.

Dispokredite

Dauerhaft genutzter Dispo ist eine der teuersten Formen der Kreditaufnahme. Bei einem Minus von 5.000 EUR und einem Dispozins von 12 Prozent zahlen Sie 600 EUR Zinsen pro Jahr. Ein Ratenkredit mit 6 Prozent würde für denselben Betrag nur 300 EUR kosten. Das ist eine Halbierung der Zinskosten.

Autokredite

Wenn Sie beim Händler einen Kredit mit hohem Zins abgeschlossen haben, können Sie diesen durch einen günstigeren Ratenkredit ersetzen. Beachten Sie: Bei einer Sicherungsübereignung muss der KFZ-Brief zunächst freigegeben werden. Details zum genauen Ablauf finden Sie in unserem Ratgeber zur vorzeitigen Ablöse von Autokrediten. Sie können alternativ direkt Autokredite vergleichen.

Kreditkartenschulden

Die Teilzahlungsfunktion von Kreditkarten ist mit Zinsen von oft 15 bis 20 Prozent noch teurer als der Dispo. Eine Ablöse durch einen Kleinkredit bringt hier die größte relative Ersparnis.

Baufinanzierungen

Bei Immobiliendarlehen gelten Sonderregeln. § 489 BGB Absatz 1 gibt Ihnen nach Ablauf von zehn Jahren seit vollständiger Auszahlung ein ordentliches Kündigungsrecht mit sechs Monaten Frist, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Innerhalb der Zinsbindung ist eine Kündigung nur bei berechtigtem Interesse möglich, etwa beim Verkauf der Immobilie. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Baufinanzierung-Ratgeber.

Was kostet eine Umschuldung?

Der neue Kredit selbst kostet keine Bearbeitungsgebühr. Banken dürfen seit einem BGH-Urteil von 2014 keine Bearbeitungsentgelte für Verbraucherkredite mehr erheben.

Die einzige relevante Kostenstelle ist die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) für den abzulösenden Kredit.

Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 BGB

§ 502 BGB regelt die Höhe der VFE für Verbraucherdarlehen:

  • Restlaufzeit über 12 Monate: Maximal 1,0 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe
  • Restlaufzeit unter 12 Monate: Maximal 0,5 Prozent

Beispiel: Bei einer Restschuld von 10.000 EUR und einer Restlaufzeit von 18 Monaten beträgt die maximale VFE 100 EUR (1 Prozent von 10.000 EUR).

Die VFE entfällt komplett, wenn die Bank im Vertrag die Angaben zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung der VFE unzureichend dargestellt hat (§ 502 Abs. 2 BGB). Das kommt in der Praxis häufiger vor als viele vermuten. Die Verbraucherzentrale bietet Hilfe bei der Prüfung.

Rechenbeispiel: Umschuldung eines Ratenkredits

Alter KreditNeuer Kredit
Restschuld15.000 EUR15.000 EUR
Laufzeit36 Monate36 Monate
Eff. Jahreszins8,50 %5,50 %
Monatliche Rateca. 473 EURca. 453 EUR
Gesamtzinsenca. 2.028 EURca. 1.308 EUR

VFE für den alten Kredit: maximal 150 EUR (1 % von 15.000 EUR). Ersparnis nach Abzug der VFE: circa 570 EUR. Vereinfachte Berechnung ohne Sondertilgung.

Kredit umschulden in drei Schritten

Schritt 1: Bestehende Kredite erfassen

Sammeln Sie für jeden laufenden Kredit: Restschuld, aktueller Zinssatz, verbleibende Laufzeit und Höhe der monatlichen Rate. Diese Angaben finden Sie im Kreditvertrag oder in Ihrem Online-Banking. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach einer aktuellen Ablöseauskunft, die auch die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ausweist.

Schritt 2: Angebote vergleichen

Stellen Sie bei einem Kreditvergleich eine Konditionsanfrage. Diese ist SCHUFA-neutral, wird also zwar vermerkt, hat aber keinen Einfluss auf Ihren Score. Achten Sie beim Vergleich immer auf den effektiven Jahreszins, nicht auf den Sollzins. Der effektive Jahreszins enthält alle Kosten und ist der zuverlässige Vergleichswert.

Geben Sie als Verwendungszweck "Umschuldung" oder "Kreditablöse" an. Banken bieten bei diesem Verwendungszweck häufig günstigere Konditionen.

Schritt 3: Neuen Kredit abschliessen und alten ablösen

Wenn Sie ein passendes Angebot gefunden haben, stellen Sie den Kreditantrag. Die Legitimation erfolgt per Video-Ident oder Post-Ident. Nach Bewilligung überweist die neue Bank den Betrag entweder direkt an Ihre alte Bank oder auf Ihr Konto, von wo Sie den alten Kredit ablösen. Wer eine schnelle Auszahlung bevorzugt, findet in unserem Ratgeber zu Krediten mit Sofortauszahlung passende Angebote.

Umschuldung und SCHUFA

Die reine Konditionsanfrage bei einem Vergleichsportal ist SCHUFA-neutral. Sie wird als "Anfrage Kreditkonditionen" (Kennzeichen KK) gespeichert und hat keinen Einfluss auf Ihren Bonitätsscore.

Bei der tatsächlichen Umschuldung wird der alte Kredit als "erledigt" und der neue als "laufend" eingetragen. Da der Gesamtschuldenbetrag gleich bleibt, ist die Auswirkung auf den Score neutral bis leicht positiv. Wenn Sie mehrere Kredite zu einem zusammenfassen, kann sich das günstig auswirken, weil die Anzahl laufender Verbindlichkeiten sinkt.

Worauf Sie bei der Umschuldung achten sollten

Gesamtkosten vergleichen, nicht nur die Rate. Eine niedrigere Monatsrate bei längerer Laufzeit bedeutet nicht automatisch weniger Gesamtkosten. Rechnen Sie immer mit dem effektiven Jahreszins und der Gesamtsumme aller Zahlungen.

VFE-Höhe prüfen. Fordern Sie vor der Umschuldung eine Ablöseauskunft bei Ihrer aktuellen Bank an. Die VFE darf die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten. Ist die Berechnung fehlerhaft, entfällt der Anspruch komplett.

Restschuldversicherung hinterfragen. Viele Banken bieten beim neuen Kredit eine Restschuldversicherung an. Diese verteuert den Kredit erheblich und ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Verbraucherschützer raten davon ab.

Sondertilgungsrecht sichern. Achten Sie beim neuen Vertrag auf kostenlose Sondertilgungen. Damit bleiben Sie flexibel und können den Kredit schneller zurückzahlen, wenn sich Ihre Lage ändert.

Laufzeit nicht unnötig verlängern. Eine längere Laufzeit senkt die Rate, erhöht aber die Gesamtkosten. Wählen Sie die Laufzeit so, dass die Rate bequem tragbar ist, ohne den Kredit über Gebühr zu strecken.

14-tägiges Widerrufsrecht nutzen. Nach Abschluss des neuen Kreditvertrags haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht (§ 355 BGB). Innerhalb dieser Frist können Sie ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. So lässt sich ein unter Zeitdruck unterschriebenes Angebot noch in Ruhe prüfen.

Ihre nächsten Schritte

Sie können mit dem Vergleichsrechner weiter unten aktuelle Umschuldungsangebote einsehen. Die Abfrage ist kostenlos, unverbindlich und SCHUFA-neutral. Tragen Sie als Verwendungszweck "Umschuldung" ein, um passende Konditionen zu erhalten.

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Repräsentatives Beispiel gemäß § 17 PAngV: Nettodarlehensbetrag 15.000 EUR, Laufzeit 60 Monate, effektiver Jahreszins 6,19 %, gebundener Sollzins 6,02 % p. a., monatliche Rate 291,13 EUR, Gesamtbetrag 17.467,80 EUR. Zwei Drittel aller Kunden erhalten diesen oder einen günstigeren Zinssatz. Kreditvermittlung durch smava GmbH.

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