Wer einen Kredit aufnehmen möchte, wird früher oder später mit dem Thema Sicherheiten konfrontiert. Kreditsicherheiten sind Vermögenswerte oder Garantien, die der Bank im Ernstfall Zugriff auf eine Ersatzquelle geben, falls der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr bedienen kann. Der Unterschied macht sich direkt im Zinssatz bemerkbar. Ein unbesicherter Ratenkredit kostet Anfang 2026 je nach Bonität rund 6 bis 8 Prozent effektiven Jahreszins (Bundesbank MFI-Zinsstatistik, Konsumentenkredite an private Haushalte). Ein Baukredit mit eingetragener Grundschuld liegt zur gleichen Zeit bei etwa 3 bis 4 Prozent. Ein Teil dieser Lücke ist die Sicherheit, ein Teil schlicht die Kreditart: Ein grundschuldbesichertes Immobiliendarlehen ist etwas anderes als ein kurzfristiger Konsumentenkredit. Innerhalb derselben Kreditart senkt eine werthaltige Sicherheit den Zinssatz je nach Bank und Sicherheitenwert um rund 1 bis 3 Prozentpunkte.
Das Wichtigste in Kürze
- •Sicherheiten senken das Risiko für die Bank und führen zu niedrigeren Zinsen (typisch 1 bis 3 Prozentpunkte Vorteil).
- •Die Grundschuld (§ 1191 BGB) ist die gängigste Sicherheit bei Immobilienfinanzierungen.
- •Ratenkredite bis ca. 50.000 EUR können bei guter Bonität auch ohne Sicherheiten vergeben werden.
- •Banken bewerten Sicherheiten mit einem Abschlag von 20 bis 30 Prozent unter dem Marktwert.
- •Nach Kreditrückzahlung muss die Bank alle Sicherheiten freigeben.
Was sind Kreditsicherheiten?
Im Bankwesen bezeichnet man als Kreditsicherheit jeden Vermögenswert oder jede vertragliche Vereinbarung, die dem Kreditgeber ein Verwertungsrecht einräumt. Zahlt der Kreditnehmer nicht, darf die Bank auf die Sicherheit zugreifen, sie verwerten und sich aus dem Erlös befriedigen.
Das deutsche Recht unterscheidet zwei grundlegende Kategorien: Personalsicherheiten und Realsicherheiten. Bei Personalsicherheiten haftet eine Person, typischerweise ein Bürge, mit ihrem gesamten Vermögen. Bei Realsicherheiten wird ein konkreter Gegenstand belastet, etwa eine Immobilie oder ein Fahrzeug.
Für die Praxis relevant ist außerdem die Unterscheidung zwischen akzessorischen und abstrakten Sicherheiten. Akzessorische Sicherheiten wie die Hypothek (§ 1113 BGB) oder die Bürgschaft (§ 765 BGB) sind direkt an die zugrunde liegende Forderung geknüpft. Wird der Kredit getilgt, erlischt auch die Sicherheit. Abstrakte Sicherheiten wie die Grundschuld (§ 1191 BGB) bestehen unabhängig von der Forderung und müssen nach Rückzahlung separat gelöscht oder zurückübertragen werden. Banken bevorzugen die Grundschuld, weil sie sich später für einen neuen Kredit wiederverwenden lässt, ohne erneute Notarkosten.
Welche Sicherheiten akzeptieren Banken?
Grundschuld
§ 1191 BGB | Abstrakte Sicherheit
Die Grundschuld ist die Standardsicherheit bei jeder Baufinanzierung. Ein Grundstück wird mit einem bestimmten Geldbetrag belastet und im Grundbuch eingetragen. Kommt es zum Zahlungsausfall, kann die Bank die Zwangsversteigerung betreiben.
Die Kosten für Notar und Grundbuchamt liegen bei 0,8 bis 1,0 Prozent des Grundschuldbetrags. Seit dem 1. Juni 2025 sind die Notargebühren durch das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG) 2025 um 6 bis 9 Prozent gestiegen. Bei einer Grundschuld über 200.000 EUR müssen Sie mit ca. 1.600 bis 2.000 EUR Gesamtkosten rechnen.
Hypothek
§ 1113 BGB | Akzessorische Sicherheit
Die Hypothek funktioniert ähnlich wie die Grundschuld, mit einem wesentlichen Unterschied: Sie ist direkt an die Kreditforderung gebunden. Tilgen Sie den Kredit vollständig, erlischt die Hypothek automatisch.
In der heutigen Bankpraxis spielt die Hypothek fast keine Rolle mehr. Banken nutzen stattdessen die Grundschuld, weil sie flexibler ist und sich ohne erneute Beurkundung wiederverwenden lässt. Den Begriff "Hypothek" finden Sie allerdings noch im allgemeinen Sprachgebrauch, etwa wenn von "Hypothekenzinsen" die Rede ist.
Bürgschaft
§ 765, § 766 BGB | Akzessorische Personalsicherheit
Bei der Bürgschaft verpflichtet sich eine dritte Person, für die Schuld des Kreditnehmers einzustehen. Die Bank kann den Bürgen in Anspruch nehmen, wenn der Hauptschuldner nicht zahlt. Der Bürge haftet mit seinem gesamten Vermögen.
§ 766 BGB verlangt für die Bürgschaftserklärung zwingend die Schriftform. Eine E-Mail oder digitale Signatur genügt ausdrücklich nicht. Diese strenge Formvorschrift soll den Bürgen vor unüberlegten Zusagen schützen.
In der Praxis wird die Bürgschaft häufig bei Krediten für Selbstständige oder junge Kreditnehmer eingesetzt, deren eigene Bonität nicht ausreicht. Auch bei Geschäftsraummieten ist die Bürgschaft verbreitet.
Sicherungsübereignung
§ 929, § 930 BGB | Abstrakte Sicherheit
Bei einer Sicherungsübereignung geht das Eigentum an einem beweglichen Gegenstand auf die Bank über, der Kreditnehmer behält aber den Besitz und darf die Sache weiter nutzen. Das klassische Beispiel: Beim Autokredit fahren Sie das Fahrzeug, während der KFZ-Brief bei der Bank liegt.
Die Sicherungsübereignung ist ein Sonderfall des deutschen Rechts. Sie basiert auf dem Besitzmittlungsverhältnis nach § 930 BGB und wird nicht im Grundbuch oder einem sonstigen Register eingetragen. Das Eigentum geht durch Einigung und Besitzkonstitut über. Mehr zur konkreten Anwendung bei der KFZ-Finanzierung als Sicherungsübereignung des KFZ-Briefs.
Verpfändung (Pfandrecht)
§ 1204 BGB | Akzessorische Sicherheit
Bei der Verpfändung übergibt der Kreditnehmer einen Gegenstand oder ein Recht an die Bank. Typische Pfandgegenstände: Sparguthaben, Festgeldkonten, Wertpapierdepots oder Lebensversicherungen. Anders als bei der Sicherungsübereignung geht hier der Besitz tatsächlich an die Bank über.
Die Verpfändung eines Festgeldkontos oder Sparbuchs kann sinnvoll sein, wenn Sie Ihre Ersparnisse nicht auflösen, aber trotzdem als Sicherheit nutzen möchten. Der Nachteil: Während der Kreditlaufzeit haben Sie keinen Zugriff auf das verpfändete Guthaben.
Forderungsabtretung (Zession)
§ 398 BGB | Abstrakte Sicherheit
Bei der Sicherungsabtretung tritt der Kreditnehmer eine Forderung an die Bank ab. Am bekanntesten ist die Gehaltsabtretung: Die Bank erhält das Recht, im Zahlungsausfall direkt beim Arbeitgeber auf das Gehalt zuzugreifen, soweit es über der Pfändungsfreigrenze liegt. Die Pfändungsfreigrenze steigt zum 1. Juli 2026 auf 1.589,99 EUR pro Monat (Finanztip-Pfändungstabelle nach BGBl. I Nr. 80).
Abgetreten werden können auch Ansprüche aus Lebensversicherungen, Bausparverträgen oder gewerbliche Forderungen. Die Abtretung erfolgt durch formlose Einigung zwischen Kreditnehmer und Bank. Der Schuldner, also etwa der Arbeitgeber, wird in der Regel erst bei Zahlungsverzug informiert.
Eigentumsvorbehalt
§ 449 BGB | Kaufrechtliche Sicherheit
Beim Eigentumsvorbehalt bleibt der Verkäufer Eigentümer der Ware, bis der Käufer den vollen Kaufpreis bezahlt hat. Im klassischen Kreditgeschäft spielt der Eigentumsvorbehalt keine große Rolle, er kommt aber bei Warenfinanzierungen und im gewerblichen Bereich regelmäßig vor. Anders als die Sicherungsübereignung setzt er keinen separaten Sicherungsvertrag voraus.
Welche Sicherheit passt zu welchem Kredit?
Welche Sicherheit eine Bank erwartet, hängt vor allem von der Kreditart und der Höhe ab. Die Übersicht ordnet die gängigen Sicherheiten den passenden Kreditformen zu.
| Kreditart | Übliche Sicherheit | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Baufinanzierung | Grundschuld auf die Immobilie | § 1191 BGB |
| Autokredit | Sicherungsübereignung des Fahrzeugs | § 929, § 930 BGB |
| Ratenkredit bis 50.000 EUR | meist ohne Sicherheit (Bonität, SCHUFA, Einkommen) | Blankokredit |
| Kredit für Selbstständige | Bürgschaft oder Forderungsabtretung | § 765, § 398 BGB |
| Kredit mit Erspartem | Verpfändung von Festgeld oder Wertpapieren | § 1204 BGB |
Was bringen Sicherheiten konkret?
Die Frage lässt sich am besten mit Zahlen beantworten. Wer einen Kredit vergleicht, sieht schnell den Unterschied zwischen besicherten und unbesicherten Darlehen.
Repräsentatives Beispiel: Zinsvorteil durch Sicherheiten
| Ohne Sicherheit | Mit Grundschuld | |
|---|---|---|
| Kreditbetrag | 200.000 EUR | 200.000 EUR |
| Laufzeit | 10 Jahre | 10 Jahre |
| Eff. Jahreszins | 6,19 % | 3,50 % |
| Monatliche Rate | ca. 2.243 EUR | ca. 1.978 EUR |
| Gesamtzinsen (10 J.) | ca. 69.160 EUR | ca. 37.360 EUR |
Zinssätze: unbesicherter Ratenkredit 6,19 % eff. (repräsentativer Wert, vgl. Bundesbank MFI-Zinsstatistik für Konsumentenkredite), Baukredit mit Grundschuld ca. 3,50 % eff. Die Gegenüberstellung illustriert den Sicherheiten-Effekt am Beispiel zweier Kreditarten. Vereinfachte Berechnung ohne Sondertilgung; abzüglich ca. 1.800 EUR Grundbuchkosten verbleibt ein Zinsvorteil von rund 30.000 EUR über die Laufzeit.
Beispielraten: Was kostet ein Kredit pro Monat?
Auf Basis eines repräsentativen Ratenkredit-Effektivzinses von 6,19 % (Anfang 2026):
| Kreditsumme | 24 Mon. | 36 Mon. | 48 Mon. | 60 Mon. | 72 Mon. |
|---|---|---|---|---|---|
| 5.000 EUR | 222,16 | 152,42 | 117,60 | 96,72 | 82,86 |
| 10.000 EUR | 444,32 | 304,84 | 235,20 | 193,44 | 165,72 |
| 20.000 EUR | 888,64 | 609,68 | 470,40 | 386,88 | 331,44 |
| 50.000 EUR | 2.221,60 | 1.524,20 | 1.176,00 | 967,20 | 828,60 |
Mit einer Grundschuld als Sicherheit sinken diese Raten um typisch 1 bis 3 Prozentpunkte. Bei 50.000 EUR über 60 Monate sind das monatlich 15 bis 45 EUR weniger. Verwenden Sie den Kredit-Rechner für Ihre individuelle Berechnung.
Natürlich hinkt der Vergleich etwas: Einen Ratenkredit über 200.000 EUR würden die meisten Banken ohne Sicherheit gar nicht erst vergeben. Die Tabelle zeigt aber, welche Zinsunterschiede theoretisch zwischen besicherten und unbesicherten Konditionen bestehen. Auch bei kleineren Beträgen, etwa einem Kredit über 30.000 EUR, bringt eine Verpfändung eines Sparkontos oft 0,5 bis 1,5 Prozentpunkte Zinsvorteil.
Festgeld als Sicherheit: rechenbare Alternative
Die Verpfändung eines Festgeldkontos ist die gängigste Form, um Erspartes ohne Vermögensverlust als Sicherheit zu nutzen. Bei aktuellen Festgeldzinsen von 2,5 bis 3,5 % und einem Ratenkredit-Zinsvorteil von 0,5 bis 1,5 Prozentpunkten ist die Rechnung oft trotzdem wirtschaftlich. Der wesentliche Nachteil: Während der Kreditlaufzeit haben Sie keinen Zugriff auf das verpfändete Guthaben. Bei längeren Laufzeiten und unerwartetem Liquiditätsbedarf kann das zum Problem werden.
Wie bewerten Banken Sicherheiten?
Banken setzen den Wert einer Sicherheit immer niedriger an als den aktuellen Marktwert. Dieser Bewertungsabschlag (auch: Beleihungsabschlag) beträgt in der Regel 20 bis 30 Prozent und hängt von der Art der Sicherheit ab.
| Sicherheit | Beleihungswert |
|---|---|
| Wohnimmobilie | 70 - 80 % des Marktwerts |
| Sparguthaben / Festgeld | 80 - 100 % |
| Aktien / Fonds (Blue Chips) | 50 - 70 % |
| Lebensversicherung | 70 - 90 % des Rückkaufswerts |
| Fahrzeug | 50 - 70 % (Restwert abh. von Alter) |
Wann brauchen Sie überhaupt Sicherheiten?
Nicht jeder Kredit erfordert eine dingliche Absicherung. Viele Kleinkredite und Ratenkredite bis ca. 50.000 EUR vergeben Banken als sogenannte Blankokredite, bei denen Ihr regelmäßiges Einkommen und eine positive SCHUFA-Auskunft genügen.
Meist ohne Sicherheiten
- Ratenkredite bis ca. 50.000 EUR
- Dispositionskredit (Dispo) am Girokonto
- Kleinkredite mit Sofortauszahlung unter 10.000 EUR
- Kredite bei sehr guter Bonität und stabilem Einkommen
Sicherheiten üblich oder nötig
- Baufinanzierungen (Grundschuld auf die Immobilie)
- Autokredite (KFZ-Brief als Sicherungsübereignung)
- Kredite bei eingeschränkter Bonität oder negativer SCHUFA
- Hohe Kreditsummen ab ca. 50.000 EUR ohne Zweckbindung
Die SCHUFA-Reform zum 17. März 2026 hat das Bewertungsverfahren transparenter gemacht. An der gängigen Praxis, Ratenkredite bis rund 50.000 EUR bei guter Bonität ohne dingliche Sicherheit zu vergeben, ändert sie nichts Grundlegendes. Wer eine mittlere Bonität hat, sollte vorab eine unverbindliche Konditionsanfrage stellen.
Worauf Sie bei Kreditsicherheiten achten sollten
Bevor Sie einer Bank eine Sicherheit anbieten, lohnt sich ein genauer Blick auf die Details. Die folgenden Punkte helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Kosten gegenüber Zinsvorteil abwägen. Eine Grundschuldeintragung kostet 0,8 bis 1,0 Prozent des Betrags. Bei einer kurzen Laufzeit oder einem kleinen Kredit übersteigen die Eintragungskosten den Zinsvorteil. Rechnen Sie vorher mit dem Kredit-Rechner, ob sich der Aufwand lohnt.
Sicherheiten nur in der Höhe des Kredits stellen. Bestehen Sie darauf, dass die Sicherheit verhältnismäßig zur Kreditsumme ist. Eine Grundschuld über 300.000 EUR für einen Kredit über 100.000 EUR bindet unnötig Vermögen.
Bürgschaften nicht leichtfertig eingehen. Ein Bürge haftet im Ernstfall mit seinem gesamten Vermögen. Wenn Sie jemanden bitten, für Ihren Kredit zu bürgen, machen Sie sich die Tragweite bewusst. Gleiches gilt, wenn man Sie um eine Bürgschaft bittet.
Freigabe nach Tilgung einfordern. Banken sind zur Freigabe verpflichtet, verzögern aber gelegentlich. Fordern Sie die Löschungsbewilligung oder Rückgabe des KFZ-Briefs aktiv an, sobald der Kredit vollständig zurückgezahlt ist.
Zuerst ohne Sicherheiten vergleichen. Auch wenn Sie Sicherheiten haben, starten Sie Ihre Kreditsuche ohne Sicherheitsangebot. Möglicherweise erhalten Sie bereits gute Konditionen. Sicherheiten können Sie später nachreichen, wenn dadurch bessere Zinsen möglich sind.
SCHUFA, Verbraucherschutz und was bei Problemen hilft
Die SCHUFA-Auskunft ist bei den meisten Banken Pflichtbestandteil der Bonitätsprüfung. Bei kleineren Ratenkrediten bis 50.000 EUR reicht eine saubere SCHUFA oft als alleinige "Sicherheit". Wer eine negative SCHUFA hat, kann auf zwei Wegen vorgehen: Eine Konditionsanfrage (fließt nicht in die SCHUFA-Score-Berechnung ein) oder die SCHUFA-Auskunft selbst prüfen und korrigieren. Beide Wege helfen, den Kredit ohne zusätzliche Sicherheit zu bekommen.
Verbraucherschutz-Hinweis: Die Verbraucherzentrale NRW rät bei Bürgschaften zur Vorsicht. Vor Unterzeichnung sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Die Bürgschaft ist ein weitreichendes Versprechen, das im Ernstfall das gesamte Privatvermögen betrifft. Bei größeren Summen, langen Laufzeiten oder schwacher Bonität bleibt sie oft alternativlos. Dann gilt: Beleihungsabschlag von 20 bis 30 % einkalkulieren, Kosten der Eintragung gegen Zinsvorteil aufrechnen, und vor allem: Vorfinanzierung und Zinssatz so verhandeln, dass die Tilgung planbar bleibt.
Schon einen Kredit laufend? Wenn Sie einen bestehenden Kredit durch einen besicherten Kredit mit niedrigerem Zinssatz ersetzen möchten, könnte eine Umschuldung sinnvoll sein. Prüfen Sie, ob die Restschuld und Vorfälligkeitsentschädigung den Wechsel wirtschaftlich lohnenswert machen.
Wann und wie lohnt sich eine Sicherheit?
Sicherheiten sind kein Selbstzweck. Sie senken den Zinssatz, weil die Bank weniger Ausfallrisiko trägt. Bei einer Baufinanzierung ist die Grundschuld Standard und bringt 1 bis 3 Prozentpunkte Zinsvorteil. Bei einem Ratenkredit bis 50.000 EUR ist die Grundschuld zu teuer, hier reicht eine saubere SCHUFA und ein regelmäßiges Einkommen.
Wer eine Sicherheit anbietet, sollte drei Dinge prüfen: Erstens die Kosten der Eintragung gegen den Zinsvorteil (die Beispielraten-Tabelle oben hilft dabei). Zweitens den Beleihungswert (Banken bewerten mit 20 bis 30 % Abschlag). Drittens die langfristige Bindung: Eine Grundschuld nach Rückzahlung stehen zu lassen spart spätere Notarkosten.
Die Stiftung Warentest empfiehlt in ihrem Ratenkredit-Vergleich (test.de, 03/2026) ausdrücklich, vor jeder Sicherheitsstellung mehrere Angebote einzuholen. Die Zinsunterschiede zwischen Banken sind oft größer als die Unterschiede zwischen besicherten und unbesicherten Krediten. Für einen ersten Überblick können Sie im Kredit-Rechner verschiedene Szenarien durchrechnen.
Repräsentatives Beispiel gemäß § 17 PAngV: Nettodarlehensbetrag 15.000 EUR, Laufzeit 60 Monate, effektiver Jahreszins 6,19 %, gebundener Sollzins 6,02 % p.a., monatliche Rate 291,13 EUR, Gesamtbetrag 17.467,80 EUR. Zwei Drittel aller Kunden erhalten diesen oder einen günstigeren Zinssatz. Kreditvermittlung durch Tarifcheck.
Stand: 3. Juli 2026 · Verfasst von checkeverything.de Redaktion
