Unabhängiger RatgeberAktualisiert: Januar 2026

Autoversicherung Vergleich: Haftpflicht, Teilkasko & Vollkasko erklärt

Die KFZ-Haftpflicht ist gesetzliche Pflicht, Kaskoversicherungen sind freiwillig. Dieser Ratgeber erklärt die Unterschiede und hilft Ihnen, den passenden Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug zu finden.

Das Wichtigste in Kürze

  • KFZ-Haftpflicht: Gesetzliche Pflicht (§ 1 PflVG), zahlt Schäden an Dritten
  • Teilkasko: Freiwillig, schützt vor Diebstahl, Hagel, Glasbruch, Wildunfall
  • Vollkasko: Freiwillig, inkl. Teilkasko + selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus
  • Empfehlung: Neuwagen → Vollkasko, ältere Fahrzeuge → Teilkasko oder Haftpflicht

1. Die drei Versicherungsarten im Überblick

Die Autoversicherung besteht aus drei Bausteinen: der Pflicht-Haftpflicht und den freiwilligen Kaskoversicherungen. Jede Versicherungsart hat einen anderen Zweck und deckt unterschiedliche Risiken ab.

KFZ-Haftpflicht

Gesetzliche Pflicht

Schützt: Geschädigte Dritte

Leistungen:
  • Personenschäden bis zur Deckungssumme
  • Sachschäden an fremden Fahrzeugen/Eigentum
  • Vermögensschäden (Folgeschäden)
  • Anwalts- und Gerichtskosten bei unberechtigten Ansprüchen

Mindestdeckung: 7,5 Mio. € Personen, 1,12 Mio. € Sachen, 50.000 € Vermögen

100 Mio. € pauschal empfohlen

Teilkasko

Freiwillig

Schützt: Eigenes Fahrzeug (bestimmte Risiken)

Leistungen:
  • Diebstahl (gesamt oder Teile)
  • Brand, Explosion, Blitzschlag
  • Naturgewalten (Sturm, Hagel, Überschwemmung)
  • Glasbruch (alle Scheiben)
  • Wildunfall (erweitert: Tierunfall)
  • Marderbiss inkl. Folgeschäden

Selbstbeteiligung: Typisch: 150 €

Für Fahrzeuge ab ca. 3.000 € Restwert sinnvoll

Vollkasko

Freiwillig

Schützt: Eigenes Fahrzeug (umfassend)

Leistungen:
  • Alle Teilkasko-Leistungen inklusive
  • Selbstverschuldete Unfälle
  • Vandalismus (mutwillige Beschädigung)
  • Fahrerflucht des Unfallgegners
  • Eigenschäden durch grobe Fahrlässigkeit (je nach Tarif)

Selbstbeteiligung: Typisch: 300-500 €

Für Neuwagen und hochwertige Fahrzeuge (erste 3-5 Jahre)

Hinweis: Vollkasko enthält immer auch alle Teilkasko-Leistungen. Sie müssen also nicht beides separat abschließen. Bei reiner Teilkasko fehlt nur der Schutz bei selbstverschuldeten Unfällen und Vandalismus.

2. Leistungsvergleich: Was ist abgedeckt?

Die folgende Tabelle zeigt auf einen Blick, welche Schäden durch welche Versicherungsart abgedeckt sind:

LeistungHaftpflichtTeilkaskoVollkasko
Schäden an Dritten
Diebstahl
Glasbruch
Wildunfall
Naturgewalten (Hagel, Sturm)
Brand
Marderbiss
Selbstverschuldete Unfälle
Vandalismus
Fahrerflucht Gegner

Lesebeispiel: Bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlt nur die Vollkasko für Ihr eigenes Fahrzeug. Haftpflicht zahlt den Schaden am gegnerischen Fahrzeug. Teilkasko zahlt nur bei den aufgelisteten Risiken (Diebstahl, Hagel etc.).

3. Welche Autoversicherung brauche ich?

Die richtige Wahl hängt vor allem vom Fahrzeugwert und -alter ab. Diese Übersicht hilft bei der Entscheidung:

Neuwagen (0-3 Jahre)

Vollkasko

Hoher Zeitwert rechtfertigt umfassenden Schutz. Viele Leasingverträge schreiben Vollkasko vor.

Jüngere Gebrauchte (3-7 Jahre)

Vollkasko oder Teilkasko

Abhängig vom Restwert und persönlicher Risikobereitschaft. Ab ca. 10.000 € Wert oft noch Vollkasko sinnvoll.

Ältere Gebrauchte (7-12 Jahre)

Teilkasko

Schutz vor Diebstahl, Hagel, Wildunfall. Selbstverschuldete Schäden wirtschaftlich selbst tragbar.

Alte Fahrzeuge (12+ Jahre)

Haftpflicht (ggf. Teilkasko)

Niedriger Restwert macht Kaskoversicherung oft unwirtschaftlich. Ausnahme: Liebhaberfahrzeuge.

Leasingfahrzeuge

Vollkasko + GAP

Leasinggeber verlangen meist Vollkasko. GAP-Deckung schließt Lücke zwischen Zeitwert und Restschuld.

Wirtschaftliche Faustregel

Berechnen Sie, wie viele Jahre Sie Vollkasko-Mehrkosten zahlen müssten, um den Fahrzeugwert zu erreichen. Wenn die Vollkasko-Mehrkosten (gegenüber Teilkasko) in 5-7 Jahren den Fahrzeugwert übersteigen, ist Teilkasko die wirtschaftlichere Wahl.

4. Wichtige Zusatzleistungen beim Tarifvergleich

Neben dem Grundschutz gibt es wichtige Zusatzleistungen, die Sie beim Vergleich beachten sollten:

Deckungssumme

Mindestens 100 Mio. € pauschal empfohlen. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen reichen bei schweren Unfällen oft nicht aus.

Grobe Fahrlässigkeit

Verzicht auf Einrede bei grober Fahrlässigkeit bedeutet: Der Versicherer zahlt auch, wenn Sie z.B. eine rote Ampel übersehen haben.

Mallorca-Police

Erhöht die Deckung bei Mietwagen im Ausland auf deutsches Niveau. Wichtig, da ausländische Mindestdeckungen oft sehr niedrig sind.

Rabattschutz

Verhindert Rückstufung nach einem Schadenfall. Lohnt sich besonders bei hohen SF-Klassen, kostet aber Aufpreis.

Neupreisentschädigung

Bei Totalschaden oder Diebstahl wird der Neupreis statt Zeitwert erstattet. Meist begrenzt auf 12-24 Monate nach Erstzulassung.

Erweiterte Wildschadendeckung

Standard-Teilkasko deckt nur Haarwild (Rehe, Wildschweine). Erweitert auch Unfälle mit Nutztieren, Hunden, Pferden etc.

5. Häufige Fragen zur Autoversicherung

Was ist der Unterschied zwischen Autoversicherung und KFZ-Versicherung?

Die Begriffe werden synonym verwendet. Beide bezeichnen die Versicherung für Kraftfahrzeuge, bestehend aus der Pflicht-Haftpflicht und den optionalen Kaskoversicherungen (Teil- und Vollkasko). Auch „Fahrzeugversicherung" oder „PKW-Versicherung" meinen dasselbe.

Welche Autoversicherung brauche ich wirklich?

Die KFZ-Haftpflicht ist gesetzliche Pflicht (§ 1 PflVG). Ob Sie zusätzlich Teil- oder Vollkasko benötigen, hängt vom Fahrzeugwert ab. Faustregel: Neuwagen → Vollkasko, Gebrauchte bis 10.000 € → Teilkasko, ältere Fahrzeuge → nur Haftpflicht. Leasingverträge schreiben meist Vollkasko vor.

Wie viel kostet eine Autoversicherung durchschnittlich?

Die Kosten variieren stark: Haftpflicht ab ca. 200-600 € jährlich, Teilkasko zusätzlich ca. 80-250 €, Vollkasko zusätzlich ca. 200-600 €. Die tatsächlichen Kosten hängen von SF-Klasse, Fahrzeugtyp, Region, Alter und weiteren Faktoren ab. Ein Vergleich lohnt sich immer.

Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Autoversicherung-Wechsel?

Die meisten Verträge laufen zum 31.12. und müssen bis spätestens 30. November gekündigt werden (ordentliche Kündigung gemäß § 11 VVG). Sonderkündigungsrechte bestehen bei Beitragserhöhung (§ 40 VVG), nach einem Schadenfall (§ 92 VVG) oder bei Fahrzeugwechsel.

Lohnt sich Vollkasko bei einem älteren Auto?

Meist nicht. Vollkasko lohnt sich, wenn der Beitrag in Relation zum Fahrzeugwert steht. Faustregel: Wenn die Vollkasko-Mehrkosten mehr als 10% des Fahrzeugwerts pro Jahr betragen, ist Teilkasko oder nur Haftpflicht wirtschaftlicher. Ausnahme: Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge.

Was bedeutet Selbstbeteiligung bei der Autoversicherung?

Die Selbstbeteiligung (SB) ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst zahlen. Erst darüber hinaus zahlt der Versicherer. Typische Werte: Teilkasko 150 €, Vollkasko 300-500 €. Eine höhere SB senkt den Beitrag, erhöht aber Ihre Kosten im Schadenfall.

Was ist bei Online-Versicherungsvergleichen zu beachten?

Achten Sie auf wahrheitsgemäße Angaben, vollständige Tarif-Informationen (nicht nur den Preis), Deckungssummen (mindestens 100 Mio. € pauschal empfohlen) und wichtige Leistungen wie Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit, Mallorca-Police und Auslandsschadenschutz.

Werden bei der Autoversicherung Schäden an meinem eigenen Auto bezahlt?

Nur bei Kaskoversicherung. Die KFZ-Haftpflicht zahlt ausschließlich Schäden, die Sie anderen zufügen. Für Schäden am eigenen Fahrzeug benötigen Sie Teilkasko (bestimmte Risiken) oder Vollkasko (umfassend inkl. selbstverschuldeter Unfälle).

6. Autoversicherung vergleichen

Nutzen Sie den Vergleichsrechner, um passende Tarife für Ihr Fahrzeug zu finden. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die oben genannten Leistungen.

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