Zurück zum Finanzlexikon
DefinitionVersicherung

Was ist Beitragsbemessungsgrenze?

Zuletzt aktualisiert
von:
Geprüft von:Sozialversicherungsexperte

Kurz erklärt

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt fest, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeitraege berechnet werden. Einkommen darueber ist beitragsfrei. 2026 liegt die Grenze fuer die Rentenversicherung bei 7.550 EUR monatlich (West).

Definition im Detail

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist eine gesetzliche Obergrenze im deutschen Sozialversicherungssystem. Sie bestimmt, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beitraege zur Sozialversicherung erhoben werden.

Die BBG gilt fuer:

  • Rentenversicherung: Hoehere BBG (90.600 EUR/Jahr 2026 West)
  • Arbeitslosenversicherung: Gleiche BBG wie Rentenversicherung
  • Krankenversicherung: Niedrigere BBG (66.150 EUR/Jahr 2026)
  • Pflegeversicherung: Gleiche BBG wie Krankenversicherung

Wichtig: Die BBG wird jaehrlich von der Bundesregierung angepasst und orientiert sich an der Entwicklung der Loehne und Gehaelter.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026

VersicherungszweigMonatlichJaehrlichRegion
Rentenversicherung7.550 EUR90.600 EURWest
Rentenversicherung7.450 EUR89.400 EUROst
Arbeitslosenversicherung7.550 EUR90.600 EURWest
Arbeitslosenversicherung7.450 EUR89.400 EUROst
Krankenversicherung5.512,50 EUR66.150 EURBundesweit
Pflegeversicherung5.512,50 EUR66.150 EURBundesweit

Hinweis: Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) fuer den Wechsel in die PKV liegt 2026 bei 73.800 EUR jaehrlich - nicht zu verwechseln mit der BBG.

Berechnungsbeispiel

Vergleich: Beitraege bei verschiedenen Einkommen

BruttoeinkommenBemessungsgrundlage RVRV-Beitrag (18,6%)Effektiver Beitragssatz
4.000 EUR/Monat4.000 EUR744 EUR18,6%
7.550 EUR/Monat7.550 EUR (= BBG)1.404,30 EUR18,6%
10.000 EUR/Monat7.550 EUR (gedeckelt)1.404,30 EUR14,04%
15.000 EUR/Monat7.550 EUR (gedeckelt)1.404,30 EUR9,36%

Erkenntnis: Wer mehr als die BBG verdient, zahlt absolut denselben Hoechstbeitrag wie jemand an der BBG - der effektive Prozentsatz sinkt.

BBG vs. Versicherungspflichtgrenze (JAEG)

Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

  • • Bestimmt den Hoechstbeitrag
  • • Einkommen darueber beitragsfrei
  • • 2026: 66.150 EUR (KV/PV)
  • • 2026: 90.600 EUR (RV/AV West)
  • • Gilt fuer alle Sozialversicherten

Versicherungspflichtgrenze (JAEG)

  • • Bestimmt Wechselrecht zur PKV
  • • Nur relevant fuer Krankenversicherung
  • • 2026: 73.800 EUR/Jahr
  • • Einkommen 3 Jahre ueber JAEG = PKV moeglich
  • • Auch: Jahresarbeitsentgeltgrenze

Historische Entwicklung

JahrBBG RV (West)BBG KVVeraenderung
202490.600 EUR62.100 EUR-
202590.600 EUR64.350 EUR+3,6%
202690.600 EUR66.150 EUR+2,8%

Die BBG steigt jaehrlich entsprechend der Lohnentwicklung. Die Werte werden im Herbst des Vorjahres von der Bundesregierung per Verordnung festgelegt.

Häufige Fragen

Was bedeutet Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensobergrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeitraege berechnet werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze ist beitragsfrei. 2026 liegt sie bei 7.550 EUR/Monat fuer die Rentenversicherung (West).

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?

Rentenversicherung West: 7.550 EUR/Monat (90.600 EUR/Jahr). Rentenversicherung Ost: 7.450 EUR/Monat (89.400 EUR/Jahr). Kranken-/Pflegeversicherung: 5.512,50 EUR/Monat (66.150 EUR/Jahr).

Was ist der Unterschied zur Versicherungspflichtgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt den Hoechstbeitrag. Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG, 2026: 73.800 EUR) bestimmt, ab wann Arbeitnehmer sich privat krankenversichern duerfen. Beide werden jaehrlich angepasst.

Wer zahlt Sozialversicherungsbeitraege ueber der Beitragsbemessungsgrenze?

Niemand. Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist von Sozialversicherungsbeitraegen befreit. Das bedeutet: Gutverdiener zahlen prozentual weniger Beitraege als Geringverdiener.

Warum gibt es unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen?

Fuer Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten hoehere Grenzen als fuer Kranken- und Pflegeversicherung. Historisch bedingt gibt es auch noch Unterschiede zwischen West und Ost, die aber bis 2025 angeglichen wurden.

Rechtlicher Hinweis

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden gemaess § 159 und § 160 SGB VI sowie § 223 SGB V jaehrlich durch Rechtsverordnung angepasst. Die Werte fuer 2026 wurden mit der Sozialversicherungs-Rechengroessenverordnung 2026 festgelegt. Stand: Februar 2026.