Kurz erklärt
Die Selbstbeteiligung ist der Eigenanteil, den Sie im Schadensfall selbst zahlen. Sie reduziert Ihre Versicherungsprämie und vermeidet Bagatellfaelle. Die Höhe sollte so gewählt werden, dass Sie den Betrag problemlos tragen können.
Definition im Detail
Die Selbstbeteiligung (auch Eigenanteil, Selbstbehalt oder Franchise) ist ein vertraglich vereinbarter Betrag, den der Versicherungsnehmer bei jedem Schadensfall selbst trägt. Die Versicherung zahlt nur den darüber hinausgehenden Betrag.
Die Selbstbeteiligung dient zwei Zwecken:
- Praemienreduzierung: Höhere Selbstbeteiligung = niedrigere Beiträge
- Schadensvermeidung: Kleine Schäden werden nicht gemeldet (Bagatellschaeden)
Hinweis: Bei der Haftpflichtversicherung gibt es meist keine Selbstbeteiligung, da hier der Schutz gegenüber Dritten im Vordergrund steht.
Berechnungsbeispiel
Beispiel: Kfz-Kaskoversicherung mit 300 EUR Selbstbeteiligung
| Schadenshöhe | Ihr Anteil | Versicherung zahlt |
|---|---|---|
| 200 EUR | 200 EUR (alles) | 0 EUR |
| 500 EUR | 300 EUR | 200 EUR |
| 2.000 EUR | 300 EUR | 1.700 EUR |
| 10.000 EUR | 300 EUR | 9.700 EUR |
Erkenntnis: Bei kleinen Schäden tragen Sie alles selbst, aber Ihr maximales Risiko ist auf 300 EUR begrenzt - egal wie teuer der Schaden wird.
Arten der Selbstbeteiligung
Absolute Selbstbeteiligung
Fester Euro-Betrag bei jedem Schaden
- • Kalkulierbar und planbar
- • Üblich: 150, 300, 500, 1.000 EUR
- • Standard bei Kfz, Hausrat, Wohngebäude
Prozentuale Selbstbeteiligung
Prozentualer Anteil der Schadenshöhe
- • Variiert mit Schadenshöhe
- • Oft mit Mindest-/Hoechstbetrag
- • Üblich bei PKV, Reiseversicherung
Kombinierte Selbstbeteiligung
Manche Versicherungen kombinieren beide Arten: z.B. 10% Selbstbeteiligung, mindestens 500 EUR, höchstens 2.000 EUR. Diese Form findet sich häufig bei gewerblichen Versicherungen.
Einfluss auf die Prämie
| Selbstbeteiligung | Kfz-Kasko (Beispiel) | Jährliche Ersparnis | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| 0 EUR | 600 EUR/Jahr | Referenz | Teuer |
| 150 EUR | 510 EUR/Jahr | 90 EUR | Gut |
| 300 EUR | 450 EUR/Jahr | 150 EUR | Empfohlen |
| 500 EUR | 420 EUR/Jahr | 180 EUR | Nur bei wenig Schäden |
| 1.000 EUR | 380 EUR/Jahr | 220 EUR | Hohes Risiko |
Faustregel: Die Selbstbeteiligung sollte sich nach etwa 2-3 Jahren durch die Prämienersparnis amortisieren (wenn kein Schaden eintritt).
Vor- und Nachteile
Vorteile hoher Selbstbeteiligung
- • Deutlich niedrigere Prämien
- • Weniger Schadenmeldungen (Schadenfreiheitsrabatt)
- • Bewussterer Umgang mit Risiken
- • Vermeidung von Bagatellschaeden
Nachteile hoher Selbstbeteiligung
- • Höhere Kosten bei Schäden
- • Finanzielle Belastung bei Haefung
- • Risiko bei knappem Budget
- • Psychologische Hemmschwelle bei Meldung
Häufige Fragen
Was bedeutet Selbstbeteiligung bei Versicherungen?
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Schadensfall selbst zahlen müssen, bevor die Versicherung den Rest übernimmt. Bei 300 EUR Selbstbeteiligung und 1.000 EUR Schaden zahlen Sie 300 EUR, die Versicherung 700 EUR.
Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung sein?
Die ideale Höhe hängt von Ihrer finanziellen Situation ab. Faustregel: Waehlen Sie einen Betrag, den Sie problemlos bezahlen können. Bei Kfz-Versicherungen sind 150-300 EUR üblich, bei Hausrat 250-500 EUR.
Lohnt sich eine hohe Selbstbeteiligung?
Ja, wenn Sie selten Schäden haben. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die Prämie deutlich. Bei der Kfz-Versicherung sparen Sie oft 15-25% der Prämie durch 300 EUR statt 150 EUR Selbstbeteiligung.
Was ist der Unterschied zwischen absoluter und prozentualer Selbstbeteiligung?
Absolute Selbstbeteiligung: Fester Betrag (z.B. 300 EUR). Prozentuale Selbstbeteiligung: Anteil am Schaden (z.B. 20%). Die absolute Variante ist kalkulierbarer, die prozentuale kann bei grossen Schäden teurer werden.
Gibt es Versicherungen ohne Selbstbeteiligung?
Ja, aber sie sind deutlich teurer. Die Haftpflichtversicherung hat meistens keine Selbstbeteiligung. Bei Kaskoversicherungen ist eine Variante ohne Selbstbeteiligung möglich, aber oft nicht wirtschaftlich sinnvoll.
Rechtlicher Hinweis
Die Selbstbeteiligung wird im Versicherungsvertrag (gemaeß VVG) festgelegt. Sie muss vor Vertragsabschluss klar kommuniziert werden. Eine Änderung während der Vertragslaufzeit ist nur mit Zustimmung beider Parteien möglich. Stand: Februar 2026.