Kurz erklärt
Die Selbstbeteiligung ist der Teil eines Schadens, den Sie selbst zahlen, bevor der Versicherer einspringt. Sie senkt den Beitrag und hält kleine Schäden aus dem Vertrag heraus. In der Kfz-Kasko nennen Stiftung Warentest und Finanztip 150 Euro (Teilkasko) und 300 Euro (Vollkasko) als Richtwerte; in der privaten Krankenversicherung setzt das Gesetz eine Obergrenze von 5.000 Euro im Jahr.
Das Wichtigste in Kürze
- Selbstbeteiligung bedeutet: Bis zu diesem Betrag zahlen Sie jeden Schaden allein, alles darüber übernimmt der Versicherer.
- Kfz-Kasko: Stiftung Warentest empfiehlt 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko. Mehr bringt laut test.de kaum noch Beitragsvorteile.
- Finanztip maß im August 2025 rund 18 Prozent Ersparnis durch 150 Euro Selbstbeteiligung in der Teilkasko und zehn Prozent für den Schritt von 150 auf 300 Euro in der Vollkasko.
- Private Krankenversicherung: Der Selbstbehalt ist auf 5.000 Euro pro Kalenderjahr gedeckelt (§ 193 Abs. 3 VVG); im Basistarif gibt es feste Stufen von 300 bis 1.200 Euro (§ 152 VAG).
- Ein häufig genannter Anhaltspunkt, ohne Studie dahinter: nur ein Betrag, den Sie im Schadensfall aus Rücklagen zahlen könnten, ohne dafür einen Kredit aufzunehmen.
Definition im Detail
Die Selbstbeteiligung ist ein Betrag, den Sie mit dem Versicherer vertraglich vereinbaren. Tritt ein Schaden ein, ziehen Sie diesen Betrag von der Schadenssumme ab; erst der Rest wird erstattet. Andere Begriffe für dieselbe Sache sind Selbstbehalt und Eigenanteil. In Österreich und der Schweiz spricht man von Franchise, in deutschen Verträgen kommt das Wort praktisch nicht vor.
Für den Versicherer rechnet sich das doppelt: Bei jedem Schaden zahlt er weniger, und viele kleine Schäden landen gar nicht erst bei ihm, weil sich die Meldung für Sie nicht lohnt. Dafür verlangt er einen niedrigeren Beitrag. Wie viel niedriger, hängt von Sparte und Tarif ab; belastbare Zahlen gibt es vor allem für die Kfz-Kasko (siehe unten).
Ein allgemeines Gesetz zur Selbstbeteiligung gibt es nicht; sie ist Vertragssache. Sonderregeln bestehen vor allem in der privaten Krankenversicherung, dazu weiter unten.
Rechenbeispiel: 300 Euro Selbstbeteiligung in der Vollkasko
| Schadenshöhe | Ihr Anteil | Versicherer zahlt |
|---|---|---|
| 200 Euro | 200 Euro (alles) | 0 Euro |
| 500 Euro | 300 Euro | 200 Euro |
| 2.000 Euro | 300 Euro | 1.700 Euro |
| 10.000 Euro | 300 Euro | 9.700 Euro |
Häufig wird übersehen, dass Ihr Risiko nach oben gedeckelt ist. Ob der Schaden 2.000 oder 20.000 Euro kostet, Sie zahlen 300. Teuer wird die Selbstbeteiligung nur, wenn sich kleine Schäden häufen, denn jeder einzelne kostet Sie den vollen Betrag.
Kfz-Versicherung: 150 Euro Teilkasko, 300 Euro Vollkasko?
Für die Kasko gibt es zwei unabhängige Einschätzungen, die zum selben Ergebnis kommen. Stiftung Warentest schreibt in ihrem Kfz-Ratgeber: In der Teilkasko empfehlen wir 150 Euro Selbstbehalt, in der Vollkasko 300 Euro (inklusive 150 Euro in Teilkasko). Höhere Beträge bringen kaum Beitragsvorteile.
Finanztip hat die Wirkung im August 2025 mit Tarifdaten nachgerechnet. Ergebnis: 150 Euro Selbstbeteiligung in der Teilkasko sparten im Schnitt 18 Prozent des Beitrags. In der Vollkasko brachte die Erhöhung von 150 auf 300 Euro zehn Prozent. Wer auf 500 oder 1.000 Euro geht, spart weiter, aber der Zuwachs wird mit jedem Schritt kleiner. Genau das meint test.de mit "kaum Beitragsvorteile".
In der Kfz-Haftpflicht spielt die Selbstbeteiligung praktisch keine Rolle; in Privattarifen ist sie dort nicht üblich. Der Schutz gilt dem Unfallgegner, nicht Ihrem Auto. Wie sich Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko unterscheiden, steht im Ratgeber zur Vollkaskoversicherung und zur Teilkasko.
Was die Ersparnis bei Ihrem Wagen tatsächlich ausmacht, zeigt nur ein Angebot mit beiden Varianten. Im Kfz-Versicherungsvergleich lässt sich die Selbstbeteiligung direkt umschalten.
Private Krankenversicherung: Was das Gesetz erlaubt
In der PKV heißt die Selbstbeteiligung meist Selbstbehalt und gilt pro Kalenderjahr, nicht pro Schaden. Sie ist die einzige Sparte, in der der Gesetzgeber eine Obergrenze zieht. Nach § 193 Abs. 3 VVG muss die Pflichtversicherung so gestaltet sein, dass die vereinbarten absoluten und prozentualen Selbstbehalte für ambulante und stationäre Behandlung je versicherter Person auf 5.000 Euro im Kalenderjahr begrenzt bleiben. Für Beihilfeberechtigte gilt der Anteil davon, den die Beihilfe nicht deckt.
Im Basistarif sind die Stufen sogar vorgegeben. § 152 Abs. 1 VAG verlangt, dass Versicherte Selbstbehalte von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro vereinbaren können. Die Mindestbindung für einen Vertrag mit Selbstbehalt beträgt dort drei Jahre; die Stufe kann zum Ende des vereinbarten Zeitraums mit drei Monaten Frist geändert werden. Senkt der Selbstbehalt den Beitrag nicht angemessen, darf der Versicherte jederzeit die Umstellung auf den Basistarif ohne Selbstbehalt verlangen.
Details zu Beitragsdeckel und Zugang stehen im Ratgeber zum PKV-Basistarif.
Rechtsschutz und Reiserücktritt
Rechtsschutztarife werden mit und ohne Selbstbeteiligung angeboten; die Höhe steht in den Tarifbedingungen des jeweiligen Anbieters und lässt sich nicht pauschal beziffern. Prüfen Sie hier weniger den Betrag als die Frage, ob er pro Rechtsfall oder pro Jahr gilt.
Bei Reiserücktrittsversicherungen ist die prozentuale Form verbreitet. Der ADAC beschreibt seine Tarife so: Die Selbstbeteiligung beträgt 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro pro Person; ohne Selbstbeteiligung werden 100 Prozent der Stornokosten erstattet. Andere Anbieter formulieren das ähnlich, die genauen Sätze stehen aber immer im Tarif.
Drei Formen der Selbstbeteiligung
Absolut
Ein fester Eurobetrag je Schaden, in der Kasko typischerweise 150 oder 300 Euro. Sie wissen vorher, was Sie schlimmstenfalls zahlen.
Prozentual
Ein Anteil am Schaden, häufig mit Mindestbetrag. Beispiel aus dem ADAC-Reisetarif: 20 Prozent, mindestens 25 Euro pro Person. Bei großen Schäden wird diese Form teurer als ein Festbetrag.
Kombiniert
Prozentsatz plus Unter- und Obergrenze, etwa 10 Prozent, mindestens 500 und höchstens 2.000 Euro. Solche Klauseln finden sich eher in gewerblichen Policen als in Privatverträgen. Das Beispiel ist zur Veranschaulichung gewählt, kein konkreter Tarif.
Welche Höhe passt zu Ihnen?
Eine Formel gibt es nicht. In der Verbraucherliteratur tauchen aber zwei Fragen immer wieder auf. Könnten Sie den Betrag morgen aus Rücklagen zahlen, ohne dafür einen Kredit aufzunehmen? Wenn nicht, ist er zu hoch. Und wie oft hatten Sie in den letzten Jahren überhaupt Schäden? Wer regelmäßig Steinschläge oder Parkrempler meldet, zahlt bei hoher Selbstbeteiligung mehrfach den vollen Betrag, und der Beitragsvorteil ist schnell wieder weg.
Für die Kasko liefern die Zahlen von Finanztip eine Orientierung: Der größte Effekt kommt mit dem ersten Schritt (150 Euro Teilkasko, rund 18 Prozent), der zweite Schritt in der Vollkasko bringt noch zehn Prozent. Danach wird es dünn. Wer den Beitrag ohnehin drücken will, kann mit einem Tarifvergleich unter Umständen mehr erreichen als mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 Euro.
Für eine höhere Selbstbeteiligung spricht
- Der Beitrag sinkt, in der Kasko messbar (Finanztip: 18 bzw. 10 Prozent).
- Kleine Schäden regeln Sie ohne Meldung und ohne Papierkram.
- Ihr maximales Risiko je Schaden bleibt trotzdem begrenzt.
Dagegen spricht
- Bei jedem Schaden ist der volle Betrag sofort fällig, auch wenn zwei Schäden in einem Monat passieren; dann ist die Jahresersparnis schnell aufgebraucht.
- Wer keine Rücklagen hat, tauscht einen kleineren Beitrag gegen ein Liquiditätsrisiko.
Häufige Fragen
Was bedeutet Selbstbeteiligung bei einer Versicherung?
Die Selbstbeteiligung ist der Teil eines Schadens, den Sie selbst tragen. Der Versicherer zahlt nur den Betrag darüber. Bei 300 Euro Selbstbeteiligung und 1.000 Euro Schaden bekommen Sie 700 Euro erstattet, bei einem Schaden von 250 Euro nichts.
Welche Selbstbeteiligung ist in der Kfz-Versicherung sinnvoll?
Stiftung Warentest empfiehlt in der Teilkasko 150 Euro und in der Vollkasko 300 Euro Selbstbehalt (mit 150 Euro in der Teilkasko). Höhere Beträge bringen nach dieser Einschätzung kaum noch Beitragsvorteile. In der Kfz-Haftpflicht ist eine Selbstbeteiligung nicht üblich.
Wie viel Beitrag spart eine Selbstbeteiligung in der Kasko?
Finanztip hat es im August 2025 gemessen: 150 Euro Selbstbeteiligung in der Teilkasko sparten im Schnitt 18 Prozent des Beitrags. In der Vollkasko brachte der Schritt von 150 auf 300 Euro zehn Prozent Ersparnis. Wie viel es bei Ihrem Tarif ist, zeigt nur ein Vergleich.
Was ist der Unterschied zwischen absoluter und prozentualer Selbstbeteiligung?
Absolut heißt: ein fester Eurobetrag je Schaden, zum Beispiel 300 Euro. Prozentual heißt: ein Anteil am Schaden, oft mit einem Mindestbetrag. Der ADAC nennt für seine Reiserücktrittsversicherung 20 Prozent des Schadens, mindestens 25 Euro pro Person. Der feste Betrag ist leichter zu planen.
Gibt es in der privaten Krankenversicherung eine Obergrenze für den Selbstbehalt?
Ja. Für die Pflichtversicherung dürfen die vereinbarten Selbstbehalte je versicherter Person höchstens 5.000 Euro im Kalenderjahr ausmachen (§ 193 Abs. 3 VVG). Im Basistarif sind Stufen von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro vorgesehen (§ 152 Abs. 1 VAG).
Kann ich die Selbstbeteiligung später ändern?
Die Höhe ist Teil des Vertrags. Eine Änderung während der Laufzeit setzt voraus, dass beide Seiten zustimmen, meist über einen Tarifwechsel oder zur nächsten Hauptfälligkeit. Im Basistarif der PKV können Sie die Selbstbehaltstufe zum Ende des vereinbarten Zeitraums mit drei Monaten Frist wechseln; die Mindestbindung beträgt dort drei Jahre.
Rechtlicher Hinweis
Die Selbstbeteiligung wird im Versicherungsvertrag vereinbart; ein allgemeines Gesetz dazu gibt es nicht. Gesetzliche Grenzen bestehen nur für die private Krankenversicherung (§ 193 Abs. 3 VVG, § 152 VAG). Die genannten Empfehlungen und Ersparniswerte stammen von Stiftung Warentest und Finanztip (Stand August 2025) und ersetzen keine Beratung zu Ihrem konkreten Vertrag. Letzte Aktualisierung: 26. August 2026.