Was ist Beitragsbemessungsgrenze?

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DefinitionVersicherung
Was ist Beitragsbemessungsgrenze?
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Kurz erklärt

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensobergrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. 2026 liegt sie bei 69.750 EUR im Jahr in der Kranken- und Pflegeversicherung und bei 101.400 EUR in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Was die Grenze bedeutet

Ihr Beitrag zur Sozialversicherung waechst mit Ihrem Gehalt, aber nicht unbegrenzt. Ab einem bestimmten Bruttoeinkommen hoert die Rechnung auf. Dieser Punkt heisst Beitragsbemessungsgrenze, kurz BBG. Alles, was Sie darüber hinaus verdienen, bleibt beitragsfrei.

Die Grenze ist nicht für alle Zweige gleich. In der Kranken- und Pflegeversicherung greift sie deutlich früher als in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wer gut verdient, zahlt deshalb prozentual weniger als jemand mit mittlerem Einkommen. Das ist kein Nebeneffekt, sondern so gewollt: Wer nur bis zur Grenze einzahlt, erwirbt auch nur bis dorthin Ansprüche.

Die Werte für 2026

Beitragsbemessungsgrenzen und Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026
VersicherungszweigJährlichMonatlichBedeutung
Kranken- und Pflegeversicherung69.750 EUR5.812,50 EURHöchstbetrag für Ihren Kassenbeitrag
Renten- und Arbeitslosenversicherung101.400 EUR8.450 EURBundeseinheitlich seit 2025
Knappschaftliche Rentenversicherung124.800 EUR10.400 EURVersicherte im Bergbau
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)77.400 EUR6.450 EURAb hier ist der Wechsel in die PKV möglich

Quelle: Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 vom 24. November 2025, Paragrafen 1 bis 4.

Was das konkret kostet

Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung liegt 2026 bei 18,6 Prozent, und das seit neun Jahren unverändert. Die folgende Rechnung zeigt den Gesamtbeitrag aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.

Rentenversicherungsbeitrag bei verschiedenen Einkommen
BruttoeinkommenBemessungsgrundlageBeitrag (18,6 %)Effektiver Satz
4.000 EUR / Monat4.000 EUR744,00 EUR18,6 %
8.450 EUR / Monat8.450 EUR (= Grenze)1.571,70 EUR18,6 %
10.000 EUR / Monat8.450 EUR (gedeckelt)1.571,70 EUR15,72 %
15.000 EUR / Monat8.450 EUR (gedeckelt)1.571,70 EUR10,48 %

Ab 8.450 EUR im Monat ändert sich der Betrag nicht mehr. Wer 15.000 EUR verdient, zahlt denselben Rentenbeitrag wie jemand an der Grenze. Der Anteil am Gehalt sinkt damit von 18,6 auf 10,48 Prozent.

Nicht zu verwechseln: die Versicherungspflichtgrenze

Zwei Zahlen werden ständig durcheinandergebracht. Die Beitragsbemessungsgrenze sagt, bis wohin gerechnet wird. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, im Alltag Versicherungspflichtgrenze genannt, sagt etwas ganz anderes: ob Sie die gesetzliche Krankenkasse verlassen dürfen. Sie liegt 2026 bei 77.400 EUR und damit über der Krankenversicherungsgrenze von 69.750 EUR.

Wann der Wechsel greift, regelt Paragraf 6 Absatz 4 SGB V. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wird. Wer 2026 erstmals darüber liegt, kann also zum 1. Januar 2027 in die private Krankenversicherung. Ein einmaliger Bonus reicht allerdings nicht: Bleibt das Entgelt im Folgejahr unter der dann geltenden Grenze, bleibt auch die Pflichtversicherung bestehen.

Ob sich der Schritt lohnt, hängt an mehr als der Gehaltsgrenze. Was beim Wechsel zwischen den Kassen gilt und welche Zusatzbeiträge 2026 aufgerufen werden, steht im Ratgeber Krankenkasse wechseln und vergleichen. Für Beamte gelten eigene Regeln, die der Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Beamte erklärt.

Wie sich die Grenzen entwickelt haben

Beitragsbemessungsgrenzen 2024 bis 2026
JahrRenten- und ArbeitslosenversicherungKranken- und Pflegeversicherung
202490.600 EUR (West) / 89.400 EUR (Ost)62.100 EUR
202596.600 EUR (bundeseinheitlich)66.150 EUR
2026101.400 EUR69.750 EUR

In der Krankenversicherung stieg die Grenze 2025 um 6,52 Prozent und 2026 um weitere 5,44 Prozent. Bis einschließlich 2024 nannte die Rechengrößenverordnung für die Rentenversicherung getrennte Beträge für alte und neue Bundesländer. Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein einziger bundesweiter Wert.

Was sich 2027 ändert

Für 2027 gilt in der Krankenversicherung eine neue Rechenregel, und sie steht bereits im Gesetz. Nach Paragraf 223 Absatz 4 SGB V entspricht die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 der um 3.600 Euro erhöhten Jahresarbeitsentgeltgrenze desselben Jahres. Bis 2026 lagen beide Werte weiter auseinander: 69.750 Euro gegenüber 77.400 Euro.

Der Betrag für 2027 steht noch nicht fest, weil die Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2027 erst im Herbst 2026 per Rechtsverordnung festgesetzt wird. Fest steht nur die Formel. Sobald der Wert veröffentlicht ist, finden Sie ihn hier.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?

In der Kranken- und Pflegeversicherung liegt sie 2026 bei 69.750 EUR im Jahr, also 5.812,50 EUR im Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind es 101.400 EUR im Jahr oder 8.450 EUR im Monat. Festgelegt hat diese Werte die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 vom 24. November 2025.

Was bedeutet Beitragsbemessungsgrenze überhaupt?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Obergrenze des Bruttoeinkommens, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Was Sie darüber hinaus verdienen, bleibt beitragsfrei. Der Beitrag steigt also bis zu dieser Grenze und danach nicht mehr.

Was ist der Unterschied zur Versicherungspflichtgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis wohin gerechnet wird. Die Versicherungspflichtgrenze, amtlich Jahresarbeitsentgeltgrenze, bestimmt, ob Sie die gesetzliche Krankenkasse überhaupt verlassen dürfen. Sie liegt 2026 bei 77.400 EUR im Jahr und damit höher als die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung.

Wie lange muss mein Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, bevor ich in die PKV darf?

Nach Paragraf 6 Absatz 4 SGB V endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wird. Wer 2026 erstmals darüber verdient, kann zum 1. Januar 2027 wechseln. Der zweite Satz derselben Vorschrift nimmt einmalige Ausreißer aus: Die Pflichtversicherung endet nicht, wenn das Entgelt die vom nächsten Jahr an geltende Grenze nicht übersteigt.

Wie hoch ist der maximale Rentenversicherungsbeitrag 2026?

Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt 2026 unverändert 18,6 Prozent. Auf die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 EUR im Monat gerechnet ergibt das einen Höchstbeitrag von 1.571,70 EUR monatlich, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte tragen.

Gibt es noch unterschiedliche Werte für West und Ost?

Nein. Bis einschließlich 2024 galten in der Rentenversicherung getrennte Werte, damals 90.600 EUR für die alten und 89.400 EUR für die neuen Bundesländer. Seit dem 1. Januar 2025 nennt die Rechengrößenverordnung nur noch einen bundesweiten Betrag.

Wer legt die Beitragsbemessungsgrenze fest?

Die Bundesregierung setzt die Werte nach Paragraf 160 SGB VI jährlich durch Rechtsverordnung fest, und zwar mit Zustimmung des Bundesrates. Grundlage ist die Lohnentwicklung des vorvergangenen Jahres.

Rechtlicher Hinweis

Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung ist in Paragraf 159 SGB VI geregelt, die Verordnungsermächtigung in Paragraf 160 SGB VI. Für die gesetzliche Krankenversicherung bestimmt Paragraf 223 Absatz 3 SGB V die beitragspflichtigen Einnahmen und verweist dafür auf Paragraf 223 Absatz 4 SGB V. Die Werte für 2026 stammen aus der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 vom 24. November 2025. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 24. August 2026.