KFZ-Versicherungsklassen
SF-Klassen, Typklassen & Regionalklassen einfach erklärt.So beeinflussen sie Ihren Versicherungsbeitrag.
SF-Klassen Tabelle 2025
So wirkt sich Ihre Schadensfreiheitsklasse auf den Versicherungsbeitrag aus
| SF-Klasse | Unfallfreie Jahre | Beitragssatz | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| SF 35 | 35+ Jahre | 20% | 80% |
| SF 25 | 25 Jahre | 25% | 75% |
| SF 20 | 20 Jahre | 28% | 72% |
| SF 15 | 15 Jahre | 32% | 68% |
| SF 10 | 10 Jahre | 40% | 60% |
| SF 5 | 5 Jahre | 55% | 45% |
| SF 1 | 1 Jahr | 85% | 15% |
| SF 1/2 | Führerschein 3+ J. | 100% | 0% |
| SF 0 | Fahranfänger | 230% | -130% |
| M / SF M | Nach Schaden | 240% | -140% |
Beitragssätze sind Richtwerte und können je nach Versicherer variieren. 100% = Grundbeitrag ohne Rabatt.
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Tipp: Im Rechner können Sie Ihre aktuelle SF-Klasse angeben und sehen sofort, wie sich das auf Ihren Beitrag auswirkt
Die drei wichtigsten Versicherungsklassen
Schadensfreiheitsklasse (SF)
Basiert auf Ihren unfallfreien Jahren
Typklasse
Basiert auf dem Fahrzeugmodell
Regionalklasse
Basiert auf Ihrem Wohnort/Zulassungsbezirk
Rückstufung nach Unfällen
So werden Sie nach einem selbstverschuldeten Schaden zurückgestuft
| SF-Klasse vorher | Nach 1 Schaden | Verlust |
|---|---|---|
| SF 10 | SF 4 | 6 Klassen |
| SF 5 | SF 2 | 3 Klassen |
| SF 3 | SF 1 | 2 Klassen |
| SF 1 | SF 0 | 1 Klasse |
| SF 0 | M | Malus-Klasse |
Keine Rückstufung bei:
- Teilkasko-Schäden (Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel, Wildunfall)
- Haftpflichtschäden, bei denen Sie nicht schuld sind
- Schäden unter Ihrer Selbstbeteiligung (wenn Sie selbst zahlen)
Häufige Fragen zu KFZ-Versicherungsklassen
Die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist ein Bonus-System der KFZ-Versicherung. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto höher steigt Ihre SF-Klasse und desto mehr Rabatt erhalten Sie.
- SF 0: Fahranfänger (ca. 230% Beitrag)
- SF 1-35: 1-35 unfallfreie Jahre
- SF 35: Maximum (ca. 20% Beitrag = 80% Rabatt)
- M (Malus): Nach Schadenfall (bis 240% Beitrag)
Nach einem selbstverschuldeten Unfall (Vollkasko-Schaden) werden Sie zurückgestuft. Die Rückstufung hängt von Ihrer aktuellen SF-Klasse ab:
- Von SF 10 → meist auf SF 4 (6 Klassen)
- Von SF 5 → meist auf SF 2 (3 Klassen)
- Von SF 1 → auf SF 0 (1 Klasse)
Tipp: Bei Teilkasko-Schäden (Diebstahl, Glasbruch, etc.) erfolgt keine Rückstufung!
Ja, SF-Klassen können unter bestimmten Bedingungen übertragen werden:
- Ehepartner: Übertragung meist problemlos möglich
- Eltern auf Kinder: Oft möglich, wenn Kind im Haushalt gemeldet war
- Beim Versicherungswechsel: SF-Klasse wird immer übernommen
- Zweitwagen: Viele Versicherer gewähren Sondereinstufung
Wichtig: Der Empfänger darf maximal so viele SF-Jahre erhalten, wie er selbst den Führerschein besitzt.
Typklassen bewerten das Schadensrisiko eines Fahrzeugmodells:
- Haftpflicht: Typklassen 10-25
- Teilkasko: Typklassen 10-33
- Vollkasko: Typklassen 10-34
Die Einstufung basiert auf der Schadensstatistik aller Fahrzeuge dieses Typs in Deutschland.
Niedrige Typklasse = günstiger (z.B. Dacia Sandero: 12/12/15)
Regionalklassen spiegeln das Schadensrisiko Ihres Wohnorts wider:
- Haftpflicht: 12 Regionalklassen
- Teilkasko: 16 Regionalklassen
- Vollkasko: 9 Regionalklassen
Grundlage ist die Schadensstatistik aller zugelassenen Fahrzeuge in Ihrem Zulassungsbezirk.
Beispiel: Großstädte haben oft höhere Regionalklassen (mehr Unfälle, Diebstähle) als ländliche Regionen.
Als Fahranfänger starten Sie in der Regel in:
- SF 0: Führerschein weniger als 3 Jahre (ca. 230% Beitrag)
- SF 1/2: Führerschein mindestens 3 Jahre (ca. 100% Beitrag)
Möglichkeiten für günstigeren Einstieg:
- SF-Klassen von Eltern oder Großeltern übernehmen
- Als Zweitwagen bei den Eltern anmelden
- Telematik-Tarife nutzen (bis 30% Rabatt)
- Begleitetes Fahren ab 17 (manche Versicherer belohnen das)
Die verschiedenen Klassen ändern sich unterschiedlich:
- SF-Klasse: Jährlich zum Vertragsjubiläum (bei Unfallfreiheit +1)
- Typklasse: Jährlich vom GDV neu berechnet (Herbst)
- Regionalklasse: Jährlich vom GDV neu berechnet
Sie können Ihre aktuelle Einstufung jederzeit bei Ihrem Versicherer erfragen oder im Versicherungsschein nachlesen.
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