Ratgeber 2025

KFZ-Versicherungsklassen

SF-Klassen, Typklassen & Regionalklassen einfach erklärt.So beeinflussen sie Ihren Versicherungsbeitrag.

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Schadensfreiheitsklasse
Bis zu 80% Rabatt möglich
Typklasse
Typklassen 10-34
Regionalklasse
Regionale Schadensstatistik
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SF-Klassen Tabelle 2025

So wirkt sich Ihre Schadensfreiheitsklasse auf den Versicherungsbeitrag aus

SF-KlasseUnfallfreie JahreBeitragssatzErsparnis
SF 3535+ Jahre20%80%
SF 2525 Jahre25%75%
SF 2020 Jahre28%72%
SF 1515 Jahre32%68%
SF 1010 Jahre40%60%
SF 55 Jahre55%45%
SF 11 Jahr85%15%
SF 1/2Führerschein 3+ J.100%0%
SF 0Fahranfänger230%-130%
M / SF MNach Schaden240%-140%

Beitragssätze sind Richtwerte und können je nach Versicherer variieren. 100% = Grundbeitrag ohne Rabatt.

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Tipp: Im Rechner können Sie Ihre aktuelle SF-Klasse angeben und sehen sofort, wie sich das auf Ihren Beitrag auswirkt

Die drei wichtigsten Versicherungsklassen

Schadensfreiheitsklasse (SF)

Basiert auf Ihren unfallfreien Jahren

Bis zu 80% Rabatt möglich

Typklasse

Basiert auf dem Fahrzeugmodell

Typklassen 10-34

Regionalklasse

Basiert auf Ihrem Wohnort/Zulassungsbezirk

Regionale Schadensstatistik

Rückstufung nach Unfällen

So werden Sie nach einem selbstverschuldeten Schaden zurückgestuft

SF-Klasse vorherNach 1 SchadenVerlust
SF 10SF 46 Klassen
SF 5SF 23 Klassen
SF 3SF 12 Klassen
SF 1SF 01 Klasse
SF 0MMalus-Klasse

Keine Rückstufung bei:

  • Teilkasko-Schäden (Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel, Wildunfall)
  • Haftpflichtschäden, bei denen Sie nicht schuld sind
  • Schäden unter Ihrer Selbstbeteiligung (wenn Sie selbst zahlen)

Häufige Fragen zu KFZ-Versicherungsklassen

Die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist ein Bonus-System der KFZ-Versicherung. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto höher steigt Ihre SF-Klasse und desto mehr Rabatt erhalten Sie.

  • SF 0: Fahranfänger (ca. 230% Beitrag)
  • SF 1-35: 1-35 unfallfreie Jahre
  • SF 35: Maximum (ca. 20% Beitrag = 80% Rabatt)
  • M (Malus): Nach Schadenfall (bis 240% Beitrag)

Nach einem selbstverschuldeten Unfall (Vollkasko-Schaden) werden Sie zurückgestuft. Die Rückstufung hängt von Ihrer aktuellen SF-Klasse ab:

  • Von SF 10 → meist auf SF 4 (6 Klassen)
  • Von SF 5 → meist auf SF 2 (3 Klassen)
  • Von SF 1 → auf SF 0 (1 Klasse)

Tipp: Bei Teilkasko-Schäden (Diebstahl, Glasbruch, etc.) erfolgt keine Rückstufung!

Ja, SF-Klassen können unter bestimmten Bedingungen übertragen werden:

  • Ehepartner: Übertragung meist problemlos möglich
  • Eltern auf Kinder: Oft möglich, wenn Kind im Haushalt gemeldet war
  • Beim Versicherungswechsel: SF-Klasse wird immer übernommen
  • Zweitwagen: Viele Versicherer gewähren Sondereinstufung

Wichtig: Der Empfänger darf maximal so viele SF-Jahre erhalten, wie er selbst den Führerschein besitzt.

Typklassen bewerten das Schadensrisiko eines Fahrzeugmodells:

  • Haftpflicht: Typklassen 10-25
  • Teilkasko: Typklassen 10-33
  • Vollkasko: Typklassen 10-34

Die Einstufung basiert auf der Schadensstatistik aller Fahrzeuge dieses Typs in Deutschland.

Niedrige Typklasse = günstiger (z.B. Dacia Sandero: 12/12/15)

Regionalklassen spiegeln das Schadensrisiko Ihres Wohnorts wider:

  • Haftpflicht: 12 Regionalklassen
  • Teilkasko: 16 Regionalklassen
  • Vollkasko: 9 Regionalklassen

Grundlage ist die Schadensstatistik aller zugelassenen Fahrzeuge in Ihrem Zulassungsbezirk.

Beispiel: Großstädte haben oft höhere Regionalklassen (mehr Unfälle, Diebstähle) als ländliche Regionen.

Als Fahranfänger starten Sie in der Regel in:

  • SF 0: Führerschein weniger als 3 Jahre (ca. 230% Beitrag)
  • SF 1/2: Führerschein mindestens 3 Jahre (ca. 100% Beitrag)

Möglichkeiten für günstigeren Einstieg:

  • SF-Klassen von Eltern oder Großeltern übernehmen
  • Als Zweitwagen bei den Eltern anmelden
  • Telematik-Tarife nutzen (bis 30% Rabatt)
  • Begleitetes Fahren ab 17 (manche Versicherer belohnen das)

Die verschiedenen Klassen ändern sich unterschiedlich:

  • SF-Klasse: Jährlich zum Vertragsjubiläum (bei Unfallfreiheit +1)
  • Typklasse: Jährlich vom GDV neu berechnet (Herbst)
  • Regionalklasse: Jährlich vom GDV neu berechnet

Sie können Ihre aktuelle Einstufung jederzeit bei Ihrem Versicherer erfragen oder im Versicherungsschein nachlesen.

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