PKV mit Beihilfe in Deutschland - Beihilfesätze und private Restkostenversicherung
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PKV mit Beihilfe

Wie Beihilfe und private Restkostenversicherung zusammenspielen: Beihilfesätze, die Abrechnung von Rechnungen, Kosten und der Tarifvergleich.

Beihilfesätze 50 bis 80%
Nur den Restanteil versichern
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PKV mit Beihilfe: die kurze Antwort

Die Beihilfe ist ein staatlicher Zuschuss zu den Krankheitskosten von Beamten, Richtern, Pensionären und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Sie übernimmt je nach Situation 50% bis 80% der Kosten. Den verbleibenden Anteil deckt eine private Restkostenversicherung. Weil die PKV nur diesen Restanteil versichert, sind beihilfekonforme Tarife deutlich günstiger als eine Vollversicherung.

Wer beihilfeberechtigt ist, kombiniert zwei Bausteine: die Beihilfe des Dienstherrn und eine darauf abgestimmte private Restkostenversicherung. Beide zusammen decken im Idealfall die gesamte Rechnung ab. Diese Aufteilung ist der entscheidende Unterschied zur regulären privaten Krankenversicherung, bei der Sie die vollen Kosten privat absichern müssen.

Gut zu wissen

Beihilfe und PKV erstatten unabhängig voneinander. Sie reichen dieselbe Rechnung an beiden Stellen ein: an die Beihilfestelle Ihres Dienstherrn und an Ihre private Restkostenversicherung. Achten Sie darauf, dass Ihr Tarif genau zu Ihrem Beihilfesatz passt.

Dieser Ratgeber erklärt, was die Beihilfe ist, wie hoch die Beihilfesätze ausfallen, wer Anspruch hat, wie Sie Rechnungen einreichen und was die PKV mit Beihilfe kostet. Den Gesamtüberblick zum System finden Sie in unserem Ratgeber zur privaten Krankenversicherung in Deutschland. Wenn Sie speziell als Beamter die Laufbahnphasen und Wechselfenster interessieren, lesen Sie unseren Ratgeber zur PKV für Beamte.

Das Wichtigste in Kürze

  • +Die Beihilfe ist ein Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten und übernimmt je nach Situation 50% bis 80%
  • +Den Rest deckt eine private Restkostenversicherung, die genau auf Ihren Beihilfesatz abgestimmt ist
  • +Beiträge beginnen bei rund 90 Euro pro Monat bei 50% Beihilfeanteil (Check24, Stand Januar 2026), abhängig von Alter, Gesundheit und Tarif
  • +Rechnungen reichen Sie an zwei Stellen ein: bei der Beihilfestelle und bei der PKV
  • +Auch Ehepartner (70%) und Kinder (80%) können beihilfeberechtigt sein; jede Person braucht einen eigenen Tarif

Was ist die Beihilfe?

Die Beihilfe ist eine eigenständige Form der Krankheitsfürsorge im öffentlichen Dienst. Der Dienstherr, also der Bund oder ein Bundesland, beteiligt sich an den Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten seiner Beamten. Geregelt ist die Beihilfe unter anderem in § 80 Bundesbeamtengesetz sowie in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und den entsprechenden Landesbeihilfeverordnungen.

Wichtig: Die Beihilfe ist keine Vollversicherung. Sie deckt nur einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten ab. Den verbleibenden Anteil müssen Beihilfeberechtigte selbst absichern, üblicherweise über eine private Restkostenversicherung. Genau auf diese Kombination sind beihilfekonforme PKV-Tarife zugeschnitten.

Eine ausführliche Gegenüberstellung von privater und gesetzlicher Versicherung finden Sie in unserem Ratgeber zu PKV oder GKV. Für Beihilfeberechtigte ist die gesetzliche Krankenversicherung selten sinnvoll, weil sich die Beihilfe dort praktisch nicht nutzen lässt.

Beihilfesätze im Überblick

Wie viel die Beihilfe übernimmt, hängt von Ihrer persönlichen und familiären Situation ab. Der Rest entfällt auf die private Restkostenversicherung:

PersonBeihilfeRestkosten (PKV)
Aktiver Beamter (ledig oder verheiratet, ohne Kinder)50%50%
Beamter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70%30%
Berücksichtigungsfähiger Ehe- oder Lebenspartner70%30%
Berücksichtigungsfähige Kinder80%20%
Versorgungsempfänger (Pensionär)70%30%

Hinweis: Beihilfesätze und Detailregeln unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern. Maßgeblich ist die Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn. Prüfen Sie die genauen Bestimmungen, bevor Sie einen Tarif abschließen.

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Beihilfeberechtigt sind nicht nur aktive Beamte, sondern auch weitere Gruppen sowie bestimmte Angehörige:

Beamtinnen und Beamte

Bund und Länder gewähren Beamten auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit Beihilfe zu ihren Krankheitskosten. Der Satz richtet sich nach der Familiensituation.

Richterinnen und Richter

Auch Richter sind beihilfeberechtigt. Für sie gelten dieselben Grundsätze wie für Beamte des jeweiligen Dienstherrn.

Versorgungsempfänger und Pensionäre

Im Ruhestand bleibt der Beihilfeanspruch bestehen. Der Beihilfesatz steigt in der Regel auf 70%, der private Restkostenanteil sinkt entsprechend.

Berücksichtigungsfähige Angehörige

Ein nicht selbst beihilfeberechtigter Ehe- oder Lebenspartner erhält bis zu einer Einkommensgrenze 70% Beihilfe, berücksichtigungsfähige Kinder 80%.

Einkommensgrenze beachten: Ob ein Ehe- oder Lebenspartner berücksichtigungsfähig ist, hängt von einer Einkommensgrenze ab, die in der jeweiligen Beihilfeverordnung festgelegt ist. Liegt das Einkommen darüber, braucht der Partner eine eigenständige Absicherung.

Rechnungen einreichen: so läuft die Abrechnung

Als Beihilfeberechtigter sind Sie Privatpatient. Sie erhalten Rechnungen und reichen diese bei zwei Stellen ein. Die Reihenfolge ist meist frei wählbar:

1

Behandlung und Rechnung

Sie erhalten als Privatpatient eine Rechnung vom Arzt, der Klinik oder der Apotheke. Diese Rechnung ist die Grundlage für beide Erstattungen.

2

Rechnung bei der Beihilfestelle einreichen

Reichen Sie die Rechnung mit dem Beihilfeantrag bei der Beihilfestelle Ihres Dienstherrn ein. Diese erstattet Ihren Beihilfesatz, also zum Beispiel 50%.

3

Rechnung bei der PKV einreichen

Die identische Rechnung reichen Sie bei Ihrer privaten Restkostenversicherung ein. Sie übernimmt den verbleibenden Anteil im Rahmen des vereinbarten Tarifs.

4

Beide Erstattungen erhalten

Beihilfe und PKV zusammen decken im Idealfall die gesamte Rechnung. Viele Dienstherren und Versicherer bieten dafür Apps zur digitalen Einreichung an.

Bewahren Sie Belege und Bescheide auf und achten Sie auf die Einreichungsfristen Ihrer Beihilfestelle. Viele Dienstherren und Versicherer bieten Apps an, mit denen Sie Rechnungen fotografieren und digital einreichen können.

Was kostet die PKV mit Beihilfe?

Weil die private Restkostenversicherung nur den nicht von der Beihilfe gedeckten Anteil versichert, fallen die Beiträge spürbar niedriger aus als bei einer Vollversicherung. Vergleichsportale nennen für beihilfekonforme Tarife Beiträge ab rund 90 Euro pro Monat bei 50% Beihilfeanteil (Check24, Stand Januar 2026). Die genaue Höhe hängt von mehreren Faktoren ab:

Beihilfesatz

Je höher Ihr Beihilfesatz (50%, 70% oder 80%), desto kleiner ist der von der PKV zu versichernde Restanteil und desto niedriger der Beitrag.

Eintrittsalter

Wer früh einsteigt, bildet länger Alterungsrückstellungen und zahlt tendenziell niedrigere Beiträge.

Gesundheitszustand

Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen führen. Bei manchen Anbietern mildern Öffnungsaktionen für Beihilfeberechtigte diesen Effekt.

Tarif und Leistungen

Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, Zahnersatz und Heilpraktikerleistungen wirken sich direkt auf den Beitrag aus.

Der tatsächliche Beitrag steht erst nach der individuellen Gesundheitsprüfung fest. Nutzen Sie für eine belastbare Einschätzung stets ein persönliches Angebot statt pauschaler Schlagzeilen. Eine detaillierte Übersicht bietet unser Ratgeber zu den PKV-Kosten.

Vorteile der PKV mit Beihilfe

Nur der Restanteil ist zu versichern

Da die Beihilfe bereits mindestens 50% der Kosten übernimmt, versichert die private Ergänzung lediglich den verbleibenden Prozentsatz. Das hält den Beitrag vergleichsweise niedrig.

Günstige Beiträge für Angehörige

Berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner erhalten bis zu 70% Beihilfe, Kinder 80%. Der private Restkostenanteil und damit der Beitrag fallen entsprechend gering aus.

Beihilfekonforme Tarife

Versicherer bieten spezielle beihilfekonforme Tarife an, die genau den fehlenden Prozentsatz abdecken, etwa einen 50-Prozent-Tarif für aktive Beamte.

Leistungen auf Privatpatienten-Niveau

Je nach Tarif erhalten Sie als Privatpatient kürzere Wartezeiten auf Termine, freie Arztwahl und höherwertige Leistungen.

Stabiler Schutz bis in den Ruhestand

Der Beihilfeanspruch bleibt im Ruhestand erhalten und steigt meist auf 70%. Der private Restkostenanteil sinkt dadurch im Alter.

Worauf Sie achten sollten

Der PKV-Tarif passt nicht zum Beihilfesatz

Der Restkostentarif muss exakt Ihren Beihilfeanteil abbilden. Stimmt der Prozentsatz nicht (etwa nach der Geburt eines zweiten Kindes), kann eine Unter- oder Überversicherung entstehen. Prüfen Sie Ihren Tarif bei Änderungen der Familiensituation.

Wichtig

Fristen für das Einreichen werden versäumt

Für den Beihilfeantrag gelten Ausschlussfristen, die sich nach der jeweiligen Beihilfeverordnung richten. Reichen Sie Rechnungen rechtzeitig ein, um den Anspruch nicht zu verlieren.

Wichtig

Eine Leistung ist beihilfefähig, aber nicht voll erstattungsfähig

Beihilfe und PKV haben jeweils eigene Erstattungsregeln. In Einzelfällen bleibt eine Lücke. Ein leistungsstarker Restkostentarif und der Blick in die Tarifbedingungen senken dieses Risiko.

Der Beihilfestatus entfällt dauerhaft

Endet der Beihilfeanspruch (etwa beim Ausscheiden aus dem Dienst), benötigen Sie eine PKV-Vollversicherung oder unter Bedingungen eine Rückkehr in die GKV. Holen Sie vor einer solchen Entscheidung fachlichen Rat ein.

Als Beamter erhalten Sie häufig günstige Finanzierungskonditionen. Wenn größere Anschaffungen anstehen, lohnt ein Blick in unsere Ratgeber zum Kredit für Beamte und zum Kreditkarten-Vergleich.

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Häufige Fragen zur PKV mit Beihilfe

Was ist die Beihilfe in der Krankenversicherung?

Die Beihilfe ist ein Zuschuss, den der Dienstherr (Bund oder Land) zu den Krankheitskosten von Beamten, Richtern, Versorgungsempfängern und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen zahlt. Rechtsgrundlage sind die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und die jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen. Die Beihilfe deckt nur einen Teil der Kosten, üblicherweise 50% bis 80%. Den verbleibenden Anteil deckt eine private Restkostenversicherung.

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Beihilfeberechtigt sind in der Regel Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfänger. Daneben gibt es berücksichtigungsfähige Angehörige: ein Ehe- oder Lebenspartner bis zu einer Einkommensgrenze sowie kindergeldberechtigte Kinder. Die genauen Voraussetzungen und Grenzen ergeben sich aus der BBhV beziehungsweise der Landesbeihilfeverordnung des jeweiligen Dienstherrn.

Wie hoch ist mein Beihilfesatz?

Der Beihilfesatz hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Aktive Beamte ohne oder mit einem Kind erhalten in der Regel 50%, Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70%. Berücksichtigungsfähige Ehepartner erhalten 70%, Kinder 80% und Versorgungsempfänger meist 70%. Die genauen Sätze können sich zwischen Bund und Ländern unterscheiden.

Reiche ich Rechnungen zuerst bei der Beihilfe oder bei der PKV ein?

Beide Stellen benötigen dieselbe Rechnung, die Reihenfolge ist meist frei. Viele Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung zuerst bei der Beihilfestelle und anschließend bei der privaten Restkostenversicherung ein. Manche Versicherer akzeptieren auch die Rechnung samt Beihilfebescheid. Prüfen Sie die Vorgaben Ihrer Beihilfestelle und Ihres Versicherers, denn beide nutzen heute oft Apps zur digitalen Einreichung.

Was ist eine Restkostenversicherung?

Die Restkostenversicherung ist eine beihilfekonforme private Krankenversicherung, die genau den Teil der Kosten abdeckt, den die Beihilfe nicht übernimmt. Bei 50% Beihilfe versichert sie also rund 50% der Kosten. Diese Aufteilung erklärt, warum beihilfekonforme Tarife deutlich günstiger sind als eine PKV-Vollversicherung.

Was kostet die PKV mit Beihilfe?

Der Beitrag hängt von Beihilfesatz, Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif ab. Weil die PKV nur den Restanteil versichert, fällt der Beitrag niedriger aus als bei einer Vollversicherung. Vergleichsportale nennen für beihilfekonforme Tarife Beiträge ab rund 90 Euro pro Monat bei 50% Beihilfeanteil (Check24, Stand Januar 2026). Die genaue Höhe steht erst nach der individuellen Gesundheitsprüfung fest.

Können auch Ehepartner und Kinder mit Beihilfe versichert werden?

Ja, sofern sie berücksichtigungsfähig sind. Ein Ehe- oder Lebenspartner erhält bis zu einer Einkommensgrenze 70% Beihilfe, berücksichtigungsfähige Kinder 80%. Eine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV nicht: Jede Person benötigt einen eigenen Restkostentarif, der allerdings durch den hohen Beihilfeanteil oft günstig ausfällt.

Was passiert mit der Beihilfe im Ruhestand?

Der Beihilfeanspruch bleibt im Ruhestand bestehen. Der Beihilfesatz steigt für Versorgungsempfänger in der Regel auf 70%, dadurch sinkt der von der PKV zu tragende Restanteil und damit häufig der Beitrag. Ein neuer Vertrag ist dafür nicht nötig.

Gibt es Öffnungsaktionen für Beihilfeberechtigte?

Ja. Bei einer Öffnungsaktion verzichten teilnehmende Versicherer auf Risikozuschläge oberhalb einer festgelegten Grenze und nehmen Beihilfeberechtigte zu vereinfachten Bedingungen auf. Das ist vor allem bei Vorerkrankungen hilfreich. Bedingungen und Fristen unterscheiden sich je Anbieter, ein Vergleich lohnt sich daher.

Quellen und Referenzen

Zuletzt aktualisiert: 21. Juni 2026 | Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung.