Sollzins: Definition, Arten und Unterschied zum Effektivzins
Kurz erklärt
Der Sollzins ist der reine Zinssatz, den eine Bank pro Jahr auf den in Anspruch genommenen Kreditbetrag berechnet. Nebenkosten wie Vermittlungsgebühren stecken nicht darin, ebenso wenig die Wirkung der monatlichen Verzinsung. Beides bildet erst der Effektivzins ab, weshalb Sie Kreditangebote immer über den Effektivzins vergleichen sollten.
Definition im Detail
Das Gesetz definiert den Begriff selbst. In § 489 Abs. 5 BGB heißt es:
„Sollzinssatz ist der gebundene oder veränderliche periodische Prozentsatz, der pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird.“
Drei Dinge stecken in diesem Satz. Erstens: Der Sollzins gilt pro Jahr, deshalb steht in Angeboten meist „p. a.“ dahinter. Zweitens: Er bezieht sich nur auf den Betrag, den Sie tatsächlich abgerufen haben. Bei einem Rahmenkredit zahlen Sie also keine Zinsen auf den ungenutzten Teil. Drittens: Er ist entweder gebunden oder veränderlich, dazu gleich mehr.
Was der Sollzins nicht enthält, ist genauso wichtig. Vermittlungskosten, Kontoführungsgebühren, die Voraussetzung für den Kredit sind, und der Effekt der monatlichen Zinsverrechnung fehlen. Diese Posten fließen nach § 16 Abs. 3 PAngV in den Effektivzins ein. Der Sollzins beantwortet also die Frage „Wie teuer ist das Geld an sich?“, der Effektivzins die Frage „Was kostet mich dieser Kredit insgesamt?“.
Der ältere Begriff Nominalzins meint dasselbe. Seit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie spricht das BGB vom Sollzinssatz; viele Banken und Ratgeber schreiben weiterhin Nominalzins.
Gebundener und veränderlicher Sollzins
Gebundener Sollzins
Nach § 489 Abs. 5 Satz 2 BGB ist der Sollzins gebunden, wenn er für die gesamte Laufzeit als feste Prozentzahl vereinbart ist. Ihre Rate bleibt dann bis zum Ende gleich.
Bei Ratenkrediten ist das der Normalfall. Bei Baufinanzierungen gilt die Bindung meist nur für einen Teil der Laufzeit, die sogenannte Sollzinsbindung.
Veränderlicher Sollzins
Der Zinssatz folgt einem Referenzzins, etwa dem EURIBOR. Welcher Referenzwert gilt und wie die Anpassung abläuft, muss der Vertrag nach Art. 247 § 3 Abs. 4 EGBGB nennen.
Eine Anpassung wird nach § 493 Abs. 3 BGB erst wirksam, nachdem die Bank Sie über die Einzelheiten unterrichtet hat. Steigende Raten sind möglich, der Einstiegszins ist dafür oft niedriger.
Sollzinsbindung bei der Baufinanzierung
Bei Immobiliendarlehen wird der Sollzins meist für 5 bis 30 Jahre festgeschrieben, üblich sind Schritte von fünf Jahren; Finanztip beschreibt in seinem Ratgeber zur Zinsbindung, dass sich viele Käufer für 10 oder 15 Jahre entscheiden. Läuft die Bindung ab, bevor das Darlehen getilgt ist, muss die Bank Sie nach § 493 Abs. 1 BGB spätestens drei Monate vorher darüber informieren, ob und zu welchen Bedingungen sie das Darlehen fortführt.
Eine lange Bindung kauft Planungssicherheit, kostet aber in der Regel einen etwas höheren Sollzins. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie viel Restschuld am Ende der Bindung noch offen ist.
Sollzins vs. Effektivzins
Zwei Angebote mit gleichem Sollzins können unterschiedlich teuer sein. Die Tabelle zeigt, was jeweils enthalten ist.
| Merkmal | Sollzins | Effektivzins |
|---|---|---|
| Vermittlungskosten (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 PAngV) | Nicht enthalten | Enthalten |
| Kontoführung, wenn das Konto Voraussetzung für den Kredit ist (§ 16 Abs. 3 Nr. 2 PAngV) | Nicht enthalten | Enthalten |
| Monatliche Zinsverrechnung | Nicht berücksichtigt | Berücksichtigt |
| Freiwillige Versicherungen (§ 16 Abs. 4 PAngV) | Nicht enthalten | Nicht enthalten, nur Pflichtpolicen zählen |
| Eignung für den Angebotsvergleich | Eingeschränkt | Vollständig |
| Höhe | In der Regel die niedrigere Zahl | Gleich hoch oder höher |
Faustregel: Der Sollzins sagt Ihnen, wie die Monatsrate zustande kommt. Der Effektivzins sagt Ihnen, welches Angebot günstiger ist. Werben Banken mit Zinssätzen, müssen sie nach § 17 Abs. 2 PAngV den Effektivzins mindestens so deutlich zeigen wie jeden anderen Zinssatz.
Rechenbeispiel: So wirkt der Sollzins auf Rate und Zinskosten
Das folgende Beispiel ist fiktiv und dient nur der Veranschaulichung; es ist kein Angebot und kein Marktzins. Gerechnet wird ein Ratenkredit ohne Nebenkosten, damit der reine Zinseffekt sichtbar wird.
Annahmen und Ergebnis
- Kreditbetrag
- 10.000 €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Gebundener Sollzins
- 5,50 % p. a.
- Effektiver Jahreszins
- 5,64 % p. a.
- Monatliche Rate
- 232,56 €
- Zinskosten über die Laufzeit
- 1.163,11 €
Berechnung: Annuität nach der Standardformel bei monatlicher Verzinsung mit 5,50 % / 12 pro Monat; 48 Raten zu 232,56 € ergeben 11.163,11 €, abzüglich 10.000 € Kreditbetrag bleiben 1.163,11 € Zinsen. Der Effektivzins von 5,64 % folgt aus (1 + 0,055 / 12)^12 − 1.
Die 0,14 Prozentpunkte Abstand entstehen allein dadurch, dass die Zinsen monatlich statt jährlich verrechnet werden. Kommen Vermittlungskosten hinzu, wächst der Abstand; der Sollzins selbst bliebe bei 5,50 %.
Sollzins berechnen: Zinsanteil einer Rate
Den Zinsanteil einer einzelnen Monatsrate können Sie ohne Rechner bestimmen: Restschuld mal Sollzins, geteilt durch zwölf. Im Beispiel oben sind das im ersten Monat 10.000 € × 5,50 % / 12 = 45,83 €. Von der Rate über 232,56 € tilgen Sie also 186,73 €. Weil die Restschuld danach kleiner ist, sinkt der Zinsanteil von Monat zu Monat und der Tilgungsanteil steigt.
Für die Gegenrichtung, also vom gewünschten Monatsbetrag zum passenden Kredit, hilft der Kredit-Rechner; den Effektivzins eines konkreten Angebots nennt Ihnen die Bank ohnehin in den Pflichtangaben.
Wo der Sollzins stehen muss
- In der Werbung: Wer gegenüber Verbrauchern mit Zinssätzen wirbt, muss nach § 17 Abs. 2 PAngV den Sollzinssatz (fest, variabel oder kombiniert), den Nettodarlehensbetrag und den effektiven Jahreszins nennen.
- Vor Vertragsschluss: Die vorvertragliche Information enthält nach Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB den Sollzinssatz, bei veränderlichen Sätzen samt Referenzzins und Anpassungsregel (Abs. 4).
- Im Vertrag: § 492 Abs. 2 BGB verweist für den Vertragsinhalt auf Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB; § 6 Abs. 1 Nr. 1 übernimmt die Angaben aus § 3, also auch den Sollzinssatz.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins?
Der Sollzins ist der reine Zinssatz, den die Bank für das geliehene Geld berechnet. Der Effektivzins bezieht zusätzlich die Kosten ein, die nach § 16 Abs. 3 PAngV zu den Gesamtkosten zählen, etwa Vermittlungskosten, und berücksichtigt, wie oft Zinsen verrechnet werden. Für den Vergleich zweier Angebote ist deshalb der Effektivzins die richtige Zahl.
Was bedeutet gebundener Sollzins?
Ein Sollzins ist nach § 489 Abs. 5 BGB gebunden, wenn er für die gesamte Vertragslaufzeit als feste Prozentzahl vereinbart ist. Bei einer Sollzinsbindung gilt das nur für den vereinbarten Zeitraum, zum Beispiel zehn Jahre bei einer Baufinanzierung. Endet die Bindung vor der vollständigen Rückzahlung, muss die Bank Sie nach § 493 Abs. 1 BGB spätestens drei Monate vorher informieren.
Wann ändert sich ein veränderlicher Sollzins?
Wann und wie sich ein veränderlicher Sollzins anpasst, muss der Vertrag nach Art. 247 § 3 Abs. 4 EGBGB ausdrücklich regeln, einschließlich des Referenzzinssatzes, an den er gekoppelt ist. Eine Anpassung wird nach § 493 Abs. 3 BGB erst wirksam, nachdem die Bank Sie über die Einzelheiten unterrichtet hat.
Ist der Sollzins immer niedriger als der Effektivzins?
Bei monatlicher Ratenzahlung liegt der Effektivzins auch ohne jede Nebenkosten leicht über dem Sollzins, weil die Zinsen zwölfmal im Jahr verrechnet werden. Identisch sind beide Werte nur, wenn keine anrechenbaren Kosten anfallen und die Zinsen einmal jährlich gezahlt werden. In der Praxis ist der Sollzins deshalb fast immer die niedrigere Zahl.
Muss der Sollzins im Kreditvertrag angegeben werden?
Ja. Ein Verbraucherdarlehensvertrag muss nach § 492 Abs. 2 BGB die Angaben aus Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB enthalten, darunter den Sollzinssatz sowie die Bedingungen und den Zeitraum seiner Anwendung. In der Werbung mit Zinssätzen verlangt zusätzlich § 17 Abs. 2 PAngV die Angabe des Sollzinssatzes, des Nettodarlehensbetrags und des effektiven Jahreszinses.
Ist Nominalzins dasselbe wie Sollzins?
Im Verbraucherkreditrecht ja. Seit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie verwendet das BGB den Begriff Sollzinssatz, in Bankangeboten und im Alltag hält sich Nominalzins als älteres Wort für denselben Zinssatz. Beide bezeichnen den Zins ohne Nebenkosten und ohne Berücksichtigung der Zahlungsweise.
Rechtlicher Hinweis
Alle Paragrafen wurden am 26.08.2026 am Text von gesetze-im-internet.de geprüft. Das Rechenbeispiel ist fiktiv und stellt kein Angebot dar. Die Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie (BGBl. I 2026 Nr. 139) gilt ab dem 20.11.2026; Fundstellen können sich danach ändern. Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Finanzberatung.
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