Förderung für Baudenkmäler

Denkmalschutz Förderung 2026
KfW, BAFA & Denkmal-AfA für die Sanierung

Für ein denkmalgeschuetztes Gebäude gibt es Fördertöpfe und Steuervorteile, die eine normale Sanierung nicht kennt. Wir zeigen Ihnen, welche Programme 2026 tatsächlich noch greifen und wie Sie sie richtig kombinieren.

KfW 261 bis 150.000 €
BAFA 15 % + 5 % iSFP
Denkmal-AfA bis 100 %
GEG-Erleichterungen

Das Wichtigste in Kürze

  • KfW 261: zinsgünstiger Kredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es einen Tilgungszuschuss nur noch für das Effizienzhaus Denkmal mit Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse (Quelle: KfW).
  • BAFA BEG EM: 15 Prozent Grundförderung plus 5 Prozent iSFP-Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan, also bis zu 20 Prozent. Förderfähig sind 30.000 Euro je Wohneinheit, mit iSFP bis 60.000 Euro.
  • Denkmal-AfA, Vermietung (Paragraf 7i): 9 % über 8 Jahre plus 7 % über 4 Jahre, zusammen 100 % der bescheinigten Sanierungskosten in 12 Jahren.
  • Denkmal-AfA, Selbstnutzung (Paragraf 10f): 9 % über 10 Jahre, also 90 % der bescheinigten Kosten.
  • Nicht kombinierbar: KfW-Förderung und Steuerabsetzung schliessen sich für dieselben Kosten aus. Sie müssen sich pro Kostenblock entscheiden.
  • Genehmigung zuerst: Jede Massnahme braucht die vorherige Bescheinigung der Denkmalbehoerde, bevor Sie fördern oder bauen.

Was der Denkmalschutz für Ihre Sanierung bedeutet

Ein Baudenkmal zu sanieren heisst, mit zwei Seiten derselben Medaille zu leben. Auf der einen Seite stehen deutlich höhere Fördersätze und Steuervorteile, auf der anderen die Genehmigungspflicht für nahezu jede bauliche Änderung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es in Deutschland rund 630.000 Baudenkmäler, das sind etwa drei Prozent aller Gebäude.

Als Baudenkmal gilt ein Gebäude, das in der Denkmalliste des Bundeslandes eingetragen ist oder in einer Denkmalzone liegt. Ob Ihr Haus dazugehört, sagt Ihnen die untere Denkmalbehoerde oder das Landesamt für Denkmalpflege. Auch Häuser in Sanierungsgebieten können besonderen Auflagen und Fördermöglichkeiten unterliegen, ohne selbst Einzeldenkmal zu sein.

Ihre Vorteile

  • KfW-261-Kredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit
  • BAFA-Zuschuss von 15 bis 20 Prozent für die Gebaeudehuelle
  • Denkmal-AfA: 100 % (Vermietung) oder 90 % (Selbstnutzung)
  • Erleichterte energetische Anforderungen (GEG Paragraf 105)
  • Ergänzende Landesförderung und Stiftungsmittel

Ihre Pflichten

  • Genehmigung der Denkmalbehoerde vor jeder Massnahme
  • Erhalt der historischen Bausubstanz
  • Aussendaemmung meist ausgeschlossen
  • Materialvorgaben, etwa Kalkputz statt Zement
  • Längere Planungs- und Genehmigungszeiten

Förderprogramme für Denkmal-Sanierungen 2026

KfW

KfW 261: der zinsgünstige Sanierungskredit

KfW 261 ist der Förderkredit für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus, auch bei Baudenkmälern. Das früher oft genannte Programm KfW 262 wurde bereits im Juli 2022 eingestellt. Zum 21. Juli 2026 hat die KfW die Konditionen spürbar geändert.

Reform zum 21.07.2026: Die Tilgungszuschüsse wurden pauschal um 10 Prozentpunkte gekürzt und der zusätzliche 5-Prozentpunkte-Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse gestrichen. Konkret heisst das für Denkmäler: Ein Effizienzhaus Denkmal ohne Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse erhält keinen Tilgungszuschuss mehr, sondern nur noch den zinsgünstigen Kredit. Gefördert mit Zuschuss wird das Effizienzhaus Denkmal nur noch mit EE- oder NH-Klasse. Die genaue Zuschusshöhe steht im aktuellen KfW-Merkblatt 261.
Kredit: bis 150.000 Euro je Wohneinheit
Tilgungszuschuss: nur mit EE- oder NH-Klasse (Höhe: KfW-Merkblatt 261)
Zinssatz: marktabhängig, im Frühjahr 2026 rund 2,5 bis 3,2 % eff. p.a. (aktuell bei kfw.de prüfen)
Antrag: über die Hausbank, vor Auftragsvergabe
BAFA

BAFA BEG EM: Zuschuss für einzelne Massnahmen

Während die KfW die Komplettsanierung fördert, kümmert sich das BAFA um einzelne Massnahmen an der Gebaeudehuelle: Dämmung, Fenster und Aussentüren. Einen eigenen „Denkmal-Bonus" gibt es dabei nicht. Die 5 Prozent extra sind der iSFP-Bonus, den Sie mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhalten. Denkmäler profitieren stattdessen von angepassten technischen Anforderungen.

Grundförderung: 15 % der förderfähigen Kosten
iSFP-Bonus: + 5 % mit Sanierungsfahrplan (max. 20 %)
Förderfähig: 30.000 Euro je Wohneinheit, mit iSFP 60.000 Euro
Heizung/Wärmepumpe: läuft über die KfW (Programm 458), nicht über das BAFA
Land

Landesförderung und Stiftungen

Zusätzlich zu Bundesmitteln fördern viele Länder, Kommunen und Stiftungen die Denkmalpflege. Die Programme unterscheiden sich stark, ein Blick auf die Seite Ihres Landesamts für Denkmalpflege lohnt sich fast immer.

Stiftungen: Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Landesstiftungen
Länder: zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse der Landesbanken
Kommunen: Zuschüsse in Sanierungsgebieten
EU: LEADER-Programm für den ländlichen Raum

Denkmal-AfA: Sanierungskosten von der Steuer absetzen

Der grösste Hebel liegt für viele Eigentümer nicht im Zuschuss, sondern in der Steuer. Die sogenannte Denkmal-AfA gibt es nur für Baudenkmäler, und sie ist grosszügig. Wichtig ist die Unterscheidung, ob Sie das Gebäude vermieten oder selbst bewohnen. Absetzbar sind immer nur die von der Denkmalbehoerde bescheinigten Sanierungsaufwendungen, nicht der Kaufpreis.

Paragraf 7i: Vermietung

Jahre 1 bis 89 % pro Jahr
Jahre 9 bis 127 % pro Jahr
Gesamt100 % über 12 Jahre

Paragraf 10f: Selbstnutzung

Jahre 1 bis 109 % pro Jahr
Gesamt90 % über 10 Jahre
Rechenbeispiel (Vermietung, Paragraf 7i): Sie sanieren ein vermietetes Baudenkmal für 200.000 Euro bescheinigte Sanierungskosten. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent bringt die Absetzung über zwölf Jahre rund 84.000 Euro Steuerersparnis. Bei Selbstnutzung nach Paragraf 10f sind es 90 Prozent statt 100 Prozent, also entsprechend etwas weniger. Die genaue Rechnung hängt von Ihrem Steuersatz ab, ein Steuerberater sollte sie aufmachen.

Paragraf 35c EStG: die Alternative für Selbstnutzer

Neben der Denkmal-AfA gibt es eine allgemeine Steuerermäßigung für energetische Sanierung am selbstgenutzten Eigenheim. Nach Paragraf 35c EStG ziehen Sie 20 Prozent der Kosten direkt von der Steuerschuld ab, verteilt auf drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %), höchstens 40.000 Euro je Objekt. Das Gebäude muss bei Beginn der Massnahme älter als zehn Jahre sein.

Paragraf 35c lässt sich nicht mit KfW-Förderung, BAFA-Zuschuss oder der Denkmal-AfA (Paragraf 7i/10f) für dieselbe Massnahme kombinieren. Für die meisten Denkmal-Eigentümer ist die Denkmal-AfA der bessere Weg. Paragraf 35c ist vor allem dann interessant, wenn Sie selbst nutzen, nicht zum Effizienzhaus Denkmal sanieren und den einfacheren Steuerweg bevorzugen.

Was lässt sich kombinieren, was nicht?

Die häufigste Frage bei der Denkmal-Finanzierung ist die nach der Kombination. Die Antwort hängt davon ab, ob Sie mehrere Töpfe auf dieselbe Massnahme oder auf verschiedene Massnahmen im selben Projekt anwenden.

Kombinierbar (verschiedene Massnahmen)

  • KfW 261 (Komplettsanierung) plus BAFA BEG EM für eine Einzelmassnahme ausserhalb des KfW-Umfangs
  • KfW 261 plus Landes- oder Kommunalförderung, sofern das Landesprogramm es zulässt
  • Denkmal-AfA plus ein Ergänzungskredit für die nicht bescheinigten Anteile

Schliesst sich aus (dieselben Kosten)

  • KfW-Tilgungszuschuss gegen Denkmal-AfA nach Paragraf 7i/10f
  • KfW- oder BAFA-Zuschuss gegen Steuerermäßigung nach Paragraf 35c
  • BAFA BEG EM gegen KfW 261 für dieselbe Einzelmassnahme

Effizienzhaus Denkmal und die GEG-Erleichterungen

Die üblichen Effizienzhaus-Stufen (EH 40, 55, 70, 85) sind für Baudenkmäler kaum zu erreichen, weil Aussendaemmung und Dreifachverglasung das historische Bild zerstören würden. Deshalb gibt es das Effizienzhaus Denkmal mit deutlich gelockerten Anforderungen: Der Jahres-Primaerenergiebedarf darf bei maximal 160 Prozent des Referenzgebäudes liegen. Ob Ihr Haus das erreicht, beurteilt ein auf Denkmäler spezialisierter Energieberater.

Bei den U-Werten hilft das Gebäudeenergiegesetz. Paragraf 105 GEG nimmt Baudenkmäler von den Anforderungen aus, wenn deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt oder unwirtschaftlich wäre. Feste alternative U-Werte schreibt das Gesetz dabei nicht vor. Jeder Fall wird einzeln geprüft. In der Praxis kommen Innendaemmung, Zwischensparrendaemmung, Kasten- oder Vorsatzfenster und eine Dämmung der Kellerdecke von unten zum Einsatz.

Der beste Startpunkt ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem denkmalerfahrenen Energieberater. Er zeigt, welche Massnahmen technisch machbar sind, ob das Effizienzhaus Denkmal erreichbar ist und mit welcher Energieeinsparung Sie rechnen können. Zertifizierte Fachleute finden Sie in der offiziellen Expertenliste des Bundes.

Schritt für Schritt: der richtige Ablauf

Die Reihenfolge entscheidet über bares Geld. Sie müssen die Genehmigung der Denkmalbehoerde einholen und den Förderantrag stellen, bevor Sie verbindliche Verträge mit Handwerkern unterschreiben. Wer diese Reihenfolge vertauscht, verliert unter Umständen den gesamten Förderanspruch.

1

Denkmalbehoerde ansprechen

  • Status klären: Einzeldenkmal oder Denkmalzone?
  • Geplante Massnahmen vorab abstimmen
  • Schriftliche Vorab-Zusage einholen
2

Energieberater hinzuziehen

  • Denkmalerfahrenen Energieberater wählen
  • iSFP erstellen und den 5-Prozent-BAFA-Bonus sichern
  • Prüfen lassen, ob das Effizienzhaus Denkmal erreichbar ist
3

Förderweg festlegen

  • KfW-Kredit gegen Denkmal-AfA rechnen (mit Steuerberater)
  • Bei Vermietung ist Paragraf 7i oft der stärkere Hebel
  • Bei Selbstnutzung individuell abwägen
4

Anträge in der richtigen Reihenfolge

  • Zuerst die denkmalrechtliche Genehmigung
  • Dann KfW-Antrag über die Hausbank oder BAFA-Antrag online
  • Landesförderung parallel prüfen
5

Restfinanzierung sichern

  • Für Kosten über der KfW-Grenze einen Ergänzungskredit einplanen
  • Für den Vergleich eine SCHUFA-neutrale Konditionsanfrage nutzen
  • Auf Sondertilgungsrechte achten
6

Umsetzen und nachweisen

  • Erst nach allen Genehmigungen Verträge unterschreiben
  • Jede Massnahme fotografisch dokumentieren
  • Verwendungsnachweis und Bescheinigung der Denkmalbehoerde einreichen

Diese Fehler kosten Geld

  • Zu spät beantragen: Den Förderantrag stellen Sie immer vor der Auftragsvergabe. Unverbindliche Angebote sind erlaubt.
  • Denkmalbehoerde übergehen: Ohne Genehmigung drohen Rückbaupflicht und Bussgeld.
  • Falsche Materialien: Zementputz auf historischem Mauerwerk hält Feuchte und führt zu Bauschäden. Nutzen Sie Kalkprodukte.
  • Töpfe doppelt anrechnen: KfW-Zuschuss und Steuerabsetzung gelten nicht für dieselben Kosten.

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