Ratgeber

Wärmepumpe Förderung und Kredit 2026: Zuschüsse, KfW-Programme und Finanzierung

Für eine neue Wärmepumpe bekommen Sie seit dem 21. Juli 2026 je nach Einkommen 30 bis 80% Zuschuss über die BEG-Förderung (KfW 458), höchstens 22.400 Euro. Den verbleibenden Eigenanteil finanzieren Sie bei Bedarf über den KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359 oder einen freien Bankkredit. Dieser Ratgeber zeigt die neuen Fördersätze, wie viel Sie am Ende wirklich zahlen und welche Finanzierung zu Ihrer Situation passt.

Das Wichtigste in Kürze

  • 1Die BEG-Förderung deckt seit dem 21. Juli 2026 je nach Einkommen 30 bis 80% der Kosten ab. Die förderfähigen Kosten sind auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit begrenzt, das ergibt maximal 22.400 Euro Zuschuss.
  • 2KfW 458 ist das zentrale Programm für die Heizungsförderung. Der Einkommensbonus ist jetzt gestaffelt: 40% bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30% bis 40.000 Euro, 10% bis 50.000 Euro. Mit einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt verschiebt sich jede Grenze einmalig um 10.000 Euro nach oben (Familienzuschlag). Die Antragstellung läuft über das KfW-Portal.
  • 3KfW 358 bietet einen Ergänzungskredit mit laufzeitabhängigen Zinsen für Selbstnutzer mit bis zu 90.000 Euro Haushaltseinkommen, KfW 359 steht allen anderen zu marktnahen Konditionen offen. Beide sind auf 120.000 Euro je Wohneinheit begrenzt und nur nach einer Zuschusszusage erhältlich. Konkrete Zinssätze nennen wir hier bewusst nicht: Die KfW veröffentlicht sie auf der Produktseite nicht, und den verbindlichen Satz stellt Ihnen Ihr Finanzierungspartner.
  • 4Seit dem 1. Januar 2026 gelten verschärfte Schallschutz-Grenzwerte, gestaffelt nach Nennwärmeleistung der Wärmepumpe.
  • 5Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt seit dem 21. Juli 2026 noch 16% und sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte (Ende: 1. August 2028). Auch der Kostendeckel sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Wer eine alte Heizung austauscht, sollte deshalb zeitnah handeln.

Was hat sich 2026 bei der Wärmepumpen-Förderung geändert?

Zum 21. Juli 2026 hat die KfW die Heizungsförderung neu gestartet. Der Einkommensbonus ist seitdem nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen gestaffelt, der Klimageschwindigkeitsbonus sank von 20 auf 16%, der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag sind ersatzlos entfallen. Im Gegenzug stieg der erreichbare Höchstsatz von 70 auf 80% – allerdings nur für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro. Für alle anderen bleibt es bei 70%. Die förderfähigen Kosten sanken von 30.000 auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. An den Ergänzungskrediten KfW 358 (einkommensabhängig vergünstigt) und KfW 359 (marktnah) hat sich nichts geändert.

Das verbessert sich

  • Höchstsatz 80% statt 70%, aber nur bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen (mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro). Darüber bleibt die Obergrenze bei 70%.
  • Höchstzuschuss steigt von 21.000 auf 22.400 Euro
  • Zuschuss und Ergänzungskredit weiterhin kombinierbar
  • KfW 358 bleibt der günstigste Förderkredit (Einkommensgrenze 90.000 Euro unverändert)

Das verschlechtert sich

  • Effizienzbonus (5%) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 Euro) ersatzlos gestrichen
  • Klimageschwindigkeitsbonus nur noch 16%; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, Ende 01.08.2028
  • Kostendeckel 28.000 statt 30.000 Euro; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro
  • Angekündigt für das 1. Quartal 2027: ein Wertschöpfungs-Bonus für Geräte aus Produktion in der EU und assoziierten Märkten. Die Grundförderung für Wärmepumpen wird dafür um genau den Betrag dieses Bonus abgesenkt, sodass die Summe wieder 30% ergibt. Das BMWE nennt bislang 15% als Beispielwert, nicht als festgelegten Satz.

Für alle, die eine Wärmepumpe 2026 anschaffen möchten, heißt das: Je früher der Antrag gestellt wird, desto höher fallen Kostendeckel und Klimabonus aus. Wer bis Ende Januar 2027 beantragt, sichert sich die aktuell besten Konditionen. Dazu kommen die Schallschutz-Anforderungen, die seit Januar 2026 über die Förderfähigkeit entscheiden.

Heizungsgesetz: Was seit dem 29. Juli 2026 gilt

Die frühere Vorgabe, dass eine neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, ist entfallen. Paragraph 71 des Gebäudeenergiegesetzes, der sie trug, steht im Gesetzestext heute als „weggefallen“. Das Gesetz selbst heißt inzwischen Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG.

Verschwunden ist die Bindung damit nicht, sie hat die Seite gewechselt. Paragraph 42 GModG lässt Ihnen beim Heizungstausch im Bestand die Wahl zwischen zehn Optionen. Dazu gehören die elektrisch angetriebene Wärmepumpe, der Anschluss an ein Wärmenetz, Solarthermie, Biomasse und weiterhin auch der Gas-, Öl- oder Flüssiggaskessel. Wer sich für einen fossilen Kessel entscheidet, übernimmt dafür eine Pflicht, die erst Jahre später greift.

Außengerät einer Luft-Wärmepumpe an der Fassade eines Wohnhauses

Grüne-Brennstoff-Quote für Gas-, Öl- und Flüssiggaskessel, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden (Paragraph 43 GModG)

Gesetzlich vorgeschriebener Mindestanteil grüner Brennstoffe nach Paragraph 43 GModG
AbMindestanteil grüner Brennstoffe
1. Januar 202910 Prozent
1. Januar 203015 Prozent
1. Januar 203530 Prozent
1. Januar 204060 Prozent

Diese Quote betrifft ausschließlich Kessel, die nach dem 29. Juli 2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden. Erfüllen können Sie sie auch über eine solarthermische Anlage oder über eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung; für den Zeitraum bis Ende 2034 nennt das Gesetz dafür konkrete Mindestwerte. Fällt Ihre alte Heizung im Jahr 2028 irreparabel aus und Sie ersetzen sie durch einen fossilen Kessel, greift die Pflicht erst zwölf Monate nach dem Einbau. Eine Wärmepumpe fällt nicht unter diese Quote, und genau das macht sie bei der Finanzierungsrechnung interessant: Der Gaskessel ist heute günstiger, trägt aber ab 2029 eine Kostenkomponente, die Sie beim Vergleich mitrechnen sollten.

Rechtsstand: 22. August 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung; maßgeblich ist der Gesetzestext.

BEG-Förderung: So setzen sich bis zu 80% Zuschuss zusammen (Stand 21. Juli 2026)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderinstrument für den Heizungstausch. Das Programm wird über die KfW 458 abgewickelt und besteht seit dem 21. Juli 2026 aus drei Bausteinen, die sich addieren lassen. Der Einkommensbonus richtet sich dabei nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen.

FörderkomponenteFördersatzVoraussetzungen
Grundförderung30%Alle förderfähigen Wärmepumpen
Einkommensbonus (Stufe 1)+40%Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro/Jahr
Einkommensbonus (Stufe 2)+30%Mehr als 30.000 bis 40.000 Euro/Jahr
Einkommensbonus (Stufe 3)+10%Mehr als 40.000 bis 50.000 Euro/Jahr
Klimageschwindigkeitsbonus+16%Austausch einer 20+ Jahre alten Heizung; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte
Maximale Gesamtförderung80%Nur mit Einkommensbonus Stufe 1 erreichbar

Rechenbeispiel: Luft-Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus

Ausgangslage: förderfähige Kosten 25.000 Euro, zu versteuerndes Haushaltseinkommen 35.000 Euro, alte Ölheizung (22 Jahre). Damit stehen Ihnen die Grundförderung, der Einkommensbonus der Stufe 2 und der Klimageschwindigkeitsbonus zu.

Grundförderung30%
Einkommensbonus (Stufe 2)+30%
Klimabonus+16%
Summe der Boni76% (rechnerisch)
Obergrenze in diesem Fall70%
Förderfähige Kosten25.000 Euro
Wirksamer Fördersatz70%
Förderung17.500 Euro*
Eigenanteil7.500 Euro

* Hier greift der Deckel, und genau das wird oft übersehen. Grundförderung, Einkommens- und Klimabonus addieren sich rechnerisch auf 76%, ausgezahlt werden aber höchstens 70%. Die 80% sind kein Normalfall, sondern die Ausnahme: Sie gelten laut KfW-Merkblatt 458 nur für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro. Mit Familienzuschlag verschiebt sich diese Schwelle auf 40.000 Euro. Im Beispiel liegt das Einkommen bei 35.000 Euro, also bleiben 70% von 25.000 Euro und damit 17.500 Euro. Den Höchstzuschuss von 22.400 Euro erreichen Sie nur in der untersten Einkommensstufe und mit förderfähigen Kosten am Deckel von 28.000 Euro.

Förderfähige Kosten: Maximal 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (bis 20. Juli 2026: 30.000 Euro), 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, 8.000 Euro ab der siebten. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro. Die Deckelung bezieht sich auf die Kosten, nicht auf den Zuschussbetrag. Der frühere Effizienzbonus (5%) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 Euro) sind zum 21. Juli 2026 entfallen. Quelle: BAFA BEG-Übersicht.

KfW 458, 358 und 359: Die drei Förderprogramme im Detail

KfW 458 ist das Zuschussprogramm für den Heizungstausch; KfW 358 und 359 sind die zugehörigen Ergänzungskredite für den Eigenanteil. Die drei Programme werden häufig verwechselt, hier die Unterschiede im Überblick.

KfW 458Zuschuss (kein Kredit)

Heizungsförderung für Privatpersonen

Das Hauptprogramm für den Heizungstausch. Vergibt seit dem 21. Juli 2026 Zuschüsse von 30% bis 80% der förderfähigen Kosten. Gilt für Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Die Antragstellung läuft über das KfW-Portal.

  • Max. förderfähige Kosten: 28.000 Euro (1. Wohneinheit)
  • Max. Zuschuss: 22.400 Euro (bei 80%)
  • Auszahlung nach Verwendungsnachweis
KfW 358Ergänzungskredit, gefördert

Für Selbstnutzer mit Einkommen bis 90.000 Euro

Der günstigste Förderkredit auf dem Markt. Voraussetzung: Sie nutzen die Immobilie selbst und Ihr Haushaltseinkommen liegt bei höchstens 90.000 Euro (zu versteuerndes Einkommen). Kombinierbar mit dem KfW-458-Zuschuss.

  • Zinssatz: laufzeitabhängig
  • Max. Kreditbetrag: 120.000 Euro
  • Laufzeit: bis 35 Jahre, tilgungsfreie Anlaufzeit möglich
  • Tagesaktuelle Zinsen: KfW-Konditionenübersicht auf kfw.de
KfW 359Ergänzungskredit, marktnahe Zinsen

Für alle anderen Eigentümer

Gleiche Struktur wie KfW 358, aber zu marktnahen Konditionen. Gedacht für Vermieter, Eigentümer mit höherem Einkommen oder nicht selbstgenutzte Immobilien.

  • Zinssatz: marktnahe Konditionen (variabel)
  • Max. Kreditbetrag: 120.000 Euro
  • Vergleichen lohnt sich, da Bankkredit ggf. günstiger

Der entscheidende Punkt: KfW 458 ist ein Zuschuss, die Programme 358 und 359 sind Kredite. Wer die Förderung maximal ausschöpfen will, beantragt zuerst den Zuschuss und finanziert den Rest über den Ergänzungskredit oder einen freien Bankkredit. Nutzen Sie unseren Kreditrechner, um die monatliche Rate für den Eigenanteil zu ermitteln.

Finanzierungsoptionen für den Eigenanteil

Nach Abzug des BEG-Zuschusses bleibt ein Eigenanteil übrig. Für dessen Finanzierung gibt es drei gängige Wege. Welcher sich lohnt, hängt von Ihrem Einkommen, der Höhe des Restbetrags und Ihrer Immobiliensituation ab.

Option 1

Modernisierungskredit

  • Ohne Grundbucheintrag
  • Bis 50.000 Euro
  • Schnelle Abwicklung
  • Zinsen je nach Bonität
Ratgeber lesen
Empfehlung bei niedrigem Einkommen

KfW 358 Ergänzungskredit

  • Zinsen laufzeitabhängig
  • Bis 120.000 Euro
  • Selbstnutzer, bis 90.000 Euro Einkommen
  • Lange Laufzeiten möglich
KfW-Konditionen prüfen
Option 3

Ratenkredit vergleichen

  • Flexible Laufzeiten
  • Kein Verwendungszweck nötig
  • Sondertilgung möglich
  • Schnelle Online-Abwicklung
Kredite vergleichen

Wer die Immobilie nicht selbst nutzt oder über 90.000 Euro verdient, sollte KfW 359 mit einem freien Bankkredit vergleichen. Je nach Bonität und Laufzeit kann ein Bankkredit günstiger ausfallen als der KfW-Marktkredit. Auch eine spätere Umschuldung ist möglich, wenn die Zinsen weiter sinken.

Achtung Finanzierungslücke: Zuschuss fließt erst nach der Installation

Der KfW-Zuschuss wird erst nach Einreichung des Verwendungsnachweises ausgezahlt, also Wochen bis Monate nach der Installation. Fachbetriebe verlangen aber häufig Abschlagszahlungen oder den vollen Rechnungsbetrag bei Fertigstellung. Planen Sie deshalb ein: Entweder Sie strecken die volle Summe aus Eigenmitteln vor, oder Sie dimensionieren den Kredit zunächst auf die Gesamtkosten und leisten nach Eingang des Zuschusses eine Sondertilgung. Achten Sie dafür auf kostenlose Sondertilgungsrechte im Kreditvertrag.

KfW-Ergänzungskredit, Modernisierungskredit oder Ratenkredit im Vergleich

Welcher Weg für den Eigenanteil günstiger ist, hängt von Einkommen, Betrag und Bonität ab. Die Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.

KriteriumKfW 358/359ModernisierungskreditFreier Ratenkredit
Zinssatz358: laufzeitabhängig; 359: marktnah (tagesaktuell auf kfw.de)bonitätsabhängig, oft unter Ratenkreditbonitätsabhängig, meist höher
Voraussetzung358: Selbstnutzer, bis 90.000 Euro Einkommenkeine Einkommensgrenzekeine Zweckbindung
Max. Betrag120.000 Euromeist bis 50.000 Euroflexibel
Laufzeitbis 35 Jahremittel bis langflexibel
Antragüber die Hausbankdirekt bei der Bankonline, schnell
Wann sinnvollniedriges Einkommen, Selbstnutzer, lange Laufzeitmittlere Beträge ohne Grundbucheintragkleine, schnelle Finanzierung

Für berechtigte Selbstnutzer ist der KfW 358 meist die günstigste Option. Beim KfW 359 lohnt der Vergleich: Bei guter Bonität kann ein freier Bankkredit günstiger sein als der Marktkredit der KfW. Rechnen Sie beide Wege mit unserem Kreditrechner durch und vergleichen Sie aktuelle Kreditangebote, bevor Sie sich entscheiden.

Schallschutz-Anforderungen ab 1. Januar 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gelten strengere Schallgrenzwerte als Voraussetzung für die BEG-Förderung und die steuerliche Förderung nach Paragraph 35c EStG. Sie richten sich nach der Nennwärmeleistung des Geräts und liegen jeweils 10 dB unter der EU-Ökodesign-Verordnung (EU 813/2013). Wichtig: Das ist eine Förderbedingung, kein Verkaufsverbot. Lautere Geräte dürfen weiterhin installiert und betrieben werden, verlieren aber den Anspruch auf Zuschuss oder Steuerermäßigung. Unabhängig davon gelten am Aufstellort die Immissionsgrenzwerte der TA Lärm. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zu Schallschutz und Wärmepumpe 2026.

NennwärmeleistungMax. SchallleistungspegelTypische Geräte
Bis 6 kW55 dB(A)Kleine Split-Geräte, gut gedämmte Häuser
6 bis 12 kW60 dB(A)Standard-Einfamilienhaus
12 bis 30 kW68 dB(A)Größere Gebäude, Mehrfamilienhäuser

Was bedeutet das für die Finanzierung?

Ältere, lautere Modelle könnten die Schallgrenzwerte überschreiten und sind dann nicht mehr förderfähig. In diesem Fall müssen Sie entweder ein leiseres Modell wählen (möglicherweise teurer) oder Schallschutzmaßnahmen einplanen (ca. 500 bis 1.500 Euro zusätzlich). Innenaufstellung oder Split-Geräte umgehen das Problem in vielen Fällen. Kalkulieren Sie diese Zusatzkosten bei der Finanzierungsplanung mit ein.

Gesamtkosten einer Wärmepumpe: Rechenbeispiel

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet im Einfamilienhaus inklusive Installation typischerweise 18.500 bis 35.000 Euro. Neben dem Gerät fallen Installation, Anpassung des Heizsystems und eventuell Schallschutz an. Hier ein realistisches Beispiel.

Investitionskosten (Einfamilienhaus)

Wärmepumpe (Luft-Wasser)12.000 - 18.000 Euro
Installation durch Fachbetrieb3.000 - 6.000 Euro
Demontage der Altanlage500 - 1.500 Euro
Anpassung Heizsystem2.000 - 5.000 Euro
Schallschutzmaßnahmen0 - 1.500 Euro
Elektriker, Fundament1.000 - 3.000 Euro
Gesamtinvestition18.500 - 35.000 Euro

Finanzierungsberechnung

Beispiel: 25.000 Euro Gesamtkosten bei 46% Förderung (Grundförderung 30% + Klimabonus 16%, ohne Einkommensbonus)

Gesamtkosten25.000 Euro
BEG-Förderung (46%)-11.500 Euro
Zu finanzieren13.500 Euro

Die laufenden Stromkosten einer Wärmepumpe liegen in einem energetisch sanierten Einfamilienhaus bei rund 800 bis 1.500 Euro pro Jahr, je nach Gebäudeeffizienz und Wärmepumpenstrom-Tarif; in unsanierten Altbauten kann der Wert deutlich höher liegen (Finanztip nennt für ein unsaniertes 150-Quadratmeter-Haus über 4.000 Euro). Im Vergleich zu Gas- oder Ölheizungen sparen Sie in geeigneten Gebäuden typischerweise 500 bis 1.500 Euro jährlich an Heizkosten. Wer zusätzlich eine Photovoltaikanlage betreibt, senkt die Stromkosten weiter.

Schritt für Schritt: Vom Energieberater zum Förderantrag

Die Reihenfolge bei der Beantragung ist entscheidend. Wer den Antrag zum falschen Zeitpunkt stellt oder die Energieberatung vergisst, riskiert die gesamte Förderung. Hier der korrekte Ablauf laut KfW-Vorgaben.

1

Energieberater beauftragen (2 bis 4 Wochen)

  • Energieeffizienz-Experte aus der dena-Expertenliste wählen
  • Heizlastberechnung und Gebäudeanalyse durchführen lassen
  • BAFA bezuschusst 50% der Beratungskosten (max. 650 Euro bei Ein-/Zweifamilienhäusern)
  • Berater bestätigt Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme
2

Angebote einholen und Vertrag abschließen (2 bis 3 Wochen)

  • Mindestens drei Angebote von Fachbetrieben vergleichen
  • Auf BAFA-Listung der Wärmepumpe achten
  • Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung abschließen
  • Schallschutz-Anforderungen im Angebot berücksichtigen
3

KfW-Antrag stellen

  • Antrag über das KfW-Zuschussportal (Mein KfW) einreichen
  • Vertrag, Energieberater-Nachweis und Einkommensnachweise hochladen
  • KfW 458 für den Zuschuss, ggf. KfW 358/359 für Ergänzungskredit
  • Alternativ: Restfinanzierung über Bankkredit planen
4

Bewilligung abwarten (ca. 2 bis 6 Wochen)

  • KfW prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen
  • Nach Bewilligung: Vertrag wird wirksam, Installation kann beginnen
  • Bei Ablehnung: auflösende Bedingung greift, Vertrag wird aufgehoben
5

Installation und Abrechnung (4 bis 8 Wochen)

  • Fachbetrieb installiert die Wärmepumpe
  • Verwendungsnachweis über KfW-Portal einreichen
  • Auszahlung des Zuschusses nach Prüfung (ca. 4 bis 6 Wochen)
  • Bei KfW 358/359: Kreditauszahlung nach Mittelabruf

Steuerliche Alternative: Paragraph 35c EStG

Statt des KfW-Zuschusses können Sie die Kosten über drei Jahre steuerlich absetzen. Maximal 20% von bis zu 200.000 Euro Sanierungskosten (also max. 40.000 Euro Steuerersparnis). Bei einer reinen Wärmepumpen-Maßnahme ist der KfW-Zuschuss mit mindestens 30% rechnerisch fast immer günstiger als die 20% Steuerbonus; die steuerliche Variante lohnt vor allem bei umfangreichen Komplettsanierungen oberhalb des BEG-Kostendeckels oder wenn kein Boni-Anspruch besteht. Wichtig: Sie müssen sich zwischen KfW-Zuschuss und steuerlicher Förderung entscheiden. Beides zusammen geht nicht. Quelle: Paragraph 35c EStG.

Fazit: Wärmepumpe 2026 lohnt sich, aber Planung ist alles

Bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro und einer mindestens 20 Jahre alten Heizung erreichen Sie seit dem 21. Juli 2026 den Höchstfördersatz von 80% (maximal 22.400 Euro Zuschuss). Ohne Einkommensbonus liegt der Fördersatz bei 30 bis 46%, mit den mittleren Bonusstufen dazwischen. Den Eigenanteil deckt für Selbstnutzer mit bis zu 90.000 Euro Einkommen der KfW-Ergänzungskredit 358. Die besten Konditionen gibt es für Anträge bis Ende Januar 2027, denn danach sinken Kostendeckel und Klimabonus halbjährlich.

  • Energieeffizienz-Experten beauftragen und Angebote mit Förderbedingung einholen
  • KfW-458-Antrag vor Vertragswirksamkeit stellen, möglichst vor dem 1. Februar 2027
  • Eigenanteil kalkulieren und Kreditkonditionen vergleichen (KfW 358/359 vs. Bankkredit)

Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: Energieberater, Angebote, Vertrag mit Bedingung, dann KfW-Antrag. Wer diesen Ablauf einhält und die Programme KfW 458, 358 oder 359 richtig kombiniert, kann den Eigenanteil auf wenige tausend Euro reduzieren.

Für den verbleibenden Finanzierungsbedarf lohnt sich ein Kreditvergleich. Ob Modernisierungskredit, Baufinanzierung oder freier Ratenkredit: Vergleichen Sie die Konditionen, bevor Sie unterschreiben. Sichern Sie sich außerdem eine Wohngebäudeversicherung, die auch die neue Anlage abdeckt.

Finanzierung für Ihre Wärmepumpe berechnen

Für den Eigenanteil nach Abzug der BEG-Förderung eignet sich häufig ein Ratenkredit ohne Grundbucheintrag. Die Rate hängt von Bonität, Kreditbetrag und Laufzeit ab. Der Vergleich ist kostenlos und unverbindlich.

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Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Finanzierung