Wärmepumpe Förderung und Kredit 2026: Zuschüsse, KfW-Programme und Finanzierung
Für eine neue Wärmepumpe bekommen Sie seit dem 21. Juli 2026 je nach Einkommen 30 bis 80% Zuschuss über die BEG-Förderung (KfW 458), höchstens 22.400 Euro. Den verbleibenden Eigenanteil finanzieren Sie bei Bedarf über den KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359 oder einen freien Bankkredit. Dieser Ratgeber zeigt die neuen Fördersätze, wie viel Sie am Ende wirklich zahlen und welche Finanzierung zu Ihrer Situation passt.
Das Wichtigste in Kürze
- 1Die BEG-Förderung deckt seit dem 21. Juli 2026 je nach Einkommen 30 bis 80% der Kosten ab. Die förderfähigen Kosten sind auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit begrenzt, das ergibt maximal 22.400 Euro Zuschuss.
- 2KfW 458 ist das zentrale Programm für die Heizungsförderung. Der Einkommensbonus ist jetzt gestaffelt: 40% bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30% bis 40.000 Euro, 10% bis 50.000 Euro. Die Antragstellung läuft über das KfW-Portal.
- 3KfW 358 bietet einen Ergänzungskredit mit laufzeitabhängigen Zinsen für Selbstnutzer mit bis zu 90.000 Euro Haushaltseinkommen (typische lange Laufzeiten: zuletzt rund 1,7 bis 1,9% effektiv, Stand Sommer 2026). Für alle anderen gibt es KfW 359 zu marktnahen Konditionen (zuletzt rund 3,9 bis 4,0% effektiv).
- 4Seit dem 1. Januar 2026 gelten verschärfte Schallschutz-Grenzwerte, gestaffelt nach Nennwärmeleistung der Wärmepumpe.
- 5Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt seit dem 21. Juli 2026 noch 16% und sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte (Ende: 1. August 2028). Auch der Kostendeckel sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Wer eine alte Heizung austauscht, sollte deshalb zeitnah handeln.
Was hat sich 2026 bei der Wärmepumpen-Förderung geändert?
Zum 21. Juli 2026 hat die KfW die Heizungsförderung neu gestartet. Der Einkommensbonus ist seitdem nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen gestaffelt, der Klimageschwindigkeitsbonus sank von 20 auf 16%, der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag sind ersatzlos entfallen. Im Gegenzug stieg die maximale Förderquote von 70 auf 80%. Die förderfähigen Kosten sanken von 30.000 auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. An den Ergänzungskrediten KfW 358 (einkommensabhängig vergünstigt) und KfW 359 (marktnah) hat sich nichts geändert.
Das verbessert sich
- Maximale Förderquote jetzt 80% statt 70% (bei zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 Euro)
- Höchstzuschuss steigt von 21.000 auf 22.400 Euro
- Zuschuss und Ergänzungskredit weiterhin kombinierbar
- KfW 358 bleibt der günstigste Förderkredit (Einkommensgrenze 90.000 Euro unverändert)
Das verschlechtert sich
- Effizienzbonus (5%) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 Euro) ersatzlos gestrichen
- Klimageschwindigkeitsbonus nur noch 16%; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, Ende 01.08.2028
- Kostendeckel 28.000 statt 30.000 Euro; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro
- Ab Q1 2027: Grundförderung nur noch 15% für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung; EU-Geräte erhalten einen neuen Wertschöpfungsbonus von 15%
Für alle, die eine Wärmepumpe 2026 anschaffen möchten, heißt das: Je früher der Antrag gestellt wird, desto höher fallen Kostendeckel und Klimabonus aus. Wer bis Ende Januar 2027 beantragt, sichert sich die aktuell besten Konditionen. Dazu kommen die Schallschutz-Anforderungen, die seit Januar 2026 über die Förderfähigkeit entscheiden.
BEG-Förderung: So setzen sich bis zu 80% Zuschuss zusammen (Stand 21. Juli 2026)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderinstrument für den Heizungstausch. Das Programm wird über die KfW 458 abgewickelt und besteht seit dem 21. Juli 2026 aus drei Bausteinen, die sich addieren lassen. Der Einkommensbonus richtet sich dabei nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen.
| Förderkomponente | Fördersatz | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30% | Alle förderfähigen Wärmepumpen |
| Einkommensbonus (Stufe 1) | +40% | Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro/Jahr |
| Einkommensbonus (Stufe 2) | +30% | Mehr als 30.000 bis 40.000 Euro/Jahr |
| Einkommensbonus (Stufe 3) | +10% | Mehr als 40.000 bis 50.000 Euro/Jahr |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +16% | Austausch einer 20+ Jahre alten Heizung; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte |
| Maximale Gesamtförderung | 80% | Nur mit Einkommensbonus Stufe 1 erreichbar |
Rechenbeispiel: Luft-Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus
Ausgangslage: förderfähige Kosten 25.000 Euro, zu versteuerndes Haushaltseinkommen 35.000 Euro, alte Ölheizung (22 Jahre). Damit stehen Ihnen die Grundförderung, der Einkommensbonus der Stufe 2 und der Klimageschwindigkeitsbonus zu.
* Der Fördersatz ist auf 80% gedeckelt. Die 76% gelten auf die tatsächlichen förderfähigen Kosten, hier also 76% von 25.000 Euro = 19.000 Euro. Den Maximalzuschuss von 22.400 Euro erreichen Sie nur mit dem Einkommensbonus der Stufe 1 (Fördersatz 80%) und förderfähigen Kosten am Deckel von 28.000 Euro.
Förderfähige Kosten: Maximal 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (bis 20. Juli 2026: 30.000 Euro), 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, 8.000 Euro ab der siebten. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro. Die Deckelung bezieht sich auf die Kosten, nicht auf den Zuschussbetrag. Der frühere Effizienzbonus (5%) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 Euro) sind zum 21. Juli 2026 entfallen. Quelle: BAFA BEG-Übersicht.
KfW 458, 358 und 359: Die drei Förderprogramme im Detail
KfW 458 ist das Zuschussprogramm für den Heizungstausch; KfW 358 und 359 sind die zugehörigen Ergänzungskredite für den Eigenanteil. Die drei Programme werden häufig verwechselt, hier die Unterschiede im Überblick.
Heizungsförderung für Privatpersonen
Das Hauptprogramm für den Heizungstausch. Vergibt seit dem 21. Juli 2026 Zuschüsse von 30% bis 80% der förderfähigen Kosten. Gilt für Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Die Antragstellung läuft über das KfW-Portal.
- Max. förderfähige Kosten: 28.000 Euro (1. Wohneinheit)
- Max. Zuschuss: 22.400 Euro (bei 80%)
- Auszahlung nach Verwendungsnachweis
Für Selbstnutzer mit Einkommen bis 90.000 Euro
Der günstigste Förderkredit auf dem Markt. Voraussetzung: Sie nutzen die Immobilie selbst und Ihr Haushaltseinkommen liegt bei höchstens 90.000 Euro (zu versteuerndes Einkommen). Kombinierbar mit dem KfW-458-Zuschuss.
- Zinssatz: laufzeitabhängig, für typische lange Laufzeiten zuletzt rund 1,7 bis 1,9% effektiv (Stand Sommer 2026)
- Max. Kreditbetrag: 120.000 Euro
- Laufzeit: bis 35 Jahre, tilgungsfreie Anlaufzeit möglich
- Tagesaktuelle Zinsen: KfW-Konditionenübersicht auf kfw.de
Für alle anderen Eigentümer
Gleiche Struktur wie KfW 358, aber zu marktnahen Konditionen. Gedacht für Vermieter, Eigentümer mit höherem Einkommen oder nicht selbstgenutzte Immobilien.
- Zinssatz: marktnahe Konditionen (variabel)
- Max. Kreditbetrag: 120.000 Euro
- Vergleichen lohnt sich, da Bankkredit ggf. günstiger
Der entscheidende Punkt: KfW 458 ist ein Zuschuss, die Programme 358 und 359 sind Kredite. Wer die Förderung maximal ausschöpfen will, beantragt zuerst den Zuschuss und finanziert den Rest über den Ergänzungskredit oder einen freien Bankkredit. Nutzen Sie unseren Kreditrechner, um die monatliche Rate für den Eigenanteil zu ermitteln.
Finanzierungsoptionen für den Eigenanteil
Nach Abzug des BEG-Zuschusses bleibt ein Eigenanteil übrig. Für dessen Finanzierung gibt es drei gängige Wege. Welcher sich lohnt, hängt von Ihrem Einkommen, der Höhe des Restbetrags und Ihrer Immobiliensituation ab.
Modernisierungskredit
- Ohne Grundbucheintrag
- Bis 50.000 Euro
- Schnelle Abwicklung
- Zinsen je nach Bonität
KfW 358 Ergänzungskredit
- Zuletzt rund 1,7 bis 1,9% effektiv für lange Laufzeiten (Stand Sommer 2026)
- Bis 120.000 Euro
- Selbstnutzer, bis 90.000 Euro Einkommen
- Lange Laufzeiten möglich
Ratenkredit vergleichen
- Flexible Laufzeiten
- Kein Verwendungszweck nötig
- Sondertilgung möglich
- Schnelle Online-Abwicklung
Wer die Immobilie nicht selbst nutzt oder über 90.000 Euro verdient, sollte KfW 359 mit einem freien Bankkredit vergleichen. Je nach Bonität und Laufzeit kann ein Bankkredit günstiger ausfallen als der KfW-Marktkredit. Auch eine spätere Umschuldung ist möglich, wenn die Zinsen weiter sinken.
Achtung Finanzierungslücke: Zuschuss fließt erst nach der Installation
Der KfW-Zuschuss wird erst nach Einreichung des Verwendungsnachweises ausgezahlt, also Wochen bis Monate nach der Installation. Fachbetriebe verlangen aber häufig Abschlagszahlungen oder den vollen Rechnungsbetrag bei Fertigstellung. Planen Sie deshalb ein: Entweder Sie strecken die volle Summe aus Eigenmitteln vor, oder Sie dimensionieren den Kredit zunächst auf die Gesamtkosten und leisten nach Eingang des Zuschusses eine Sondertilgung. Achten Sie dafür auf kostenlose Sondertilgungsrechte im Kreditvertrag.
KfW-Ergänzungskredit, Modernisierungskredit oder Ratenkredit im Vergleich
Welcher Weg für den Eigenanteil günstiger ist, hängt von Einkommen, Betrag und Bonität ab. Die Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
| Kriterium | KfW 358/359 | Modernisierungskredit | Freier Ratenkredit |
|---|---|---|---|
| Zinssatz | 358: zuletzt ca. 1,7-1,9% eff.; 359: marktnah ca. 3,9-4,0% (Stand Sommer 2026, tagesaktuell auf kfw.de) | bonitätsabhängig, oft unter Ratenkredit | bonitätsabhängig, meist höher |
| Voraussetzung | 358: Selbstnutzer, bis 90.000 Euro Einkommen | keine Einkommensgrenze | keine Zweckbindung |
| Max. Betrag | 120.000 Euro | meist bis 50.000 Euro | flexibel |
| Laufzeit | bis 35 Jahre | mittel bis lang | flexibel |
| Antrag | über die Hausbank | direkt bei der Bank | online, schnell |
| Wann sinnvoll | niedriges Einkommen, Selbstnutzer, lange Laufzeit | mittlere Beträge ohne Grundbucheintrag | kleine, schnelle Finanzierung |
Für berechtigte Selbstnutzer ist der KfW 358 meist die günstigste Option. Beim KfW 359 lohnt der Vergleich: Bei guter Bonität kann ein freier Bankkredit günstiger sein als der Marktkredit der KfW. Rechnen Sie beide Wege mit unserem Kreditrechner durch und vergleichen Sie aktuelle Kreditangebote, bevor Sie sich entscheiden.
Schallschutz-Anforderungen ab 1. Januar 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gelten strengere Schallgrenzwerte als Voraussetzung für die BEG-Förderung und die steuerliche Förderung nach Paragraph 35c EStG. Sie richten sich nach der Nennwärmeleistung des Geräts und liegen jeweils 10 dB unter der EU-Ökodesign-Verordnung (EU 813/2013). Wichtig: Das ist eine Förderbedingung, kein Verkaufsverbot. Lautere Geräte dürfen weiterhin installiert und betrieben werden, verlieren aber den Anspruch auf Zuschuss oder Steuerermäßigung. Unabhängig davon gelten am Aufstellort die Immissionsgrenzwerte der TA Lärm. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zu Schallschutz und Wärmepumpe 2026.
| Nennwärmeleistung | Max. Schallleistungspegel | Typische Geräte |
|---|---|---|
| Bis 6 kW | 55 dB(A) | Kleine Split-Geräte, gut gedämmte Häuser |
| 6 bis 12 kW | 60 dB(A) | Standard-Einfamilienhaus |
| 12 bis 30 kW | 68 dB(A) | Größere Gebäude, Mehrfamilienhäuser |
Was bedeutet das für die Finanzierung?
Ältere, lautere Modelle könnten die Schallgrenzwerte überschreiten und sind dann nicht mehr förderfähig. In diesem Fall müssen Sie entweder ein leiseres Modell wählen (möglicherweise teurer) oder Schallschutzmaßnahmen einplanen (ca. 500 bis 1.500 Euro zusätzlich). Innenaufstellung oder Split-Geräte umgehen das Problem in vielen Fällen. Kalkulieren Sie diese Zusatzkosten bei der Finanzierungsplanung mit ein.
Gesamtkosten einer Wärmepumpe: Rechenbeispiel
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet im Einfamilienhaus inklusive Installation typischerweise 18.500 bis 35.000 Euro. Neben dem Gerät fallen Installation, Anpassung des Heizsystems und eventuell Schallschutz an. Hier ein realistisches Beispiel.
Investitionskosten (Einfamilienhaus)
Finanzierungsberechnung
Beispiel: 25.000 Euro Gesamtkosten bei 46% Förderung (Grundförderung 30% + Klimabonus 16%, ohne Einkommensbonus)
Modernisierungskredit (60 Monate):
Hinweis: Repräsentatives Beispiel gemäß PAngV. Tatsächliche Konditionen abhängig von Bonität und Anbieter.
Die laufenden Stromkosten einer Wärmepumpe liegen in einem energetisch sanierten Einfamilienhaus bei rund 800 bis 1.500 Euro pro Jahr, je nach Gebäudeeffizienz und Wärmepumpenstrom-Tarif; in unsanierten Altbauten kann der Wert deutlich höher liegen (Finanztip nennt für ein unsaniertes 150-Quadratmeter-Haus über 4.000 Euro). Im Vergleich zu Gas- oder Ölheizungen sparen Sie in geeigneten Gebäuden typischerweise 500 bis 1.500 Euro jährlich an Heizkosten. Wer zusätzlich eine Photovoltaikanlage betreibt, senkt die Stromkosten weiter.
Schritt für Schritt: Vom Energieberater zum Förderantrag
Die Reihenfolge bei der Beantragung ist entscheidend. Wer den Antrag zum falschen Zeitpunkt stellt oder die Energieberatung vergisst, riskiert die gesamte Förderung. Hier der korrekte Ablauf laut KfW-Vorgaben.
Energieberater beauftragen (2 bis 4 Wochen)
- Energieeffizienz-Experte aus der dena-Expertenliste wählen
- Heizlastberechnung und Gebäudeanalyse durchführen lassen
- BAFA bezuschusst 50% der Beratungskosten (max. 650 Euro bei Ein-/Zweifamilienhäusern)
- Berater bestätigt Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme
Angebote einholen und Vertrag abschließen (2 bis 3 Wochen)
- Mindestens drei Angebote von Fachbetrieben vergleichen
- Auf BAFA-Listung der Wärmepumpe achten
- Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung abschließen
- Schallschutz-Anforderungen im Angebot berücksichtigen
KfW-Antrag stellen
- Antrag über das KfW-Zuschussportal (Mein KfW) einreichen
- Vertrag, Energieberater-Nachweis und Einkommensnachweise hochladen
- KfW 458 für den Zuschuss, ggf. KfW 358/359 für Ergänzungskredit
- Alternativ: Restfinanzierung über Bankkredit planen
Bewilligung abwarten (ca. 2 bis 6 Wochen)
- KfW prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen
- Nach Bewilligung: Vertrag wird wirksam, Installation kann beginnen
- Bei Ablehnung: auflösende Bedingung greift, Vertrag wird aufgehoben
Installation und Abrechnung (4 bis 8 Wochen)
- Fachbetrieb installiert die Wärmepumpe
- Verwendungsnachweis über KfW-Portal einreichen
- Auszahlung des Zuschusses nach Prüfung (ca. 4 bis 6 Wochen)
- Bei KfW 358/359: Kreditauszahlung nach Mittelabruf
Steuerliche Alternative: Paragraph 35c EStG
Statt des KfW-Zuschusses können Sie die Kosten über drei Jahre steuerlich absetzen. Maximal 20% von bis zu 200.000 Euro Sanierungskosten (also max. 40.000 Euro Steuerersparnis). Bei einer reinen Wärmepumpen-Maßnahme ist der KfW-Zuschuss mit mindestens 30% rechnerisch fast immer günstiger als die 20% Steuerbonus; die steuerliche Variante lohnt vor allem bei umfangreichen Komplettsanierungen oberhalb des BEG-Kostendeckels oder wenn kein Boni-Anspruch besteht. Wichtig: Sie müssen sich zwischen KfW-Zuschuss und steuerlicher Förderung entscheiden. Beides zusammen geht nicht. Quelle: Paragraph 35c EStG.
Fazit: Wärmepumpe 2026 lohnt sich, aber Planung ist alles
Bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro und einer mindestens 20 Jahre alten Heizung erreichen Sie seit dem 21. Juli 2026 den Höchstfördersatz von 80% (maximal 22.400 Euro Zuschuss). Ohne Einkommensbonus liegt der Fördersatz bei 30 bis 46%, mit den mittleren Bonusstufen dazwischen. Den Eigenanteil deckt für Selbstnutzer mit bis zu 90.000 Euro Einkommen der KfW-Ergänzungskredit 358 (zuletzt rund 1,7 bis 1,9% effektiv). Die besten Konditionen gibt es für Anträge bis Ende Januar 2027, denn danach sinken Kostendeckel und Klimabonus halbjährlich.
- Energieeffizienz-Experten beauftragen und Angebote mit Förderbedingung einholen
- KfW-458-Antrag vor Vertragswirksamkeit stellen, möglichst vor dem 1. Februar 2027
- Eigenanteil kalkulieren und Kreditkonditionen vergleichen (KfW 358/359 vs. Bankkredit)
Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: Energieberater, Angebote, Vertrag mit Bedingung, dann KfW-Antrag. Wer diesen Ablauf einhält und die Programme KfW 458, 358 oder 359 richtig kombiniert, kann den Eigenanteil auf wenige tausend Euro reduzieren.
Für den verbleibenden Finanzierungsbedarf lohnt sich ein Kreditvergleich. Ob Modernisierungskredit, Baufinanzierung oder freier Ratenkredit: Vergleichen Sie die Konditionen, bevor Sie unterschreiben. Sichern Sie sich außerdem eine Wohngebäudeversicherung, die auch die neue Anlage abdeckt.
Finanzierung für Ihre Wärmepumpe berechnen
Für den Eigenanteil nach Abzug der BEG-Förderung eignet sich häufig ein Ratenkredit ohne Grundbucheintrag: Bei 15.000 Euro Kreditsumme und 60 Monaten Laufzeit liegt die monatliche Rate je nach Bonität bei rund 250 bis 290 Euro (repräsentatives Beispiel unten). Der Vergleich ist kostenlos und unverbindlich.
Werbung | Repräsentatives Beispiel gemäß Paragraph 17 PAngV: Nettodarlehensbetrag 15.000 Euro, Laufzeit 60 Monate, Sollzinssatz 5,40% p.a. (fest), Effektivzins 5,54% p.a., Gesamtbetrag 17.145 Euro, monatliche Rate 285,75 Euro. Bonität vorausgesetzt. Bei Vertragsabschluss erhalten wir eine Provision. Dies beeinflusst nicht die Neutralität des Vergleichs.
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Finanzierung
Quellen und weiterführende Informationen
- •
- •
- •
- •
- •
- •
- •
- •
- •
- •
- •
- •